Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 2 (13.1.1905)
- Date
- 1905-01-13
- Page
- Seite 16 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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„Am 8. November gab der Gerichtshof auf Grund des vorliegenden Materials und der jüngsten Reden beziehungsweise des Grafen Pückler, die als gerichtsnotorisch anerkannt wurden, der Ueberzeugung Ausdruck, daß der Privatkläger Graf Pückler geistig nicht normal wäre. Vom darauffolgenden Tage datiert das Redeverbot des Berliner Polizeipräsidiums, und zwar mit folgender Begründung: „Ans dem gesamten Auftreten des Grafen Pückler, feinen Versammlungsreden und den von ihm herausgegebenen Druckschriften sind je länger, je mehr erhebliche Bedenken gegen seine geistige Zurechnungsfähigkeit entstanden." Danach wird es wohl erlaubt sein, anzunehmen, daß die- Verfügung des Polizeipräsidenten in engem Zusammenhänge mit jener Gerichtsverhandlung steht. Von der beabsichtigten Interpellation hat die Oeffentlichkeit erst später, nämlich am 1. Dezember erfahren." Die Zahl der französischen Juden ist in den letzten 20 Jahren rapid in die Höhe gegangen. Noch 1881 zählte Frankreich kaum 50 000 jüdische Seelen, welche der französischen Sitte gemäß sich fast gar nicht vermehrten. Mit dem Beginn der Judenverfolgungen in Rußland ist die Einwanderung in Frankreich in Schwung gekommen; den russischen folgten bald rumänische Juden, deren Zahl in den letzten drei Jahren stark gestiegen ist. Im letzten Jahre hat die Einwanderung der durch die neuerlichen Krawalle erschreckten und durch die ökonomische Krisis zur Verzweiflung gebrachten russischen Juden einen neuen Aufschwung genommen. Zu diesen Jmmigranten kommen in jüngster Zeit jüdische Einwanderer aus London, denen der Boden Englands allmählich heiß zu werden beginnt. Gegenwärtig dürste Frankreich reichlich 200000 Juden zählen, von denen ein kleinerer Teil in Marseille und Lyon, der größte Teil aber in Paris wohnt, lieber deren dortige Lage wird uns geschrieben: Die aus Rußland, Galizien und Rumänien auswandernden Juden wollen ursprünglich nach England, den Vereinigten Staaten, nach Afrika, nach Kanada, kurz überall hin, bloß nicht nach Frankreich. Es geht ihnen aber auf dem langen Wege von dem Heimatstädtchen bis zum fernen Endziel sehr häufig der Atem aus, so daß sie in einer der Hafenstädte Belgiens und Hollands einfach liegen bleiben. Sehr oft werden die hilflosen Emigranten, denen niemand mit Rat und Tat zur Seite steht, von gewissenlosen Agenten unterwegs ansgeplündert, so daß sie die Weiterfahrt nicht fortsetzen können. Solche Emigranten, deren Zahl sich alljährlich auf viele Tausende beläuft, gehen nach der nächsten Großstadt, aus der sie nicht ausgewiesen zu werden fürchten, um da sich das Geld zur Weiterreise zu erarbeiten. Nach der Lage der Dinge kann diese gesuchte Großstadt keine andere als Paris sein. Hier blieben sie vollkommen sich selber überlassen. Niemand kümmerte sich um sie und ihr Schicksal und da auch die Bedingungen des französischen Arbeitsmarkts im Verein mit den hohen Pariser Lebensmittelpreisen nicht so sind, daß der hilfslose fremde Jude da Schätze sammeln könnte, so sind die nach Frankreich durch ein Ungefähr verschlagenen Inden da richtig hängen geblieben. Wovon aber diese Juden in Paris leben? 9hm, ein gewisser Teil von ihnen sind in der neuen Heimat dieselben Lustmenschen geblieben, die sie früher zu Hause waren. Sehr viele von ihnen sind Schuster, Schmiede und Tischler. Auch das Gewerbe der Mützenmacher (0a8gu6tt68) liegt in Paris fast vollständig in ihren Händen. Alle genannten Gewerbe, namentlich jedoch das der Mützenmacher, haben viel unter zeitweiliger Arbeitslosigkeit zu leiden. Der größte Teil der in Paris lebenden östlichen Juden betreibt jedoch das Handwerk der Schneiderei. Aber auch das Schneiderhandwerk hat in Paris keinen goldenen Boden, so daß nur tüchtige Fachmänner, die gute Zwischenmeister abgeben, auf ein gutes Fortkommen rechnen dürfen. Das Gros der jüdischen Schneider, die ihr Handwerk im russischen