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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-02-03 · Heft 5 (3.2.1905) · p. Seite 54

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 5 (3.2.1905)
Date
1905-02-03
Page
Seite 54 (sequence 6)
Language
German
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54 WDWW dann von 34 Haushaltungen die Rede ist und daß durch diese verschiedene Wertung als der oberflächliche erste Eindruck der eines erheblich größeren Zahlenunterschiedes zwischen rituell und nicht rituell lebenden Juden hervorgerufen wird? Ist es nicht merkwürdig, daß der Potsdamer Magistrat sür 12 Familien freiwillig die Rolle des „Kauscherwächters" übernimmt? Um wieviel einfacher, aber auch um wieviel weniger im Sinne des Magistrats beweiskräftig wäre es gewesen, wenn gesagt worden wäre: aus 90 Familien besteht die Gemeinde in Potsdam — die zu ihrem Bezirke gehörenden Vororte nicht eingerechnet — 46 Familien kaufen koscheres Fleisch, also die Hälfte! Nach dieser Entscheidung des Magistrats bleibt nur noch ein Ausweg offen, und auch er ist bereits beschritten. Die Beschwerde an den Bezirksausschuß. Die Beschwerdeschrist faßt in mustergültiger Weise alle Gründe zusammen, die zumindest die Notwendigkeit der Konzession für eine eigene Schlachtstätte erweisen. Sie legt das Bedürfnis der Beschaffung rituell geschlachteten Fleisches überzeugend dar und gibt in mannhaften Worten dem unbestreitbaren Anspruch der jüdischen Bürger Potsdams Ausdruck auf freie Uebung ihrer religiösen Bräuche. Wird diese Beschwerde Erfolg haben? Die Potsdamer Gemeinde glaubt es nicht und jedenfalls wartet sie nicht untätig bte Entscheidung ab; kann doch an jedem Tckge mit der Publizierung der neuen Betriebsordnung die Möglichkeit an sie herantreten, in Potsdam nicht mehr schächten lassen zu dürfen. Zwar ward der Ausweg aus dieser Schwierigkeit gefunden: der Bezug rituell geschlachteten Fleisches aus Berlin wird unter allen Garantien von demselben Schlächter besorgt, dem bisher der Fleischvörkaus seitens der Gemeinde übertragen war. Somit scheint alles beim alten geblieben — nur eins hat sich geändert: der künftige Bedarf an koscherem Fleisch ist der doppelte geworden, — und das hat mit ihrem Tierschutz die Potsdamer Stadtvertretung getan! Denn die jüdische Gemeinde Potsdams erachtet es als eine Ehrenpflicht, die Opfer mitzutragen, die dem einzelnen rituell Lebenden durch die erschwerte Beschaffung des Fleisches auferlegt sind. Am 12. Januar fand eine Gemeindeversammlung statt, in der folgende Resolution unter freudiger, allgemeiner Zustimmung Annahme fand: „Die heute hier versammelten männlichen und weiblichen Mitglieder der Shnagogengemeinde zu Potsdam erheben Protest gegen die laienhafte, durchs wissenschaftliche Gutachten längst überzeugend widerlegte Unterstellung, daß. das jüdisch-rituelle Sch ächtverfahren eine Tierquälerei bedinge. Sie erklären sich insgesamt solidarisch mit denjenigen aus ihrer Mitte, die an dem Gebot, nur das Fleisch rituell geschlachteter Tiere zu genießen, als an einer unverbrüchlichen Satzung des Judentums festhalten, und verpflichten sich, den Fleischbedarf ihrer Haushaltungen nur an der Stelle zu decken, die koscheres Fleisch liefert." Nicht gering sind die Opfer, die der Potsdamer Synagogengemeinde und jedem ihrer Mitglieder aus diesem Kampfe erwachsen, aber sie werden freudig und gern gebracht in der Ueberzeugung, daß die Sache der Gewissensfreiheit damit verfochten wird. Die Potsdamer Stadtvertretung wird nur allzubald ihre Nachahmer finden, möge auch dem Beispiel der jüdischen Gemeinde Potsdams freudige Nacheiferung gewiß sein. Wenn allüberall der Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der Juden der gleichen geschlossenen