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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-09-23 · Heft 39 (23.9.1904) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 39 (23.9.1904)
Date
1904-09-23
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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WWW wrr^ WWMW Uebungen sich entweder nur auf Kosten der durchaus notwendigen Schulpausen ermöglichen ließen oder aber der Unterricht um die Zeit verlängert werden müßte, welche für einen derartigen Gottesdienst erforderlich sei. Es komme fernerhinzu, daß in den Religionsschulen eine liturgische Andacht eingeführt worden sei, welche den Kindern ermögliche, dem Gottesdienste in der Synagoge mit Verständnis folgen zu können. Professor Blaschte ist dagegen der Meinung, daß sich in 14 Tagen oder 4 Wochen sehr wohl eine halbe oder dreiviertel Stunden für die vorgeschlagene Uebung erübrigen lassen und bedauert, daß der empfohlene Schritt nach vorwärts nicht getan werden soll. Die jüdische Religion wolle praktisch geübt und nicht theoretisch erlernt sein. Vom Gottesdienst würden nur einzelne Teile herausgenommen, in denen die Kinder geübt würden. Der Vorschlag sei durchaus nichts neues und sei schon vor Jahrzehnten verschiedentlich durchgeführt worden. Herr Louis Sachs begrüßt den Vorschlag als sehr willkommen und als einen erfrischenden Gedanken, indem mit der Lehre vom toten Buchstaben gleichsam das lebendige Wort in Verbindung gebracht würde. Er beantragt, mit der Weiterberatnng dieser Frage die heute gewählte gemischte Kommission zu betrauen. Auch Herr Hirsch schließt sich ben Ausführungen Blaschkes an, da sich die Verwirklichung der Idee in sehr geringer Zeit ohne Ueberlastung der Schüler durchführen lasse. Daraus wurde der Antrag Sachs einstimmig angenommen. — In einem Schreiben teilt der Vorstand des ReligioNsvereins Oranienburger Vorstadt (Ohel Jizchak) mit, was wir unseren Lesern bereits vor mehreren Wochen melden konnten, daß Rabbiner Dr. Wohlgemuth sein Amt niedergelegt hat. Berichtigend erwähnt noch der Vorstand, daß die in der Repräsentantenversammlung dem Verein zum Vorwurf erhobene Empfehlung der Schechita der Adaß-Jisroel- Gemeinde sowie des Krankenheims dieser Gemeinde den Vereinsmitgliedern gegenüber niemals stattgefunden habe. Der Verein habe seine Wirksamkeit stets in der Ausgestaltung und Darbietung des Gottesdienstes in seiner Synagoge sowie des Religionsunterrichts in seiner Schule, niemals aber in irgend welcher Propaganda den Vereinsmitgliedern gegenüber betätigt. — Der Antrag auf nachträgliche Aufnahme von sechs Zensiten in die Wählerliste wird debattelos angenommen;, ebenso erklärt sich die Versammlung mit dem Abschluß eines Mietsvertrages für die Kommission zur Unterstützung hilfsbedürftiger durchreisender Juden im Hause Große Präsidentenstraße 3 einverstanden. — Zum Schluß folgt die Vorlage betreffend die Dienstentlassung des Bibliothekars der jüdischen Gemeinde, Dr. Fromer. Wir konstatieren zunächst mit großer Genugtuung, daß diese unerquickliche Affäre, obwohl sie eigentlich als Personalangelegenheit in die geheime Sitzung gehörte, in dem öffentlichen Teile zur Beratung gestellt wurde; hier wäre in der Tat jede Heimlichkeit völlig unangebracht gewesen. Fromer hat in Nr. 38 der „Zukunft", jenem Blatte, in welchem so gern die Renegaten ihre gegen das Judentum gerichteten Elaborate der Oeffentlichkeit zu unterbreiten pflegen, unter dem Pseudonym Dr. Elias Jakob einen Aufsatz: „Das Wesen des Judentums" erscheinen lassen, in welchem er als Allheilmittel für das Judentum nicht mehr und nicht weniger als Massentaufe, das „Untertauchen" unter die anderen Konfessionen empfiehlt. Auch wir hatten selbstverständlich zur-Zeit jenen Artikel gelesen, und kurz nach seinem Erscheinen sind uns mindestens zehn sehr scharfe Entgegnungen auf unseren Redaktionstisch geflogen. Wir haben allen Erwiderungen die Aufnahme in unser Blatt verweigert, weil wir den genannten Aussatz für viel zu bedeutungslos hielten, um ihm erst durch mehrfache Entgegnungen zu einem völlig unverdienten Ansehen zu verhelfen. Mit dem Autor, über dessen Zugehörigkeit zum Beamtenstand der hiesigen Gemeinde alsbald nach Erscheinen des Artikels dunkle Andeutungen auftauchten, hatten wir so lange keine Veranlassung uns zu beschäftigen, bis dessen Person einwandsfrei feftgestellt war. Dies ist erst vor kurzem erfolgt; auf die Anfrage des Gemeindevorstandes hat sich F. zur Autorschaft des Artikels bekannt; auf Grund des § 55 des revidierten Gemeindestatuts wurde er sofort von seinem Amte suspendiert und seine unverzügliche Dienstentlassung beschlossen. Der Gemeindevorstand schreibt in seiner Vorlage