Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 38 (16.9.1904)
- Date
- 1904-09-16
- Page
- Seite 449 (sequence 5)
- Language
- German
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aber es entspricht der Wahrheit. Mit Peies, Battim, Zizis und mit dem koschersten Fleisch rettet man das Judentum heute nicht mehr. Wie dies geschehen könnte? Das wäre allerdings eine Frage, würdig, daß sich die Vesten aus unserer Mitte mit ihr beschäftigen. Das ist eine Gegenwartsfrage, die zum mindesten ebensolche Wichtigkeit hat, wie die um die Schaffung eines jüdischen Staatswesens, das ja doch nie zustande kommen wird. Eines jüdischen Staates bedürfen wir, nach der Anschauung vieler, nicht; was uns aber not tut, ist, den Abfall vom Judentum aufzuhalten, mit wenigen Worten ausgedrückt, unserer Jugend ein religiöses Ideal zu schaffen, ihr unsere Religion in ihrer Schönheit und Sittlichkeit, in ihrer Höhe und Tiefe vor Augen zu führen und ihrem Herzen einzuwurzeln. Und hier hat der Religionsunterricht einzusetzen. Freilich erfüllt dieser seine Aufgabe weder durch Eindrillung hebräischer Wortformen, noch durch mechanisches Einlernen von Bibel- oder Gebetbuchversen, auch nicht durch Vorführung unverstandener Zeremonien. Der Religionsunterricht des Judentums muß in harmonischer Weise auf Geist und Herz der Jugend wirken, bessernd, veredelnd und erleuchtend. Und da geben wir freilich zu, daß es vielen Lehrern unserer Religion an Kraft und Verständnis mangelt, diese hehre Aufgabe zu erfüllen. Iwri. Jüdische hgndrlsrechtslehrrr. Von Dr. S. Carpin. er in der Blüte seiner Jahre dahingeschiedene Justizrat Dr. Hermann Staub, gleich hervorragend als Jurist wie als Mensch, dessen bahnbrechende Bedeutung als Theoretiker und Praktiker ein Nachruf der Anwaltskammer rühmend hervorhebt, war bekanntlich eine Autorität auf dem Gebiete des Handelsrechts. Er trat damit in die Fußtapfen verschiedener anderer jüdischer Gelehrter, von deren Seite schon früher diesem Zweige der Rechtswissenschaft eine fördernde Tätigkeit zu teil geworden war. Es kann dies auch keineswegs Wunder nehmen. Waren doch die Juden von jeher, wenn auch nur der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, ein Handelsvolk. Zwar waren unsere Vorfahren bekanntermaßen ursprünglich ein ackerbautreibendes Volk, allein schon nach einigen Menschenaltern war das Land unserer Väter, „das Land, wo Milch und Honig fließt", nicht imstande, den zahlreichen Nachwuchs zu ernähren, und so wandten sich die Juden notgedrungen dem Handel zu. Schon in der Bibel wird dies von den drei Stämmen Dan, Ascher und Naphtali berichtet. Auch sind offenbar, wenn der Geschichtsschreiber Herodot von den handeltreibenden Syrern erzählt, unter diesem Kollektivbegriff Israeliten nicht minder als Phönizier gemeint. Tarracona in Spanien hieß als jüdische Handelsniederlassung bereits vor Beginn der christlichen Zeitrechnung die „Judenstadt". Noch zahlreicher waren natürlich die jüdischen Manufaktureien, als mit Beseitigung der nationalen Selbständigkeit Israels unsere Vorfahren sich dem Handel als Haupterwerbszweig zuzuwenden genötigt sahen. Derartige Handelsniederlassungen wurden nun auch geistige Zentren, in denen alle Zweige des Wissens gepflegt wurden; selbstverständlich auch das jetzt so nahe liegende Handelsrecht. Rabbi Hai verfaßte darüber ein grundlegendes Werk. Im Talmud fanden sich unzählige, auf das Handelsrecht bezügliche Stellen, auch das erste Formular