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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-11-04 · Heft 45 (4.11.1904) · p. Seite 531

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 45 (4.11.1904)
Date
1904-11-04
Page
Seite 531 (sequence 3)
Language
German
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beugen gesucht, als er sagte: „Ich würde aber damit einverstanden sein, daß statt, dieser Bestimmung ein neuer § c eingesetzt würde, in welchem den Minoritäten das Recht auf konfessionellen Religionsumterricht zugesprochen wird. Dieses Recht ist bis heute noch nicht gesetzlich gewährleistet.; es wird ja allerdings, wo es irgend möglich ist, den Kindern der Minoritäten der Religionsunterricht in ihrer Konfession erteilt, aber daß ein gesetzlicher Anspruch darauf bestände, ist mir nicht bekannt." Dieser Antrag Ernst ist aber bei den Vorverhandlungen der Antragsteller mit dem Abgeordneten Ernst, wie der Wortlaut des Antrages ergibt, abgelehnt, dafür heißt es im zweiten Satze des § 2b: „Lehrer, welche zur Erteilung des Religionsunterrichtes für konfessionelle Minoritäten an Schulen anderer Konfession angestellt sind, „dürfen" voll beschäftigt werden." Hier also wiederum plein pouvoir für ' die Schuldeputationen und Aufsichtsbehörden: „dürfen", „können", „möglichst" und dergleichen lessrvaliones mentales, nirgends ein bestimmtes „muß und soll". Wer die Kämpfe kennt, welche die Anstellung der jüdischen Lehrer an den bereits bestehenden Simultanschulen in den Großstädten hervorgerufen haben, der wird wenig Hoffnung hegen, daß nunmehr an den konfessionellen Schulen die Anstellung der jüdischen Lehrer, sei es auch nur zur Erteilung des Religionsunterrichts, erleichtert werden wird. Simultanschulen — das Wort ist in dem Anträge wie die Pest gemieden — sollen nach 2b nur als Ausnahmen zulässig sein, und zwar aus besonderen Gründen, insbesondere aus nationalen Rücksichten oder da, wo dies der historischen Entwicklung entspricht. Mit schwerem Herzen haben die Konservativen diesem Paragraphen ihre Zustimmung gegeben, denn solche Ausnahmen sind gegenwärtig nur in der Provinz Posen, doch nicht durchweg, ferner in einigen Gegenden Westpreußens und als historisch gewährleistete Einrichtung in der Provinz Hessen-Nassau zu finden. Da in diesen Landesteilen die meisten jüdischen Volksschulen vorhanden sind, so hat dieser Paragraph gerade für diese Bezirke die größte Bedeutung. Was wird nun hier geschehen, falls der Antrag Gesetz wird? 1. Die bestehenden jüdischen Zwergschulen werden von der Schuldeputation aufgelöst, weil sie nicht die angemessene Höhe der Schülerzahl aufweisen. 2. Die Simultanschulen der.Groß- und Mittelstädte, das ist Posen, Bromberg, Nawitsch, Jnowrazlaw, Danzig, Königsberg, Marienwerder, werden aus nationalen Rücksichten aufrechterhalten, ohne daß wie bisher, eine der Schülerzahl entsprechende Anzahl jüdischer Lehrer Anstellung findet. 3. In Hessen- Nassau werden die Simultanschüler neben den bisherigen, zumeist nicht öffentlichen jüdischen Volksschulen bestehen bleiben, da der Kompromißantrag nur die Verhältnisse der öffentlichen Volksschulen regeln will. Nach den bisherigen Ausführungen möchte ich daher unsere Stellung zu den Kompromißträgen wie folgt bezeichnen. 1. Wir sind nach wie vor im Prinzip Anhänger der Simultanschulen, in welchen Schüler aller Bekenntnisse von Lehrern aller Konfessionen unterrichtet werden. 3. So lange diese Forderung, wie gegenwärtig, nicht erfüllt ist, treten wir für konfessionelle Volksschulen ein. 3. Gegen die durch den Antrag Zedlitz-Hackenberg geplante Neueinrichtung konfessioneller Volksschulen stimmen wir trotzdem, weil: a) die Anstellung der jüdischen Lehrer zur Erteilung des Religionsunterrichts und ihre volle Beschäftigung an Schulen anderer Konfessionen nicht gewährleistetist, b) die angemessene Höhe der Schülerzahl, welche der konfessionellen Minderheit einen Anspruch auf Errichtung einer Schule ihrer Konfession zubilligt, nicht zahlenmäßig sestgelegt ist, c) die Einrichtung einer solchen Schule in den bürgerlichen Gemeinden, als den zukünftigen Trägern der