Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-10-07 · Heft 41 (7.10.1904) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 41 (7.10.1904)
Date
1904-10-07
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3228581-3228623--61167-3274976
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

i 2 Samenkörner der Liebe, die der Verstorbene ausgestreut, traten als herrliche Früchte bei seinem Leichenbegängnisse zutage. Zuerst sprach Rabbiner Dr. Theodor aus Bojanowo herzinnige Worte des Abschieds vom trauten Freunde. Als der Kondukt auf dem Friedhof angelangt war, widmete Landesrabbiner Dr< Feilchenfeld aus Schwerin (Mecklenburg) dem Verblichenen einen tiefsinnigen Nachruf. Sodann, rief Herr Miodowski-Bojanowo, namens des Kuratoriums der Moritz Rohrffchen Stiftung dem edlen Mitarbeiter Worte der Innigkeit und des aufrichtigen Dankes nach. Zum Schluß entwarf Herr Professor Dr. Stein-Bern, ein poetisch reiches; anschauliches Lebensbild des Entschlafenen und spendete den Hinterbliebenen Trost.. Möge der Dahingeschiedene in seinen Nachkommen würdige Sprossen sich herangebildet haben. Ehre seinem Andenken! Lp. Ans der Provinz Posen, im Oktober. DerKuliusbeamte Samuel Kurniker in Posen ist nach 27fahriger Tätigkeit bei der israelitischen Brüdergemeinde daselbst gestorben. — Die Witwe Schwarz in San-Franzisko hat dem Vaterländischen Frauenverein in Kempen-, dem Heimatsorte ihres verstorbenen Mannes, eine Spende von 300 Mark überwiesen. — Kaufmann Georg Jaffö in Posen ist zum Handelsrichter des Landgerichtsbezirks Posen ernannt worden. — Kaufmann Abraham Krahn in Pudewitz ist jim Alter von 53 Jahren gestorben. Derselbe war langjähriges Mitglied des Nepräsentantenkollegiums und zuletzt stellvertretender Gemeindevorsteher daselbst; auch in der Stadtverwaltung bekleidete er mehrere Ehrenämter. — Die Familie S. D. Jaffe in Posen hat der dortigen Stadtverwaltung eine Stiftung im Betrage von 30 000 Mark mit der Bestimmung überwiesen, die Zinsen dieses Kapitals zur Ausschmückung der Straßen und Verschönerung der Stadt zu verwenden. Außerdem hat die Firma 10 000 Mark für das jüdische Krankenhaus gestiftet. — Der jüdische Krankenpflege- und Leichenbestattungsverein in Grätz begeht in. diesem Jahre das Jubiläum seines 100 jährigen Bestehens. o. Hannover, 29. September. Seit Juli d. I. weilen vier angehende Lehrer, die ihre Ausbildung am Seminar der allianee israelite zu Paris eben vollendet haben, in der Israelitischen Erziehungsanstalt zu Ahlem, um dort Gartenbauunterricht zu erhalten und sich im Handfertigkeitsunterricht weiter zu vervollkommnen. Die Alliance hat die Ueberzeugung gewonnen, daß das große Elend unserer armen Glaubensgenossen im Orient in erster Linie dadurch beseitigt werden kann, daß man bereits in den Kindern während ihrer Schulzeit den Trieb und die Handgeschicklichkeit für Handwerk und Bodenkultur weckt; sie richtete daher vor einiger Zeit an die Direktoren ihrer sämtlichen Schulen Fragebogen betreffend die Einführung dieser Unterrichtszweige. Sämtliche Direktoren haben erwidert, daß sie nach ihren Erfahrungen diese praktischen Unterrichtsfächer für außerordentlich wichtig zur Heranbildung der jüdischen Jugend halten, und die Einführung derselben an ihren Schulen mit Freuden begrüßen würden. Jene jungen Lehrer sollen also in Ahlem studieren, wie man die jüdische Jugend von klein auf bei mäßiger, doch regelmäßiger Hand- und Gartenarbeit so erzieht, daß auch sie — trotz des Mangels der Tradition — durch allmähliche Sammlung nützlicher Kenntnisse, durch Stählung des Körpers gegen Witterungseinflüsse und nicht zuletzt durch Eingewöhnung von Herz und Hand in das freie Leben der Natur fähig wird, nicht nur ein Handwerk, sondern auch die Landwirtschaft oder den Gartenbau als Lebensberuf zu ergreifen. Diese Art der Erziehung schließt ja die Wahl irgend eines anderen Berufes keineswegs aus; vielmehr sprechen die Erfahrungen, die man besonders in den Vereinigten Staaten mit ihr gemacht hat, dafür, daß sie auch für jeden anderen Beruf die tauglichste erste Vorbereitung ist. — Man kann sich leicht denken, mit welchem Eifer die jungen Fremden an die zum Teil ungewohnte Arbeit gingen, sollen sie doch in kurzem alles, was sie lernen und üben, in den Ländern ihrer Heimat praktisch anwenden und als Pioniere einer ganzen Generation von Lehrern die neue Erziehungsmethode an mehreren Schulen der Alliance einführen helfen. Herr Solomon Neinach, der Vizepräsident der Alliance, der kürzlich die Anstalt besuchte, konstatierte mit großer Freude, daß die jungen Leute in der verhältnismäßig kurzen Zeit gute Fortschritte gemacht haben und äußerte, daß er im Zentralkomitee den Antrag