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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-02-10 · Heft 6 (10.2.1905) · p. Seite 66

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 6 (10.2.1905)
Date
1905-02-10
Page
Seite 66 (sequence 6)
Language
German
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66 ausschließen müsse, und solange die unmittelbar zum Staatsdienst bildenden höheren Wissenschaften vielfach mit der christlichen Religion Zusammenhängen, solange ist es unumgänglich erforderlich, daß man wie es schon so oft gesagt ist, unsere Akademien ganz als christliche Lehranstalten behandelt, und insbesondere in Beziehung auf die Rechtswissenschaft, welche in so vielfacher Hinsicht durch das Christentum begründet ist und überall damit in Verbindung steht. Will man der Humanität wegen da und dorteinmal einem Israeliten das Recht, Privatvorlesungen zu halten, er teilen, so mag dies als etwas Unwesentliches geschehen. Eine solche kleine den Ehrgeiz nicht anreizende Gunst wird wenig Kompetenten herbeiführen. Allein wie man den so hoch gehaltenen Titel eines vkademischen Professors auch an Juden austeilt, wird der Andrang unfehlbar von allen Seiten erfolgen, und die durch ihren Reichtum schon bald allmächtigen, stets unermüdeten und in der Weltweisheit besonders erprobten Israeliten werden gewiß nicht unversucht lassen, den Bruch des Eises zu benutzen, um eiligst eine Scholle nach ver ändern abzustoßen. Freilich behält jede Negierung die Freiheit; allein jede Regierung soll doch immer sich dagegen in acht nehmen, daß sie nicht, ihrer Kraft vertrauend, zu Abweichungen von der Regel einstimmt, welche in späteren Zeiten der möglichen Schwäche zu einer vollen Umkehrung führen können. Dazu kommt, daß unsere Akademien, wenn auf ihnen wissenschaftlicher Eifer und gehörige Regsamkeit erhalten werden soll, durchaus nicht bloß als Anstalten für den Bezirk ihres Landes, sondern als allgemeine Bildungsanstalten für ganz Deutschland zu behandeln sind, daß mithin auch aus ihnen das vermieden werden muß. was in andern Ländern als verderblich angesehen wird. Keine deutsche Negierung hat aber bisher Juden als Professoren auf Akademien angestellt. Selbst in den österreichischen und preußischen Staaten, wo doch sonst die Israeliten die meisten Rechte haben, ist bisher immer ein solcher Schritt vermieden. Wenn also Heidelberg die erste Akademie wäre, welche gegen die jetzt mehr als jemals den Israeliten entgegenstehende allgemeine Meinung sich endlich mit einer höchst bedenklichen Neuerung den übrigen deutschen -Staaten gegenüberstellte, so. würden daraus gewiß Mißverhältnisse und Gefahren entstehen, welche wir hier wohl nicht weiter zu entwickeln brauchen. Insbesondere müssen wir noch hier dies bemerkenUnsere Fakultät besitzt atiitcr dein Namen des Sprnchkollegii ein Rechtskollegium, an welches jährlich eine Menge der wichtigsten Rechtsfragen und Prozesse zur Beantwortung und Entscheidung gelangen. Allgemein in ganz Deutschland ist es hergebracht, daß die Professoren juris extraordinarii in der Regel Assessores der Sprnchkollegien und Schöppenstühle sind. Auf welches Vertrauen haben wir also zu rechnen, wenn durch die bisher ganz unerhört gewesene Ernennung eines Juden zum Professor juris extraorclingrius auswärts die ganz natürliche Besorgnis entsteht, daß hier am Ende gar vielleicht auch Inden im Namen der transmittierenden christlichen Gerichte das Recht sprechen helfen? Oesfentliche Bekanntmachungen können uns dagegen nicht retten, denn auf allgemeine Verbreitung derselben ist nicht zu rechnen und über kurz oder lang sind sie wieder vergessen. Die Bewilligung des bloßen Professortitels würde hier also die größten Gefahren für ein Kollegium zur Folge haben, welches bisher aus allen Teilen Deutschlands fortwährend Beweise des Vertrauens erhielt und durch seinen Eifer und feine Tätigkeit gewiß allen Anspruch darauf hat, daß man höchsten Ortes Anstand nehme zu tun, was denen, lvelche bisher allein die Last tragen und