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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-09-16 · Heft 38 (16.9.1904) · p. Seite 446

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 38 (16.9.1904)
Date
1904-09-16
Page
Seite 446 (sequence 2)
Language
German
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446 aufzunehmen, und siehst Du einen Nackten, ihn zu bekleiden und? dich deinen Mitmenschen nicht zu entziehen." Folgen wir nur den Spüren des großen Tages, dann verrauscht seine Weihe nimmer, wir nehmen sie mit ins Leben hinüber, und machen uns des großen Geschenkes würdig, mit. dem uns der Jomkipur bedenkt. Den schönsten Frieden finden wir, indem wir den Frieden unter den Menschen fördern, und versöhnt fühlen wir uns gerade dann, wenn wir an der Verbesserung der Lebenslagen der großen Massen Mitarbeiten, und uns die Hebung ihrer gesellschaftlichen und sittlichen Verhältnisse unverrückbares Lebensziel bleibt. Jemehr uns der Versöhnungstag hierzu anleitet, desto mehr werden wir seinem Wesen gerecht, desto mehr bereiten wir das Nahen der Zeit vor, wo alle Menschen im innigen Bunde nur den Wettkampf der Liebe und Gottesverehrung kennen, den ewigen, nie endenden Versöhnungstag der Menschheit. Die Mache. Berlin, 14. September, ine Erklärung über die Stellung des Zentrums ist angesichts der neu hervortretenden Forderungen der beiden antisemitischen Richtungen und gegenüber dem immer antisemitischer sich geberdenden bayrischen Flügel der Partei von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Die „Kölnische Volkszeitung", die wohl in dieser Beziehung maßgebend ist, hat jüngst versichert, daß das Zentrum für eine Aenderung des Reichstagswahlrechts niemals und unter keiner Bedingung zu haben sein werde. Ebenso werde es in keinem Falle und unter keinem Vorwände einer Ausnahmegesetzgebung zustimmen, möge sie nun gegen die Sozialdemokraten oder gegen die Polen, Dänen, Juden oder sonst wen gerichtet sein. Wenn in einem dieser beiden Punkte von irgend jemanden: das Gegenteil behauptet werde, so könne das von vornherein als Erfindung und grundlose Verdächtigung behandelt werden. Das ist klipp und klar. Freilich wünschten wir, daß das Zentrum auch gegen die Ausnahmestellung, welche den Juden nicht durch die Gesetzgebung, sondern durch die Verwaltungspraxis und hie und da auch durch die eigenen Anhänger des Zentrums aufgedrängt wird, ebenso entschieden Front machen würde. Erst in diesen Tagen ging durch die Zeitungen eine Geschichte als Beitrag zu dem Kapitel „Die Juden im deutschen Heer", in der die Militärpapiere eines jüdischen Vizefeldwebels mitgeteilt wurden, der vom 1. Oktober 1890 bis zum 1. Oktober 1891 bei der 6. Kompagnie des 11. Infanterieregiments v. d. Tann in Regensburg gedient hat und dem im Führungsattest vom 1. Oktober 1891 bestätigt wurde, daß er sich wahrend der Dienstzeit „sehr gut geführt hat, sehr gut beanlagt, fleißig, willig, strebsam und verwendbar, bescheidenen Charaktersmoralisch tadellos", keine gerichtlichen Strafen erlitten hat und keine Disziplinarbestrafungen mit strengem Arrest. Ebenso lauten die anderen Atteste. Trotzdem wurde er nicht Reserveoffizier, und auch das bayrische Kriegsministerium änderte nichts an der Sache, obwohl absolut kein anderer Grund für die Uebergehung vorlag, als daß der Mann Jude ist. '* Die Konservativen werden dies Vorgehen natürlich billigen. Und auch an Gründen hierfür wird es ihnen nicht fehlen. Der Aufsatz des Militärschriftstellers v. Wartenberg, mit dem wir uns in der vorigen Woche beschäftigten, ist in dieser Beziehung symptomatisch. Und die „Post" empfiehlt