Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 46 (11.11.1904)
- Date
- 1904-11-11
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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68. Jahrgang. No. 46. Berlin, 11. November 1904. Beilage zur „Allgemeinen Leitung öeg Judentums lkorrelplmdm?m und Kachrichten. Deutschland. mf*m Berlin, 4. November. In der Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses des Hilssvereins der deutschen Juden, die am Montag abend stattgefunden hat, wurde über die Berufung einer internationalen Konferenz zur Regelung der Auswanderung aus den östlichen Ländern definitiv Beschluß gefaßt. Die Konferenz soll Anfang Dezember stattfinden. Der Hilfsverein der deutschen Inden wird an alle größeren jüdischen Organisationen Einladungen zur Teilnahme an der Konferenz verschicken. Die Konferenz soll in Frankfurt am Main tagen. Es ist hervorzuheben, daß an der Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses des Hilfsvereins der deutschen Juden angesehene'Mitglieder anderer großer humanitärer jüdischer Gesellschaften teilgenommen haben. Nochmals mag betont werden, daß der nach Frankfurt zr? berufenden Konferenz nicht die Aufgabe gestellt ist, die Auswanderung mit Geldmitteln zu unterstützen und damit die Auswanderung voraussichtlich in unübersehbarer Weife zu steigern. Es soll in erster.Reihe eine Organisation geschaffen werden, um solche Personen Osteuropas, die ihr Vaterland verlassen wollen, unentgeltlich darüber aufzuklären, unter welchen Bedingungen eine Auswanderung überhaupt nur vorteilhaft erscheinen kann, welche Reiserouten die billigsten sind, und um alsdann durch Ueberwachungskomitees längs der Reiseroute die Auswandernden vor Ausbeutung und Übervorteilung zu schützen. 8. Berlin, 4. November. Unfern Bericht über die letzte Sitzung der Repräsentanten ergänzend, wiederholen wir, daß zu der Vorlage betreffend die akademischen Neligionskurse des D.-J. G.-B. Professor Blaschke als Antragsteller diese sehr eingehend befürwortete. Es erscheine zur Erledigung der Vorlage nicht unbillig, einen Zuschuß von . der Gemeinde zu fordern, und er beantrage deshalb, den Gemeindevorstand um einen Beitrag, von 800 Mark zur-Ausbildung geeigneter Lehrkräfte für den Religionsunterricht zu ersuchen. Justizrat Lilienthal gibt zu, daß der Gemeindevorstand sich bezüglich der Wichtigkeit der Vorlage voll den Ausführungen des Vorredners anschließt. Doch muß es der Gemeindevorstand grundsätzlich ablehnen, über den Pauschalbeitrag hinaus noch für einzelne Zwecke dem Gemeindebund etwas beizusteuern. Prof. Baginsky ist mit den Erklärungen des Gemeindevorstandes nicht einverstanden. In einer so außerordentlich wichtigen Frage sollte sich der Gemeindevorstand die Veranstaltung des Unterrichts unter keinen Umständen ans der Hand nehmen lassen, um so. weniger, als der D.-J. G.-B., bei dem doch hier und da Dinge vorgekommen sind, welche vom konfessionellen Standpunkte aus nicht gebilligt werden könnten (!), nicht die Garantie biete, daß die Kurse in der wünschenswerten Weise durchgesührt werden. Dieser schwere Vorwurf gegen den Gemeindebund nahm im weiteren Verlaufe der Debatte einen breiten Raum ein und führte zu sehr stürmischen Szenen. Wieder waren, wie eigentlich stets, die liberalen Repräsentanten sofort zur Stelle; in dringenden Worten verlangten sie eine Begründung des schweren und' durchaus unbegründeten Angriffs gegen den Gemeindebund, und ruhten nicht eher, als bis sie eine Erklärung vom Angreiser-erzwungen hatten. Profi Baginsky beantragt nunmehr, den Gemeindevorstand aufzufordern, die Einrichtung der Kurse selbst in die Hand zu nehmen. Er kenne die Leistungen des D.-J. G.-B. wahrscheinlich ebensogut als diese Herren; er sei vielleicht schon früher Mitglied des Bundes gewesen und habe viele Mitglieder für denselben geworben. Vor dem, was vom Bunde auf religiösem Gebiete und auf dem Gebiete der Erhaltung des Judentums geleistet worden sei, habe er allerhöchste Hochachtung. Er habe nur betonen wollen, daß er aus dem einfachen Grunde, weil im Gemeindebund die Personen wechseln, eine größere Garantie für die zweckmäßige Ausgestaltung der Kurse hätte, wenn sie von der Gemeindeverwaltung eingerichtet würden. Justizrat Lil ienth al bittet, den Antrag Baginsky abzulehnen, da es einfach unmöglich sei, daß die Gemeindeverwaltung' nach der Einrichtung dieser Kurse seitens des. D.