Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1904)
- Date
- 1904-11-04
- Page
- Seite 536 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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noch sonst öffentlich noch auch Privatim für.die Kandidatur des Herrn Lukas eingetreten bin.' ' b) Der Passus zu 2 ist zweifellos ' ein Schluß aus dem Passus zu 1. Die in diesem Passus zu 2 enthaltene Verdächtigung weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Allerdings neige^ ich nicht nur der Honoratiorenpartei zu, sondern ich glaube, mich hier auch dazu zählen zu dürfen. Trotzdem lasse ich mich aus dem angegebenen Grunde nicht bestechen. Den Verfasser des -eingangs : erwähnten Aufsatzes kenne ich nicht. Ich habe auch keine Ahnung, wer sein Gewährsmann ist. Beide scheinen mich' aber nicht im geringsten zu kennen. Denn wenn sie mich gekannt hätten oder' es der Mühe für wert gehalten hätten, sich nur ein wenig über mich zu informieren, so würden sie es nicht gewagt haben, mich in so s. . . .1 Weise zu verdächtigen. Sie richten sich durch die in dem fraglichen Aussatze aufgestellten, hier in Betracht kommenden Behauptungen selbst. Schließlich will ich nicht unerwähntlassen, daß ich als Führer einer bestimmten Parteirichtung nie öffentlich ausgetreten bin, wie dies in dem fraglichen Aufsatz, angedeutet wird. Wenn ich hin und wieder mich an Debatten in öffentlichen Versammlungen beteiligt habe, so habe ich stets meine eigene, nach meiner Ueberzeugung dem Gesamtwohl förderliche Ansicht zum Ausdrucke gebracht. Das werde ich auch künftighin tun, wenn ich es für erforderlich halte. Rybnik, 14. September. . Hochachtungsvoll; * Theodor Cohn, Amtsgerichtsrat. Dir DnltrHung von Juden in der bayerischen Nrchtspklegr. . ° — t. München, 23. Oktober, ist im Laufe der Jahre öfter vorgekommen, daß nichtbayerische Juden schon als Studenten nach Bayern kamen, hier die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und sich endgiltig der Rechtspflege gewidmet haben; regelmäßig sind sie zur Rechtsanwaltschaft gegangen, was ihnen nach der bestehenden Gesetzgebung freigestanden ist; wenn ich richtig und vollständig unterrichtet bin, ist nur ein einziger em Laufe der Jahre in den Staatsdienst aber schon vor Jahren übernommen worden. Die letzte dieser Tage notwendig gewordene Neubesetzung von Stellen im Justizdienste dürfte nun eine eindringliche Mahnung für alle Juden enthalten, sich nur mehr ausnahmsweise um Anstellung im Justizdienste zu bemühen. Seit Jahren bemüht sich ein nach allgemeiner Anschauung vollkommen qualifizierter geprüfter Rechtspraktikant um eine Anstellung als III. Staatsanwalt, und seit langer Zeit sind bereits alle , seine Altersgenossen angestellt, während er mit Regelmäßigkeit übergangen wird; die Justizverwaltung führt in dieser Weise mit einer betrübenden Pünktlichkeit dasjenige aus, was der Landtag seinerzeit als Ergebnis des Antrages Heim ihr unterbreitet hat, nämlich die Einschränkung der Anstellung jüdischer Bewerber; jüdische Bewerber werden nur im Verhältnis der Bevölkerungszifser angestellt; die Reichsverfaffung und die Landesgesetzgebung wissen voy einer solchen Vorschrift nichts. Der Antrag Heim ist aber doch durchgegangen und wird mit betrübender Folgsamkeit von der Justizverwaltung ausgeführt; allerdings das hat der Antrag Heim nicht verhindern können, daß in den letzten Jahren die Juden beim Bestehen der Staatsprüfung die glänzendsten Erfolge erzielt haben. Hat doch sogar einer,.,der wegen der strengen Beobachtung des Verbotes