Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1905)
- Date
- 1905-02-17
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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KAMM \'2M werden können, so daß bei etwaiger Erhöhung' der Vet.tenzahl ein Umbau' dieser Anlagen nicht erforderlich ist. Herr Jacoby weist noch darauf hin, daß, falls eine Erweiterung des.Hauses nötig sein wird, die größere Wahrscheinlichkeit vorhanden fei; daß noch ändere Abteilungen eingerichtet, als daß die bereits bestehenden vergrößert würden. Nach Berechnung der Koscherfleischverwaltung nehme trotz der stets wachsenden Zähl der Gemeindemitglieder die Zähl der rituell sich verpflegenden wesentlich ab, so daß das Krankenhaus, das ja überdies . nur für bedürftige jüdische Patienten begründet ist, voraussichtlich für eine große Reihe von Jahren mit der fixierten Bettenzähl auskommen werde. Die Versammlung stimmte in Erwägung dieser Gründe dem Entwurf der gemischten Deputation zu. — Zur Beratung über Anstellung eines Predigers wird eine gemischte Deputation eingesetzt, in welche die Repräsentanten Loewenthal, Geheimrat Blumen tha l, Professor Geiger und . Dr. Cohn abgeordnet werden. Die Eröffnung der Synagoge in der Nykestraße sowie der immer lebhafter zutage tretende Wunsch nach Vermehrung der religiösen Belehrung läßt, wie der Gemeindevorstand schreibt, eine Erhöhung der Zahl der Prediger als notwendig erscheinen. — Es folgt dann eine Reihe von Ergänzungswahlen. Es wurden gewählt in das Kuratorium der Dr. Ephraim-Stiftung Julius Bodenstein und Hans Friedländer, in die Fürsorgekommission Ingenieur Ludwig Adler, M. Rödelheimer und Alfred Roth, in die Waisenkommission Theodor Steinthal, in den Vorstand des Krankenhauses Selmar So lmitz nnd Arthur Zamory und Siegfried Loewenwald, in die Kommission zur Beschaffung des Koscherfleisches, deren Mitgliederzahl aus sechs erhöht wird, Berthold Jsuael und Alfred Roth. 22 Berlin, 10. Februar. Bei der „Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums" ist der Lehrstuhl für Religionsphilosophie zurzeit nicht besetzt. Mit Rücksicht hierauf hat sich Herr Geheimrät Professor Dr. Cohen-Marburg Bereit erklärt, bis auf weiteres Ferienkurse aus dem Gebiete der Philosophie zu halten. Eine Institution, die gewiß allseitiges Interesse finden wird. Die ersten derartigen Kurse werden im Monat März d.J. stattfinden. . Herr Geheimrat Cohen liest wöchentlich vier Stunden über das Thema: „Logik mit Rücksicht auf Ethik und Religionsphilosophie." Mit den Vorlesungen sollen philosophische Uebungen über Plato und Kant verbunden werden. Wir werden von dem Kuratorium der Lehranstalt darauf aufmerksam gemacht, daß nach den Statuten der Anstalt zur Anhörung einzelner Verlesungen auch Hospitanten zugelassen werden, und es werden hiervon sicher viele Mitglieder unserer Gemeinde mit Vergnügen Notiz nehmen, um daran sich zu beteiligen. Bei dem großen Interesse, das die Vorlesungen bieten'werden, ist anzunehmen, daß unsere jüngeren jüdischen Gelehrten und auch andere Gemeindemitglieder, die sich für philosophische Fragen interessieren, an diesen Vorlesungen werden teilnehmen wollen. Diejenigen, die als Hospitanten die Vorlesungen besuchen wollen, können sich bis zuin 22. Februar cr. schriftlich oder vormittags von 11 bis 12 Uhr bei dem Sekretariat der Lehranstalt, Lindenstraße 48/50, melden. Die Vorlesungen sollen in den Abendstunden stattfinden, während für die Uebungen Vormittagsstunden in Aussicht genommen sind. Es ist zulässig, die Vorlesungen zu besuchen, ohne an den Uebungen teilzunehmen. 8. Berlin, 8. Februar. Im Verein für jüdische Geschichte und Literatur sprach heute Herr Justizrat Bernhard Breslauer über „Jüdisches und modernes deutsches Recht." Jnhöchst fesselnder Weise gab der Redner eine Gegenüberstellung beider Rechtsgebiete und, wenn er auch im Rahmen eines nur einstündigen Vortrages selbstverständlich nicht den vollen Umfang , aller Rechtsinstitutionen erschöpfen konnte, so bot er doch eine sehr interessante Fülle der wesentlichsten Grund? züge beider Rechte und konnte dem ihm gespannt folgenden Auditorium aus dieser Parallele sich ergebende sehr merkwürdige Resultate zeigen. Aus dem umfangreichen Gebiet des jüdischen Strafrechts — nur greifen nur einiges aus dem reichlichen Material heraus — wies der Vortragende mach, daß es schon damals eine bedingte Bestrafung gab, die wir heute noch nicht erreicht haben und nach der wir erst jetzt mit allen Mitteln streben. Die einzelnen strafbaren Handlungen, Verbrechen und Vergehen wurden im jüdischen Recht jedes für sich besonders