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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-10-21 · Heft 43 (21.10.1904) · p. Seite 512

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 43 (21.10.1904)
Date
1904-10-21
Page
Seite 512 (sequence 8)
Language
German
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Es war am Vorabend des Laubhüttenfestes des Jahres 1544, als sich in Nagusa die Nachricht verbreitete, die Tochter eines der reichsten Kaufleute dieser Stadt sei plötzlich verschwunden. Der unglückliche, trostlose Vater, in Begleitung mehrerer Stadtwächter, hatte bereits sämtliche Schlupfwinkel der Stadt durchsucht, und schon zweifelte man daran, ob es überhaupt gelingen werde, dieses dunkle Rätsel zu lösen. Da wurde auf Veranlassung eines Wächters noch ein letzter Veruch gemacht. Man begab sich in die um die Stadt liegenden Weinberge, und in der Hütte eines armseligen Weibes wurde unter dem Bette der zerstückelte Leichnam des Mädchens gefunden. Es war bereits Nacht geworden, die Stadttore waren versperrt, und der Vater mit den Wächtern waren gezwungen, bis zum Morgen in der Hütte auszuharren. Weder den eindringlichen Bitten des Vaters, noch den Drohungen - der Wächter konnte es gelingen, aus dem Munde des alten, bereits hälbsiechen Weibes auch nur eine Silbe herauszubringen. Als aber der Morgen herangebrochen, die Nachricht vom grausigen Funde in der Stadt bekannt wurde und eine große Menge sich zu jener Hütte begeben hatte, und schon nahe daran war, an dem Weibe Lynchjustiz zu üben, nahte sich ihr einer aus der Menge der Neugierigen, indem er ihr ins Ohr flüsterte: „Nicht wahr, ein Jude hat Dich beredet, das Mädchen zu-ermorden, weil er das Blut für die Feiertage brauchte?" Diese Worte lösten nun Plötzlich den Mund der Alten, welche gleich darauf bat, sie vor die Richter zu bringen, sie würde dort die Wahrheit des Vorgefallenen aussagen. Mit schwerer Mühe nur konnte es den Wächtern gelingen, das Weib vor Gericht zu führen. Und vor den Richtern wiederholte sie nun die Worte, die ihr jener Mann zügeflüstert hatte. Als aber der Richter sie fragte, wer denn jener Jude gewesen sei, und wie er hieße, bat die Alte um wenige Minuten, sie wolle sich auf den Namen jenes Juden entsinnen. Die kurze Zeit wurde ihr gewährt, und diese benutzte nun die Alte, um sich einen solchen auszusuchen. Der einzige Jude aber, der ihr mit Namen bekannt war, hieß Isaak Jeschurun, weil er bei ihr einige Kleidungsstücke in Pfand genommen hatte, und diesen nannte sie auch den Richtern. Sofort wurde Isaak vor die Richter gebracht, die Ghettomauern wurden geschlossen, so daß kein einziger Jude weder ein noch aus konnte. Sobald Isaak das Weib erblickt hatte, erschrak er furchtbar, in der Meinung, das Weib hätte ihn wegen der Zinsen, die er bei ihr genommen, verklagt, und als ihm die Richter den ganzen Vorfall erzählt, das Weib mit ihm konfrontiert, und dieses seine Beschuldigung ihm nochmals ins Gesicht gesagt hatte, fiel er in Ohnmacht, so daß er ins Gefängnis abgeführt werden mußte. Noch am selben Abend wurde er zum zweitenmal vor die Richter gebracht, und vom namenlosen Schrecken einmal ergriffen, sand er keine anderen Worte für seine Verteidigung, als, er kenne dieses Weib bloß vom Sehen, verstände jedoch nicht einmal ihre Sprache. Selbstverständlich wurden in kurzer Zeit Zeugen aufgetrieben, welche bestätigten, daß Jefchurum in geschäftlichem Verkehr mit der Frau gestanden habe. Mit dieser Zeugenaussage war die Schuld Isaaks für die Richter bereits erwiesen, nur handelte es sich für sie noch darum, sein eigenes Zugeständnis zu erwirken, und sie verhängten deshalb über ihn die leichteste Folter. ' Drei Tage nacheinander wurde er nämlich, zu je drei Stunden, an den auf den Rücken gebundenen Händen zwanzig Ellen hochgezogen und plötzlich wieder herabgelassen; er hielt sich jedoch tapfer, betete und sprach sonst kein Wort. Nach Beendigung dieser Foltern wurde er mit zerschundenen Gliedern