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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-11-04 · Heft 45 (4.11.1904) · p. Seite 532

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 45 (4.11.1904)
Date
1904-11-04
Page
Seite 532 (sequence 4)
Language
German
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auch nicht erfreut seien,und er Dune weiter bemerken, daßdie israe- / litische Kultusgemeinde subsistenzlofe Auswanderer nach Möglichkeit zu entfernen trachte. Er könne auch sagen, daß diese Leute der Münchener Armenpflege nicht zur Last fallen, denn sonst könnten -sie nach Artikel 39 und 43 des Heimatgesetzes ausgewiesen werden. Auch verkenne er nicht, daß eine Ueberfüllung von Wohnungen durch diese Auswanderer stattfinde und daß die Schulen an der Klenze- und . Wittelsbacherstraße von Kindern dieser Zugewanderten sehr stark frequentiert werden sowie daß teilweise der Unterricht dadurch etwas leide. Es entstehe aber nun die Frage, ob das Gemeindekollegium, weil das Juden seien, ungesetzliche Maßnahmen fordern könne. Die hier ansässigen Ausländer müssen ihre Steuern genau so bezahlen wie die Eingesessenen. Damit hätten sie auch das gleiche Recht aus die Gründung einer Existenz und auch das Recht, ihre Kinder in unsere Schulen zu schicken. Wenn jedoch in bezug ' auf Wohnungswesen und Reinlichkeit Mißstände sich ergebenwenn der Schulunterricht erschwert werde durch Kinder der Eingewanderten, sö müsse man wohl auf Mittel zur Abstellung dieser Mißstände sinnen, ohne gerade Ausnahmegesetze zu schaffen. Nach Artikel 37 und 39 des Heimatgesetzes sei es ganz unmöglich, dem Anträge, eine Folge zu geben. Der Artikel 47 des Heimatgesetzes besage ausdrücklich,, daß mit der Einführung dieses Gesetzes alle entgegenstehenden Gesetze und Verordnungen' erlöschen, unter anderem' auch alle Ausnahmebestimmungen in bezug auf die. Einwanderung der Juden. Der Antragsteller wolle nun nur die Einwanderung der Juden:verhindern. Die übrigen zugewanderten Ausländer seien ihm gleichgültig. Man könne aber doch vom Gemeindekollegium nicht verlangen, dgß dieses Ausnahmen, gegen einzelne Konfessionen schaffen solle. Nach seiner (des Referenten) Ansicht widerspreche das den vom Zentrum sonst stets proklamierten Grundsätzen. Er erinnere nur an den Toleranzantrag im Deutschen Reichstage, einen Antrag, der doch so viel Friede und Liebe in bezug auf die Gleichberechtigung der Konfessionen atme. Es gäbe hier zahlreiche zugewanderte Italiener, die durch Hausieren mit allen möglichen Dingen das Publikum belästigen und den Geschäftsmann nicht weniger-schädigen. Wenn man schon gegen Ausländer Vorgehen wolle, dann dürfe man keinen Unterschied machen, sondern man müsse sie in -gleicher Weise treffen. Es befinden sich doch auch Tausende von italienischen und polnischen Arbeitern in Deutschland, die den. ansässigen Arbeitern d.ie schärfste Konkurrenz machten, der. einzelne Staat könne aber hier nicht beliebig Vorgehen. Denn die Staaten seien durch Verträge mit anderen gebunden. Es sei auch kaum anzunehmen, daß andere Städte sich einem von der Gemeindeverwaltung München beantragten Vorgehen nach dieser Richtung anschließen würden. Selbst wenn das der Fall wäre, könnte dre Reichsregierung keinen solchen Antrag einbringen. Er weise darauf hin, daß sämtliche politische Parteien den religiösen Frieden aus ihr Programm geschrieben haben. Nun verlange der Antragsteller, daß sie dem untreu werden und sich zum Sprachrohr der antisemitischen Vereinigung machen sollten. Er habe die Ueberzeugung, daß die bestehenden Gesetze vollständig ausreichten, vorhandene Mißstände abzustellen. Da der Magistrat sich schon in ablehnendem Sinne mit dieser Frage beschäftigt habe, hätte es keinen Zweck,-diesen Antrag dem Magistrat neuerdings auch nur zur Kenntnisnahme hinüberzugeben. Namens des Verwaltungsausschusses beantragte der Referent, über den Antrag Herrmann zur Tagesordnung überzugehen empfahl aber gleichzeitig Zustimmung zu den vom Ausschüsse selbst gestellten Anträgen, die also lauten: „Um die verschiedentlich erhobenen Klagen der Eltern, Lehrer und Geschäftsleute in den von Ausländern, gleichgültig welcher Konfession, bevorzugten Quarrieren zu prüfen und um Abhilfe zu schaffen, wird beantragt: 1. Der Magistrat wird ersucht zu veranlassen, daß die in Volksschulen eingeschriebenen Kinder von - Ausländern in bezug aus Gesundheits- und Reinlichkeitszustand untersucht werden, und, wenn sich Anstände ergeben, mit allen gesetzlichen Mitteln dahin zu wirken, daß Abhilfe getroffen werde; 2. ferner soll der Magistrat in Erwägung ziehen: Ausländern den Gewerbebetrieb im Umherziehen auf Grund der einschlägigen Artikel