Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 53 (30.12.1904)
- Date
- 1904-12-30
- Page
- Seite 632 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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historische Lrkekrüchte. Der erste jüdische Kauxtmann in dem französischen ^eere. Von Prof. Dr, M. Philippson. tu 13. November 1791 erging das Gesetz, das — zum erstenmate in der Geschichte der europäischen christlichen Staaten — den französischen Juden volle Gleichberechtigung gewährte. Als unmittelbar daraus der Krieg der Revolution gegen das verbündete Europa ausbrach, traten viele französische Juden in das Heer ihres freisinnigen Vaterlandes ein. Einer dieser Israeliten stieg sofort durch seinen Heldenmut und durch seinen patriotischen Eifer zu einer höheren Stelle auf. Es war Euchel Nordon aus Metz, Sohn des Meyer Nordon, geboren am 4. Dezember 1756. Bei Ausbruch der Revolution lebte er unter dem Namen Anselm Nordon in. Paris, Rue neUve St. Eustache. Er trat voll Eifer für die Umwälzung, für die Sache der Freiheit ein und spielte in der Pariser Sektion „Brutus" eine gewisse Rolle. Auch in die 1788 gebildete Pariser Nationalgarde ließ sich der damals 33 jährige Mann aüfnehmen und wurde dort 1790 Sergeant, 1791 Unterleutnant in dem Fußjägerbatäillon. Allein seine Begeisterung veranlaßte ihn zum Eintritt in das aktive Heer, zur Teilnahme an dem Kriege gegen die Feinde Frankreichs und der Freiheit. So wurde er am 4. September 1792 Oberleutnant in der neu gebildeten „Germanischen Legion" und zeichnete sich in dieser derart aus, daß er am 4. April 1793 zum Hauptmann ernannt wurde. Er war ohne Zweifel der erste jüdische Hauptmann im französischen Heere. Die Legion erlitt am 9. Juni 1793 durch die aufständischen Vendeer eine blutige Niederlage bei Saumur. Nordon wurde mit vielen anderen Kameraden gefangen genommen. Allein er weigerte sich, dem Beispiele der anderen zu folgen und sich durch das Versprechen, nicht mehr für die Republik zu kämpfen, die Freiheit zu verschaffen. Er wußte sich vielmehr der Gefangenschaft durch die Flucht zu entziehen. Seine hier der Republik bewiesene Treue, die von den das Heer begleitenden Volksvertretern amtlich bezeugt wurde, verschaffte ihm die Stelle eines Hauptmanns im 22. leichten Infanterieregiment (12. August 1793). Kein minderer als der heldenkühne AUgereau empfahl unseren Hauptmann später wegen der bei dieser Gelegenheit gezeigten echt kriegerischen Vorzüge für das Kreuz der Ehrenlegion. In den folgenden Kämpfen trug er schwere Wunden davon und wurde am 18. Juni 1796 ehrenvoll entlassen. Allein er gebrauchte auf eigene Kosten die Heilbäder von Baröges und fühlte sich durch sie derart wieder hergestellt, daß er von neuem in den Heeresdienst einzutreten verlangte. Seinem Wunsche wurde stattgegeben und am 22. Juni 1799 wurde er Hauptmann, im 14. leichten Infanterieregiment. Als solcher machte er die Feldzüge Moreaus in Süddeutschland, mit, in Gesellschaft zweier Söhne. Aber das Geschick war dieser jüdischen Heldenfamilie nicht hold. Seine beiden Söhne fielen an seiner Seite, und in dem Gefechte bei Landshut, am 7. Juni 1800, riß ihm eine Kanonenkugel das linke Bein weg. Wunderbarerweise kam er mit dem Leben davon — eine Ausnahme bei dem niedrigen Stande der damaligen Feldchirurgie. Er wurde pensioniert mit dem jährlichen Ruhegehalt von 1200 Franken?) Es lohnt sich wohl, in der Gegenwart, wo man noch immer die Keckheit hat, den Juden Vaterlandsliebe und Tapferkeit abzusprechen, die Taten dieser Familie kaum aus der Knechtschaft erlöster Israeliten der Vergessenheit zu entreißen. 0 Die den Urkunden entlehnten Einzelheiten finden sich in dem soeben erschienenen Buche des berühmten französischen Historikers Arthur Chuquet „La Legion ssi-mamaue" .