Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1904)
- Date
- 1904-09-23
- Page
- Seite 459 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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459 litten, von der'Wohltat dieses Erlasses völlig unberührt bleiben, bietet die nachfolgende Mitteilung, die uns aus Odessa zugeht und die beweist, daß auch die Reicheren nichts von diesen Rechten genießen werden: „Da laut Manifest den Juden, die Kaufleute erster Gilde sind, erhebliche Rechte zugestanden sind, wird für Sie das beigelegte Dokument von gewissem Interesse sein. Was darin bescheinigt ist, bleibt auch ferner aus Grund des Manifestes in Kraft. Es ist ein Zeugnis des Atamans von L. vom Juli d. I., wo dem Kaufmann erster Gilde D. die Erlaubnis erteilt ist, im Laufe eines Monats in zwei Städten im nördlichen Kaukasus zu geschäftlichen Zwecken zu wohnen, unter keinen Umständen aber zur Mineralwasserkur, was ausdrücklich verboten ist. Da beim Einlösen der Kurkarte die Pässe vorgezeigt werden müssen, so konnte die Kur de facto nicht gebraucht werden." Sollte man das wohl für möglich halten? Und ein solcher Staat wagt es, „im Interesse der Kultur" einen Krieg zu führen! Wie in Rußlan d dementiert und — gelogen wird, hat die letzte Woche wieder in recht eklatanter Weise gezeigt. Verschiedene Blätter brachten Nachrichten über Judenexzesse in Kowno. Daraus beeilte sich die weltberühmte „Russische Telegraphen-Agentur" das folgende Dementi in die Welt zu schicken: „Kowno, 13. September. Hier ist alles ruhig. Das Gerücht von Unruhen, die sich gegen die Juden richteten, ist dadurch entstanden, das; sich vor einem Monat bei einem Gewitter im öffentlichen Garten eine Schlägerei entwickelte, bei der ein Jude in den Finger gebissen wurde. Schon vor dem Eintreffen der Polizei war die Ruhe wieder hergestellt. Der Zwischenfall blieb ohne weitere Folgen." Dieses Dementi, welches in seiner Fassung an die Siegesbulletins der erfolgreich sich Zurückziehenden russischen Truppen in der Mandschurei lebhaft erinnert, gab der „Nationalzeitung" Veranlassung, sich darüber aufzuregen, daß von jüdischer Seite solche Nachrichten ohne Grund in die Welt gesetzt werden. Ja, der Groll des nationalliberalen Blattes ging so weit, daß selbst die „Kreuzzeitung" sich darüber lustig machte. Nun ist aber die ganze Geschichte durch einen Druckfehler entstanden. Es muß nämlich statt Kowno vielmehr Rowno heißen, und in dieser volhynischen Kreisstadt mit einer jüdischen Bevölkerung von 5000 Seelen haben sich die geschilderten Judenexzesse tatsächlich am 5. d. M. und vorher schon am 26. v. M. zugetragen. Und zwar sind, wie uns berichtet wird, dieselben viel größer gewesen, als sie in den Berichten deutscher Blätter geschildert werden. Die letzteren werden aber gut daran tun, in Zukunft allen Dementis der russischen Telegraphen- Agentur das größte Mißtrauen entgegenzubringen. Denn daß diese sehr genau wußte, man habe im Auslande die Namen der beiden Weltstädte Kowno und Rowno verwechselt, steht für jeden Kenner der russischen Verhältnisse außer Zweifel. » Ueber die Juden in Spanien erfahrt man selten etwas näheres. - Um so interessanter dürften folgende Notizen sein, die der gut unterrichtete Mitarbeiter, eines englischen Blattes veröffentlicht hat. Das Dekret, durch welches gestattet ist, Juden in Spanien zu naturalisieren, datiert vom 14. August 1871 und ist unterschrieben vom König Amadeus und kontresigniert von dem Ministerpräsidenten Zorilla. Die größte Mühe um das Zustandekommen dieses Dekrets hat sich ein Neffe von Moses Montesiore, Haim Guedalla, gegeben. Er hat 1868 schon seinen