Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1905)
- Date
- 1905-01-06
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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gewiesen worden, daß sehr viele der angesehensten chemischen Fabriken in Deutschland prinzipiell keine-Juden aufnehmen, und.genau.so..geht es tri^ elektrotechnischen Fache zu, wie? dies wiederholt und aüshrücklichmit der Berufung auf eklatante Beispiele.künsMiert ivurde. - Sollen wir Nun auch von der Ausschließung und Befehdung im kaufmännischen und gewerblichen Leben sprechen? Dieselben Vorurteile, die im geistigen Leben maßgebend sind, kehren auch hier wieder. Nichtjüdische Prinzipale nehmen heute nur noch selten jüdische Kommis oder Lehrlinge auf. Erst neulich hat ein angesehener Apothekenbesitzer öffentlich erklärt) daß er bei mehr als zwanzig seiner Kollegen eine Volontärftelle für seinen Sohn vergebens gesucht habe. Gerade im Apothekergewerbe ist es nach dieser Richtung. hin, ohne jeden erkennbaren Grund, besonders schlimm bestellt. Und, wie'traurig es auch sein mag, es muß doch gesagt werden, daß es selbst Juden gibt, die aus irgend welchen Gründen bei Vakanzen nichtjüdische Bewerber vorziehen. Die Motive sind nicht immer verwerfliche. Gar oft erfolgt dies, .wie wir durch Beispiele erhärten könnten, der Kundschaft wegen, hie und da, um Reibungen im Personal zu vermeiden, und nicht selten geschieht es in dem Wunsche, eine größere Distanz zwischen Chef und Angestellten herzustellen. Freilich sind alle diese Bedenken gegenüber den wirklichen Tatsachen, und Erscheinungen des realen Lebens hinfällig, aber es sind doch Momente, die zuweilen in Betracht kommen und eine schädliche Wirkung ausüben. In den letzten Jahren hat inan sich in jüdischen Kreisen lebhaft bemüht, den Vorwürfen zu begegnen, die immer und immer wiederkehrten, und unsere Jugend dem Handwerk und dem Ackerbau zugeführt. Der Erfolg war unzweifelhaft ein .günstiger, wie die statistischen Ergebnisse kundtun. Aber welche Zukunft haben solche Handwerker und Ackerbauer, wenn das Vorurteil.auf allen anderen Gebieten so mächtig ist? Wie Muß es erst da wirken! Wo in aller Welt hat ein jüdischer Volontär Aussicht, aus irgend einem Landgute eine Anstellung zu erlangen, und wo ist die gepriesene Gegend, in der ein jüdischer Handwerker aus eine zahlreiche und vorurteilslose Kundschaft rechnen dürfte? ■ Das Fazit dieser Betrachtung ist, wie gesagt, ein sehr trauriges. Es ist. eine feststehende Tatsache, daß wir Staatsbürger dritter Klasse sind. Zwar sollen nach dem Grundgesetz des Reiches alle Staatsbürger gleich sein. Die Praxis steht .aber in starkem Widerspruch zu diesen Tatsachen. Es ist bereits von anderer Seite hervorgehoben worden, wie unpolitisch es ist, derartige Grundsätze im allgemeinen Leben zur Geltung zu bringen, und daß-ein derartiger Umstand aus die Dauer überhaupt nicht zu ertragen ist, ohne ernsten Schaden an der inneren Gesundheit des Volkslebens hervorzubringen. Wie wenig es auch für den Augenblick helfen mag, es kann diese Warnung doch nicht oft und eindringlich genug hervorgehoben werden. Uns aber erwächst die Pflicht, mit aller Entschiedenheit und mit allen gesetzlichen Mitteln, die uns zu Gebote stehen, gegen jede Beschränkung im öffentlichen Leben einmütig aufzutreten, alle Vorurteile, die uns im Berufs- und Erwerbsleben schädigen, freimütig aufzudecken und, soweit es uns möglich ist, zu bekärnpsen, andererseits aber durch unser ganzes Verhalten im öffentlichen wie im Privaten Leben den unwiderleglichen Nachweis zu führen, daß alle diese Vorurteile unbegründet und unberechtigt seien. Die Wahrheit wird vielleicht schneller