eines Wechsels. Die Zahl aller um das Handelsrecht verdienter jüdischer Gelehrter ist Legion. Aus der neuesten Zeit erwähnen wir nur Levin Goldschmidt, aus Danzig gebürtig, vor einem Dezennium in Berlin verstorben, wo er seit 15 Jahren in seiner Eigenschaft als ordentlicher Professor an der Universität Handelsrecht lehrte und nicht bloß durch sein epochemachendes Werk, sondern auch durch seine klare und lichtvolle, selbst die schwierigste Materie leicht bewältigende Vortragsweise zahlreiche Schüler heranbildete. Vorher war er Rat am Oberhandelsgericht in Leipzig bis zu dessen Aufhebung gelegentlich der Neuorganisation des Juftizwesens im Jahre 1879; nebenbei bemerkt, vertrat Levin auch einige Legislaturperioden hindurch die alte Handels- und Universitätsstadt als nationalliberaler Abgeordneter im Reichstag. Nächst Lewin ist Jacob Friedrich Behrend zu nennen, 1882/83 Rektor der Universität Greifswald und erster Jude, der eine derartige Stellung bekleidete. Behrend wurde von seiner Stellung als Professor in Breslau ans Reichsgericht berufen, wo auch der ebenfalls als handelsgerichliche Autorität geltende, jetzt bereits verstorbene ehemalige Glaubensgenosse Wiener wirkte. Behrend lebt seit einigen Jahren im Ruhestande. Während die beiden genannten Professoren als Theoretiker sich der Erforschung des Handelsrechts zuwandten, waren der unseren Lesern in rühmlicher Erinnerung fortlebende Justizrat Mako wer, langjähriger Vorsteher der jüdischen Gemeinde zu Berlin und Justizrat LitHauer Männer der Praxis, die wie Staub als Rechtsanwälte mit ausgedehnter Klientel noch Muße zu theoretischen Studien fanden. Makowers Kommentar zum Handelsgesetzbuch, den der auch bereits verschiedene Lithauer in einem leicht faßlichen Handbuch dem weiteren Publikum zugänglich machte, erschien 1882, der Staubs 1892. Auch außerhalb Deutschlands haben Juden Hervorragendes, ja Bahnbrechendes gerade auf diesem Gebiete geleistet. Ich nenne hier nur zwei Namen: den des in voriger Woche zum Staatsminister ernannten holländischen Juristen, Professor Carl Asser, dessen „Handelsrecht" von internationaler Bedeutung ist, und in fast alle Kultursprachen übersetzt wurde, und den des nicht minder berühmten Wiener Rechtslehrers, Professor Karl Grün Hut, dessen „Wechselrecht" von grundlegender Bedeutung geworden, und der um seiner juristischen Leistungen willen ins österreichische Herrenhaus berufen wurde. Es darf vielleicht noch hinzugefügt werden, daß die erste Sammlung der geltenden Handelsgesetze aller Völker des Erdballs ihre Entstehung und Vollendung ebenfalls einem jüdischen Juristen verdankt, I. Borchardt, während die maßgebende und vor allen Gerichten anerkannte Bearbeitung des Staubffchen Kommentars für Oesterreich von Oskar Pisco herrührt. Mit Stolz können wir auf die Männer blicken, die ihre Zugehörigkeit zu dem Glauben ihrer Väter nie verleugnet haben, was in der heutigen Zeit gewissenlosen Strebertums immer wieder hervorgehoben werden muß. tzchOKR fran? Lil-t und keine Milchen Freunde. Vou Dr. Adolph Ko Hut. ranz Liszt, der „Abbe", Domherr und Schwiegersohn Richard Wagners, des „Judenfressers", war nichts weniger als ein Antisemit. Er hat nie in seinem Leben auch nur ein Wort gesagt oder geschrieben, woraus man auch nur den Schatten eines Judenhasses herleiten könnte, wohl aber hatte er zahlreiche Freunde und Freundinnen jüdischer Abstammung, die nicht allein für den genialen Klavierkönig und Komponisten,