gar schon „jüdische Regimenter"! Aber den Führern des Zentrums könnte doch gerade solch ein Fall die beste Gelegenheit bieten, „gegen jede Ausnahmestellung" Front zu machen. * Nach dem amtlichen vom Kaiserlichen Statistischen Amt eben herausgegebenen Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich ist in den Religionsverhältnissen der Bevölkerung insofern eine Aenderung eingetreten, als in den letzten 25 Jahren der Anteil der Evangelischen auf Kosten der Katholiken und Juden gestiegen ist. Unter 1000 Einwohnern befanden sich im Jahre 1900 625 (1875 623) Evangelische, 361 (362) Katholiken, 10 (12,5) Juden und 3,6 (3) Andersgläubige, Religionslose rc. Pfarrer Schneider in Elberfeld hat zu diesen statistischen Notizen die folgende Bemerkung sich geleistet: „Der Prozentanteil der jüdischen Bevölkerung ist von 1871 bis I960 von 1.3 Prozent auf 1 Prozent zurückgegangen. Bei der verhältnismäßig geringen Anzahl der Juden sprechen die zahlreichen Uebertritte schon mit. Jüdische Abwanderung wird schwerlich als Grund der Verminderung anzusehen sein, jedenfalls wird sie durch jüdische Zuwanderung aus dem Osten mindestens ausgeglichen. Die innere Vermehrungskraft der jüdischen Bevölkerung steht der der christlichen ebenfalls nicht nach. Aber die jüdisch-christliche Mischehe ist für den Bestand des Judentums ein beständiger Aderlaß. Im Jahre 1900 waren in Deutschland 3287 Kinder aus jüdisch-christlichen Mischehen vorhanden, davon wurden 76 Prozent im christlichen Glauben erzogen, nur 24 Prozent waren jüdisch. In den Jahren 1875—1897 (weitere Zahlen stehen uns nicht zu Gebote) entstammten jüdisch-christlichen Mischehen 11 578 Kinder, von diesen fiel etwa ein Viertel dem Judentum zu, ein kleiner Teil blieb konfessionslos, aber rund 8500 wuxden christlich, davon etwa drei Viertel evangelisch, ein Viertel katholisch. Das Judentum verliert also tatsächlich durch die Mischehe ganz bedeutend." Leider haben unsere Gegner in diesem Falle nur zu. sehr recht. Discite moniti! Wir haben kürzlich die Entscheidung der schweizerischen Gerichte über die Ehrenbeleidigung gegen Juden als solche erwähnt. Nun hat das Kasfationsgericht des Kantons Zürich in seiner Sitzung vom 29. August 1904 die Beschwerde über den Entscheid der III. Appellationskammer des zürcherischen Obergerichts betreffend die Beleidigungsklage wegen wiederholter Bezeichnung eines Israeliten als „Jude" behandelt und die Beschwerde darum als unbegründet abgewiesen, weil das Urteil formell nicht angefochten werden könne. Das Kassationsgericht erklärte aber ausdrücklich, daß es die Bezeichnung „Jude" als Beleidigung auffaffe, wenn aus dem Zusammenhang und unter den Umständen schon aus dem Tone des Sprechers die Absicht der Herabsetzung des'Israeliten vor den Augen anderer Personen hervorgehe. Dies sei auch im vorliegenden Falle anzunehmen und darum hätte das Kassationsgericht den Entscheid geändert, wenn es sich um eine materielle Ueberprüfung des obergerichtlichen Urteils gehandelt hätte. * Der lang erwartete kaiserliche Erlaß betreffs Neuregelung der Aufenthaltsrechte der Juden in Rußland hat dort nicht gerade begeisterte Aufnahme gefunden. Man schreibt uns darüber aus unterrichteter Quelle aus St. Petersburg: „Die jüdische Bevölkerung in Rußland ist mit einem Allerhöchsten Erlaß beglückt worden. Was für einen Zweck diese Verfügung erreichen sollte, bleibt eine unerklärte Sache. Es ist doch ganz gut bekannt, daß die Juden mit den Diplomen der höheren Anstalten in Rußland und die jüdischen Kaufleute der ersten Gilde das volle Recht,

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