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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-12-23 · Heft 52 (23.12.1904) · p. Seite 615

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 52 (23.12.1904)
Date
1904-12-23
Page
Seite 615 (sequence 3)
Language
German
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615 der Beteiligten auf Ermächtigung eines Amtsvorstehers zur Entgegennahme der Erklärung anzunehnren und au die Landräte zu befördern. . 8. Die zur Verhandlung Erscheinenden haben sich über ihre Persönlichkeit hinreichend auszuweisen. 4. Die Erklärung darf sich nur auf solche Kinder erstrecken, die entweder bereits im schulpflichtigen Alter stehen oder binnen drei Monaten schulpflichtig werden. 5. Die Kreisschulinspektoren haben die Schulvorstände hiernach anzuweisen, daß sie ihrerseits derartige Erklärungen aufzunehmen nicht mehr berechtigt sind. Wenn diese Erklärungen au der zuständigen Stelle nicht erfolgt sind, sind Schulkinder, die einer anderen Konfession angehören, vom Religionsunterricht zurückzuweisen. * Eine schwere Anklage gegen die russische Regierung bildet der Verlaus des Prozesses in Homel. Auf der Anklagebank sitzen 44 Christen und -85 Juden; von ihnen befinden sich zwei Christen und neun Juden in Haft. Die Anklage lautet gegen alle gleich auf „Ueberfall eines Teils der Bevölkerung aus einen, andern, hervorgerufen aus religiösen und Rasfengegensätzen." Wie diese Anklage zustande gekommen, ist bekannt. Daß sie aber unter den veränderten Verhältnissen noch immer aufrecht erhalten wird, ist geradezu unerhört. Solange Plehwe die Rückendeckung des Justizministers bildete, war es selbstverständlich, daß alles vermieden wurde, was der Polizei unangenehm sein konnte; fast ebenso selbstverständlich schien es, daß die Juden und speziell die jüdische Sozialdemokratie den Sündenbock abgaben. Nachdem sich aber Swiatopolk- Mirski in so liberaler Weise an - das Volk gewandt und von ihm Vertrauen gefordert hatte, stand zu erwarten, daß auch der Prozeß von Homel in einer gegenseitiges Vertrauen bedingenden Weise geführt würde. Die Anklage- * fchrift, die allein und ausschließlich die Juden für die Vorkommnisse am 1. September verantwortlich machte, deutet aber darauf hin, daß hinter der Regierung noch immer der Schatten , des verstorbenen Plehwe steht. Zur Beruhigung der öffentlichen Meinung hat der neue Minister wenigstens durchgesetzt, daß der Prozeß bei offenen Türen verhandelt wird. Wer den Prozeßverhandlungen im Saale selbst zu folgen vermag und ein wenig ausgerüstet ist mit der Kenntnis der heute in Rußland wehenden Stimmung, kommt bald zur Ueberzeugung, daß die 20 verteidigenden Advokaten nicht in erster Linie für die Befreiung ihrer Klienten kämpfen, sondern daß die Mehrzahl für die Freiheit des ganzen Volkes, die Minderzahl für das alte, in feinen Grundfesten erbebende System mit seinem bestechlichen Tfchinownik und seiner Unduldsamkeit kämpft. Nicht um in erster Reihe der Sache der Juden zu dienen, sitzen . unter den Verteidigern der 35 Juden vier orthodoxe Russen und unter ihnen der Sohn des Schöpfers der Gerichtsreform von 1864 und frühere Staatsanwalt Sarudny. Bei der furchtbaren Nervosität, die sich seit Beginn des Krieges der Intelligenz bemächtigt hat, ist es nur verständlich, > wenn sich angesichts der Prozeßleitung in Homel neues und starkes Mißtrauen gegen die Regierung breitmacht. Gerade im gegenwärtigen Augenblick hätte es aber die Regierung sehrleicht, die öffentliche Meinung zu beruhigen und