Gegenwehr begegnet, dann kommt vielleicht doch einmal der Tag, der es den Kommunen klar macht, daß Recht, Billigkeit und Menschlichkeit auf unserer Seite stehen und nicht in den Reihen eines Tierschutzes, der ausschließlich den Ochsen, deren Fleisch zur Ernährung der Juden verwendet werden soll, zu gute kommen will, der aber gegenüber den Hetzjagden, Wettrennen und anderen Vergnügungen gewisser Kreise beide Augen geschlossen hält. Pflicht der großen jüdischen Organisationen aber ist es, diese Gegenwehr zur rechten Zeit zu rüsten — der Verband der deutschen Juden, der Zentralverein der Studenten jüdischen Glaubens und all die Kreise, in denen jüdisches Leben und Fühlen pulsiert, sie haben in jetziger schwerer Zeit kaum eine dankbarere Aufgabe als die, das Ehrgefühl gerade nach dieser Richtung hin wachzurütteln und jedem Juden die Ueberzeugung einzuimpfen, daß der Kampf um die Gewissensfreiheit tatsächlich ein Kampf um das Judentum ist. Es zeugt von arger Kurzsichtigkeit, wenn man die Tätigkeit des Verbandes der deutschen Juden meint deshalb verspotten zu dürfen, weil er als erste Lebensäußerung eine Landtagsinterpellation über die Schächtsrage angeregt hat. Das sollte nachgerade jedem schon klar geworden sein, daß die Agitation' gegen das Schächten mit dem Schächten selbst ebensowenig zu tun hat, wie mit dem Tierschutz, daß sie nichts weiter ist, als eine antisemitische Machtprobe in den einzelnen Kommunen,- die mit Brutalität jeden einzigen Juden ins Gesicht treffen soll. Ob und inwieweit es berechtigt ist, wenn weite Kreise der jüdischen Gesamtheit die Ritualvorschriften, die das Schächten anorönen, beziehungsweise den ausschließlichen Genuß des Fleisches geschächteter Tiere gebieten, als für sie selbst nicht verbindlich erachten, das ist eine Frage, die innerhalb der Judenheit im Kampfe ehrlicher Meinungen ihrer Entscheidung entgegenreisen möge; darüber aber ist doch wohl unter ehrenhaften und überzeugungstreuen Juden jedweder Richtung eine Meinungsverschiedenheit nicht möglich, daß die jüdische Religion ihre Satzungen nicht erst bei „Intelligenzen" vom Schlage Froelich und seiner antisemitischen Genossen in die Schule zu schicken brauche, um ihnen Humanität beizübringen, daß die allzu freiwillig und stürmisch angebotene Mitarbeit des Antisemitismus an der inneren Reform der jüdischen Religion mit ergebenstem Dank und aller Entschiedenheit ab zu lehnen sei — und das von Rechts- und Ehrewegen! hermsmi Cohens „Lthik des reinen Willens." Von Dr. B. Kellermann. II. ie Psychologie vermag das Allheitsprinzip nicht zu begründen, denn sie hat es ausschließlich mit den psychischen Funktionen des Individuums zu tun, soweit dieses eine rein biologische und physiologische Einheit bildet. Durch seinen Zusammenhang aber mit der Physiologie kann sich das Individuum niemals von seinen natürlichen Grundlagen loslösen, der Naturalismus und Egoismus bilden die treibende Kraft seines Selbst. Wenn aber der Naturalismus die Ethik erzeugen soll, so geht der Unterschied zwischen Sollen und Sein verloren, alles ist ethisch, weil es natürlich ist. Mit dieser Metaphysik ist wohl jede Art von Ethik grundsätzlich verworfen. Das geht ebenso auf Spinoza und Schleiermacher, wie auf Hegel und Schelling. „Es ist doch gewiß nicht von ungefähr geschehen, daß weder Schelling noch Hegel eine Ethik in eigener Verfassung und unter besonderem Titel geschrieben haben. Und Schleiermacher richtet sich vor allem in einer grundsätzlichen Abhandlung gegen diese Unterscheidung. Alle Jdentitätsphilosophie ist Pantheismus, wenn sie nicht im Begriffe des Denkens selbst den Unterschied ansetzt, der zur Unterscheidung von Sein und Sollen hinführt." Darin aber

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