der Reichsgewerbeordnung, im Gemeindebezirk München nicht'mehr zu gestatten; 3. seitens des Magistrats wolle durch die Wohnungsinspektion eine strenge Beaufsichtigung des Wohnungswesens in bezug aus überfüllte Wohnungen in-'die.Wege geleitet und bei zu stark belegten Wohnungen deren Räumung auf ein normales Maß angeordnet werden; 4. dem. in Art. 38 des- Gesetzes über Heimat und Aufenthalt vorgesehenen Wohnungs- und .Meldewesen ■;soll seitens des Magistrats durch strengste Einhaltung der bestehenden Vorschriften ^Rechnung getragen werden." . .. Die Diskussiondie sich an diese Anträge knüpfte, war außerordentlich, umfangreich und lebhaft und außerdem von. einem der Würde des 'Kollegiums mitunter recht wenig entsprechenden persönlichen Tone getragen. Den Anfang damit' machte gleich der Antragsteller'Her rm an n, für den eine sachliche Begründung eines Antrages ein Ding der Unmöglichkeit zu sein, scheint. Herr Herrmann verwechselt unablässig den Sitzungssaal des.Gemeindekollegiums mit einem Versammlungslokal, in dem er. einen politischen speeeti zu tun gedenkt. Den objektiv Urteilenden muß es abstoßen, in welch aufdringlicher und bombastischer Weise dieser ultramontane Wortführer — um nicht einen kräftigeren Ausdruck zu gebrauchen — die Galerie apostrophiert und.diese zu Beifallskundgebungen.herausfordert. Daß seine Sprechweise, die von der Regeln der deutschen Grammatik und Stilistik bisher in jeder Beziehung sich rein zu halten gewußt hat, und die zu einer ständigen Herabdrückung des Umgangstones im Gemeindekollegium Veranlassung gibt, für letzteres nichts weniger als angenehm und ehrend ist, sei nur nebenbei erwähnt. Bei Begründung seines Antrages stellte sich Herr Herrmänn im wesentlichen auf den Standpunkt, daß die bayerische Staatsregierung auf Grund der bestehenden Bestimmungen sehr wohl in der Lage sei, ohne jemand zu fragen, aus eigener Machtbefugnis den Zuständen, die der Antrag im Auge habe, ein Ende zu machen. Er erklärte, er habe nichts dagegen, wenn die Sache generell behandelt und auch gegen die übrigen Ausländer die beantragten Maßregeln verwirklicht würden. Er habe nur speziell die Juden genanntweil er diese für das ärgste Uebel halte. Gemeindebevollmächtigter Dr. Wacker beleuchtete kräftig die Herrmann'schen Uebertreibungen und trat energisch für den Ausschußantrag ein, aus dem hervorgehe; daß rückhaltlos, bestehende Mißstände zugegeben würden. Gemeindebevollmächtigter Raith sprach sich gegen den Antrag Herrmann aus, weil die Sozialdemokraten überhaupt gegen jedes Ausnahmegesetz seien, erklärte aber auch dem Anträge des Ausschusses nur dann zustimmen zu können, wenn man der sozialdemokratischen Forderung auf Verbesserung der Wohnungsverhältnisse Rechnung trage/ Gemeindebevollmächtigter Dr. Henrich betonte, der Antrag wolle zwar kein Ausnahmegesetz, wohl aber ein Ausnahmerecht gegen Andersgläubige, machte verschiedene Bedenken gegen Punkt 1 des Ausschußantrages geltend, indem er das Wort „Ausländer" gestrichen wissen wollte und beantragte, Punkt 3 des Ausschußantrages dahin zu ergänzen, daß der Magistrat aufgefordert werden solle, auf gesetzliche Vorschriften und wirtschaftliche Maßnahmen zu dringen, welche es ermöglichen, eine strengere Ueberwachung des Wohnungswesens durchzuführen und Mißständen wirksam zu begegnen. An der Diskussion beteiligten sich noch die Gemeindebevollmächtigten Riggauer, Gutmann, v. Weidert und Stäble. Schließlich wurde in. namentlicher Abstimmung mit 30 gegen 19 Stimmen über den Antrag Herrmann zur Tagesordnung übergegangen und der Ausschußantrag ebenfalls mit erheblicher Mehrheit angenommen. Punkt 1 des. Antrages wurde dahin abgeändert, daß überhaupt alle in den Volksschulen eingeschriebenen Kinder (nicht bloß die von Ausländern) durch aufzustellende Schulärzte auf ihren Reinlichkeits- und Gesundheitszustand untersucht werden sollen. Der- Antrag Dr. Henrich wurde abgelehrlt. Das Ergebnis der Verhandlung ist, daß grundsätzlich das Gemeindekollegium die Untersuchung aller Schulkinder in bezug auf Gesundheits- Und Reinlichkeitszustand angeordnet haben will, eine Maßregel, die tatsächlich nur zu begrüßen ist. Wir können die in Betracht kommenden Verhältnisse nicht genau beurteilen; aber unseres Dafürhaltens wird der einzige wesentliche Anstand, den die fremden Judenkinder in der Schule verursachen, der sein, daß sie die deutscheSprache nicht oder nicht genügend beherrschen und wenn sie schon mehrere Jahre schulpflichtig sind, mangels eines bis dorthin erhaltenen Unterrichts der Schule anfangs etwas lästig werden. Wie dem aber abzuhelfen ist, ist lediglich eine schultechnische Maßregel.

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