Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 3 (20.1.1905)
- Date
- 1905-01-20
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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denn die Ehefrau lebt bei ihrem Ehemann. Der Bezirksausschuß hebt in seinem Urteil noch besonders hervor, daß bei „ordnungsmäßiger" Aufstellung der Heberolle, welche ja dem Regierungspräsidenten zur Vollstreckbarkeitserklärung vorzulegen' ist, der Name der Ehefrau gar nicht in der Liste hätte stehen dürfen, weil die Ehefrau nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagt ist. Das Oberverwaltungsgericht in Berlin bestätigte dieses Urteil und betonte nochmals den akzessorischen Charakter der Kultussteuer. 0. Frankfurt <*♦ M., 16. Januar. Der XI.' Jahresbericht des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen pro 1904 ist erschienen. Ein bedeutungsvoller Fortschritt ist in der Frage der Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen in diesem Jahre gemacht worden. Der Berliner Verein für jüdische Krankenpflegerinnen ergriff im Laufe dieses Frühjahres die Initiative zu einer Zusammenkunft aller der Vereine, die sich die Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen zum Ziele gesetzt haben. Unser Vorstand, der selbst schon öfter eine Verständigung über verschiedene gemeinsame Fragen als dringend wünschenswert erachtet hatte, begrüßte den Berliner Vorschlag mit großer Freude und traf in Gemeinschaft mit dem Berliner Verein alle nötigen Vorbereitungen zu einem Delegiertentag aller deutschen Vereine für jüdische Krankenpflegerinnen. Derselbe fand dann am 4. September im hiesigen Schwesternheim statt. Alle bestehenden Vereine, mit Ausnahme des Breslauer, dessen Delegierte leider in letzter Stunde am Erscheinen verhindert wurden, waren hier durch Abgesandte ihres Vorstandes, teilweise auch durch ihre Oberinnen vertreten, und zwar die Vereine von Berlin (Verein und Großloge), Hamburg, Köln, München, Stuttgart, Mannheim, Dortmund und der hiesige, so daß im Ganzen 23 Teilnehmer den, den ganzen Tag währenden Verhandlungen folgten. Wenn auch erklärlicherweise diese erste Zusammenkunft und Besprechung der Vereine, die gleiche Zwecke und Ziele verfolgen, nicht sofort zu einer vollständigen Uebereinstimmung und entsprechender Beschlußfassung führen konnte, so steht doch als bedeutungsvolles Ergebnis dieser ersten Konferenz die Vereinigung aller Vereine zur Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen zu einem Verband in sicherer Aussicht. Außerdem wurden andere für alle Vereine höchst Nächtige Fragen einer ersten und vorläufigen Besprechung unterzogen, wie z. B. allgemeine Grundsätze zur Annahme der Schülerinnen und Ausbildung derselben. Es werden nunmehr weitere Vorbereitungen getroffen, um demnächst eine zweite Konferenz abhalten zu können,die imstande sein wird, definitive, für alle Vereinigungen bindende Beschlüsse zu fassen. Mit Beginn des neuen Berwaltungsjahres sind im ganzen sieben Schülerinnen in der Ausbildung begriffen, von denen eine ihre Lehrzeit im Krankenhause der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in Hamburg durchmacht. Zwei Schwestern, nämlich Anna Ettlinger und Schwester Rosa Goldstern, haben im Laufe des Jahres für zehnjährige treue Dienste in unserem Verbände die goldene Brosche erhalten. Trotz des Hinzutretens zweier neuen Schwestern ist doch am Schluffe des Jahres die Zahl der Schwestern um zwei geringer als zu Beginn, da leider vier Schwestern im Laufe des Berichtsjahres ausschieden. Ueber die Tätigkeit der Schwestern in der Privatpflege ivährend des Berichtsjahres ist folgendes mitzuteilen: von sechzehn Schwestern, die jedoch nur zum Teil das ganze Jahr hindurch in der Privatpflege beschäftigt waren, wurden 123 Pflegen ohne Unterschied der Konfession ausgeübt. Von diesen waren 18 Pflegen außerhalb Frankfurts. 107 Pflegen wurden gegen Bezahlung in verschiedenen Abstufungen und 16 Pflegen mit 266 Pflegetagen ganz unentgeltlich geleistet. Die Pflegen geschahen unter der Leitung von 60 Aerzten; sie erforderten 2899 Pflegetage und 364 vollständige Nachtwachen. Die Tätigkeit der Armenschwester ist im allgemeinen dieselbe geblieben, wie in den Vorjahren. Ihrer Pflege unterstanden im ganzen 204 Kranke, die 2185 Einzelbesuche notwendig möchten. 