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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-11-04 · Heft 45 (4.11.1904) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 45 (4.11.1904)
Date
1904-11-04
Page
Seite 533 (sequence 5)
Language
German
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Allzuschwierig, wird dieselbe nicht sein: denn der Gemeindebevollmächtigte Guttmann berichtete aus seiner Erfahrung als Lehrer: Sehr dankbar feien diese Leute, die aus Ländern mit ganz erbärmlichen Schulverhättnissen kommen, dafür, daß sie an unseren geregelten Schulverhältnissen teilnehmen dürfen, was man von den Einheimischen leider nicht immer behaupten könne. > ' ' 4* Wie tief noch immer der Antisemitismus in den russischen Regierungsorganen wurzelt, — trotz aller gegenteiligen Versicherungen, dafür spricht das folgende Histörchen, das der halboffiziöse in Bjalostok erscheinende „Sapadni Oer." äüstischt. Ein zum Kriegsschauplatz abreisender jüdischer Arzt, namens Dr. Epstein, wurde von seinen Kollegen zur Bahn geleitet. Da der Bahnhof infolge der Abfahrt von Truppen überfüllt war, so ersuchten zwei Herren des Bjalostoker Aerztevereins den Stationschef — wie das schon öfters bei dergleichen Gelegenheiten geschehen war — die Separatzimmer des Bahnhofs öffnen zu lassen. Der Herr Stationsvorsteher halt es nun mit seiner, amtlichen Stellung für vereinbar, den beiden Herren, die zufällig gleichfalls jüdischer Konfession waren, zu antworten: „Was bilden Sie sich ein? Ich werde doch nicht für einen Juden die Separatzimmer öffnen lassen!" Daß dieser jüdische Arzt im Begriffe stand, für Kaiser und Reich in einem mörderischen Kriege Samariterdienste zu leisten, war dem Tschinownik gleichgültig. Der Bjalostoker Aerzteverein hat freilich an den in Grodno residierenden Gouverneur eine Beschwerde gerichtet. Die Folge davon wird vermutlich sein, daß der taktlose Beamte eine väterliche Vermahnung erhält. Vielleicht auch das nicht einmal. Sind doch nach Ansicht der russischen Regierung Juden Staatsbürger zweiter Klasse! Der - Zutritt zu den Hochschulen ist deshalb nur einem bescheidenen Prozentsätze der sich Meldenden, der zwischen 6 v. H. und 10 v. H. schwankt, gestattet. Wie die „Petersburgskija Wjedomosti" schreiben, sollen von den 40 jüdischen Aspiranten (es haben sich im ganzen 400 Kandidaten gemeldet) laut Verfügung des Ministers namentlich diejenigen berücksichtigt werden, die bereits zwei Jahre und länger auf die Jmmatrikulierüng warten. Die „originelle" Verfügung wirst ein krasses Licht auf die verknöcherten Anschauungen der russischen Regierungen. Aber sie beweist auch, daß die Zahl der vorhandenen Bildungsanstalten bei weitem nicht den Anforderungen entspricht, die vom Volke gemacht werden. Mag die Regierung noch so sehr gegen alle. Bestrebungen wüten, die sich zu dem Begriffe „Aufklärung" zählen, mag sie noch so sehr Presse und Publikum mit Strafen und Verboten terrorisieren; das impulsive Empfinden des Volkes, daß der Weg zur politischen Selbständigkeit nur von der Bildung erschlossen werde, werden die Herren Schwarzkünstler am Regierungstifche und ihre Tschinowniki nicht mehr auslöschen. ■ $ In letzterer Zeit war vielfach von einem höchst wichtigen Urteil des Kassationshofes zu Bukarest betreffend die Lage der Juden in Rum änien die Rede. Zum dritten Male tritt das hohe Gericht gegen die Verwendung der Gesetzgebung betreffend die Fremden auf die im Lände geborenen Juden ein. Hier folgt in wörtlicher Uebersetzung dieses neulich gesprochene Urteil: „In Erwägung, daß vom Appellationsgericht Galatz festgestellt wurde, daß die Eltern des Dr. Ornstein in Rumänien wohnhaft, den österreichischen Schutz bloß aber bis zum Jahre 