Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 53 (30.12.1904)
- Date
- 1904-12-30
- Page
- Seite 633 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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T an der Seite des „armseligen Völkleins", wie er die Juden einmal nannte, und stets bemüht, ihnen Bedrückungen ferne zu halten. Als Beweis führt der Autor ein Patent des Kardinals vom 20. Dezember 1635 an. Hören wir dagegen die Sprache der königlichen Städte in einer an den Kardinal am 7. Mai 1836 gerichteten Eingabe. „Die jetzigen „unlieben" Juden gehen noch immer darauf aus, die Christenmenschen wie ihre Borfahren überall, zu betrügen und zu. übervorteilen." Würden ihre vermeintlichen mit den Privilegien <r der königlichen Städte in Widerspruch stehenden Privilegien aufgehoben, so würde Gott, der Allmächtige, ein reicher Belohner sein und die Bewohner der königlichen Städte würden im täglichen Gebete für den Kardinal um Gesundheit und langes Leben zu Gott bitten. Auch an Ferdinand III. traten sie mit der Bitte heran, die Juden ein bißchen auszutreiben, wobei sie allerlei Gravamina über ihre Geschäftstätigkeit vorbrachten. Die Hofkammer referierte über dieses Gesuch dahin: „bei Kauf und Verkauf sind die Inden nützlicher wie die Christen und die letzteren sind überdies noch größere Schinder" — und der Kaiser erteilte infolgedessen den Angefeindeten neue Privilegien. Sonderbarerweise bestätigte auch der nächste Herrscher „ Leopold I., der 1670, hauptsächlich durch die Einwirkung des j Bischof Kollonits, die Juden aus Wien vertrieb, sämtliche Privilegien der mährischen Juden. „Alß lassen wir es nochmalen beh denen von Unfern Herrn Vatter glorwürdigster Gedächtnus und Uns aus königlicher landesfürstlicher Macht ergangenen gemessenen Resolutionen allergnädigst bewenden." Aber alle Reskripte und Verordnungen besserten die Beziehungen der Judenschast zu den mährischen Städten nicht im mindesten. Es blieb alles beim alten. Auch das Wohlwollen, das Karl VI. im Anfang seiner Regierung den Juden entgegenbrachte, schlug , bald in das Gegenteil um. Es erflossen Verordnungen, daß kein Christ einem Juden ein Nachtquartier bieten dürfe und, da es doch manchmal vorkam, daß Juden sich in Christen- | Wohnungen aufzuhalten vermaßen, erließ der Kaiser ein Patent, nach dem jeder christliche Hauseigentümer oder Inwohner, der einem Juden auch nur über Nacht Unterstand geben würde, ' „mit einer unnachlässigen Strafe pr. Eintausend Thaller belegt werde, so auch mit allem Ernste von ihnen eingetrixben werden solle." Daß sich die Juden keine neue Schuhe machen durften, daß sie von allen Gewerben ausgeschlossen waren, daß ihnen beim Heiraten unglaubliche Schwierigkeiten gemacht wurden, sei nur nebenbei erwähnt. Viel schlimmer waren die barbarischen Maßregeln, die direkt gegen die Gläubigkeit gerichtet! waren und darin bestanden, daß z. B. die Juden gerade am s Sabbat und an den Feiertagen in Eisen geschlagen wurden i \ und daß sie „zur Strafe" auf einem sehr spitzigen, hölzernen Schweine einige Stunden reiten mußten, ohne Unterschied, ob Manns- oder Weibsperson, „deretwegen ein Weib kürzlich bei anderen zugleich zugestoßenen weiblichen Zufällen sogar ihren Geist aufgegeben." Um den Endzweck dieser aus die Verminderung der jüdischen Einwohnerzahl abzielenden und jeder Menschenwürde hohnsprechenden Maßregeln zu erreichen, wurde gleichzeitig die Separierung der jüdischen Einwohnerschaft von der christlichen Bevölkerung zur Durchführung gebracht. Es handelte sich um eine Rückkehr zu den Tagen des Mittelalters, um die Wiederaufrichtung des Ghettos, das unter der harmlosen Bezeichnung „Judengasse" seine Auferstehung feierte. In welch unparteiischer Weise die zur Aufnahme der - - diesbezüglichen Erhebungen aufgestellten Kommissionen amtierten, beweist