(Paris, Chapelot, 1904). Lur Gelchichtr der mährilchen Juden. an kann der Gegenwart nicht oft genug Zeugnisse der Unkultur früherer Jahrhunderte ins Gedächtnis zurückrufen. Am deutlichsten geschieht dies durch aktenmäßige Nachweise über Verhältnisse der Juden in den betreffenden Ländern. Eine Karte der Stellung der Juden in Oesterreich gäbe ein gutes Bild von dem jeweiligen Stand der Finanzen. Man ging zu den „Herrn Israeliten", wenn die Kassen leer, und schmiß die „Juden" hinaus, wenn sie gefüllt^ waren. Schon dem Herzog Heinrich Jasomirgott durften sie in dieser Beziehung als herzogliche Kammerknechte gute Dienste leisten. Unter dem milden Regiment der Babenberger sind sie nicht einmal in Ghettos eingepfercht, sie besitzen Freizügigkeit in allen österreichischen Landen und die gleichen Rechte mit den Christen. Die große Kirchenshnode sucht zwar den Juden an den Leib zu rücken und ihre Rechte zu verkürzen; auch gibt sie zuerst die Parole aus: „Kaust nur bei Christen!" wenigstens alle Eßwaren, damit ihr nicht vergiftet werdet, aber König Ottokar, dessen Regierung nicht minder weise war wie die der Babenberger, hört auf diesem Ohr nicht und bestätigt diese Entschlüsse nicht, nein, er ernennt sogar zwei Juden, Lublin und Nechul, — fünfhundert Jahre vor Erschaffung des ersten jüdischen Baron Arnstein durch Kaiser Josef und sechshundert Jahre vor der des jüdischen Grafen Camondo (Paris) — zu erzherzoglichen Kammergrafen. Sein siegreicher Gegner Rudolf von Habsburg stellt die Juden direkt unter seine Gerichtsbarkeit, aber später geht es ihnen an den Leib. Bisher bildeten sie als Kammerknechte eine reiche und sichere Einnähmsquelle, sie zahlten Judensteuer, Leibzoll, Schutzgelder rc. Man übertrug ihnen die Ablösung und Uebernahme der Einzelschulden, der Staat nahm Zinsen von ihrem Gewinn aus den Geschäften mit der Bevölkerung und fand diese einmal die Schuldenlast zu drückend und war zahlungsunfähig oder unlustig, so vertrieb sie die Gläubiger, schlug sie. tot und teilte sich in die Beute. Damals — am Ausgange des Mittelalters — galt, wie Willibald Müller in seinem interessanten Werke zur Geschichte der mährischen Juden? mit Recht sagt, was Schiller später in die Worte zusammenfaßt: „Sei im Besitze und du bist im Recht." Und wer hätte einem Mächtigen damals wehren wollen, dieses Prinzip gegen die Juden anzuwenden? In den königlichen mährischen Städten besaßen sie offenbar etwas — so nahm man es eben. Als Motiv der Ausweisung geben alle Dokumente ganz im allgemeinen „Verderbnis und Beschwerung" an. So ist es auch der Fall mit den Ausweisungsdekreten, mit denen Müller seine Publikation beginnt, aus dem Jahre 1454, durch welche die Juden aus Brünn, Olmütz und Znaim verwiesen wurden. Die Tore der königlichen Städte blieben fortan den Juden verschlossen und öffneten sich erst wieder im sechzehnten Jahrhundert auf Grund eines Privilegiums Ferdinand I., der den königlichen Städten die Einlassung der Juden zu den Jahres- und Wochenmärkten austrug, dagegen die Einhebung einer Judenleibmaut gestattete. Unter Ferdinand II., dem frömmsten katholischen Herrn seiner Zeit, dessen Gewissensrat der allmächtige Beichtvater, der Jesuitenpater Lamormain war, wurden die Juden nicht nur geduldet, sondern sogar „sehr gern", wie der von Müller zitierte Privilegienbrief vom 15. Oktober 1630 beweist. Dieselbe wohlwollende Gesinnung wie der Kaiser brachte Mährens Landesgubernator, Kardinal Dietrichstein, der Judenschaft entgegen. Wir sehen den Kardinal bei jeder Gelegenheit 0 Beiträge zur Geschichte der mährischen Judenschaft im 17. und 18. Jahrhundert, Olmütz 1904.