Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 49 (2.12.1904)
- Date
- 1904-12-02
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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für Statisti k der Juden zu verwirklichen. Das Bureaudas seine Geschäftsräume in. Berlirr-Halensee, Westfälische Straße 46hat und von dem Nationalökonomen und Statistiker Dr. Arthur Ruppin geleitet wird, ist seit dem 1. Oktober 1904 in Tätigkeit und hat neben anderen Aufgaben die Bearbeitung des neuen Jahrgangs des „Statistischen Jahrbuchs des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" und eine Untersuchung über den Anteil der Juden am Schulwesen in Preußen in Angriff genommen. Das Bureau wird (voraussichtlich schon vom 1. Januar 1905 ab) eine „Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden" herausgeben, ' die neben monographischen Abhandlungen-alle über dieJuden in den einzelnen Ländern veröffentlichten statistischen Daten enthalten und auf diese Weise ein Archiv für die Statistik der Juden sowie ein Mittel zur Vorbereitung der angestrebten Demographie und Statistik der Gesamtjudenheit bilden soll. — Kattowitz, im November. Ein interessantes Schriftstück, das sich im Besitze des Rabbiners Dr. Cohn in Kattowitz befindet, wird von dem „Oberschlesischen Tageblatt" veröffentlicht: „Ihr Schreiben vom 25. v. M. habe ich soeben erhalten und kann Sie ersuchen, die Fälle anzuzeigen, wenn Gerichtsbehörden oder einzelne Justizbeamte sich beikommen lassen sollten, sich der Adresse „An den Juden N. N." zu bedienen. So wenig man es sich einfallen lassen kann „An den Christen N. N." oder „An den Türken N. N." zu schreiben, ebensowenig würde ich es gutheißen, sich jener Adresse an einen Juden zu bedienen. Wo es aus Glaubens Verhältnisse ankömmt, stellt sich die Sache anders. Da ist die Bezeichnung „Jude, jüdische Religion" ganz an ihrem Platze und dieser uralte Volksname jedenfalls treffender und ehrwürdiger, als der „Mosaischer, alt testamentarischer Glaubens Genosse" und wie die Erfindungen der neuen Zeit heißen mögen, deren Gebrauch — weil entfernt etwas höheres auszudrücken, nur verletzend ist weil kein Jude und überhaupt kein vernünftiger Mensch je zugeben wird, daß in der Benennung „Juden" etwas liege, was man zu Umschreiben nötig habe—!— Von Religionshaß kann überall nicht die Rede sein. Wer dem Glauben seiner Väter oder sonst seiner Ueberzeugung folgt und ein ehrlicher Mann, ein rechtschaffener Bürger des Staates ist, dem er angehört, bleibt stets ehrenwert. Nur wer kein höheres Moralprinzip anerkennt, er nenne sich Christ oder Jude, ist ein Mann, gegen den man weder Achtung, noch zu dem man Vertrauen hegen kann, und den man nur zu dulden hat, so lange er nicht dem Arm der Gerechtigkeit verfällt." Das Schreiben stammt aus dem preußischen Staatsministerium — vom 31. Oktober 1836. . — Hannover, 23. November. Die Ortsgruppe Hannover des Israelitischen Lehrerinnenheims'macht die Leser auf obigen Zweigverein aufmerksam machen, der es sich zur Aufgabe stellt, unbemittelten, der Erholung bedürftigen jüdischen Lehrerinnen Beihilfe für Bade- und Erholungsreisen zu gewähren. Seit seinem vierjährigen Bestehen, und trotz beschränkter Einnahmen war es möglich, bisher 14 Lehrerinnen zum Teil namhafte Beiträge zuzuwendeu. Unsere Mittel sind hiermit erschöpft, um aber auch fernerhin allen an uns herantretenden Ansprüchen genügen zu können', bedürfen wir einer größeren Anzahl von Mitgliedern, und richten daher an alle Freunde und Förderer dieser guten Sache die Bitte, unserm Zweigverein beizutreten. Besonders dürfte sich dies für die Lehrerinnen selber empfehlen, denen es dadurch ermöglicht wird, auch den weiteren Segnungen unseres sowie des Berliner Hauptvereins teilhaftig zu werden. Bewerberinnen für eine nächstjährige Erholungsreise können sich schon jetzt bei der I. Vorsitzenden, Frau Baurat Oppler, Hannover, Tiergartenstraße 4, melden, woselbst die näheren Bedingungen zum Eintritt in den Verein zu erfahren sind, und wo diesbezügliche Anfragen bereitwilligst beantwortet werden. — Braunschweig, 24. November. Am 15. d. M. fand hier im Schraderschen Hotel eine Propagandaversammlung für den „Hilfsverein der Deutschen Juden" statt. Dieselbe war von Braunschweig sowohl, wie von den Landgemeinden, insbesondere von Wolfenbüttel, überaus zahlreich besucht. Den einleitenden Vortrag über die Geschichte und Entwicklung des Hilfsvereins hielt der Präsident desselben, Herr James Simon aus Berlin, während der zweite Vorsitzende des