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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-02-10 · Heft 6 (10.2.1905) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 6 (10.2.1905)
Date
1905-02-10
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
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Schlachta völlig verjudet sind, muß die christlich-soziale Partei, die als dritte im Bunde das künftige Koalitionsministerium mit bilden will, den Nachweis ihrer Regierungsfähigkeit zuvor durch Ablegen ihres antisemitischen Kostüms erbringen." Doch genug davon! Also selbst in Oesterreich, wo kürzlich Dr. Lueger nach dem Rücktritt von Körbers seinem Ziele allerdings recht nahe schien, ist der Antisemitismus, pur et simple, zur Leitung des Staates unbrauchbar. Das ganze antisemitische Gerede der jugendlichen Studenten bei uns zu Lande muß daher ebenso später, sobald die Herren ins praktische Leben eintreten, vor der rauhen Wirklichkeit sich als Phantasterei Herausstellen; denn es ist in jedem noch besser als Oesterreich geordneten Staate in unserem Jahrhundert dafür gesorgt, daß die antisemitischen Bäume nicht in den Himmel wachsen. Bleiben die Herren aber weiter bei ihrem richtigen antisemitischen Radikalismus, so werden sie sich bald, wie auch Fürst Bismarck bereits einsah, als eine schwere Gefahr für das Bestehen des Staates erweisen, wie es bei dem in ihrer jugendlichen Unreife von ihnen viel bejubelten Grafen Pückler auch der Fall war. Dem gemütlichen Alt-Wiener würde ja allerdings ein Pückler auch wohl viel schneller zum Ekel mit seinen Rohheiten geworden sein,, als es bei diesen hochgebildeten norddeutschen antisemitischen Herren der Fall ist. Auch der antisemitische Vertreter Sachsens im deutschen Reichstage geht jetzt scharf über alle „Gemäßigten" k la Stöcker zur Tagesordnung über. Der ehrliche Masaidek, ein älterer, antisemitischer Schriftsteller hat vollständig recht: „wenn es nicht gelingt, den Juden die Universität, das Theater und die Presse zu entreißen, so ist der ganze Antisemitismus für die Katz'!" Das ist er in politischen: Sinne auch in der Tat — ihr Herren Antisemiten! Denn ohne eine Aenderung der Reichsverfassung, ja ohne Revolution, sind die hier genannten antisemitischen Ziele nimmermehr erreichbar. Mögen die „Radikalen" also die „Ge^ mäßigten" auch vor den unruhigen Massen durch immer weitere Forderungen und Versprechungen zu überbieten suchen, so wird doch immer kurz daraus einer der Herren vom anderen abgetan; sicher aber hört bald der ganze volksbeglückende Schwindel und Nimbus auf, sobald die Herren praktisch ihre Leistungen in der Regierung und Verwaltung zeigen sollen. Im deutschen Reichstage hält der Reichskanzler Gras Bülow Herrn Liebermann von Sonnenbergs Späße in der auswärtigen Politik nicht einmal einer Erwiderung wert, weil diese von keinen: Verantwortlichkeitsgefühl getragenen Reden dem deutsche Reiche bald, wenn der Herr den Staat leiten würde, Unruhen und Krieg a*n allen Ecken zuziehen würden. Vor jungen Studenten aber kann man schon eher mit Erfolg leicht bei einem Kommers den Mund voll nehmen; staatserhaltend aber sind diese hochtönenden Phrasen nicht, und es ist die Pflicht Aller, unsere Jugend schon jetzt vor dieser gleißnerischen Demagogie zu warnen. Dir Mache. Berlin, 7. Februar, in seiner Rede über die Handelsverträge hat der Reichskanzler im Reichstage die erfreuliche Mitteilung gemacht, daß es den Bemühungen der Negierung endlich gelungen sei, bei den Verhandlungen nlit Rußland eine gewisse ■ Gleichstellung der deutschen Handlungsreisenden jüdischen Glaubens mit den christlichen zu erlangen. In den neuen Bestimmungen des