Einfluß auf den damaligen Diktator Spaniens Marschall Prim geltend gemacht. Dieser wollte auch die Erlaubnis geben, indes wurde er bekanntlich 1870 ermordet. Im Jahre 1880 setzte Guedalla seine Bemühungen fort; aber erst am 27. Juni des folgenden Jahres waren diese von Erfolg gekrönt. Der Ministerpräsident Sagasta schrieb ihm einen Brief, in welchem es heißt: „Ich teile Ihnen mit, daß Artikel 1 der spanischen Konstitution die entschiedenste Widerrufung des Verbannungsdekrets gegen die Juden aus den: Jahre 1492 ist." Aber dabei beruhigte sich Guedalla nicht. Er verlangte von Sagasta eine ausdrückliche Erklärung und dieser verwies ihn auf Artikel 11 der Konstitution, durch ben alle Bürgschaften gegeben seien. Gegenwärtig liegt die Sache so, daß Juden in Spanien naturalisiert werden können, entweder durch Heirat mit einer Spanierin, oder durch Begründung eines wichtigen Unternehmens, durch Landbesitz, oder durch besondere Dienste, die sie dem Staate leisten. Der erste bekannte naturalisierte Jude in Spanien ist Mr. Cunningham Graham, ein sozialistischer Abgeordneter. So gingen 23 Jahre vorüber, bis die Lage der Juden in Spanien eine sichere wurde. Infolgedessen ist ihre' Zahl nur eine geringe. Man schätzt sie auf 2500, also ein Prozent der Gesamtbevölkerung. Eine ziemlich große Gemeinde ist in Sevilla, während in Madrid selbst und in Huelva, sowie in Barcelona höchstens zu den Feiertagen eine kleinere Zahl von dort Wohnenden sich zunr Gottesdienst vereinigt. Es ist bekannt, daß in früheren Jahren, nach den russischen Verfolgungen, wiederholt von Spanien selbst aus Versuche gemacht worden sind, die Juden dort einzubürgern, aber sie haben bis jetzt keinen Erfolg gehabt. In jedem Falle ist die Freiheit, dort zu wohnen und ihre:: Kultus zu pflegen, ihnen jetzt in dein Lande völlig gewährt, aus dem sie vor mehr als vier Jahrhunderten in so schmählicher Weise vertrieben wurden. * Die am erikanische Regierung hat, wie wir schon gemeldet, in neuerer Zeit mit der russischen wieder einen Schriftenwechsel über die Behandlung amerikanischer Bürger jüdischer Konfession geführt. Obgleich eure endgültige Antwort der russischen Negierung noch nicht eingelaufen ist, hegt man in Washington wenig Hoffnung, gegenwärtig die Sache auch nur einen Schritt voran zu bringen. Die Antwort wird zweifellos nur so ausfallen wie bei allen früheren Vorstellungen der Bundesregierung. Es sei eine rein interne russische Angelegenheit, wird von Petersburg erklärt werden, die außerhalb dess Bereichs diplomatischer Verhandlungen liege. Haben in früherer Zeit die Amerikaner dann auf den Vertrag von 1832 hingegewiesen, in welchem ausdrücklich bestimmt ist, daß die Angehörigen beider Staaten bei Reisen in Amerika oder Rußland mit den Einheimischen gleichberechtigt sein sollen, so wird zweifellos von Rußland erklärt werdendaß ausländische Juden sich keiner größeren Freiheiten erfreuen könnten, als ihre in Rußland ansässigen Glaubensgenossen. Im Jahre 1880, als diese Frage auch wieder aufs Tapet kam, erklärte darauf der Vertreter der Vereinigten Staaten, John W. Foster: „Tie amerikanische Negierung kann sich nicht dazu verstehen, zuzugeben, daß die Religion eines Bürgers bei der Abmessung seiner bürgerlichen Rechte eine Rolle spielen soll." Da zum erstenmal in der amerikanischen Geschichte der Kongreß sich Mit dieser Angelegenheit besaßt hat, kann man als sicher annehmen, daß bei einem ablehnenden Bescheid der russischen Regierung, wie er mit Sicherheit zu erwarten ist, die Volksvertretung sich im nächsten Winter aufs neue mit der Sache beschäftigen wird. Die Frage wird sicherlich nicht zur