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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-09-23 · Heft 39 (23.9.1904) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 39 (23.9.1904)
Date
1904-09-23
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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68. Jahrgang. No. 39. Gemetndebote. Berlin, 3Z. September 1904 Weilsge zur „Allgemeinen Leitung ürK IudrntumK" lkorrelpondrn?rn und Oachnchtm. Deutschland. 8. Berlin, 13. September. Nach den zweimonatlichen Ferien trat die Repräsentanten-Versammlung heute in einer Abendsitzung zum ersten Male wieder zusammen; neu gestärkt und mit frischen Kräften hatten sich die Gemeindevertreter und auch der Gemeinde- Vorstand fast vollzählig eingefunden. Mit herzlichen Worten hieß sie der Vorsitzende Geheimrat Blumenthal zur neuen Arbeit willkommen und gedachte dann in einem warmempsundenen Nachruf des jüngst verstorbenen Mitgliedes Julius Oppenheim, zu dessen Andenken sich die Amtsgenossen von ihren Plätzen erhoben. Zur Tagesordnung übergehend, nahm die Versammlung debattelos eine Zuwendung des Herrn Dr. med. Friedrich Simon im Betrage von 3250 Mark an das Jüdische Krankenhaus an zur Errichtung einer Simson Simon- Stiftung. Der nächste Punkt betraf das Schreiben des Herrn Kultusministers über die Aufnahme des Hebräischen in den Lehrplan der Volksschulen. In Nr. 29 d. Bl. haben wir bereits das Schreiben wortgetreu in einem Sonderartikel mitgeteilt, der den Stand dieser wichtigen Angelegenheit und die im Verlaufe derselben ergangenen behördlichen Reskripte ausführlich beleuchtete. In der heutigen Sitzung gab der Referent, Professor Blaschke, den aktenmäßigen Verlauf der Vorlage und hob die trennenden Momente in der Anschauung des Gemeindevorstandes und des Provinzialschulkollegiums hervor, welches die Aufnahme der hebräischen Sprache als einer fremden Sprache für unzulässig erklärt. Auf die eingelegte Beschwerde hat sich, wie erinnerlich, das Kultusministerium den von: Provinzialschulkollegium erhobenen Bedenken angeschlossen und die Aufnahme des Hebräischen definitiv abgelehnt. Ein weiterer Beschwerdeweg an den Landtag ist nach Ansicht des Referenten als aussichtslos zu verwerfen, dagegen stellt er anheim, seine beiden folgenden Vorschläge in wohlwollender Erwägung zu ziehen. Es handle sich darum, die in der Volksschule am jüdischen Religionsunterricht teilnehmenden Kinder, deren Zahl jetzt der Schul- und Talmud- Torah-Vorstand statistisch ausgenommen habe, in ausreichender Weise im Hebräischen zu unterrichten. Diese Schüler könnten in den Religionsschulen vom Unterrichte in der biblischen Geschichte und auch der Religionslehre dispensiert werden und somit nur am Hebräischen teilnehmen. Die Schwierigkeit eines geeigneten Lehrplanes für die Religionsschulen sei nicht sehr groß, da diejenigen Unterrichtsstunden, von denen die genannten Schüler befreit werden sollen, sehr wohl sogenannte Eckstunden sein können. Weit schwieriger sei schon die Frage, ob die Eltern sich bereit erklären würden, ihre Kinder an zwei Stellen unterrichten zu lassen. Auch vom pädagogischen Standpunkt sei die Entscheidung dieser Frage keine leichte, da der an zwei Stellen erteilte Unterricht kein einheitlicher sein könne und die Lehrkräfte nicht in dem notwendigen Konnex stehen würden. Eine fernere Gefahr bestehe darin, daß viele Eltern ihre Kinder viel lieber am Unterricht in der ReligionSschule teilnehmen lassen, wodurch wiederum die Möglichkeit der Entvölkerung des Unterrichts in der Volksschule und sogar dessen völlige Beseitigung herbeigeführt werden könnte, was einen argen Rückschritt bedeuten würde. Zur Lösung der Frage gebe es noch ein zweites Mittel, bei dem die Schwierigkeiten nicht so groß zu sein scheinen; es bestehe in der Einrichtung hebräischer Unterrichtskurse, welche, um einen besonderen Schulweg für die Kinder zu vermeiden — ein Moment, welches das Provinzialschulkollegium ausdrücklich, hervorgeh oben — in: engen Anschluß an die sonstigen Unterrichtsstunden der Schule und, wenn möglich, von denjenigen Lehrern und Lehrerinnen gegeben werden sollen, welche den Religionsunterricht an der Schule erteilen. Auf diese Weise könnte dann ein inniger Konnex zwischen den stundenplanmäßigen Unterricht und dem hebräischen Kursus stattfinden und eine Belastung der