Ghetto erlernt haben, verstehen von der Schneiderei nur so viel, daß sie in einer großen Werkstätte eine ihnen zugewiesene ganz-bestimmte Spezialarbeit, wie Knopflöcher oder Aermelteile, Herstellen können. - Niedrige Löhne und häufige Arbeitslosigkeit lassen sie leider auf keinen grünen Zweig kommen." $ Eine prinzipiell wichtige Entscheidung hat eben das russische Ministerium des Innern getroffen. Ein gewisser Preismann hat 1874 sich im Feldzuge gegen Kokand derart ausgezeichnet, daß er eine Medaille und das Georgskreuz erhielt. Nach Beendigung des Feldzuges ließ er sich, da sein Großvater Kaufmann erster Gilde in Tomsk war, in Petersburg nieder. Nach 14 jährigem Aufenthalt daselbst erhielt er eines schönen Tages vom Polizeipräsidium einen Befehl, binnen 24 Stunden sich nach dem Änsiedlungsrahon zu begeben, da nach einer eben bekanntgegebenen Senatsentscheidung Enkel jüdischer Kaufleute erster Gilde nicht das Recht Haben, sich im verbotenen Rahon aufzuhalten. Alles Prozessieren nützte nicht und selbst der Senat entschied, daß die Polizei aus gesetzlichem Boden sich befinde. Darauf richtete Preismann ein Gesuch an das Ministerium des Innern, in dem gebeten wurde, ihn auf Grund des 8 7 des Zarenerlasses vom 11. August in Petersburg zu belassen. Zwar spricht der Erlaß nur von denjenigen jüdischen Soldaten, welche im Krieg gegen Japan mit Auszeichnung gefachten haben, allein der gesunde Menschenverstand fordert, daß Juden, die sich in anderen Kriegen hervorgetan haben, das gleiche Wohnrecht haben müssen. Das Ministerium des Innern, in dessen Räumen momentan ein liberaler Hauch weht, schloß -sich dieser Ansicht an und gestattete Preismann, sich auch ferner dauernd in Petersburg aufzuhalten. Ein anderes Bild zeigt uns in der von Suworin dem Jüngeren in Petersburg herausgegebenen liberalen und judenfreundlichen Zeitung „Rußj" eine Mitteilung aus der im Gouvernement Witebsk gelegenen Kreisstadt. Rjeshitze über den Ausgang eines Blutbeschuldigungsprozesses, dessen Entstehung, Einleitung und Verlauf seltsamerweise unter vollem Ausschluß der Oeffentlichkeit vor sich gingen. Es wurden nämlich zwei Juden verklagt, einen 14 jährigen christlichen Knaben in ein Haus gelockt zu haben, um ihm Blut abzuzapfen . . . Einer der angeklngten Juden begann vor den Augen des Kindes ein Messer zu wetzen. Entsetzt wollte der Knabe davonlanfen, fiel jedoch, da der zweite Angeklagte ihm ein Bein stellte, hin. Der Knabe verkroch sich unter ein Bett, wo er von den beiden Angreifern hervorgezogen wurde. Es gelang ihnen auch durch Dar-' reichung von „Chale" (Barches) und Bonbons ihr Opfer soweit zu beruhigen, .daß es ihnen gutwillig in ein anderes Haus folgte. Hier wurden ihm im Arm zwei Schnitte beigebracht, die Wunden mit Wasser begossen und das so verwässerte Blut in einem untergestellten Kessel aufgefangen. Auf Grund dieser albernen Erzählung eines von unbekannten Personen zur Abgabe einer falschen -Aussage angestisteten Knaben hat die russische Justiz gegen die Beschuldigten ein Verfahren wegen Malträtierung eines Minderjährigen „zu rituellen Zwecken" eröffnet. Die Voruntersuchung gedieh bis zu einem Prozeß, der auf Anordnung des Justizministers hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Den Vorsitz führte Richter Makaschow, die Anklage vertrat Staatsanwaltsgehilfe Uschakow, die Verteidigung lag in den Händen der Rechtsanwälte Grusenberg und Jsnar. Die Beratung der Geschworenen währte kaum zwei Minuten, nach deren Ablauf die angeklagten Juden für nichtschuldig befunden und freigesprochen wurden. Die kurze Dauer der Beratung bewies, daß die ganze Anklage völlig haltlos war. . Merkwürdig erscheint nur, daß die Behörden überhaupt zur Erhebung der Anklage geschritten sind. Ferner ist es bezeichnend, daß kein Richter in Rjeshitze da ist, der auf die elenden Antisemiten fahndet, welche den Knaben zur Vorbringung seines Märchens angestiftet haben. Am merkwürdigsten ist jedoch die Tatsache, daß der ganze Prozeß der gesamten jüdischen Oeffentlichkeit bis jetzt verborgen bleiben konnte und erst durch ein