Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 46 (11.11.1904)
- Date
- 1904-11-11
- Page
- Seite 547 (sequence 7)
- Language
- German
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altherkömmlichen, vielen noch immer die höchste seelische Befriedigung gewährenden religiösen Einrichtungen sich zu widmen — wogegen kein einsichtiger^ und toleranter Mensch etwas einzuwenden gehabt haben würde — eine laute und überaus verletzende Agitation gegen alle nicht der genannten Richtung huldigenden Organe der Landessynagoge und vor allem gegen den Oberrat entfaltet, den man ganz ohne Grund dafür verantwortlich machte, daß.die sogenannte orthodoxe Richtung-immer mehr an Boden und /damit natürlich auch : an äußerem Einfluß auf die Verwaltung der Landessynagoge verloren hat.. Geradezu als Verbrechen aber wurde dem Oberrat das vor bald zehn Jahren zur Befriedigung eines dringenden Bedürfnisses des modern gesinnten Teils der Glaubensgenossen, insbesondere derjenigen in den größeren Städten, begonnene Gebetbuchwerk ungerechnet^ obgleich selbst der erste Band noch nicht einmal im Entwürfe vorliegt, der Oberrat die weiteste Verbreitung des Entwurfs behufs Ermöglichung einer allseitigen Kritik in Aussicht gestellt und jeden Zwang zur dereinstigen Benützung des fertigen Gebetbuchs von vornherein als ausgeschlossen bezeichnet hatte. Das Ergebnis der im Juli dieses Jahres vorgenommenen Synodalwahlen entsprach nicht den Erwartungen des agitierenden „Vereins". Die Gemeinden ließen sich nicht beirren und wählten fast durchweg die bisherigen Vertreter wieder, und wo ein Ersatz wegen Ablebens des frühern Synodalen nötig fiel, den Nachfolger des Verstorbenen in dem von diesem bekleideten Gemeindebeamte. Die Freude darüber, daß zwei dieser Vorsteher- Abgeordneten zufällig konservativer gerichtet find als ihre Vorgänger und daß die freisinnige Gemeinde Mannheim sich versagende Arbeitskraft für den Oberrat — sowie der Unterzeichnete, dessen Haupttätigkeit auf dem Gebiete der inneren Staatsverwaltung liegt, kein Gemeindeamt und sind'deshalb, wo etwa Interessen der Gemeinden Karlsruhe und Mannheim ausnahmsweise mit denen der Gesamtheit kollidieren sollten, die berufensten Unparteiischen. Die würdigsten Mitglieder des Oberrats sind aber sicherlich die hochwürdigen Herren Konferenzrabbiner, die gründlichen Kenner und treuen Vertreter der religiösen Interessen im engeren Sinne, deren Wahrnehmung und Pflege ja die wesentliche Aufgabe der Landessynagoge und aller ihrer Organe, insbesondere auch des Oberrats, bildet. Die weltlichen' Oberräte sind stolz daraus, daß die drei ersten Rabbiner des Landes, diejenigen, welche die hervorragendsten Gemeinden als ihre geistlichen Führer berufen haben, dem Oberratskollegium angehören. Eine nähere Charakteristik der verehrten Herren Dr. Stecke lm ach er, Dr. Appel und Dr. Lewin kann hier um so eher unterbleiben, als sie ja durch ihre schriftstellerische und praktische Wirksamkeit auch außerhalb Badens eines wohlbegründeten Rufes genießen. An der Spitze des Oberrats aber steht als landesherrlicher Kommissär seit 1887 einer der höchsten und beliebtesten Beamten des Landes, Geheimerat Becherer^ der, obwohl Katholik und ein treuer Sohn seiner Kirche, für die Ausgaben des Oberrats ebenso tiefes Verständnis als herzlich wohlwollendes Interesse bekundet und seine vermittelnde Stellung zwischen Kultusministerium und Oberrat in einer gleichzeitig für die staatlichen und kirchlichen Interessen derart ersprießlichen Weise ausfüllt, daß noch nie auch nur die geringste Differenz zwischen beiden während der ganzen Dauer seiner Amtsführung .zutage getreten ist. Daß eine derart zusammengesetzte Behörde, der überdies in der Person des Direktors Driesen ein anerkannter Schulmann als Sekretär zur Seite steht, auch in einem kleinen Lande eine verhältnismäßig. bedeutende Aktionsfähigkeit zu entfalten, vermag, ist klar. Ebenso einleuchtend ist aber auch, daß so ausgeprägte Einzelpersönlichkeiten, wie die vorgenannten Mitglieder des Oberrats, ihre selbständigen Ueberzengnngen haben nnd diese mit Entschiedenheit geltend zu machen verstehen. Gerade darum aber ist es 'eine Freude, einem derartigen Kollegium anzugehören, und doppelt wertvoll ist die in einem solchen erzielte Uebereinstimmung in allen die Landessynagoge berührenden Fragen?