abgehandelt; für jede Tat mußte der Beweis der Vorsatz-- lichkeit'erbracht werden, denn Notwehr innerhalb gewisser Grenzen machte so wie heute straffrei. Auf Majestätsbeleidigung, und zwar eines jeden irdischen Königs stand Todesstrafe; das Duell wird im jüdischen Recht' in eingehender -Weise behandelt. Mord, Totschlag, Körperverletzüng in ihren Abstufuiigen wird voxsorglich unterschieden; bei der letzteren richtet sich die Strafe nach der Gefährlichkeit des Instruments. Auch die Kurpfuscherei kannte man bereits; die hierauf gesetzten Strafen richteten sich je nach dem Mißerfolge derunternommenen Kuren. Im Kapital der Mißhandlungen werden Mißhandlungen durch Eltern, Lehrer und die Dienstherrschaft besonders berücksichtigt. Glücksspiel wurde bestraft, auch Tierquälerei; kürz, es gibt kein Verbrechen, kein Vergehen, keine Uebertretung, die nicht auch im jüdischen Rechte zur Strafe gezogen wurde. Auch ein Vergleich de^verwaltUngsrechtlichen Maßnahmen bietet großes Interesse. Die jüdische Gerichtsbarkeit wurde von erwählten Richtern ausgeübt; man kannte Kollegien von drei Richtern, von 23 und 71 Richtern. Auch Referendare — damals, als „Schüler" bezeichnet — gab es bereits, ferner zwei Gerichtsschreiber und einen Gerichtsdiener. Das Gericht saß täglich, an manchen Orten mit Rücksicht auf die Märkte nur an bestimmten Tagen. Strafverhandlungen dürften niemals des , Nachts stättfinden — eine recht weise Bestimmung, die für uns heute wohl auch von Nutzen wäre. Das Verfahren war ein mündliches, die Beweisaufnahme ebenfalls mündlich. Recht umfängliche Bestimmungen existierten über den Zeugen- und Urkundenbeweis. So konnten z. B. Frauen nur im Zivilprozeß als Zeugen auftreten, im Strafverfahren hat man ihnen nicht geglaubt. Im Strafprozeß machte nur zweier Zeugen Mund die Wahrheit kund, im Zivilprozeß genügte bereits ein Zeuge. Ein Indizienbeweis — wie bei uns heute gab es damals nicht, sogenannte Suggestivfragen, die in unserem heutigen Verfahren sicherlich recht ungern von Richtern und Verteidigern entbehrt werden würden, durften nicht gestellt werden. So viel aus dem Gebiete des Strafrechts. Der Vortragende schloß daran eine Uebersicht über das Zivilrecht und Personenrecht. Auch hier konnte er außerordentlich reichhaltiges Material auftveifen, das bemerkenswerte Parallelen zum heutigen Rechte bietet, so über Urkunden, Kaufs- und Verkaufsrecht, Tausch, Schenkungen, Miete und Pacht, Vollmacht, kaufmännische Anweisung, Schadenersatz/ das Nachbarrecht, das erst bei uns in neuester Zeit wirksam geworden ist, und aus dem Personenrecht Bestimmungen über die Ehe, die vermögensrechtlichen Beziehungen innerhalb derselben, über das Erbrecht, Vormundschaft rc. Es würde naturgemäß den Rahmen eines Referates weit überschreiten, wenn wir auch aus diesen Gebieten die charakteristischen Einzelheiten geben wollten, wir können auch um so lieber darauf verzichten, als wir bald in der angenehmen Läge sein werden, den mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag in extenso in unserem Blatte veröffentlichen zu können. Auf Grund des dargebotenen Materials wird man sich mit vollem Rechte dem zum Schluß seines Vortrags geäußerten Wunsche des Redners auschließen, daß das jüdische Recht es vollauf verdient, eingehender studiert und in sachverständiger Bearbeitung den Studierenden zugänglich gemacht zu werden. . 7. Berlin, 10. Februar. Das Damenkomitee für Chanükahbescherung versendet auch in diesem Jahre (dem zwanzigsten seines Bestehens) seinen Rechenschaftsbericht, aus welchem wir interessante Details über die so überaus segensreiche Tätigkeit dieses Komitees ersehen können. Es hat sich mit der Zeit bei den geehrten Damen des Komitees eine solche eingehende Kenntnis der Familien- und häuslichen Verhältnisse der zu unterstützenden Kinder herausgebildet, daß die erziehliche Wirkung, die sie hierdurch auszuüben imstande sind, sich in jedem Jahre immer mehr zeigt und auch in der Schule dankbar anerkannt wird. Außer den Kommunalschülern, die noch die Schule besuchen, wurden auch solche bereits schulentlassene Kinder unterstützt, die sich bereits in einem Lehrverhältnisse befinden, ebenso die bedürftigen Zöglinge des jüdischen Taubstummeninstituts, in Weißensee. Die Stiefel und Kleidungsstücke wurden alle nach Maß aus bestem Material angesertigt und von den Damen unter sachverständigem Beirat auf Güte und Haltbarkeit genau geprüft. Daß für den verhältnismäßig geringen Aufwand von 15,09 Mark jedes Kind vollständig mit Bekleidung, Schuhzeug und Wäsche versehen werden konnte, ist dem Umstande zu danken, daß äußer den Geld-