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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-01-20 · Heft 3 (20.1.1905) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 3 (20.1.1905)
Date
1905-01-20
Page
– (sequence 13)
Language
German
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69, Jahrgang. Fo. 3. Berlin, 29. Januar 1905. Der Gemeindevote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deß Judentums Lorrrlponden-en und Mgchrichten. Deutschland. 8. Berlin, 16. Januar. Der Justizminister, der Kultusminister, der Minister des Innern und der Minister sür Handel und Gewerbe haben der „Frkf. Ztg." zufolge nachstehende Verfügung an die Regierungspräsidenten gerichtet: „Mehrfache Mängel, welche bei dem Verfahren zur Erwirkung der landesherrlichen Genehmigung von Schenkungen und letztwilligen Zuwendungen an juristische Personen hervorgetreten sind, haben uns veranlaßt, für die Prüfung der Frage, ob wegen Verletzung einer moralischen Pflicht gegen bedürftige Verwandte des Schenkers oder Erblassers die Genehmigung zu versagen oder von gewissen Abfindungen abhängig zu machen sei, die folgenden Grundsätze aufzustellen: 1. Die Ermittlung der Verwaltungsbehörden hat sich von Amts wegen zu erstrecken: a) in allen Fällen auf die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Abkömmlinge, der Eltern und deren Abkömmlinge, der Großeltern und des Ehegatten des Schenkers oder Erblassers; d) bei letztwilligen Zuwendungen auf die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der gesetzlichen Erben bis zum vierten Grade der Verwandtschaft einschließlich. 2. Außerdem sind die Ermittlungen auszudehnen auf die nicht zur Kategorie I gehörenden Verwandten, zu deren Gunsten ein Antrag auf Abfindung gestellt ist oder deren Bedürftigkeit sonst, das heißt ohne besondere Nachforschung, zur Kenntnis der Behörde gelangt ist. Bei der Kategorie I ist festzustellen, ob besondere Ausschließungsgründe, zum Beispiel Unwürdigkeit, Feindschaft mit dem Erblasser oder Schenker, vorliegen, bei der Kategorie II, ob mehr persönliche Beziehungen zu dem Erblasser oder Schenker oder sonstige besondere Umstände eine Berücksichtigung rechtfertigen. Artikel 6 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt bekanntlich, daß „Schenkungen oder Zuwendungen von Todes wegen an juristische Personen, wenn sie Gegenstände im Werte von mehr als 5000 Mark betreffen, zu ihrer Wirksamkeit ihrem vollen Betrage nach der Genehmigung des Königs oder der durch königliche Verordnung bestimmten Behörde bedürfen." 22 Berlin, 15. Januar. Von den Rechts- und Ver - waltungsfragen, mit denen der D. I. G. B. zurzeit beschäftigt ist, erwähnt die letzte Nummer der „Mitteilungen" die Sammlung des Materials über die einer großen Anzahl von Gemeinden zugegangenen Aufforderung, sich in das Kataster der Fleischerei-Berussgenossenschaft eintragen zu lassen, und die Ausarbeitung einer Musterfriedhofsordnung. — Die Vorlesungskurse für akademisch gebildete Lehrer der jüdischen Religion wurden mit Beginn des Wintersemesters wieder ausgenommen. Die Angelegenheit des allgemeinen Archivs der deutschen Juden ist aus dem Studium der theoretischen Erörterung in das der praktischen Bearbeitung übergeleitet worden. Auch der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin ist der Frage näher getreten. Bereits hat der Vater der Archividee, der Fürstlich Pleßsche Archivar Dr. Zivier eine Informationsreise durch Süddeutschland angetreten. — Die Bearbeitung der im Mai 1905 zu erwartenden Neuauflage des Statistischen Jahrbuchs hat der Verband für Statistik der Juden übernommen. Die vom D. I. G. B. begründeten Fürsorgeerziehungsanstalten in Repzin und Plötzensee haben sich weiter entwickelt. Beide Institute sind vielfachen amtlichen und privaten Revisionen unterzogen worden. Die Repziner Anstalt hat durch Vermittlung des Oberpräsidenten der Provinz Pommern eine Allerhöchste Zuwendung von 17 Mark zur Veranstaltung einer kleinen Festlichkeit für die Zöglinge erhalten. Erfreulich sind die Fortschritte, welche die jüdische Arbeiterkolonie in Weißensee gemacht hat. — Ein Auffatz des Herrn Dr. Ernst Tuch behandelt die wirtschaftliche Bedeutung der jüdischen Arbeitsnachweise in sachkundiger und eingehender Weise. 