- Dr. M. so tolerant erwiesen hatte, . statt eines ttt den Oberrat eingetretenen liberalen Vertreters ein dem Gemeindevorstande angehöriges früheres Oberratsmitglied trotz dessen „orthodoxen" Anwandlungen zu wählen, konnte man dem „Verein" wohl gönnen. An diese wenig belangreichen Aenderungen in der Zusammensetzung der Synode knüpfte jedoch der „Verein" übertriebene Hoffnungen. Er erwartete , > wie ' aus einer an zahlreiche Synodalen versandten „Denkschrift" sowie aus einem Artikel in der unmittelbar vor der Tagung der Synode erschienenen Nummer der „Jüdischen Presse" hervorging, daß die Synode sich vorwiegend mit, der „gesetzestreuen Bewegung" beschäftigen, in der zu beratenden Rabbinats- und Bezirksverfassung die bewährte historische Einteilung der Rabbinatsbezirke durch Ermöglichung der Lostrennung einzelner Gemeinden je nach der religiösen Richtung ihrer augenblicklichen Majorität und des gerade im Amte befindlichen Bezirksrabbiners ändern, den Budgetposten für den Druck des Gebetbuchs streichen werde und dergleichen mehr. — Von diesem kühnen Programm ist nich t s in Erfüllung gegangen. Zwei dem „Verein" angehörige Synodale haben in der Kommission das im Jahre 1895 von dem Oberrat einstimmig bejahte Bedürfnis nach Neubearbeitung des Gebetbuchs bestritten; noch weitere sieben Kommissionsmitglieder haben gegen den Posten von 3000 Mark für den Druck des Gebetbuchs gestimmt -- das war alles. Bei den öffentlichen Verhandlungen erhob sich nicht eine einzige Stimme im Sinne der Angriffe und Anliegen des „Vereins", und selbst die Summe für das Gebetbuch wurde widerspruchslos genehmigt. In der Zweiten öffentlichen Sitzung am 25. Oktober, die von 11 bis 1 Uhr dauerte, fand die Rabbinats- und Bezirk s v erfa ssun g mit einigen unwesentlichen Aenderungen und Ergänzungen einstimmige Annahme. In Abschnitt I, der ' von den Rabbinatsbezirken handelt, ist die bestehende Einteilung der Gemeinden in 3 Stadt- und 12 Bezirksrabbinate (von denen 5 mit andern Bezirken einen gemeinschaftlichen Bezirksrabbiner Haben) beibehalten, neu ist nur die Zuteilung auch derjenigen Orte des Großherzogtums, an denen sich keine Religionsgemeinde -befindet, zu den einzelnen Rabbinatssprengeln, so daß jeder Zweifel, welcher Rabbiner für einen solchen Ort zuständig sei, künftig ausgeschlossen sein wird. Aus Abschnitt II, der von den Rabbinern handelt und zunächst deren Anstellung und Entlassung, sodann deren Befugnisse und Pflichten regelt, dürften namentlich die nachstehenden Be- _ stimmungen von allgemeinem Interesse sein: § 7. 1. Der Rabbiner ist der religiöse Führer und Lehrer der ihm. anvertrauten Gemeinden. 2. Er soll in denselben und in seinem ganzen Wirkungsbereiche durch sein Lehren und Leben, durch Rat und Tat wahre Religiosität im Geiste des Judentums, mit der Sittlichkeit und werktätige Nächstenliebe gegenüber allen Mitmenschen, Vaterlandsliebe und Gehorsam gegen die Obrigkeit untrennbar verbunden sind, echte Bildung, Frieden und Verträglichkeit zu fördern suchen. 3. Er soll ferner nach Vermögen die Errungenschaften der jüdisch-theologischen nnd der allgemeinen Wissenschaften sich zu eigen machen. §8. 1. Der Rabbiner hat alle Obliegenheiten des ihm übertragenen Amtes den religiösen Satzungen wie den staatlichen und kirchlichen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften gemäß gewissenhaft wahrzunehmen und durch sein Verhalten in und außer dem Amte der Achtung und des Vertrauens, die sein hoher Berus im allgemeinen und besonders im Verhalten zur israelitischen Religionsgemeinschaft erfordert, sich würdig zu erweisen. -