1887 genossen; daß obenerwähnter Dr. Ornstein sowie seine Verwandten, ohne sich auf ihre Eigenschaft als Oesterreicher zu berufen, den Militärdienst in Rumänien leisteten; in .Erwägung, -daß das Appellationsgericht von, Galatz zur Rechtfertigung des von ihm gesprochenen Urteils behauptet, daß die Gatten mosaischer Konfession sind und also keiner bestimmten Nationalität angehören, sondern vielmehr als heimatlos, als in Rumänien lebende Fremde zu betrachten sind; daß ferner die von ihnen in Oesterreich geschlossene Ehe gültig ist-, da das Gesetz über den Aufenthalt auf einen „Heimatlosen" stets Bezug hat und da die Eheschließung zwischen Onkel und Nichte nach dem österreichischen Gesetz zulässig ist; daß die jetzt in Rumänien ansässigen Gatten stets noch als „heimatlos" zu betrachten sind und das rumänische Gesetz ihnen gilt, daß die Ehescheidung also gesprochen werden kann; in Erwägung,, daß das rumänische Gesetz.die rechtliche Stellung eines jeden rumänischen Bürgers feftstellt; daß dieses auch sür diejenigen seine Berichtigung hat, die, in Rumänien geboren, das Land bewohnen und den rumänischen Gesetzen unterworfen sind, was der Fall der Einwohner mosaischer Konfession ist; daß letztere nur die politischen Rechte, nämlich die Teilnahme an der Verwaltung der Gemeinde, des Bezirks.oder des Staates entbehren, darum aber keine Fremden sind, geschweige denn, keine „Heimatlose", da dieser Ausdruck nur aus Leute verwendbar ist, die nicht nur keinem Staate angehören, sondern auch keinen Wohnsitz in diesem oder jenem Staate haben; ' in Erwägung, daß der Fall Dr. Ornstein sowie seine Frau weder als Fremde noch als „Heimatlose" anzusehen sind, insofern, daß der österreichische Schutz, den ihre Eltern genossen, nicht mit der österreichischen Untertänigkeit verbünden ist, da der von gewissen Staaten an einige Einwohner der östlichen Staaten, worunter Rumänien lange zählte, gewährte Schutz nur auf einen diplomatischen Schutz hingesehen ist und daß folglich der einen fremden Schutz untergebene Fremde darum nicht als ein Bürger des Staates, der ihn unter seinem Schutz nahm, zu betrachten war; in Erwägung, daß der betreffende Dr. Ornstein, der im Lande geboren, das Land bewohnt hat und bewohnt, den rumänischen Gesetzen unterworfen toar, den Militärdienst geleistet hat, als rumänische Bürger zu betrachten ist und sich auf die rumänischen Gesetze berufen darf; " aus diesen Gründen hebt der KassationShof das Urteil des Appellationsgerichtes auf." Von der Wichtigkeit dieses Urteils, das von dem liberalen Präsidenten Mandrea gesprochen wurde, wird sich ein jeder ohne weiteres Rechenschaft geben können. Uus der berliner Gemeinde. Berlin, 30. Oktober, er Liberale Verein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin hat an alle Wähler den folgenden Aufruf zu den bevorstehenden Repräsentantenwahlen erlassen : Die Wahlen zur Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde stehen bevor. Sie Haben eine größere Bedeutung als in früheren Jahren. Am 24. Rotz ember hat d ie Wählerschaft zu entscheiden, ob in der Vertretung und Verwaltung der ersten Gemeinde des Deutschen Reichs Raum für liberale Anschauungen und gesunden, zeitgemäßen Fortschritt sein, oder ob die konservative Gruppe die Alleinherrschaft, führen und ihre Zwecke ungehemmt verwirklichen soll. Wähler! was verlangen wir? Wir verlangen, daß in der Gemeinde allen Richtungen des Judentums die Freiheit ihrer Betätigung geschaffen und gelassen werde. Wir verlangen, daß sich die Einrichtungen der Gemeinde auf den Grundlagen unserer Religion in ruhigem und stetigem Fortschritt entwickeln und vorbildlich für alle Gemeinden werden. -

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