Schulunterhaltungspflicht, nicht als gesetzliche Pflicht auferlegt ist, 6) an den aus nationalen Rücksichten und infolge der historischen Entwicklung aufrecht zu erhaltenden Simultanschulen die Anstellung der jüdischen Lehrer der Verhältniszahl der jüdischen Schüler entsprechend nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Woche. Berlin, 1. November, erwundert fragte man .sich in dieser 'Woche, warum plötzlich die gesamte Presse gegen die Reden und Flugblätter des Grafen Pückler-Klein-Tschirne so energisch Front zu machen begonnen hat. Bei den Liberalen konnte man es sich noch erklären. Warum aber die Konservativen und Agrarier? Einfach, weil ihnen die Sache denn doch zu gefährlich und unbequem geworden ist. Nur deshalb erklärt selbst die „Deutsche Tageszeitung" : „Wir wissen nicht, ob die Rede so, wie sie in dem Flugblatte mitgeteilt worden ist, tatsächlich gehalten wurde; wir wissen auch nicht, ob eine Verbreitung des fraglichen Flugblattes stattgefunden hat. Uns ist keines zu Gesicht gekommen. Sollte es aber der Fall sein, so stehen wir nicht an, auch unsererseits zu erklären, daß wir. nicht verstehen, wie solche Reden gehalten und solche Druckschriften verbreitet werden können. Die angeblichen Aeußerungen des Grasen Pückler sind entweder strafbar oder deuten auf eine geistige Verfassung hin, die ein fürsorgendes Eingreifen notwendig erscheinen läßt." Helfen wird auch dies nicht. Der Herr Graf redet ja nur „bildlich", und das ist bei ihm erlaubt. Es ist indes völlig ausgeschlossen, daß auch die in dem letzten Flugblatt enthaltenen Aufforderungen zum Totschlag, zur Pflichtverletzung an die Organe der Polizei, zum Einbruch k. von irgend einem preußischen Staatsanwalt oder Richter als „bildliche" Redewendungen angesehen werden können. Aber nicht um den Grafen Pückler abermals vor Gericht zu sehen, allwo seine „glühende patriotische Gesinnung" die staunende Bewunderung manches Richters zu finden vermochte, sondern nur um dem Volke den Glauben an die Gültigkeit des Grundsatzes „Gleiches Recht für alle" erhalten zu helfen, nur darunr wirft die liberale Presse die Frage auf: Steht der Graf Pückler, steht mit ihm der Drucker, der die gräflichen Elaborate druckt und verbreitet, über dem Gesetz! ft Die Frage der Einschränkung der Judeneinwanderung ist nun auch in Bayern angeregt worden.. Das Resultat haben wir bereits in der vorigen Nummer mitgeteilt. Wir'erhalten nun den folgenden ausführlichen Bericht über die Verhandlungen im Münchener Gemeinderat: —t. München, 23. Oktober. Die Münchener Neuesten Nachrichten bringen folgenden Bericht über die Sitzung des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten vom 20. Oktober: Nachdem schon vor längerer Zeit der Christlich-soziale Verein eine Eingabe an den Magistrat wegen eines Verbotes der Iudeneinwanderung gerichtet hatte, die aber vom Magistrat nicht weiter behandelt wurde, kam vor kurzem der Gemeindebevollmächtigte Herrmann, der Mitglied dieses Vereins ist, mit einem die gleiche Tendenz verfolgenden Anträge vor das Gemeindekollegium, worin verlangt wird, der Magistrat wolle bei der Staatsregierung vorstellig werden, daß der immer zahlreicher werdenden Einwanderung fremder Juden, namentlich aus Galizien und Russisch-Polen, nach München mit allen gesetzlichen Mitteln entgegengetreten werde, und worin weiter gewünscht wird, das Gemeindekollegium wolle der Frage näher treten, ob es nicht angezeigt erscheine, sich mit den übrigen bayerischen Städteverwaltungen behufs gemeinsamer Schritte zur Erschwerung der Judeneinwanderung ins Benehmen zu setzen. Gemeindebevollmächtigter Schön, der das Referat über den Antrag führte, hob zunächst hervor, er verkenne auch nicht, daß die Einwanderung der Juden aus Rußland, Rumänien und Galizien nicht zu begrüßen sei. Es sei ihm auch bekannt, daß gerade im 11. und 13. Stadtbezirk solche Ausländer ihr Heim aufgeschlagen'hätten, was nicht besonders angenehm von den Bewohnern dieser Bezirke empfunden werde. Er dürfe wohl auch sagen, daß die hier ansässigen Mitbürger israelitischer Konfession von diesem Zuwachs

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