136 Kranke gehörten der jüdischen Religion, 68 der christlichen an. Von 32 verschiedenen Aerzten wurde die Hilfeleistung der Armenschwester in Anspruch genommen, auch - war sie bei 15 Operationen hilfreich. Der Vorstand des Ver.eins besteht aus den Herren: Dr. med. S. Kirchheim, Vorsitzender, Emil Stiebel, stellvertretender Vorsitzender, Philipp Schiff, Schriftführer, Eduard.Cohen, Kassierer, Dr. jur. Julius Blau, Dr. med. Adolf Deutsch, Julius Goldschmidt,.Dr. med. Adolf Günzburg, Sallh Löwenick. . —t München, 16. Januar. Im Interesse der geschichtlichen Wahrheit fei zu dem Brief aus München vom 1. Januar folgendes richtiggestellt: Unter den 26 Räten des fraglich en Gerichtshofes sind tatsächlich nur zwei israelitischer Religion die einzigen gewesen, welche die Note I in der Staatsprüfung hatten; aber auch der Präsident des Gerichtes, wie dies früher einmal hier erwähnt worden sein dürfte, hat diese hervorragende Note errungen. — Uebrigens ist auf der Zeile 17 von unten in der zweiten Spalte selbstverständlich das Wort „nicht" wegzulassen. Würzbitkg, 14. Januar. Die hiesige unter der Leitung' des Herrn Distriktsrabbiners Nathan Bamberger stehende israelitische Lehrerbildungsanstalt hat jetzt 40 Jahre Existenz hinter sich. Als sie im November 1864 von dem Vater des jetzigen Leiters eröffnet wurde, zählte sie 6 Zöglinge. Seit 1883 hat die Anstalt die Rechte einer juristischen Person, seit 1884 besitzt sie ein eigenes Gebäude. Bei Schluß des 40. Berichtsjahres verließen 9 Zöglinge nach bestandener Prüfung die Anstalt, die bisher 328 Lehrer ausgebildet hat. Gegenwärtig hat das Institut 32 Schüler, darunter 2 Externe. Es muß hervorgehoben werden, daß 4 Schüler Unterricht, Wohnung, Beköstigung, ärztliche Behandlung in der Anstalt unentgeltlich erhalten, 4 die Beköstigung ganz, 22 teilweise bezahlen. Begreiflicherweise werden dadurch erhebliche Zuschüsse erfordert. so. Speyer, im Januar. In ganz Bayern mit Ausnahme der Pfalz ist für das israelitische Kultuswesen die Normativentschließung des K. St.-M. des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 29. Juni 1863 maßgebend. Diese Entschließung setzt die Rechte und Pflichten der Gemeindeverwaltungen und der Rabbiner fest und grenzt ihre Kompetenzen ab. Die Rabbiner der Pfalz haben darum an das Kultusministerium das Gesuch gerichtet, daß Ziffer 4 und 5 das Wesentliche der betreffenden Ministerial-Entschließung vom 19. Juni 1863 auch für die Pfalz in Wirksamkeit gesetzt werde. Dagegen fand nun auf Einladung des Synagogen-Ausschusses zu Neustadt a. H. im Hotel Weil eine Versammlung von 23 Vorständen aus Bergzabern, Edenkoben, Frankenthal, Grünstadt, Homburg, Jugenheim, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen a. Rh., Mumbach, Mutterstadt, Neustadt a. H., Rülzheim, St. Ingbert, Speher, Winnweiler und Zweibrücken statt, um zu dem von den vier Bezirksrabbinern der Pfalz gestellten Anträge Stellung zu nehmen. Die Versammlung war einstimmig der Ansicht, gegen den erwähnten Antrag ganz entschieden Stellung zu nehmen, indem bei seiner Annahme es mit der bisherigen Selbständigkeit der Kultusgemeinden sein Ende haben und die einzelnen Gemeinden den Rabbinern vollständig überliefert würden. Einstimmig wurde deshalb auch beschlossen, den betreffenden königlichen Bezirksämtern gleichlautend folgende Erklärung abzugeben, nämlich: „Die Königliche Regierung wolle dem Anträge der vier pfälzischen Bezirksrabbiner keine Folge geben, da hierdurch nur ein Flickwerk geschaffen und die bestehenden Verhältnisse noch unklarer werden würden. Die Bezirksrabbiner wollen auch durch Eingabe nur ihre Rechte vergrößern und die Gemeinden in ein unbedingtes Abhängigkeitsverhältnis bringen. Zudem enthalten die neu zu schaffenden Bestimmungen Vorschriften, die heute ganz veraltet sind, z. B. das Ritualbad. Nur noch wenige Gemeinden besitzen ein solches, weshalb künftighin der Rabbiner die Neuanschaffung verlangen könnte, nur um der Gemeinde seine Macht fühlen zu lassen. Die Gemeinde weist deshalb alle Versuche der Rabbiner zurück. Bezüglich des Religionsunterrichtes sollen die Rabbiner ihre Rechte und Pflichten, wie dies bisher gesetzlich war, ausüben. Zu empfehlen wäre aber, daß die Rabbiner dem Unterrichte noch eine größere Sorgfalt, insbesondere in den auswärtigen Gemeinden, widmen." .— In der Versammlung wurde zugleich eine ständige Kommission von 13 Mitgliedern gewählt, welche auch fernerhin das Interesse der Kultusgemeinden wahren und fördern solle, damit auch künftighin, so oft erforderlich, ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen stattsinde. Diese Kommission wird ihre Tätigkeit alsbald beginnen. Eine jede Gemeinde hat das Recht, sich mit ihren' Anliegen an dieselbe zu wenden. Eine friedliche Einigung der pfälzischen Gemeinden mit ihren Rabbinern ohne Anrufung der Behörden wäre nach unserer Meinung mehr am Platze gewesen. s. Straßhurg, im Januar. Die Gründung einer „Gesellschaft für die Geschichte der Israeliten in Elsaß-Lothringen" ist