Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1904)
- Date
- 1904-11-18
- Page
- Seite 554 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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554 Zwei Fragen bleiben aber noch offen. Zunächst, um juristisch zu bleiben, die Schuldfrage. .' Sicherlich werden es in den meisten Fallen die Eltern sein- . die bereitwillig die Religion der Väter für die Laune der Kinder opfern oder die eine derartige Heirat gar selbst wünschen, mindestens aber trotz aller traurigen Beispiele begünstigen, die sich, in ihrem törichten Stolze geschmeichelt fühlen, sich alles für ihr Geld leisten zu können, auch einen armen Schwiegersohn. Nur so ist es zu erklären, daß man es so selten nur hört, daß ein reicher, jüdischer junger Mann eine arme Adlige geheiratet hat. Nicht das Bedürfnis der Rassenmischung also ist etwa vorhanden, sondern nur die Sucht zu Prahlen, ist ausschlaggebend. Der Name ist hier nicht Schall und Rauch. Die Eltern sind deshalb verantwortlich zu machen, die Enkel haben darunter zu leiden. Weh, Dir, daß Du ein Enkel bist! Die getaufte Jüdin und der dekadente Adlige werden keine gesunden, kräftigen Kinder erzeugen, die Nachkommen dieser Ehe werden nur das Widerspiel ihrer Eltern sein, die welke Frucht eines absterbenden Baumes. Aus ihnen rekrutiert sich sehr oft die Avantgarde des Antisemitismus. So rächt sich die Schuld der Eltern an den Kindern, so wird ein Geschlecht unglücklicher Menschen groß, das seinen Ursprung einem ungesunden, unwürdigen und unlogischen Verhältnis verdankt. Wahrhaft bedauernswert sind, die Männer, deren eigene Väter oft noch glaubenstreue Juden waren und die jetzt nicht die Schmach mehr empfinden, ihr Kind dem Mitgliede eines Standes anzuvertrauen, der es den Seinigen noch immer als Schande anrechnet, in allzu nahe Beziehungen mit Juden zu stehen, der nicht nur einen Juden, sondern sogar einen Christen nicht zum Reserveoffizier machen will, weil er in einen: jüdischen Geschäft angestellt war — der Geist, der dort herrscht^ ist überall der gleiche. Es soll natürlich bei dieser Gelegenheit.nicht über einen übertriebenen Antisemitismus geklagt werden, aber-gerade die Herren, die jüdische Geldheiraten schließen, sind die unzuverlässigsten Elemente. Denn sie kennen das gewisse Odium nur zu genau, das sie auf sich laden; und daß sie es trotzdem tun, spricht schon genügend gegen sie. Beide Seiten sind also keineswegs einwandsfrei, wenn uns auch an dieser Stelle nur die Schuld der Auchjuden angeht. Das sollte hier ganz offen gesagt werden. Nicht um zwecklos zu schimpfen und leichtfertig ein Urteil zu fällen sondern um vielleicht doch hier und da Gutes zu wirken. Denn wenn die jüdischen Väter, denen das Judentum so gar nichts mehr gilt, den christlichen Leutnants nur aus Vernunstgründen „Nein" sagen und ihren väterlichen Segen verweigern oder gar ihren Kindern etwas mehr Achtung vor dem Bekenntnis der Ahnen einprägen, dann würden viele solcher Ehen nicht eingegangen und viel Unglück könnte verhütet werden. Hoffentlich kommt bald die Zeit, in der auch mit diesem albernen Vorurteil gebrochen wird. Jetzt, wo der Name immer weniger gilt, wo nur die persönliche Fähigkeit und Tüchtigkeit alles ist, werden auch diejenigen unserer Gemeinschaft, die heute noch den seltsamen Ehrgeiz nach „verbotenen Früchten" haben, einsehen, daß die — andern recht haben und werden sich vielleicht sogar mit dem Stolz erfüllen, den die Besseren jederzeit auf ihre Religion und ihre Geschichte bezeugt haben. Darum ist es vielleicht ganz gut, wenn all das einmal wieder zur Sprache kommt in erschreckender Deutlichkeit, wenn es auch für viele weniger angenehm sein mag. Dir Wache. Berlin, 