Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 2 (13.1.1905)
- Date
- 1905-01-13
- Page
- Seite 17 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228639--61401-3275219- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
llichtjüdlsches Blatt bekannt gegeben wurde. Im Kreise Rjeshitze wohnen gegen 11 000 Juden. Wie verarnü, verelendet und niedergedrückt muß die jüdische Bevölkerung jener Gegend sein, wenn unter den 11 0O0 Juden sich kein einziger befand, der über einen bevorstehenden Blutbeschuldigungsprozeß einer jüdischen Zeitung eine Zeile melden konnte! Sriek aus München. —t M ü n ch e n, 1. Januar, estern ist neben der Liste der Neujahrsauszeichnungen eine Reihe von Veränderungen im Justizdienste bekannt geworden, welche der eingehenden Besprechung hier würdig sind. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Justizverwaltung, wie hier schon berichtet wurde, zwar den judenfeindlichen Antrag Heim, wonach Juden nur im prozentualen Verhältnis zur Vevölkerungsziffer als Beamte angestellt werden sollen, ängstlich ausführt, aber den bereits angestellten gegenüber unter Vermeidung jeder auch durch die dienstliche Qualifikation etwa gebotenen Bevorzugung die Beförderung nach Maßgabe des Dienstalters nicht vorenthält. Der Honorarprofessor der königlichen- Universität München und Oberlandesgerichtsrat Dr. Heinrich Harburg er ist zum Rate am königlich bayerischen Obersten Landesgerichte in München ernannt worden. - Das Oberste Landesgericht ist eine Einrichtung, wie sie lediglich irn Königreiche Bayern besteht, da von dem Rechte der Errichtung eines solchen Gerichtes nur das Königreich Bayern Gebrauch gemacht hat; das Oberste Landesgericht ist inr wesentlichen ein dem Reichsgerichte gleichgestelltes Gericht, welches für das Rechtsmittel der Revision und Beschwerde in Zivilsachen, soweit es sich nicht um Verletzung von Reichsrecht handelt, zuständig ist und welchem auch die Entscheidung der sonst zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehörigen Revisionen in Strafsachen neben einigen andern Funktionen zugewiesen ist. Die Mitglieder des Obersten Landesgerichtes stehen im Range eines Landgerichtspräsidenten, ein Rang, wie ihn im Königreiche Bayern noch niemals ein Jude im Justizdienste erreicht hat. Dr. Heinrich Harburger, der für seine Person heute noch Jude und Mitglied der israelitischen Kultusgemeinde in München ist, ist in Bayreuth von in den bescheidensten Verhältnissen lebenden Eltern geboren worden, hat, nachdem er das Gymnasialabsolutorium mit der ersten Note bestanden hat, mit Benutzung der durch seine hervorragende Befähigung und unermüdlichen Fleiß ihm reichlich zuteil gewordenen Stipendien in München Rechtswissenschaft studiert, 1876 den Staatskonkurs mit der Note I bestanden, 1879 die erste Anstellung im Richteramte als Amtsrichter in München erlangt und sodann, nachdem er II. Staatsanwalt und Landgerichtsrat in München war, 1897 allerdings wegen seiner glänzenden Qualifikation und, da man damals von einem Antrag Heim noch nichts wußte, unter Uebergehung zahlreicher anderer die Anstellung als Staatsanwalt bei der Oberstaatsanwaltschaft am königlichen Oberlandesgerichte München mit dem Range eines Oberlandesgerichtsrates erhalten und bekleidet seit 3. November 1899 das Amt eines Oberlandesgerichtsrates am königlichen Oberlandesgerichte München, ferner daneben dasjenige. als Honorarprofessor der juristischen Fakultät in München, welcher er bereits seit ungefähr 1876 als Privatdozent angehörte. Daneben ist er Mitglied verschiedener gelehrter Gesellschaften, darunter des Instituts für internationales Recht. Dr. Harburger war vor einigen Jahren zweifellos bereits zum Rate am Reichsgericht in Aussicht genommen und wäre