ferner zu tragen haben, nichts als gerechte Besorgnis erregen kann." Der Senat schloß sich dein gehässigen Votum Thibauts an. Sein Bericht schließt mit den Worten: „Dem Dr. Zimmern steht für seine Anstellung an der Universität nichts im Wege, als die Religion; Christ aber zu sein und mit christlicher Liebe und mit christlicher Treue in dem Dienst ihres erhabenen Souveräns, dessen hohes Fürstenhaus zu allen Zeiten durch Christentugenden ausgezeichnet war, zu stehen, ist für die Glieder des engeren Senates, und wie sie überzeugt sein dürften, auch für alle ihre übrigen Kollegen, das höchste, und nur dadurch allein können sie sich des Vertrauens würdig beweisen, welches Seine Königliche Hoheit, unser allergnädigster Landesherr in sie zu setzen gütigst geruhen." Am 21. Oktober 1821 erfolgte die Ernennung Zimmerns zum Professor ordinarius „noch zur Zeit ohne allen Gehalt und ohne Zusicherung desselben für die Zukunft." Wahrscheinlich hatte er inzwischen dem Senate und der Fakultät das Opfer des Glaubenswechsels gebracht. 1826 ging Zimmern nach Jena, wo er 1827 zum Oberappellationsgerichtsrat ernannt wurde. Es darf hinzugesügt werden, daß er als Romanist sehr geschätzt war und daß sein Lehrbuch noch heute vielfach zitiert und benutzt wird. Die Familie Zimmern ist eine alte und weitverzweigte unter den Juden in Süddeutschland. Eines ihrer Mitglieder ist gegenwärtig sogar Domherr in Speyer. Gutzkows Fritz Lllrodt? Von Professor Dr. L. Geiger. 3n seiner Studie „Gutzkow und das Judentum", die zuerst . in einem jüdische Dinge behandelnden Blatte^) erschien, und seitdem in sein Buch „Gutzkow-Funde"^) übergegangen ist, hat H. H. Houben im wesentlichen über Gutzkows Kindheit und Jugend, seine persönlichen Beziehungen zu Juden und seine literarische-Behandlung der Judensrage bis etwa 1842 gesprochen. Es ist aber zu konstatieren, daß Gutzkow auch in seiner späteren Zeit (nicht bloß in den von Houben S. 280 angedeuteten Schriften) der Judensrage nicht aus dem Wege gegangen ist. Durch Zufall bekam ich jüngst den Roman Fritz Ellrodt zur Hand, und da er gewiß den wenigsten Lesern dieses Blattes bekannt ist — denn wie schnell altern Romane, und dieses zuerst 1871 (?), in zweiter Auflage 1874 erschienene Buch dürfte ■- heute fast verschollen sein — so mag eine Betrachtung darüber am Platze sein. Der eigentliche Inhalt des in der zweiten Hülste des 18. Jahrhnnders spielenden Romans kann unserer Betrachtung im ganzen fern bleiben. Nur so viel sei erwähnt, daß Fritz Ellrodt, der Sohn eines Ministers in dein bayreuthischen Ländchen, ein hochgeehrter Mann ist, der den neuen Markgrafen, einen ehemaligen dänischen General, durch seine Beredsamkeit zur Annahme des Dhrönchens veranlaßt, von diesem zwar geachtet, aber vernachlässigt wird — und nach manchen Abenteuern, auch nach seiner Vermählung mit eineradeligen Dame und dein 'Versuch, den Markgrafen aus einer Lebensgefahr zu retten, selbst stirbt. Auf die Einzelheiten dieses bayreuthischen Romans einzugehen, das ganze Treibeil des halbverrückten Herrschers, die, Quacksalber, Jntriguanten, die höchst gelungene Figur einer allmächtigen Kammerjungser in der Umgebung des Herrschers zu schildern, ist nicht unsere Ausgabe. Ebensowenig kann alles das hier wiedererzählt oder auch nur angedeutet werden, was über die drei verschiedenen Schauplätze berichtet wird, in denen sich die Handlung hauptsächlich abspielt: Bayreuth, Wien, Frankfurt — denn Altona und Hamburg, wo die Geschichte anhebt, bleiben ganz außer Frage; diese drei Orte mußten jedoch genannt werden, h Fritz Ellrodt. Roman von Karl Gutzkow. 3 Bände. Jena, Costenoble 1871 (so nach Brümmer); 2. Auflage (die mir vorliegt) das. 1874. Die Notiz bei Houben S. 533 ist ungenau. -) Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus. Jahrgang 1900 und 1901. . 0 Gutzkow-Funde, Beiträge zur Literatur- und Kulturgeschichte des 19. Jahrhunderts. Von Dr. H. H. Houben. Berlin, A. L. Wolff, 1901. S. 144—280.

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