Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1905)
- Date
- 1905-02-24
- Page
- Seite 88 (sequence 4)
- Language
- German
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Und diese gibt es in Nußland nicht mehr. Die Zeiten haben sich seit Kischinew und dem Ausbruch des Krieges mit Japan in Rußland wirklich und wesentlich geändert. Die Stadtbevölkerung haßt jetzt die Regierung und das Tschinowniktmn bitter und denkt nicht im Traume daran, ihren Haß an den unschuldigen Juden auszulassen. Zahlreiche Beispiele liegen dafür vor, daß die Arbeiter alles aufbieten, Judenkrawalle schon im Entstehen zu ersticken. * Bekanntlich hat König Viktor Emanuel III. von Italien den großen Plan eines internationalen Ackerbauinstituts ausgeführt, welcher von allen Monarchen ausgenommen und dem auch der deutsche Kaiser seine wärmste Sympathie entgegengebracht hat. Es ist nun interessant, zu erfahren, daß die ersten Anregungen aus Vorschlägen eines amerikanischen Juden basieren, wie dies im Text des königlichen Schreibens ausdrücklich anerkannt wird, dessen Name leider bis jetzt in den meisten Zeitungen falsch gedruckt worden ist. Wir erhalten darüber von informierter Seite die nachstehenden Mitteilungerl : ' „Die Idee und der Vorschlag des Weltagrarinstituts, also eines internationalen Instituts für die Interessen der Landwirtschaft aller Länder, rührt von einem Glaubensgenossen David Lub in in Franzisko her. In den Zeitungen stand bisher der Name falsch, in der einen hieß er Labin, in der andern Lubina. David Lubin ist ebenso tüchtig als Kaufmann wie als Landwirt. Die kaufmännische Firma führt den Titel: Weinstock, Lubin L Co. Der eine der beiden Kompagnons ist bekannt als der Verfasser der Schrift, die» seinerzeit viel Aufsehen erregt hat: „Ist Jesus ein Jude?" Der andere, David Lubin, hat sich hauptsächlich mit volkswirtschaftlichen Untersuchungen erfolgreich beschäftigt. Er ist ein guter Jude, ein tätiges Mitglied des Ordens B'nei Brith, in dem er oft Vorträge hält. Sein Interesse für die Entwicklung der Landwirtschaft basiert auf eingehende Studien und praktischen Erfahrungen." Von allen Seiten ist die Bedeutung des oben erwähnten Plans hervorgehoben worden, und besonders die agrarischen Blätter versprechen sich unerreichbare Vorteile für die Landwirtschaft und indirekt für die ganze Menschheit von der Durchführung des Plans. Vielleicht üben diese agrarischen Blätter nun auch den Akt der Gerechtigkeit, ihren Lesern zu erzählen, daß dieser Plan, in dem ein starker Nachdruck „auf den Interessengegensatz zwischen der Landwirtschaft und der Industrie und dem Handel sowie auf die Notwendigkeit des Kampfes gegen den industriellen Kapitalismus" gelegt wird, das Werk eines amerikanischen Juden sei, der noch dazu vor etwa einem halben Jahrhundert aus dem Osten dort eingewandert ist. Das letztere dürften sich auch die Amerikaner merken, die beständig nach Auswänderungsverboten schreien. Der jüdische Schulinlpektor in Lerlin. Unter allen Fragen, die den Verwaltungsbehörden der Berliner jüdischen Gemeinde vorliegen, ist keine so wichtig und zugleich so schwierig, wie die Wahl eines Inspektors für den Religionsunterricht der Berliner jüdischen Jugend. Die Notwendigkeit wird allenthalben eingesehen, und doch ist in dieser Angelegenheit bisher noch kein entscheidender Schritt getan worden. Wohl haben sich in dankenswerter Aufopferung einige Herren des Talmud-Thora-Vorstandes, obwohl selbst stark mit Amtsgeschäften überlastet, der Mühe unterzogen, die Religionsschulen, namentlich die der snbveytionierten Synagogenvereine, zu revidieren und über ihre