Hilfsvereins, Herr Dr. Paul Nathan-Berlin über Bestrebungen und Aufgaben des „Hilfsvereins der Deutschen Juden" ' Mn eingehendes Referat erstattete. Die Versammlungv warmit den Ausführungen der'Redner durchaus einverstanden und - bewies ihre Sympathien für; die gemeinnützigen Bestrebungen des Vereins durch zahlreiche Beitrittserklärungen nebst Zeichnungen, deren Resultat als ein glänzendes bezeichnet werden-kann. -Behufs weiterer Propaganda wurde ein Branschweigisches Landeskomitee mit dem Recht, der Kooptation gebildet, dem vorläufig-die Herren Felix Herzfeld, Meyersfeld, B. Mielziner, Landrabbiner Dr. Rülf, Dr. I. Landauer- Justizrat Dr. Magnus, F. Spanier-Herford - in Braunschweig und die Herren Professor Tachan und Oberlehrer Grätz in Wolfenbüttel angehören. Osnabrück, 21. November. Der Revision gegen das bekannte Osnabrücker Strafkammerurteil, wonach der jüdische Religionsunterricht nicht als obligatorischer Unterrichtsgegenstand der Volksschulen zu betrachten sei, wurde nicht stattgegeben und zwar, wie bestimmt verlautet, aus formalen Gründen. Das zuständige Landratsamt in Lingen bezw. das zur richterlichen Entscheidung über den erlassenen Strafbefehl in Höhe von 2 Mark angegangene Amtsgericht zu Freren mußte zuerst auf einen Verweis erkennen. Das war jedoch nicht geschehen. Das Osnabrücker Urteil mit .seiner Aufsehen erregenden Begründung hat somit die Rechtskraft erhalten. Um nunmehr diese für die jüdischen Schulen so bedeutsame Angelegenheit endgültig zum Austrag zu bringen, ist esnotwendig, bei einem analogen Fall von Schulversäumnis, unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen, vorzugehen, um schließlich die letztinstanzliche Entscheidung des Kammergerichtes herbeizusühren. In laudenkenden Kreisen wird das Osnabrücker Urteil zu den bedenklichsten Konsequenzen Veranlassung geben. ]. Köln, 28. November. In der gestrigen Repräsentantenversammlung wurde zunächst bekannt gegeben, daß der langjährige Vorsitzende des Vorstands, Herr Jacob de Jonghe wegen vorgerückten Alters sein Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt und daß der Vorstand Herrn Louis Eliel zum Vorsitzenden und Herrn Bruno Hei den heim zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt habe. Das Ehrenamt eines. Gemeinderendanten, welches infolge Wohnortwechsels des Herrn Samuel Bielefeld frei wurde, ist Herrn Ph. Marcus übertragen worden. Gegenüber einer Anregung des Vorstandes, welche die Hebung des Wochen-Gottesdienstes durch Konzentrierung desselben auf nur eine Synagoge bezweckte, sprach sich die Versammlung nach längerer Debatte für die Beibehaltung dieses Gottesdienstes in beiden Synagogen aus. Gegen die Gültigkeit des die Einführung einer Orgel bezweckenden Beschlusses hatte ein Mitglied der Versammlung Protest beim Regierungspräsidenten eingelegt. Die Grundlage dieses Einspruchs war aber so haltlos, daß jeder tiefer Blickende sofort erkennen mußte, wie mit diesem Protest nur eine Verschleppung der Angelegenheit bezweckt sein konnte. In seinem ablehnenden Bescheid hebt denn auch der Regierungspräsident hervor, daß es verwunderlich sei, wie ein so gar nicht begründeter Protest überhaupt ihm habe unterbreitet werden können. Trotzdem wurde gegen diesen Bescheid des Regierungspräsidenten Rekurs an den Oberpräsidenten eingelegt, dessen Entscheidung noch aussteht. Man sieht aber, daß es einem Teile der Minderheit nur darum, zu tun ist, durch diese Mittelchen und Spitzfindigkeiten Zeit zu gewinnen. Unter diesen. Umständen muß man sich auf weitere Obstruktions-Maßnahmen seitens der opponierenden Partei gefaßt machen. Es sickert denn auch schon das Gerücht durch, man beabsichtige, „demnächst keinen Rabbiner finden zu können", der bereit sei, die Stelle des dritten Gutachters in dem Schiedsgericht der drei Rabbiner zu übernehmen; ein solches Schiedsgericht ist durch das Gemeindestatut, für den vorliegenden Fall vorgesehen und die Wahl eines dieser drei Schiedsrichter steht eben der opponierenden Partei zu. Inwieweit diese Bestrebungen Erfolg haben werden, muß man abwarten. . — Ziegenhain, Bez. Cassel, 18. November. Der Kultusbeamte der hiesigen israelitischen Gemeinde, Lehrer. Philipp Dillof, hat am 16. September d. I. dein Kommandeur der 43. Infanterie-Brigade, die damals in dortiger Gegend im Manöver lag, mitgeteilt, daß bei dem Durchmarsch der Truppen durch Ziegenhain-zahlreiche Mannschaften, besonders solche des 88. Infanterie-Regiments, die israelitischen Einwohner unseres Ortes durch verletzende Äeußerungen -