Kinder aus ein Minimum zurückgeführt werden. So könnte z. B. in dem Religionsunterricht irgend ein Gebet deutsch auswendig gelernt werden, welches in dem Sonderkursus hebräisch gelehrt worden ist; damit wäre eine gewisse Einführung in die Gebete gegeben.. Die Zahl der hebräischen Stunden könnte aus wöchentlich zwei bemessen werden. Wenn auch hierdurch die Gesamtzahl der Stunden für den Religionsunterricht auf wöchentlich 5—6 steigen ^ivürde, so stände dem doch der Vorteil gegenüber, daß der Unterricht in einer Hand vereinigt wäre und die Stunden sehr gut in gegenseitige Beziehung gebracht werden könnten. Der Referent bittet schließlich, dem Anträge Cohn-Hirsch, wie er im Ausschuß III gefaßt worden ist, zuzustimmen und zur weiteren Beratung dieser Frage eine, gemischte Kommission, bestehend aus 1 Aeltesten, 2 Repräsentanten und 2 Mitgliedern des Schul- und Talmud-Torah-Vorstandes, niederzusetzen. Prof. Baginskh fürchtet, daß der beabsichtigte Zweck nicht erreicht werden würde, da gerade die jüdischen Lehrerinnen es abgelehnt hätten, im Hebräischen zu unterrichten; er mahnt außerdem, die Frage möglichst zu beschleunigen, da behördlicherseits bereits jetzt Entscheidungen über die Art des jüdischen Religionsunterrichts getroffen würden. Pros. Blaschke stellt demgegenüber fest, daß eine sehr große Zahl jüdischer Lehrerinnen mit einem großen Aufwand von Zeit und Kraft sich inzwischen die Fähigkeit erworben hätten, hebräischen Unterricht zu erteilen. Möglicherweise müßte ja auch eine Kombination von Schülern verschiedener Anstalten eintreten, was ja dann die Ueberweisung an eine andere Lehrkraft zur Folge hätte. Die Versammlung schließt sich dem Anträge auf Einsetzung einer gemischten Kommission an. — Der Rechnungsabschluß des Reichenheimsschen Waisenhauses, über den Kommerzienrat Friedländer referiert, ergibt einen'Ueberschuß von 5480,58 Mark. Eingenommen wurden 55949,92 Mark, verbraucht 50469,34 Mark. Der Zuschuß der Gemeinde betrug 29883,50 Mark. Jeder Zögling, kostete im Laufe des Jahres 669,43 Mark; davon entfallen für die Beköstigung allein pro Zögling 171,09 Mark, d. h. pro Kopf und Tag 0,47 Mark. Entlassen wurden 11 Zöglinge, neu ausgenommen 12 Zöglinge; am 31. März d. I. waren 75 Zöglinge in der Anstalt. Das Vermögen des Waisenhauses beträgt 697 162,17 Mark; die verschiedenen Nebenfonds haben sich durch gütige Zuwendungen bedeutend vermehrt. Unter den entlassenen Zöglingen wandten sich 5 dem Handwerk, nur 4 dein Kaufmannsstande zu. Der Referent spricht hierüber seine Freude aus und hofft, daß die Verwaltung weiterhin bestrebt sein werde, die Zöglinge in größerer Zahl dem Handwerk zuzuführen. Die beauftragte Decharge wurde erteilt. — Dem Beschlüsse, dem Religionsverein Adass Jeschiirun eine Subvention von 1200 Mark zu gewähren, ist der Gemeindevorstand nicht Leigetreten. Letzterer hat die auf 1000 Mark bemessene Beihilfe nicht erhöht und hat auch die Bedingung beibehalten, daß im nächsten Jahre die Subventionierung nicht mehr erfolgen soll. Die Religionsschule dieses Vereins ist vom Schul- und Talmud-Thora-Vorstande aus durch Herrn Rabbiner Dr. Stier geprüft worden; die Inspizierung hat den Fortbestand der Schule bei der geringen Frequenz und bei dem mangelhaften Ergebnis des Unterrichts als nicht zweckmäßig erscheinen lassen. Die Repräsentanten stimmten nunmehr dem Anträge des Gemeindevorstandes ohne Diskussion zu. — Dagegen ist der Gemeindevorstand, wie er in einem Schreiben mitteilt, dem Anträge der Repräsentanten beigetreten, die Subvention für den Religionsverein Ahawas Scholaum für ein Jahr auf 2200 Mark zu erhöhen unter der Maßgabe, daß die hinzugefügten 200 Mark zur Erhöhung der Lehrergehälter verwertet werden sollen. — In einem ferneren Schreiben lehnt es der Gemeindevorstand auf Grund gutachtlicher Aeußerung des Schul- und Tälmud-Thora-Vorstandes ab, dem Anträge Blaschke stattzugeben, in den einzelnen Klassen der Religionsschulen in bestimmten Zeitabständen Wochentagsgottesdienst äbhalten zu lassen. Auf die Frage des Antragstellers nach den Gründen der Ablehnung erwidert Sanitäksrat Stern, daß sehr gewichtige Stimmen die Einführung derartiger. Uebungen in die Religionsschulen als unzulässig erklärt haben; es würde damit eine Ueberlastung der Schüler herbeigeführt werden, da derartige

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