Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-09-16 · Heft 38 (16.9.1904) · p. Seite 447

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 38 (16.9.1904)
Date
1904-09-16
Page
Seite 447 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228581-3228620--61105-3274911
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

sich im ganzen Rußland anzusiedeln,' besitzen. Wozu also braucht man dies gleich in den ersten Zeilen des Erlasses nochmals hervorzuheben? Soll dies vielleicht urbi et orbi als eine neue Gnade gelten? Nur die jüdischen Soldaten werden 'jetzt durch diesen Erlaß in die Reihen der „privilegierten" Klassen (im russischen Sinne) der jüdischen Bevölkerung ausgenommen. Bis jetzt mußten sie, nachdem sie ihre militärpflichtige Zeit abgedient hatten, in ihre Ghettos zurückkehren; sonst wurden sie polizeilich ausgewiesen. Nun haben sie das volle Recht, sich irn ganzen Rußland zu bewegen und auch dort vor Hunger zu sterben. In dem Erlaß ist auch die Rede von den jüdischen Handwerkern. Aber, mein Gott, die hatten auch bis jetzt das volle Recht im ganzen russischen Reiche zu wohnen unter der Bedingung, daß sie sich in die Innungen einschreiben lassen und nur ihr Handwerk treiben. Mit wie vielen Schwierigkeiten das Eintreten in diese Innungen sür die Juden in Rußland verbunden ist und damit ihr Wohnsitzrecht, braucht man hier nicht erst hervorzuheben. Diese alte Beschränkung hat der Erlaß nicht aufgehoben, da in den §§11 und 12 dieses Manifestes klar gesagt wird: 1. „Alle Beschlüsse über die Zulassung von Juden in die Kaufmannschaft und in die bürgerlichen Versammlungen der inneren Gouvernements behalten ihre volle Kraft und werden nicht aufgehoben, selbst wenn sie gesetzwidriger Weise erfolgt sein sollten." (Charakteristisch!) 2. „Diese Verordnung findet keine Anwendung auf jene Gegenden des Reiches, wo besondere Beschränkungsmaßnahmen für di e Juden bestehen." Nun, wir wissen sehr gut, daß es in Rußland keine einzige Stadt gibt, wo von den Gouverneuren spezielle administrative Verordnungen im Widerspruch mit allen Staatsrechten nicht ergehen, besonders wenn sie die Juden treffen sollen. Wir nehmen an, daß die höheren Behörden in Petersburg wahr- > scheinlich das bereits existierende Wohnsitzrecht der Juden vergessen I haben und nur so kann man sich diese Publikation erklären. Man kann aber auch der Meinung sein, daß dieser Erlaß bloß für Europa geschrieben worden ist, um auf die öffentliche Meinung zu wirken: „Wir sind nicht so schlecht, wie ihr meint. Wir haben zwar die Juden morden lassen, wir haben selbst geprügelt, jetzt aber kommt die Versöhnung. Man muß Europa zeigen, daß wir keine Barbaren sind." Und so entsteht ein Erlaß. Es kommt so billig, man braucht sich nicht einmal viel Mühe zu geben, und man erhöht sich doch gleich in den Augen der ganzen zivilisierten Welt, besonders jetzt, wo man nach dem Gelde sucht, vielleicht sogar bei den jüdischen Bankiers in Europa. Das Ausland aber ist hoffentlich gut in dieser Sache informiert und versteht die Dokumente ä la Königsberg von den richtigen gründlich zu unterscheiden." Rußland hat nun einen neuen Minister des Innern in dem Fürsten Swiatopolk-Mirski. Nach unseren Informationen ist derselbe kein Gegner der Juden, sondern er hat sich bisher eher als ein Freund derselben und als Feind jeder fanatischen Hetzerei betätigt. Schon sein Vater, der Fürst Dimitrij Jwanowitsch hat als Generalgouverneur von Charkow während der Judenexzesse in Südrußland 1881/82 die Ausschreitungen des Pöbels in dem ihm unterstandenen Gebiete unmöglich gemacht und öffentlich Reden gehalten, in denen er die Verfolgung Andersgläubiger scharf brandmarkte und die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz als unumgängliche Bedingung einer jeden Staatsordnung bezeichnet. Dieselben Gesinnungen hat sein Sohn bisher betätigt. In einem Interview mit dem französischen Journalisten Marcel