an die Repräsentantenversammlung, welche zu dieser Dienstentlassung ihre Zustimmung zu erteilen hat, hierzu: „Genannter Aufsatz enthält nicht nur im einzelnen bedenkliche Stellen, insbesondere ungehörige Aussprüche über den jüdischen Gottesbegriffi sondern richtet sich auch in seiner ganzen Tendenz gegen die Existenzberechtigung des Judentums. Wir sind der Meinung, daß ein Mann, der — noch dazu anonym — derartige Angriffe gegen das Judentum, schleudert, nicht die erforderliche sittliche Qualifikation besitzt, um innerhalb eines jüdischen Gemeinwesens als Beamter tätig zu sein, noch dazu in einer Stellung, in der es ihm vielfach obliegt, jüngeren Leuten bei ihren Studien beratend zur Seite zu stehen, daß er vielmehr der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens, welche sein Amt erfordert, sich unwürdig gezeigt hat." Der Referent in der heutigen Sitzung, Professor Blaschke, bezeichnete das Vorkommnis als ein glücklicherweise sehr seltenes, das nunmehr mit aller Schärfe verfolgt werden müsse. Der Gemeindevorstand habe, sobald er von der Autorschaft des Artikels Kenntnis gehabt, sofort die Suspendierung des Beamten verfügt. Die Verzögerung des Beschlusses sei nur darauf zurückzuführen, daß die Zeit der Entdeckung mit der Reisezeit zusammenfiel und der Beamte sich ebenfalls erst nach Rückkehr von seinem Urlaub zur Verfasserschaft bekannt habe. Sollte sich an die Entlassung etwa ein Prozeß knüpfen, so müsse diese Angelegenheit vor der breitesten Öffentlichkeit verhandelt und das Verhalten des Beamten, für das ja die Gemeinde in keiner Weise vercnrtwortlich gemacht werden könne, auf das Schärfste gebrandmarkt werden. Professor Geiger weist die Angriffe mit Entschiedenheit zurück, die im Verlauf dieser Angelegenheit gegen ihn selbst und die Bibliothekskommisfion erhoben wurden. Er erklärt, daß er nicht nur den Artikel mißbillige, sondern namentlich die Art verdamme, welche sich aus der Veröffentlichung ergebe. Die Behauptung, daß Fromer nur auf die Empfehlung des Herrn Professor Delitzsch angestellt sei, widerspreche völlig den Tatsachen; ein Zusammenhang zwischen dieser Empfehlung und der Anstellung Fromers existiere absolut nicht, und die hieraus geschlossenen Ansichten einiger Zeitungen seien völlig haltlos. Damit endete die Debatte. Die Repräsentantenversammlung schloß sich selbstverständlich einmütig dem Anträge des Gemeindevorstandes auf sofortige Dienstentlassung des Bibliothekars an. Damit ist die Angelegenheit hoffentlich erledigt und der Versuch, auch diese Sache zu einem Manöver für die nächsten Wahlen aufzubauschen, gründlich mißglückt. L2 Berlin, 20. September. Die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in Berlin sendet uns das Verzeichnis der im Wintersemester 1904/1905 zu haltenden Vorlesungen. Herr Dr. Baneth wird lesen: 1. Talmud Babli stat. Kidduschin Kap. II (Fortsetzung), 4 Stunden, Montags und Donnerstags 8—10 Uhr; 2. Jore De'a (Tur und Schulchan' Aruch 87—90), 2 Stunden, Montags und Donnerstag 10—11 Uhr; 3. Eben ha'ezer XVII (Fortsetzung), 1 Stunde, Donnerstags 11—12 Uhr; 4. Mischne Tora, V. Buch, 2 Stunden, Montags und Donnerstags 12—1 Uhr; 5. More N'buchim II. (Fortsetzung), 2 Stunden, Dienstags und Freitags 11—12 Uhr: 6. Pentateuch mit alten Kommentaren, 2 Stunden, Mittwochs 11—1 Uhr; 7. Der jüdische Kalender, 1 Stunde, Montags 11—12 Uhr. Herr Dr. Elb ogen wird lesen: 1. Erklärung des Buches Hiob, 2 Stunden, Montags und Mittwochs 10—11 Uhr; 2. Exegetische Uebungen (für Fortgeschrittene), 1 Stunde, Freitags 11—12 Uhr; 3. Talmud Rosch haschana Kap. III, 4 Stunden, Sonntags und Mittwochs 8—10 Uhr; 4. Geschichte der Juden in Deutschland (Fortsetzung) vom XVI. Jahrhundert bis zu Moses Mendelssohn, 2 Stunden, Dienstags 9—10 und Freitags 10—11 Uhr; 5. Historisch - literarische Uebungen, 1 Stunde, Dienstags 8—9 Uhr; 6. Geschichte der Schriftauslegung, 2 Stunden, Dienstags und Donnerstags 10—11 Uhr. Herr Professor Dr. Mahbaum wird lesen:(1. Midrasch Tanchuma, 1 Stunde, Dienstags 8—9 Uhr; 2. Homiletische Uebungen, 2 Stunden, Freitags 8—10 Uhr. Die Eröffnung des Wintersemesters findet am 17. Oktober um 11 Uhr vormittags statt. Der Lehrkörper der Anstalt wird, wie wir hören, im nächsten Semester durch die eben erfolgte Berufung des Herrn Dr. A. S. Aahuda aus Darmstadtals Dozenten für Bibelexegese und semitische Philosophie einen erfreulichen Zuwachs erhalten. Hoffentlich erfolgt nun auch bald die nicht minder notwendige Wahl eines Dozenten für das Fach der Religionsphilosophie. 8. Berlin, 13. September. An die Direktion der Großen Berliner Straßenbahn hat der Zentralverein deutscher Staatsbürger

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