15. November, er künftige Geschichtsschreiber der antisemitischen Bewegung wird es kaum begreifen können, daß man einige Jahre hindurch in der Hauptstadt des Deutschen Reiches die Brandreden und Flugblätter des Grafen P ü ckl er - Klein-Tschirne geduldet hat. Manche Leute finden das schon heute unbegreiflich. Aber es bleibt doch Tatsache, daß ein Gericht diese unerhörten Ausfälle gegen Juden und Judentum für „bildlich" erklärt hat und daß dieses Urteil jede fernere Aktion gegen den Grafen aussichtslos machte. Jetzt endlich, nachdem die Antisemiten selbst anfangen, sich der Sache zu schämen und von dem Dreschgrasen abzurücken, scheint auch diese Bewegung ein Ende nehmen zu sollen. In der Verhandlung am 8. d. M. vor der 147. Abteilung des Schöffengerichts hat einer der Anwälte des Schriftstellers, den Graf Pückler wegen Beleidigung verklagt hatte, zuerst bestritten, daß „derselbe imstande sei, als Privatkläger aufzutreten, da er im Sinne des 8 104 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches als geschäftsunfähig zu gelten habe." Er behauptete, „daß Graf Pückler an einer krankhaften Störung seiner Geisteskräfte leide. Er leide zweifellos an Paranoia, denn aus allen seinen Reden, aus seinem ganzen Gebühren leuchten die Erkennungsmomente dieser Krankheit hervor, wie sie Professor Krepelin in seinem Werke „Klinische Psychiatrie" festgelegt hat: „Verfolgungswahn, Selbstgefälligkeit, Größenwahn, Vergiftungsideen re', re." Und nach längerer Beratung verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof ist auf Grund des vorliegenden Materials und der gerichtsnotorischen jüngsten Reden des Privatklägers zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Privatkläger tatsächlich geistig nicht normal ist. Da aber jede Abweichung vom normalen Geisteszustand die Voraussetzung des 8 104 Absatz 2 des B.-G.-B. erfüllt, der Gerichtshof aber nicht in der Lage ist, der Hinzuziehung eines Sachverständigen zu entbehren, so hat den Gerichtshof dem Anträge auf Aussetzung der Verhandlung stattgegeben, da anzunehmen ist, daß die Staatsanwaltschaft in dem gegen den Privatkläger eröffneten Strafverfahren bezüglich der Untersuchung seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit die notwendigen Schritte unternehmen werde. Und jetzt erst hat man ihm in Berlin das öffentliche Auftreten verboten. Es hat unzweifelhaft mehr als geschichtliches Interesse, die inneren Zustände des französischen Heeres nach der antisemitischen Richtung von dessen Oberhaupte, dem Kriegsminister, geschildert zu sehen. Es seien deshalb hier einzelne Angaben, die General Andre in der Freitagssitzung über die Gesinnungen des Offizierskorps machte, im Wortlaut angeführt. General Andre erzählte n. a.: „In manchen Regimentern fragt man die Offiziere nach ihrer Religion. Einer trägt einen jüdisch klingenden Namen. Man ächtet ihn, solange er nicht durch Vorzeigung seines Taufscheins beweist, daß er kein Jude ist. Ein Offizier erklärt, er wolle in der Unteroffizierschule keinen Juden dulden. Ich versetze ihn strafweise. Der Schulkommandant lehnt sich gegen meine Maßregel auf und verlangt seines Amtes enthoben zu werden. In einer Osfizierschule erteilt ein Prüfer einem jüdischen Mitbewerber die Zensur 14. Der Vorsitzende Oberst erklärt: „Ich will keinen Juden Zulassen, ich erteile ihm die Zensur 2." Ein Leutnant rechnet es seinem Kameraden als Schuld an, daß er im Leichenzug der Gattin eines Präfekten mitgegangen ist. ... In Orleans begegnet der jüdische Generalstabshauptmann Picard einem Kameraden und grüßt ihn. Der Gegrüßte erwidert den Gruß nicht. Hauptmann Picard stellt ihn zur Rede. Der Kamerad antwortet: „Ich grüße keinen Inden." Hanptmann Picard