in ein finsteres, nasses Loch geworfen. Am siebenten Tage seiner Haft wurden ihm die Haupt- und Barthaare abgeschnitten, weil die Richter meinten, es stecke in ihnen ein Zauber, der ihm die Schmerzen vergessen ließe, und es wurde dieselbe Folter ein zweites Mal an ihm angewandt, aber vergebens. Nun stand den Richtern kein weiteres gesetzliches Mittel zu Gebote,'und es wurde deshalb der große Rat von Ragusa einberufen. Dieser ernannte eine Kommission von zwölf Mitgliedern, welche die Hauptrichter des ganzen Prozesses bis zur Beendigung blieben. Am zwanzigsten Tage der Haft trat das genannte Kollegium in der Folterkammer zusammen, und in seiner Gegenwart wurde dieselbe Tortur an Isaak vorgenommen, mit der kleinen Verschärfung bloß, daß ihm an den weit auseinandergerissenen Füßen ein schwerer Balken angebunden, und er so eine volle Stunde von seinen Peinigern hin und her geschaukelt wurde — und wieder ertrug er die Marter und kein Wort des Zugeständnisses entfuhr seinen Lippen. Jetzt erst wurde dieselbe Folter an dem Weibe angewendet, aber auch dieses war standhaft genug, auf ihrer einnral gemachten Aussage fest zu beharren. Ueber diese beiderseitige Verstocktheit entrüstet, bat und erhielt auch das Kollegium vom Fürsten die Erlaubnis, ein viertes und letztes Mal die Folter an Isaak anwenden zu dürfen. Nach fünfzig Tagen wurde er wieder aufgehängt, an seinen Füßen aber ein lebender Widder mit den Füßen gebunden, 'so daß nur seine Hörner den Boden berührten, und als er sich im Herumwerfen den Kopf zerschmettert hatte, wurde ein zweiter in. derselben Weise angebunden, bis auch dieser verreckte. Aber Isaak lebte noch und hatte noch immer nichts eingestanden. Jetzt wurde ein großer Scheiterhaufen errichtet, das Weib hinausgeführt, und man drohte ihr, sie lebendig zu verbrennen, wenn sie nicht eingestände, aber auch diese Drohung hatte keine Wirkung, sie blieb in ihrer Halsstarrigkeit. Diese Standhaftigkeit des Weibes verlieh nun dem Kollegium Mut, noch ein fünftes Mal, wenn auch gegen das Gesetz, an Isaak die Tortur vorzunehmen. Fünf Tage zuvor wurde er seiner Kleidung beraubt, vom Kopf bis zu den Füßen glattrasiert, dreimal täglich mußte er eine gegen Zauber zubereitete Arznei trinken, und die Beschwörungen eines katholischen Priesters mit anhören, und durste nur nicht rite zubereitete Speisen genießen; erst nachdem ihm endlich auch die Nägel von Händen und' Füßen ausgerissen waren, ward er wieder in die Folterkammer gebracht. Allein auch diesmal konnte dem Unglücklichen die Marter keine Geständnisse erpressen, und deshalb wandte sich jetzt der Zorn des Kollegiums gegen die ganze Judenheit der Stadt Nagusa. Der erste Schlag traf einen Abraham Tolentino, dessen Nachkommen noch jetzt zur angesehensten Familie dieser Stadt gehören. Die Richter hatten nämlich in Erfahrung gebracht, daß Abraham ein Bittgesuch an einen Adeligen habe richten wollen, vielleicht, daß es ihm gelänge, die Erlaubnis zu erwirken, den Verkehr zwischen Ghetto und Stadt wieder freizulaffen. Aus dem Bittgesuch wurde schnell eine Bestechung gemacht, und unverhofft wurde er am ersten Tage des Chanukafestes ins Gefängnis geworfen. Fünfzehn Tage später traf den Sohn Tolentinos dasselbe Schicksal, weil ihm von auswärts ein hebräisch geschriebener Brief übergeben worden war. Aber beide, Vater und Sohn, mußten nach kurzer Zeit wegen Beweismangels wieder befreit werden. Isaak Jeschurun aber wurde zu 20 Jahren schwerer Hast verurteilt, und gleich darauf in einer Zelle eingemauert. Die Juden sollten nie und nimmer ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Negierung das Ghetto verlassen dürfen, und bei jedem Handelsverträge für einander haften. Trotzdem gelang es aber doch den Juden, die' Lage des Isaak in seinem Kerker zu verbessern. Seine Peiniger hatten ihn nämlich mit zerbrochenen Gliedern einmauern lassem so daß der Unglückliche nicht imstande war, die Speisen,

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