-J. G.-B. Mit einem Konkurrenzunternehmen heryortrete. Von liberaler Seite werden die Versuche des Antragstellers, absolut unwichtige Personalien in die Debatte hineinzutragen, abermals energisch und mit vollem Erfolg zurückgewiesen. —Die zweite wichtige Vorlage betraf die Einführung von Schrifterklärungen an den predigtsreien Sabbaten. Die Anregung zu dieser Neuerung ist im vorigen Jahre von einem Mitglieds des Synagogenvorstandes Lindenstraße ausgegangen. Die Vorstände der drei Orgelsynagogen machten diesen Vorschlag zum Gegenstand ihrer Beratung und haben auf Grund einstimmiger Beschlußfassung an den Gemeindevorstand den Antrag gerichtet, den Gemeindegottesdienst in diesen drei Synagogen dahin zu vervollständigen, daß an denjenigen Sabbaten, an denen Predigt nicht stattfindet, eine Schrifterkläruug vorgetragen werden soll. Bevor sich der Gemeindevorstand über den Antrag schlüssig machte, hat er — gemäß § 54 des Eemeindestatuts — die Rabbiner Dr. Maybaum, Dr. Rosenzweig, Dr. Blnmenthal, Dr. Weiße, Dr. Stier und Dr. Warschauer um gutachtliche Aeußerung ersucht. Alle Herren bestätigten in ihren Gutachten zunächst die Wahrnehmung der Synagogenvorstände, daß die Gotteshäuser an Predigttagen gut besucht würden, an predigtfreien Tagen hingegen der Besuch ein betrübend spärlicher sei. Was jedoch die Zweckmäßigkeit des Vorschlages betrifft, .den die Synagogenvorstände zur Behebung dieses Uebelstandes gemacht, so sind die Ansichten der Gutachter hierüber geteilt. Nur zwei Herren stimmen der Anregung unbedingt zu, nämlich die Herren Dr. Blumenthal und Dr. Warschauer. Herr Professor Dr. Maybaum ist im Prinzip mit ihr einverstanden, begrüßt sie. als einen Fortschritt zur- Hebung des Gottesdienstes im allgemeinen und der Beseelung der Thoravorlesung im besonderen, hält aber ihre Durchführung nur dann für möglich, wenn die Zahl der Prediger \um mindestens drei vermehrt wird. Die Herren Dr. Rosenzweig, Dr. Stier und Dr. Weiße endlich erachten die vorgeschlagene Maßnahme grundsätzlich als verfehlt. Doch erklären die beiden letztgenannten sich ausdrücklich zur Mitwirkung gern bereit, sofern der Vorschlag zum Beschluß erhoben werden sollte. Der Vorstand hat nun in der Sitzung vorn 21. v. Mts, beschlossen: in den Synagogen mit neuerem Ritus an den predigtfreien Sabbaten von den Rabbinern der Gemeinde Schrifterklärungen abhalten zu lassen, welche jedesmal höchstens 15 Minutendauern und eine.Inhaltsangabe des zur Verlesung gelangten Thoraabschnittes oder der Haftarah mit Erläuterungen enthalten sollen. Namens des Ausschusses referierte Prof. Geiger über die Vorlage. Er bezeichnete die Einführung einer Schrifterkläruug als eine notwendige und gute Maßnahme. Nach Ansicht des Ausschusses würde der Gemeindevorstand gut tun, die Neuerung sehr bald zur Durchführung zu bringen. Zu der heutigen Vorlage ist noch ein konservativer Antrag eingegangen, den Vorstand zu veranlassen, daß an allen Sabbaten und Festtagen auch in denjenigen Synagogen Schrifterklärungen stattfinden, in denen keine Predigten gehalten werden. Unterzeichnet ist dieser Antrag von den Herren Joseph Frankel, Isidor Sachs und Julius Bodenstein. Landgerichtsrat Loewe gibt kurz die Vorgeschichte der Vorlage und spricht seine Freude über den konservativen Antrag aus, da dieser ihm die Gewähr gebe, daß die beabsichtigte Neuerung nicht auf Schwierigkeiten in der.Versammlung stoßen werde. Nur bittet er, diesen Antrag gesondert zu behandeln und in die Form einer Resolution zu kleiden, um nicht Als Schicksal der heutigen Vorlage zu gefährden. Inzwischen ist von Herrn Louis Sachs ein Antrag eingebracht worden, den. Gemeindevorstand zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, ob nicht auch in den orgelsreien Synagogen Schrifterklärungen an allen predigtlosen Sabbaten und Festtagen gehalten werden könnten. Rechtsanwalt Dr. Ignaz Cohn befürwortet den konservativen Antrag, während er den Sächsischen Antrag als zu negativ