wohl auch dies geworden, wenn nicht in der Presse erfolgte Indiskretionenstörend eingegriffen hätten, welche wahrscheinlich die Säche zum Scheitern gebracht haben, oder von einem Retigionswechsel abhängig gemacht haben würden. Nunmehr ist er dennoch Dank der Gerechtigkeit des bayerischen Justizministers im Alter von 54 Jahren Mitglied eines wie gesagt den: Reichsgerichte vollständig koordinirten obersten Gerichtshofes geworden. Aus die durch seine Beförderung freigewordene Stelle ist der bisherige Oberlandesgerichtsrat am kgl. Landgerichte München I Dr. Alfred Eohen ernannt worden. Dr. Cohen, in München geboren, hat nach Absolvirung des Gymnasiums mit der Note I die Befähigung zunr Richteramte 1879 durch Bestehen des Staatskonkurses mit der Note I erlangt, erlangte seine erste Anstellung im Justizdienste als III. Staatsanwalt in Landshut, war Amtsrichter in Kempten und München, wurde sodann 1893 Landgerichtsrat in München und ist bei diesen: Gerichte seit 1901 Oberlandesgerichtsrat, ist aber erst i jetzt nach vier Jahren an das Oberlandesgericht versetzt worden, da es doch eigentlich nach den leider bestehenden Anschauungen bedenklich gewesen wäre, unter die 26 Räte des Oberlandesgerichts München statt drei Juden vier hineinzusetzen, von denen gar drei die einzigen Mitglieder des Gerichtshofes gewesen wären, welche die Note I im Staatskonkurse erlangt hatten; deswegen hatte er bis jetzt auf die Berufung an das Oberlandesgericht Wohl verzichten müssen. Die eeeleLia presso. hat nach all'' dem und früher schon Mitgeteiltem kaum einen Anlaß, sich zum Staatsdienste mehr zu drängen; wenn sie überhaupt noch dort Aufnahme finden kann, so kommen ihre Mitglieder doch nur, wie man zu sagen j pflegt, nach der Hausnummer daran und können auch die! hervorragendsten Männer nicht im Entferntesten darauf rechnen,! nur einigermaßen in demselben Verhältnisse wie Nichtjuden j von gleich hervorragender Qualifikation befördert zu werden.! Dennoch ist es ein erfreuliches Ereignis und der Jnstizverwalj tung reichlich zu danken, daß prinzipiell ein Mann, der noch! Mitglied der israelitischen Religionsgemeinde ist, an dem höch- * sten Gerichtshöfe des Landes angestellt wurde. — Anders ist es mit den Gnadenbeweisen, die anläßlich des! Jahreswechsels erfolgt sind, die aber eben nicht diejenige grundj sätzliche Bedeutung haben, welche die Verleihung eines Amtes inr Justizdienste mit sich bringt. Daß von den diesesmal Ausgezeichneten wenige auf die ungefähr 60 000 bayerischen Juden treffen, ist, wie aus den in Wirklichkeit erfolgten Auszeichnungen ersichtlich ist, Zufall und gleichgiltig. Der Oberlandesgerichtsrat Max Berlin in Nürnberg, der erste in Bayern ernannte Berufsrichter israelitischer Religion, der übrigens, wenn er seinen Wohnsitz in Nürnberg nicht hätte aufgeben wollen, schon vor einigen Jahren wohl an das Oberste Landesgericht in München gekommen wäre, erhielt den Verdienstorden vom heiligen Michael IV. Klasse, der Rechtsanwalt Dr. Siegmund Held in Nürnberg, auch einer der wenigen Einser aus dem Staatskonkurse, wurde Justizrat und der Fabrikbesitzer Ignatz Bing . in Nürnberg, meines Wissens der Begründer mehrerer großen Metallwarenfabriken, erhielt ebenfalls den Verdienstorden von: heiligen Michael IV. Klasse; der Bankier Siegmund Gutmann in Ansbach wurde Kommerzienrat. Auffällig, aber in erfreulicher Weise, ist die Verleihung des Verdienstordens vom heiligen Michael III. Klasse an den Kommerzienrat Lehmann Bernheimer, die nicht unter den, wie säst alle übrigen Auszeichnungen, als im Geschäftskreise eines bestimmten Staatsministeriums verliehenen, vorgetragen erscheint. Kommerzienrat Bernheimer ist bekanntlich der Inhaber jenes großen in einem von ihm durch den Architekten