zutage treten, als man hüben wie drüben glauben möchte. Erst in diesen Tagen hat ein nationalliberales Blatt in Sachsen erklärt, „daß Gründe genug vorliegen, Gründe der Staatsraison sogar im besten Sinne, den Juden die staatsbürgerliche positive Mitarbeit nicht 31t perleiden." Wenn sich die Anzeichen einest solchen Umschwungsder Gesinnung bereits, inr Eldorado, des Antisemitismus kund tun, dann darf man die Hoffnung nicht aufgeben, daß überall nach und nach die Morgenröte, einer nichtantisemitischen Äera anbrechen wird. Wir aber wollen auch dieses neue Jahr mit der Devise beginnen: „Hilf Dir selbst und Gott wird Dir helfen!" Dir Woche. Berlin, 3. Januar, er Verband jüdischer L e h r er v e r e in e des Deutschen Reiches beschäftigte sich in seiner Gesamtsitzung zu Kassel am 27. und 28. v. M. nach einem eingehenden Referat des Realschuldirektors Dr. Adler in Frankfurt a. M. auch mit dem erwarteten Schulunterhaltungsgesetz und nahm nach eingehender Debatte nachfolgende Leitsätze an: 1. Die allgemeine Staatsschule, an der Kinder aller religiösen Bekenntnisse von Lehrern ohne Unterschied der Religion unterrichtet werden, ist auch für die deutschen Lehrer jüdischen Glaubens die zu erstrebende Schulform. 2. Bis zur Durchführung der allgemeinen Staatsschule sind die jüdischen Volksschulen, die sich seit ihrer Begründung die Pflege deutscher Bildung und Gesittung und die treue Anhänglichkeit an den väterlichen Glauben zum Ziel gesetzt haben, wahlberechtigt; ihre Erhaltung und die Errichtung neuer jüdischer Schulen muß schon im Interesse eines wohlgeordneten Religionsunterrichts für die Kinder jüdischen Glaubens erstrebt und darf nicht von der Festsetzung einer bestimmten Schülerzahl abhängig gemacht werden. 3. Beim Aufgehen einer jüdischen Schule in eine andere (simultane oder christlich-konfessionelle) Schulform muß die Anstellung mindestens eines Lehrers jüdischen Glaubens, der den übrigen Mitgliedern des Lehrkörpers völlig gleichberechtigt ist und neben anderen Unterrichtsgegenständen die Kinder jüdischen Glaubens in der Religion zu unterweisen hat, statutarisch festgelegt werden. 4. In Orten, die keine jüdische Volksschule aufweisen, haben die öffentlich-rechtlichen Träger der Schullast für einen ordnungsgemäßen Religionsunterricht auch der Kinder jüdischen Glaubens zu sorgen. Orte, die nur eine geringe Zahl von Kindern jüdischen Glaubens aufweisen, sind von Staats wegen in israelitische Religionsschulgemeinschaften zusammenzufassen; der Lehrer einer solchen Gemeinschaft muß in der Regel einer öffentlichen Volksschule derselben als ordentlicher Lehrer angehören. ' 5. Das Schulunterhaltungsgesetz hat eine so klare Fassung zu erhalten, daß keinerlei Zweifel über die Einbeziehung auch der jüdischen Religionsgemeinschaft unter seine Bestimmungen entstehen können. Wir begrüßen diese Resolution mit aufrichtiger Genugtuung. Sie entspricht den liberalen Grundsätzen, denen die jüdische Lehrerschaft in Deutschland zu allen Zeiten treu geblieben ist; sie wird sicher auch Widerhall in allen liberalen Kreisen finden. Ueber die sonstigen Verhandlungen der Generalversammlung des Lehrerverbandes berichten wir in einem besonderen Artikel. - . 4r» Unter den an der deutschen Akademie in Posen Studierenden ist das jüdische Element verhältnismäßig stark, nämlich rund 25 Prozent vertreten. Das gibt einigen natürlich gegnerischen Blättern Veranlassung, Zweifel zu äußern, ob die Akademie und gleich ihr die neue technische Hochschule in Danzig, an der dieselbe Erscheinung zu gewärtigen sei, ihren germanisatorischen Beruf in vollem Umfange erfüllen werden. Kenner der Verhältnisse in der Ostmark teilen diese