ihre Autorität zu festigen. * Sir Harry John st on, der bekannte Afrikaforfcher, hielt vor einigen Tagen in London einen Vortrag über die Judenfrage. Er ging auf die Geschichte der Judenfrage sachlich! ein und kam dann auf das Ostafrikaprojekt zu sprechen. Er sagte, seine Meinung über das Land habe sich geändert. Er habe früher gemeint, daß es grausam wäre, den Juden, die doch ebensolche Europäer wie die Anglosachsen sind, ein Land anzubieten, das für einen europäischen Ansiedler ganz unwohnlich sei. Aber die Entwicklung, die das Land dank der Ugandäbähn genommen, habe ihn gezwungen, seine Meinung zu ändern. Das Land, das den Zionisten angeboten wurde, ist am Gwas'ugisku-Plateau gelegen. Es wohnen in der Gegend auch zahlreiche Eingeborene, und es wäre im Interesse des Friedens der künftigen jüdischen Kolonien zu wünschen, daß die den Negern gehörenden Landstücke von dem angebvtenen Territorium ausgeschieden, würden. Sonst ist das Land sehr brauchbar. Der Umfang des Gebietes ist dem von Wales gleich. Das Klima ist weich und warm und der Wechsel der Jahreszeiten kaum merklich. Wenn die Juden diese Gegend bekommen sollten, dann werden sie sicherlich Ackerbauer werden. Was den Absatz für ihre Produkte anbelangt, so würde ihn die Nähe der Ugandabahn beträchtlich erleichtern und fördern. Lpsnim und dir Juden. Von Dr. M. Kayserling. er Senator der Universität Salamanea, Don Angel Pulido, ein vielseitiger Schriftsteller und bekannter Diplomat, hat durch seine vor einigen Monaten erschienene Schrift „Die spanischen Israeliten und die kastilianische Sprache" *) die Frage der Rückkehr der Juden, genau genommen der spanisch redenden Juden, in das Land, aus dem ihre Ahnen vor mehr denn 400 Jahren vertrieben wurden, wieder aufgerollt. Diese Frage ist schon ziemlich alt und hat bereits ihre Geschichte. Der erste im vorigen Jahrhundert gemachte Versuch, diese Frage zur Sprache zu bringen, geschah vor 50 Jahren von dem Begründer und Redakteur dieser Zeitung. Im Jahre 1854 reichte nämlich Dr. Ludwig Philippson unter Beistand der israelitischen Konsistorien in Bordeaux und Bayonne den Cortes ein ins Spanische übersetztes Memorandum ein, in welchem er die Aufhebung des Verbannungsediktes vom Jahre 1492 forderte. Die Petition, welche in Spanien großes Aufsehen machte und von vielen Klerikalen, unter anderen auch von dem Geschichtsschreiber der Juden in Spanien, D. Jose Amador de los Rios, heftig bekämpft worden ist, wurde von den Cortes einer Kommission überwiesen und hatte den Erfolg, daß die Cortes am 28. Februar 1855 den Artikel- 2 der Konstitution votierten, wonach weder ein Spanier, noch ein Fremder wegen seiner religiösen Meinung beunruhigt werden dürfe. Vierzehn Jahre später, gegen Ende des Jahres 1868, wurde die Frage der Kultusfreiheit in Spanien mit neuem Eifer wieder ausgenommen. Haim Guadalla, eine Neffe Sir Moses Montefiores und die genannten israelitischen Konsistorien richteten Petitionen an die damalige provisorische Negierung. Am 1. Dezember 1868 erklärte der Herzog de la Torre als Präsident derselben, daß, nachdem die Revolution die religiöse Freiheit proklamiert habe, auch das Verbannungsedikt vom Jahre 1492 ausgehoben fei. Scheinbar hatte die religiöse Freiheit auch in dem unduldsamen Spanien ihre Triumphe gefeiert, jedoch nur scheinbar, denn der spanische Klerus trat in Protesten mit aller Entschiedenheit dagegen auf. Dennoch y Los Israelitas Espauoles y el idioma Castellano (Madrid 1904).

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