der Verfasser des Buches durch Abdruck einer Tabelle, wie die Verwechslung der Christenmit den Judenhäusern in „dem Städtl Loschitz" vor. sich gegangen ist. Es handelte sich dort hauptsächlich darum, „daß die Kirche mit lauter Judenhäusern umbaut ist, deren siebzehn an der Zahl gewesen; daß sie aber nunmehr samt ihrer abgetragenen Synagoge an das Ende der Stadt transferiert, sind." Und dort, am äußersten Rande des Städtchens, zwischen Stadt und Land, steht sie auch heute noch nach zweihundert Jahren, so exponiert, daß die Herren Diebe (und es soll deren, wie man sagt, auch in Loschitz welche geben) bei ihren Einbrüchen leichtes Spiel haben. Aus meinen Kinderjahren erinnere ich mich eines solches Vorfalles, bei dem der Dieb noch die Frechheit hatte, in den erbrochenen Opferstock einen Zettel mit der Aufschrift zu werfen: „Not bricht Eisen — Das Matten Beßeßer kanws beweisen!" Allerdings gab es auch noch einen anderen Grund, der sich zeigte, als es zum Tausche kam. Der Eigentümer des Hauses Nr. 4, Philipp Roschna, mußte mit dem Besitzer des Hauses Nr. 8, David Josef, tauschen. Jedes Haus wurde auf 113 Gulden geschätzt, trotzdem mußte der Jude dem Christen — einen Gulden herauszahlen. Im ganzen waren natürlich die Christenhäuser hoch, die Judenhäuser niedrig geschätzt worden, so daß bei den siebzehn Verwechslungen elf Juden an die Christen Geldzahlungen leisten mußten. Und trotzdem waren die letzteren nicht zufrieden mit der Transaktion und es gab von dieser Seite Widersetzlichkeiten, denen mit Stockprügeln und Gefängnisstrafen begegnet wurde. Man machte damals kurzen Prozeß und wußte behördlichen Verfügungen auf dem kürzesten Wege Gehorsam zu verschaffen, selbst wenn man dazu eine lange Bank brauchte. In diese Zeit fällt auch die Verordnung, daß Juden Bärte tragen müssen. „Derjenige Jud, welcher ohne Barth betretten wird, solle mit einer. Geldt-Straffe von zwanzig Thallern bestraffet werden." „Sollte kein Jud ohne Jüdischen Crees und kein weib ohne Schleyer auf dem kopff gehen." Anläßlich der Beratung über diese „Punlle" wandte sich die Landesstelle auch an den Landesrabbiner Berend Gabriel Eskeles, der über das Tragen der Bärte und die Tracht bei den Juden ein ausführliches Promemoria ausarbeitete. Er erklärte darin, daß sich die Juden selbst durch einen solidarischen Beschluß das Barttragen in dem Sinne zur Pflicht gemacht haben, daß die Ledigen keinen solchen tragen dürfen, die Verheirateten einen tragen müssen. Unter Maria Theresia erging es den Juden in Oesterreich nicht besser. Sie mußten, wenn sie den Schutz der Gerichte anriefen, doppelte Gerichts- und Kanzleitaxen bezahlen, sie durften an christlichen Feiertagen, deren es damals sehr viele gab, nicht auf die Straße sehen, geschweige denn sie betreten. Sie durften nur in bestimmten, ihnen zugewiesenen Häusern 'und Straßen wohnen, und mußten die Erlaubnis, österreichische Luft einatmen zu dürfen, mit schwerem Gelde bezahlen. Wird doch erzählt, daß die Kaiserin, als sie einmal nicht umhin konnte, einem Juden eine Audienz zu gewähren, sich während der Audienz, bei welcher es sich um das Wohl und Wehe von 10 000 Prager Juden handelte, hinter eine spanische Wand versteckte. Dieser Wand hatte der Jude seine Bitten vorzutragen, denn. die Kaiserin wollte nicht, daß ein Jude sie auch Nur ansehe. Unter solchen Umständen wares kein Wunder, daß das Projekt der Besteuerung der „Eßrogim", das seit 1736 in irgend einem Archiv ruhte, wieder auflebte. . Ein Prager Handelsmann, namens David Heinrich Lehmann, war der geniale Projektant. Und so mußten die Juden von Böhmen, Mähren und Schlesien jährlich 40 000 Gulden an die Aerarialkaffe in Wien abführen. Es scheint aber dem Manne, in dessen erfinderischem Kopfe die Idee zu dieser neuen Judensteuer entstanden ist, nicht besonders gut gegangen zu