Beobachtungen an maßgebendes Stelle Bericht zu erstatten. Daß solche Revision nicht an allen, Religionsschulen erfolgte, bezw. nicht wiederholt wurde, daß jahrelang bestehende Religionsschulen bisher überhaupt noch nicht inspiziert wurden, darf man keinem Mitgliede der Schulkommission zum Vorwürfe machen. Zu einem solchen Jnspektorate ist eben eine Persönlichkeit erforderlich, die an keinerlei andere Berufstätigkeit gebunden ist. Denn dem Neuzuwählenden fällt außer dem regelmäßigen Besuch der Knaben- und Mädchenschule, der 8 bis 10 Religionsschulen und der subventionierten Separat-Religionsschulen auch die Revision des'jüdischen Unterrichts an den königlichen und städtischen Lehranstalten zu. Wenn bisher — im Notfall — die Religionsschulen des Inspektors entraten konnten, da sie zumeist trefflich geleitet werden, so ist die Ueberwachung des Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten eine unabweisbare Notwendigkeit. Wohl untersteht der jüdische Unterricht an einer höheren Schule — wie jeder Unterrichtsgegenstand — der Aufsicht des betreffenden Direktors; aber erstens sind die Herren Direktoren zu feinfühlend, um als Andersgläubige sich in die Handhabung des jüdischen Religionsunterrichts zu mischen, zweitens halten sie sich hierzu nicht immer für befugt, hauptsächlich aber fehlt es ihnen zu solcher Beaufsichtigung an Zeit. Eine Erweiterung ihrer Tätigkeit, die sich stellenweise anf 600 bis 700 Schüler erstreckt, kann ihnen füglich nicht zugemutet werden. Mit welchen Befugnissen der neue Schulinspektor auszustatten ist, wie sein Verhältnis zum Vorstande und zur Repräsentantenversammlung geregelt wird, ob er eine beratende Stimme im Schulvorstande erhält oder sich an dessen Verhandlungen rein informatorisch beteiligt — alles das kommt erst in zweiter Linie in Betracht. Die Schwierigkeit liegt einzig in der Frage: Welche Anforderungen sind an den zu wählenden Schulinspektor zu stellen? Eine oberflächliche Betrachtung der Frage läßt einen Theologen als den geeigneten Mann erscheinen. Er besitzt die größte Sachkenntnis. Als Amtsbruder würde er außerdem den Dirigenten der Religionsschulen, die ja bis auf zwei Ausnahmen Rabbiner sind, durchaus genehm sein. Allerdings würde es einem Rabbiner nicht immer leicht fallen, bei der Beurteilung des Stoffes und der Methode an den verschiedenen Religionsschulen das die Eigenart der betr. Schule berücksichtigende Maß von Objektivität zu wahren. Noch schwieriger aber wäre es für ihn, sich zu dem Direktor der zu besuchenden höheren Lehranstalt und zu dem jüdischen Religionslehrer, der vielleicht ein Oberlehrer dieser Anstalt ist, in das rechte Verhältnis zu setzen. Allenthalben sträubt man sich gegen die geistliche Schulaufsicht, und da soll gerade der jüdische Unterricht von geistlicher Seite beaufsichtigt werden? Schon das allein würde dem Direktor genügen, den Rabbiner bei aller Höflichkeit und Zuvorkommenheit — zu ignorieren. Der jüdische Religionslehrer würde sich von einem Aufsichtsbeamten, der kein staatlich geprüfter Pädagoge ist, nur ungern über Theorie und Praxis des Unterrichts belehren lassend) Ganz anders wäre es, wenn dies Amt in die Hände eines y Verfasser betont ausdrücklich, das; die in vorliegendem Artikel aufgestellten Forderungen sich nur auf Berlin beziehen; die Schulverhältnisse in den Provinzialgemeinden sind ihm zu fremd, als daß er beurteilen könnte, ob für diese sich geistliche oder weltliche Inspektoren eignen. (Wir aber fügen hinzu, daß uns die Gründe gegen die Berufung eines Rabbiners zum Schulinspektor -- auch für Berlin — keineswegs einzuleuchten vermögen. Die Red.)