Hutin erklärte sich der neue Minister als Feind religiöser Verfolgungen und jedes Gewissenszwanges. Alle Einwohner im Reich sollen ihren Kultus frei ausüben dürfen. „Nur den Juden" so erklärt Fürste Mirski, „können unmöglich alle Freiheiten bewilligt werden, wie den Orthodoxen. Ich bin kein Feind der Juden, aber wenn wir dies täten, so würden sie sich zu rasch entwickeln und bald allzu große Bedeutung gewinnen. Uebrigens bin ich entschlossen, sie mit großem Wohlwollen zu behandeln und das Los der im Elend schmachtenden Klassen der Israeliten zu verbessern." Nun, wir wollen sehen,, wie sich das Los der russischen Juden unter diesem Nachfolger Plehwes gestalten wird. An Arbeit wird es ihm nicht fehlen. Scheint es doch, als sollte wieder eine neue Aera von Judenverfolgungen über unsere Glaubensgenossen im Zarenreiche Hereinbrechen. Die „Russische Telegraphenagentur" berichtet aus Petersburg vom 11. d. M. „Ein israelitischer Ladenbesitzer hatte eine Bauersfrau mißhandelt, weil er sie im Verdacht hatte, ihm ein Tuch gestohlen zu haben. Eine Volksmenge rottete sich zusammen und plünderte und verwüstete 100 Häuser und 150 Läden, die Israeliten gehörten. Am 4. September abends fing eine Gruppe von 60 Israeliten eine Schlägerei mit Christen an. Als die Israeliten auf die Christen Schüsse abgaben, wurde Polizei herbeigerufen, die von den Revolvern Gebrauch machte und zwei Personen verwundete. Am 5. September morgens begaben sich mehrere hundert Eisenbahnarbeiter von der benachbarten Station Bobrinskaja trotz des Einschreitens der Behörden mit einem Eisenbahnzuge nach Smjela, wo die Ruhestörungen sich alsbald erneuerten. Zur Unterdrückung der Ruhestörungen wurde Militär herbeigerufen, das von der Waffe Gebrauch machte, wobei fünf Personen schwer und eine größere Anzahl leicht verletzt wurden; eine Anzahl Personen wurde verhaftet." Die „Ruff. Telegr.-Ag." ist bekanntlich ein halbamtliches Unternehmen, das noch viel weniger als die anderen publizistischen Organe in Rußland unzensurierte Mitteilungen veröffentlichen kann. Obige Darstellung hat also die Genehmigung der russischen Behörden erhalten. Es ergibt sich aus ihr folgendes: Als die Volksmenge hundert Häuser und 150 Läden plünderte, schritt weder Polizei noch Militär ein, als aber am nächsten Tage die Juden sich selbst wehrten, fand die Polizei auf einmal, daß sie ihre Pflicht tun müsse. Das ist der altbekannte Vorgang, den wir oft geschildert und der sich auch in Kischinew, Homel und vielen anderen Orten abgespielt hat. Am Tage nach der Plünderung begaben sich, ganz sowie seinerzeit in Kischinew, die Bauern der Umgebung, mehrere „Eisenbahnarbeiter" aus der Nachbarschaft nach Smjela, um Nachlese zu halten. Sie fuhren in fröhlicher Aussicht auf Raub und Totschlag sogar mit einem Eisenbahnzuge nach Smjela, und die russischen Behörden, die doch sonst um Gewaltmittel nicht verlegen sind, zeigten sich ohnmächtig, diesen - Eisenbahnzug auszuhalten. Höchst merkwürdig in der Tat Daß die Ruhestörungen in Smjela sich daraufhin „alsbald erneuerten", braucht unter solchen Umständen nicht Wunder zu nehmen. Als dann alles abgegrast und kahlgeraubt war, fand sich schließlich Militär aus dem Schauplatze ein. Wieviel Juden in Smjela abgeschlachtet worden sind, verschweigt der Bericht wohlweislich. Und das alles geschieht unmittelbar nach jener „judenfreundlichen" Verordnung des Kaisers, von deren angeblich humanen Absichten die russischen Behörden so viel Aufhebens machen! Lrirk aus Selterreich. August 1904. jfTjenn er naht, der „Tag des Gerichts" für unsere Meinen, wir verstehen darunter den schweren Tag des Ferienschlusses, kann man alljährlich die Bemerkung machen: Irgend eine Zeitung, ein Organ „für jüdische Interessen", bringt einen Artikel, über den jüdischen Religionsunterricht. Der Laie liest ihn mit mehr oder weniger Bedacht; hofft er

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.