stellen wolle, für die Folge Lehramtskandidaten in größerer Anzahl und für längere Zeit nach Ahlem zu senden. Sobald in Ahlem der jetzt projektierte Neubau vollendet sein wird, beabsichtigt der Vorstand der Israelitischen Erziehungsanstalt, einen regelmäßigen Kursus in Handfertigkeit und Gartenbau für jüdische Lehrer einzurichten, an welchem voraussichtlich auch Lehrer der Baron Hirsch-Stiftung in Galizien teilnehmen werden. Herr Direktor Coudry von der jüdischen Gartenbauschule in Plessis-Piquet bei Paris war gleichfalls mehrere Tage in Ahlem und hat sich davon überzeugt, daß die dort gehandhabte Erziehungsmethode besser als die des Institutes Plessis-Piquet geeignet ist, Juden dauernd dem Handwerk und der Bodenkultur zuzuführen und wird infolgedessen bei seiner Rückkunft dem Vorstande Abänderungsvorschlägemachen. -- München, 2. Oktober. Die Vorstandschaft der israelitischen Kultusgemeinde Schweinfurt hat beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen einen Beschluß des Stadtmagistrats Schweinfurt erhoben. Der Steuerausschuß der genannten israelitischen Kultusgemeinde hatte nämlich auf Grund der Statuten dieser Kultusgemeinde von den Rechtsanwälten Bettman, Straus und Nußbaum in Schweinfurt die Zahlung eines Aufnahmegeldes mit je 120 Mark und einer Kultusumlage nach Klasse 2 ab 1. Februar bezw. 1. April 1903 verlangt, das Aufnahmegeld aber später auf Reklamation der drei Besteuerten hin auf 90 Mark ermäßigt und die Einreihung in die Umlagenklasse 1V2 ausgesprochen, während es bei den festgesetzten Anfangsterminen für die Umlagenzahlung verblieb. Gegen diese Einsteuerung legten die genannten Rechtsanwälte Beschwerde beim Stadtmagistrat ein. Sie erklärten die Erhebung von Aufnahmegeldern in einer israelitischen Kultusgemeinde überhaupt für gesetzlich unzulässig, ein Standpunkt, den auch Staatsrechtslehrer Prof. Seydel einnehme, und im vorliegenden Fall um so ungerechter, als bei den drei Reklamanten von einer länger dauernden Niederlassung in Schweinfurt und von einer gesicherten Existenz derselben keine Rede fein könne; auch seien die fraglichen Statuten nicht rechtsverbindlich, da sie von den zuständigen staatlichen Behörden nicht genehmigt und auch nicht ordnungsmäßig veröffentlicht seien. Der Stadtmagistrat Schweinfurt hob. daraufhin den Beschluß des Steuerausschusses bezüglich des Aufnahmegeldes auf und ordnete in dieser Beziehung neuerliche Entscheidung an, während er es bei der Einreihung in die Klasse 1W beließ; den Anfangstermin, für die Umlagenpflicht setzte er bei allen drei Beschwerdeführern auf 1. Mai 1903 fest. Auf die Beschwerde der Vorstandsschaft der israelitischen Kultusgemeinde Schweinfurt änderte nunmehr der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Magistratsbeschluß dahin ab: Die genannten drei Rechtsanwälte sind verpflichtet, das Aufnahmegeld mit je 90 Mark zu zahlen, ferner haben sie Kultusumlagen nach Klasse 1'/2 zu entrichten, und zwarBettman und Straus ab 1. Februar 1903, Nußbaum ab 1. April 1903. Der Verwaltungsgerichtshof sprach in den Entscheidungsgründen aus, eine staatliche Genehmigung und eine Publikation der Statuten einer israelitischen Kultusgemeinde sei zu deren Rechtsverbindlichkeit nicht notwendig. Das Besteuerungsrecht der israelitische« Kultus gemeinden in Form eines Aufnahmegeldes sei vom Verwaltungsgerichtshofe schon wiederholt ausgesprochen worden. Die Festsetzung des Aufnahmegeldes stehe nach den Statuten dem Steuerausschuß zu und erscheine mit Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse der drei Besteuerten (2400 bezw. 3000 Mark) mit 90 Mark nicht zu hoch gegriffen, ebensowenig die Einreihung in die Umlagenklasse ll/2 mit jährlich 27 Mark. Die Erhebung eines Aufnahmegeldes sei nicht von einer längeren Dauer des Aufenthaltes, sondern lediglich von dem Eintritt in die israelitische Kultusgemeinde und von der Zahlung von Kultusumlagen nach den Statuten abhängig. Uebrigens habe der Verwaltungsgerichtshof bereits ausgesprochen, daß sogar Staatsbeamte, bei denen doch ein Domizilwechsel infolge Beförderung oder Versetzung iu sicherer Aussicht stehe, von der Zahlung eines Aufnahmegeldes nicht befreit seien. Bei einem Rechtsanwalt könne daher eine solche Befreiung um so weniger eintreten, als demselben ja die Wahl seines Wohnortes freistehe und die Verhältnisse bei ihm ebenso lägen wie bei jedem anderen Mitglied der Kultusgemeinde. m. Ans dem Elsaß, im Oktober. Am 31. v. M. fand in Mommenheim die Einweihung der neuerbauten Synagoge in Gegenwart des Kreisdirektors und der Gemeindebehörden statt. Oberrabbiner Ury aus Straßburg und Rabbiner Dr. Levy-Brumath

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.