deutsch-russischen Handelsvertrages über das Paß- und Legitimationswesen findet sich n. a. auch der folgende Passus: „Die Gültigkeitsdauer des Paßvisa wird in Rußland ans einen Zeitraum von sechs Monaten erstreckt. Diese Bestimmung erstreckt sich auch auf das Paßvisa der deutschen Handlungsreisenden mosaischer Religion. Die Gebühr für die Erteilung der Auslandspässe an die in Rußland wohnenden Deutschen wird den Betrag von 50 Kopeken nicht übersteigen." Danach werden die deutschen Handlungsreisenden jüdischen Glaubens den christlichen gleichgestellt; für diese hatte bereits die sechsmonatliche Dauer bestanden. Auch bei der Erteilung der Gewerbescheine und dem Betrag der Gebühren werden künftig Juden und Christen gleich behandelt. Das sind Konzessionen, die an sich nicht gerade sehr wichtig erscheinen, in der Tat aber eine große Bedeutung haben. Es zeigt sich nämlich, daß man bei ernstem Wollen von Rußland das erlangen kann, was mau zu fordern berechtigt ist. Und man darf nunmehr hoffen, daß Deutschland sich den Bemühungen Amerikas anschließen wird, auch für alle deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens im allgemeinen von Rußland dieselben Zugeständnisse zu erhalten. Darauf müssen jetzt die Bemühungen aller Faktoren sich richten, die in dieser Beziehung unsere Interessen zu vertreten haben. * Ueber die Abgeordnetenhaussitzung, in der der Justizminister über die Anstellung jüdischer Richter sich abermals ausgesprochen, haben wir bereits kurz berichtet. Trotz der Verfassungsbestimmungen über die Gleichberechtigung der Staatsbürger wiederholen sich Jahr für Jahr mit guten: Grunde die Klagen darüber, daß diese Gleichberechtigung in Wirklichkeit nicht bestehe, sondern tatsächlich bei ganzen Klassen von Staatsbürgern so gut wie ausgeschlossen sei. Namentlich gilt das von ihrer Anwendung auf die Zulassung zu Staatsämtern, obgleich hier die gesetzlichen Vorschriften ganz unzweideutig sind. Nach Artikel 4 . der preußischen Verfassung sind die öffentlichen Aemter für alle dazu Befähigten gleich zugänglich, und den gleichen Grundsatz spricht in noch allgemeinerer Form für das ganze Reich das Bundesgesetz vom 4. Juli 1869 aus. Wie ist es aber in Wirklichkeit? Von einer sehr großen Zahl von Staatsämtern ist ein Teil der Staatsbürger so gut wie ausgeschlossen. Zwar spricht das Bundesgesetz von 1869 ausdrücklich die konfessionelle Gleichberechtigung in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, vor allen: auch für die Zulassung zu den Staatsämtern, aus. Diese Gleichberechtigung steht aber nur auf dem Papier und wird in der Praxis oft genug nrißachtet. Das gilt namentlich für die jüdischen Staatsbürger, denen die Offizierslaufbahn und im großen und ganzen auch die Verwaltungstaufbahn verschlossen bleibt, auch wenn über die Befähigung der Aspiranten ein Zweifel nicht bestehen kann. Seit einer Reihe von Jahren haben sich die Klagen über verfassungswidrige Zurücksetzung auch auf die Justizverwaltung ausgedehnt und sie sind in den letzten Jahren immer stärker geworden. Bei der diesnialigen Beratung des Justizetats wurde deshalb von freisinniger Seite abermals über die verfassungswidrigen Zurücksetzungen aus konfessionellen Gründen Beschwerde geführt, namentlich darüber, daß zu den höheren Justizstellen Juden so gut wie gar nicht zugelassen werden. Diese Beschwerde läßt sich noch viel weiter ausdehnen und es dürfte schwer fallen, ihre Berechtigung zu bestreiten. Das hat der Minister aber nicht versucht, sondern das Ernennungsrecht des Königs in Anspruch genommen und gemeint, er könne nicht darauf eingehen, wie von diesem Recht

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