22 Berlin, 17. Januar. Am 12. d. M. ist hier nach schwerem Leiden Herr Salo Kunz gestorben. Der Verewigte hat sich an der Begründung des Israelitischen Wohltätigkeitsvereins „Humanitas" in hervorragender Weise beteiligt und seitdem das verantwortungsvolle Amt des ersten Vorsitzenden mit hingebender Pflichttreue verwaltet. Ein hochbegabter Organisator und warmherziger Menschenfreund, hat er den seiner Obhut unterstellten Interessen seine Fürsorge und seine eminenten Fähigkeiten in nie versagender Schaffensfreudigkeit gewidmet. Durch umsichtige Leitung der Beratungen und durch tatkräftige Förderung der Bestrebungen hat er sich um die Entwicklung des Vereins ein bleibendes Verdienst erworben. Ehre seinem Andenken.. n. Friedland (N.-L.), im Januar. Nachdem wir in den Nummern 33 und 34 v. I. über den bevorstehenden Abbruch der hiesigen Synagoge und über die Erbauung desselben, sowie über die Geschichte der hiesigen Gemeinde ausführlicher berichtet, lesen wir nun folgendes Inserat in den Provinzzeitungen re.: „Tempelverkauf Am 9. Januar 1905, vormittags 12 Uhr, wird der Tempel in Friedland (N.-L.) im Gasthause des Herrn Oberstädt daselbst öffentlich meistbietend gegen sofortige Bezahlung verkauft. Die Bedingungen liegen im Verkaufstermin aus, sind auch vom Unterzeichneten gegen Einsendung von 60 Pfennig zu beziehen. Der Synagogenvorstand. Wolff in Lübben." Wie seiner Zeit schon erwähnt, lebt heute kein Jude mehr hier. Man mußte sich daher mit dem Gedanken vertraut machen, den Tempel gänzlich abzubrechen. Die Abbruchsverhandlungen datieren schon, vom Jahre 1895, und da auch die wenigen Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Lieberose die Erhaltung des Gebäudes nicht mehr durchführen konnten, wurde endgiltig beschlossen, den Tempel zum Abbruch zu verkaufen. Der Platz, worauf der Tempel auf Erbpacht gebaut ist, fällt an den Besitzer, Gastwirt Oberstädt, zurück. Die innere Einrichtung ist bereits in die Verwahrung des Synagogenvorstandes in Lübben übergeführt worden. Rühmend muß noch hervorgehoben werden, daß die Bürgerschaft unserer Stadt stets in gutem Einvernehmen mit den jüdischen Bürgern gelebt hat. i. Kolberg, 10. Januar. Der dreißigste Jahresbericht über die Verwaltung des „Jüdischen Kurhospitals" im Sol- und Seebade Kolberg im Jahre 1904 ist erschienen. Mit dem Abschluß des laufenden Arbeits- und Berichtsjahres darf die Anstalt, die aus den bescheidensten Anfängen von Jahr zu Jahr immer herrlicher aufgeblüht ist, auf eine dreißigjährige, reichgesegnete Tätigkeit auf dem Gebiete der Krankenpflege für unbemittelte Volkskreise mit freudiger Genugtuung und frohem Danke zurückblicken. Auch das ablaufende Jahr steht mit seiner Wirksamkeit und seinen Erfolgen hinter den Vorgängern nicht zurück, übertrifft sie vielmehr dadurch, daß sowohl die Zahl der „Gebenden", der Spender zu den Betriebs- und Unterhaltungsmitteln, wie der zum Grundkapital, als auch die Zahl der „Empfangenden" dank der werbenden Kraft unserer Mitarbeiter nicht unerheblich gewachsen ist. Demgegenüber darf freilich nicht verschwiegen werden, daß es auch au unvorhergesehenen, außerordentlichen Arbeiten und Sorgen im verflossenen Jahre in unserem Betriebe nicht gefehlt hat. Als Reineinnahmen ergeben sich nach Abzug des vorgetragenen Saldos 47347,07 M. gegen 40375,20 M. im Vorjahre, wovon jedoch 12900 M. dem Grundkapital und nur 34447,07 M. (gegen 31070,20 M. im Vorjahre) zur Unterhaltung des Austaltsbetriebes zugewendet waren. Die Ausgaben haben diesmal die Höhe von 26627,60 M. erreicht. Die Anzahl der Bittsteller, die wegen Aufnahme in unsere Anstalt vorstellig geworden, stieg bis auf 1012, wovon 468 Aufnahmebescheinigungen erhielten, während der Rest zurückgewiesen werden mußte. Von ihnen lehnten jedoch 46 Personen die ihnen zugebilligte Wohltat aus verschiedenen Gründen ab, und nur 422 haben in unserem Hause eine Sol- und Seebadekur gebraucht, und zwar 280 ganz unentgeltlich in Freistellen und 142 gegen Zahlung eines geringeren oder größeren Teils der Selbstkosten; nur eine einzige Person hat die vollen Selbstkosten als Verpflegungs-

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