des Schreibens am Sabbat an den beiden Freitagen. -und Samstagen teilweise gar nicht schreiben konnte und bereits binnen IVs Stunden; am Freitag abends, statt während der freigestandenen vier Stunden die äußerst umfangreiche Aufgabe bearbeiten mußte, an den Samstag Vormittagen aber, weil er leer abgab, sich die Note IV geben lassen mußte, einen sehr guten Platz davongetragen. Versprochen wurde allerdings, daß die bereits im Dienste befindlichen Juden nicht verkürzt werden sollten; sie hatten aber vorher sich auch nicht darüber zu beklagen, daß. sie durch Bevorzugung auffällig geworden feien. . Am Oberlandesgerichte München befinden sich zwei jüdische Oberlandesgerichtsräte, die zu den wenigen Glücklichen gehören, denen die Erzielung der Note I in der Staatsprüfung seinerzeit gelungen ist. Sie sind derzeit die einzigen Räte dieses Gerichtshofes, die diese Note besitzen. Der eine hat seinerzeit die Prüfung mit einem Konkurrenten bestanden, der jetzt sein Präsident ist, der auch dieselbe Note I davongetragen hat, während der Konkurrent des andern in der Prüfung der gegenwärtige Kultusminister war; die haben es also mit ihrem I weiter gebracht, wiewohl das Amt des Oberlandesgerichtsrates vielleicht ein ruhigeres wie das des bayerischen Kultusministers sein wird. Die unschuldige Ursache des-Antrages Heim ist aber jetzt allerdings so ziemlich in der Reihe Landgerichtsrat in Aschaffenburg geworden. Es ist ja bekannt, daßbei einer Gläubigerversammlung im Konkurse über das Vermögen des landwirtschaftlichen Kreditvereines in Ansbach vor einigen Jahren der die Versammlung leitende Amtsrichter Samuel Bernheimer sicherlich sehr zu seinem persönlichen Leidwesen gezwungen war, den als Vertreter von Gläubigern erschienenen Reallehrer, Landtags- und Reichstagsabgeordneten Heim wegen unangemessenen Benehmens in die gebührenden Schranken zurückzuweisen, was den Antrag Heim in der Kammer der Abgeordneten in Bälde zur Folge hatte. / Der Landgerichtsrat in Aschaffenburg Dr. Wilhelm Silberschmidt ist dagegen Staatsanwalt am kgl. Landgerichte in Zweibrücken geworden; es hatte den Anschein, als ob man die Juden allmählich 'aus den Reihen der Staatsanwälte verschwinden lassen wollte, und insofern ist allerdings diese Ernennung freudig und dankbar zu begrüßen; zum I. landgerichtlichen Staatsanwalt, der genau denselben Rang und Gehalt wie ein oberlandesgerichtlicher Staatsanwalt hat — letzterer'ist aber als Vertreter des Oberstaatsanwaltes der Vorgesetzte des I. landgerichtlichen Staatsanwaltes — scheint allerdings ein Jude noch nicht fähig gewesen zu sein, und die beiden oben erwähnten Oberlandesgerichtsräte, die früher oberlandesgerichtliche Staatsanwälte waren, scheinen mit ihrer Note ohne Taufe sich so wenig zum ersten landgerichtlichen Staatsanwalt geeignet zu haben, wie sie sich etwa zum Landgerichtsdirektor, der genau denselben Rang und Gehalt wie ein Oberlandesgerichtsrat hat, eigneten. Es ist traurig, aber angezeigt, über diese Tatsachen sich gerade in jüdischen Kreisen klar zu werden und nicht zu vergessen, daß wir eben Mitglieder der ecclesia pressa sind; ein Bewußtsein dürfen wir dabei aber mit Stolz haben, daß das persönliche Verhalten wie die sämtlichen Leistungen der jüdischen Beamten, wie auch der vorige Justrzminister Freiherr von Leonrod anläßlich der Debatte über den Antrag Heim ausdrücklich betont hat, derartige sind, daß sie an den bestehenden Zuständen unschuldig erscheinen; ebenso wenig ffind daran der gegenwärtige Leiter der bayerischen Justizverwaltung