Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 49 (2.12.1904)
- Date
- 1904-12-02
- Page
- Seite 581 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Dir tzundrrtjahrkrjrr der Grlrlllchstt Msylnr Leim. er Wohltätigkeitsverein Magine Reim hat kürzlich das Fest seines hundertjährigen Bestehens begangen und aus diesem Anlaß eine Festschrift herausgegeben, die Dank den in ihr enthaltenen reichen kulturgeschichtlichen Mitteilungen aus dem Leben unserer Glaubensgenossen während des Zentenariums 1804—1904 auch weitere Kreise interessieren dürfte. Dieser Verein leitet seinen Anfang zurück auf eine Zeit, welche die Grundlagen für eine ganz neue Weltentwicklung gelegt hat, die aber noch bis auf den heutigen Tag in uns vielfach nachwirken. Wie die von Dr. jur. Georg Minden, dem jetzigen Schriftführer (auf Grund der Akten des Vereins und mit Einfügung des zum 50 jährigen Jubiläum der Gesellschaft von Dr. I. Heinemann, als damaligem Schriftführer, verfaßten Geschichtsabrisses), edierte Festschrift in interessanter Weise ansführt, rechneten die antiken Geschichtsschreiber drei Generationen auf je 100 Jahre, und diese Vereinschronik spiegelt uns in der Tat das Leben von drei Geschlechtern innerhalb der aufstrebenden Berliner Judenheit wieder. Die ersten Statuten dieser zu werktätiger Nächstenliebe gegründeten Gesellschaft erschienen am 1. November 1804 (dem ersten Kislew 5565) in hebräischer Schrift gedruckt. Der Zweck des Vereins bestand darin, diejenigen unverheirateten männlichen Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu Berlin zu unterstützen, welche durch Krankheit oder Alter in Not geraten waren. Um sich ein Bild davon zu machen, was das bedeutete, muß man sich die damaligen Kulturznstände vergegenwärtigen. „Oe sont les juifs du Frederic le Grand“ hatte Rahel Varnhagen, geborene Lewin, zwar von den damaligen Juden gesagt, in Wirklichkeit waren aber auch unter dem aufgeklärten Könige nur vereinzelten hervorragenden jüdischen Persönlichkeiten „die Rechte christlicher Kaufleute" verliehen worden. In Berlin konnte 1804 — wie Mirabeau 18 Jahre vorher — trotz dieser vereinzelten Einschränkungen, die schon acht Jahre später gänzlich fallen sollten, damals der Jünger der Staatskunst hoffen, mustergültige Einrichtungen auf manchen Gebieten, so auch auf dem der Armenpflege, zu finden. Friedrich der Große hatte sich selbst als den „roi des gueux“, den „König der Armen" bezeichnet. Aus seine Anregung war die Ausarbeitung des Allgemeinen Landrechts unternommen worden, dessen erster Paragraph im 19. Titel lautet: „Dem Staate kommt es zu, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen können rc." Der Paragraph 9 lautete: „Privilegierte Korporationen, welche einen besonderen Armenfonds haben, sind ihre unvermögenden Mitglieder zu ernähren, vorzüglich verbunden." So hatte die französische Hugenottenkolonie in Berlin ebenfalls ihre eigene Armenpflege. — Als „Jüdische Kolonie" wird auch in allen damaligen Gesetzen die aus nur wenigen tausend Mitgliedern bestehende jüdische Gemeinde bezeichnet. Die Juden wurden ebenso wie die Berliner Hugenotten als Fremde betrachtet, und es war ihnen die Pflicht auferlegt worden, für ihre Armen selbst zu sorgen. Eine solche Mahnung war auch in Berlin bei dem Wohltätigkeitssinn der Juden nicht erst staatlicherseits vonnöten. Es bestand im Jahre 1804 in der jüdischen Gemeinde zu Berlin eine ganze Anzahl gut dotierter und gut arbeitender Wohltätigkeitsanstalten: Die Beerdigungsgesellschaft (Chebrah Kadischah), der Bräute-Ausstattungsverein (Hachnafsath Kallah), die Krankenbesuchgenossenschast (Bikkur Cholim) usw. Zum Teil beruhten diese Einrichtungen schon auf moderner Grundlage, so die 1778 gegründete Freischule. Im Jahre 1792 war von Joseph Mendelssohn die „Gesellschaft der Freunde" begründet worden, welche bezweckte, die „freier Denkenden der jüdischen Nation zu sammeln, um jedem ihrer Mitglieder Gelegenheit zu schaffen, seine Wohltätigkeit zweckmäßiger zu machen." Die Wohltaten der meisten dieser Institute kamen aber fast nur den verheirateten Mitgliedern zugute. Dies war der Grund, aus welchem unsere Großväter die Magine Reim begründeten. Und zwar geschah dies auf dem Prinzip der Selbsthilfe, indem die Mitglieder sich verpflichteten, einen Monatsbeitrag von 4 Groschen zu zahlen, und aus der auf diese Weise gebildeten gemeinsamen Kasse ihren bedürftigen Mitgliedern Unterstützungen zukomnren ließen. Es waren beinahe 200 Junggesellen, die sich in diesem Verein zusammenfanden, von denen die meisten sich später verheirateten, und viele die Stammväter noch jetzt blühender Familien und die Begründerangesehener Handelsfirmen geworden sind. Der Name Magine Reim bedeutet „Schild, d. h. Schutz der Genossen", wie ja auch in unserer Liturgie der Mögen Dovid, der Schild Davids, ein bekanntes Sinnbild ist. Die seit 100 Jahren mit peinlicher Sauberkeit geführten, und im Archiv des Vereins ausbewahrten Kassenbücher registrieren Monat für Monat, wenn ein Mitglied etwa mit der Zahlung in Rückstand geblieben ist, oder wenn es — wie seit dem Jahre 1814 Samuel Bleichröder, der Stifter des berühmten Bankhauses — regelmäßig auf 3 Monate im voraus bezahlt oder gar, wie Philipp Hellborn, der Direktor j des Vereins, seinen Monatsbeitrag freiwillig auf 1 Taler und 8 Groschen erhöht hat. Bis zu dem Befreiungsjahre 1813 werden sämtliche Bücher, Protokolle und Kassenjournale mit hebräischen Lettern geführt, und zwar die Ueberschrift in schön und kräftig gezeichneter Quadratfchrift, der Text in der für das Jüdisch- Deutsche damals allgemein üblichen Kursivschrift. Die Einführung deutscher Lettern an Stelle der hebräischen ging auf das Judenemanzipationsgesetz vom Jahre 1812 zurück, welches den jüdischen Kaufleuten die Führung von Handelsbüchern in deutscher Sprache vorschrieb. Am Silvester 1813 werden alle Bücher der Magine Reim, welche bis dahin mit hebräischen Lettern von rechts nach links geführt wurden, umgedreht und von links nach rechts weitergeführt, bis die beschriebenen Seiten in der Mitte Zusammentreffen. Die Statuten des Vereins führen das Motto aus den Sprüchen Salomonis 17,17: „In jeder Zeit liebt der Freund, doch für die Not ist er als Bruder geboren." Der Vorstand bestand aus neun Mitgliedern, darunter zwei Pflegevätern. Aus dem Jahre 1813 stammt das erste der Gesellschaft testamentarisch vermachte Legat, wonach für den Stifter alle Jahre an seinem Sterbetage ein Licht in der großen Synagoge angezündet werden soll. Diese Bedingung haben auch spätere Mitglieder gestellt. Der Nuntius der Berliner großen Synagoge sorgt jedesmal für die pünktliche Erfüllung dieses Auftrages, und der Kassierer der Gesellschaft vergütet ihm diese Dienstleistung. Vom 18. Januar 1818 bis zum 14. Januar 1819 dauerte die Ausarbeitung der neuen Statuten der Magine Reim. Die Bestätigung seitens der Behörde erfolgte bald darauf. Es wurde ein eiserner Fonds und ein Reservefonds eingerichtet. Auf das 25 jährige Jubiläum der Gesellschaft geht die später ausgeführte Stiftung zur Unterstützung der Witwen und Waisen armer Mitglieder zurück.- Am