Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1904)
- Date
- 1904-09-09
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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den sich Staub große Verdienste erworben,? hielt Justizrat Timendorfer eine tiesergreifende Ansprache. Mit einem.Gebet und einem Gesang schloß in der Leichenhalle die feierliche Trauerhandlung. 8 Berlin, 2. September. Hier besteht feit einiger Zeit eist Deutscher Verein für Kinderashle, der nach seinen Statuten die ihm überwiesenen Kinder von Haltesrauen ihrer Religion erziehen lassen muß. Während den: Verein Haltefrauen christlicher Konfessionen beliebig zur Verfügung stehen, ist es ihm bisher nicht gelungen/ jüdische Haltefrauen zu gewinnen- Der Kinderasyl-Verein ersuchte nun vor kurzem die Großloge des N. O. C. B.-Ordens für Deutschland, ihm bei Auffindung jüdischer Haltefrauen behilflich zu seingelinge das nicht, dann müßten zu seinem Bedauern Kindern jüdischer" Konfession von der Aufnahme ausgeschlossen sein. Infolge dessen W der Frauenverein der Berliner Logen gebeten worden, dem Verein^ für Kinderasyle jüdische Haltefrauen nachzuweisen, da es doch höchst bedauerlich wäre, wenn jüdischen Kindern die Wohltat jenes Vereins' nicht zuteil werden könnte. ' i. Memel, 31. August. Am 21. d. M. ist hier der allgemein geschätzte Rabbiner Gabriel Feinberg im Alter von 83 Jahren verschieden. Derselbe bekleidete mehr als zwei Jahrzehnte das Amt in unserer Gemeinde und erfreute sich großer Beliebtheit. Er war ein her-', vorragender Talmudist und besonders ein genauer Kenner des' rabbinischen Rechts. Sein Kommentar zum Ritualkodex OrachChajim- „Beer Rechowot" über die Quellen der jüdischen Rechtsanschauung/' von den leider nur zwei Bände erschienen sind, stellte ihn in die erste Reihe unserer Talmudgelehrten. Obgleich er bereits körperliche schwach war, blieb sein Geist bis zum letzten Tage doch frisch und unermüdlich tätig, und das ehrwürdige Aussehen des Greises erwarb, ihm selbst die Achtung vieler Nichtjuden. Dies zeigte sich auch bet der Beerdigung, die unter zahlreicher Beteiligung sämtlicher Kreise und" der hiesigen jüdischen Bevölkerung stattfand. Vom Trauerhause setzte sich der Leichenzug nach dem Bet-Hamidrasch in Bewegung, wo die Leiche vor der heiligen Lade aufgebahrt wurde und Rabbiner Schapiro aus Garsden eine Trauerrede hielt. Dann bewegte sich der imposante Leichenzug mach dem Fr.iedhos. Dort sprach Rabbiner Dr. Carlebach: und widmete dem Dahingeschiedenen einen sehr warmen Nachruf.!- Ehre seinem Andenken! , — Könitz, 4. September. Die Kouitzer Affäre, die seit dem' II. März 1900, dem Todestage des Gymnasiasten Ernst Winter, die Gemüter fast ununterbrochen beschäftigt hat, ist am Freitag abermals einer gerichtlichen Erörterung unterzogen worden. In mehreren dev) Kouitzer Affäre gewidmeten Artikeln der „Preußischen Korrespondenz"! war auf die eigentliche Nolle hingewiesen worden, die der Gasanstaltsarbeiter Maßloff in den Lewy-Prozessen gespielt hatte. Wie erinnerlich/ hatte sich Maßloff an den in Könitz weilenden Reichstagsabgeordneten Bruhn herangedrängt und ihm mitgeteilt, daß er unter einer Hinters tür des Lewyschen Grundstückes hindurch zugesehen habe, wie Lewy, seine Söhne und einige fremde Juden Ernst Winter im Keller des: Hauses abgeschlachtet hätten Diese Angabe hielt er auch in dem später gegen ihn und seine Schwiegermutter, die Gesindevermieterin» Roß, eingeleiteten Meineidsprozeß aufrecht und mußte deshalb/ schließlich ins Gefängnis wandern. Schon danials fragte man sich: vergeblich, was Maßloff zu dieser unglaublichen Erzählung bewogenhaben könnte. Es fiel ferner auf, daß auch seine Schwiegermutter die Familie Lewy ohne jeden äußeren erkennbaren Anlaß wider besseres Wissen der Mordtat verdächtigt und daß selbst seine Schwester die) unwahren Angaben ihrer Familienangehörigen nach Kräften, unterstützt hatte. Dazu kam, daß die Schwester, eine jungver? heiratete Frau Berg, öfter mit Ernst Winter zu tun gehabt haben sollte und auch angeblich am Tage nach dem Morde in der Nähe der Fundstelle des Kopfes der Leiche gesehen worden war) Alle diese Angaben stellte nun die „Preuß. Korrespondenz" in einer! Form zusammen, aus der zu erkennen war, sie sei der Meinung/ Winter habe Frau Berg am 11. März in Abwesenheit ihres Mannes: besucht, sei von diesem in einer verfänglichen Situation überrascht - und in der Folge ermordet worden, um darauf von der gesamten: Familie beiseite gebracht zu werden. Dieser Artikel der „Korrespondenz" ging in die „Berliner Morgenpost", die „Danziger Neuesten Nachrichten", die „Elbinger Zeitung" und die „Ostdeutsche Presse"?/ über, deren verantwortliche Redakteure nunmehr im Verein mit dem Herausgeber der „Preuß. Korrespondenz", Adolf Zimmermann, von der Familie Berg wegen Beleidigung aus §§ 185, 186 und 187 verklagt worden sind. — Am 2. d. M. fand nun die Verhandlung gegen den Redakteur Bendisch aus Bromberg und den Redakteur Mehling. aus Danzig statt. Beide hatte der Schlosser Berg, ein Schwager des betreffenden Maßloff. wegen Beleidigung verklagt. Das Gericht beschloß, die Verhandlung zu vertagen, weil der Fall mit der Beleidigungsklage gegen die anderen Redakteure verbunden werden soll. Staatsanwalt Schweigger soll als Zeuge geladen werden. E. Breslau, 1. September. Am 10. August dieses Jahres waren bekanntlich 50 Jahre vergangen, seitdem das jüdisch-theologische Seminar (Fränkelsche Stiftung) eröffnet worden ist. Eine Feier des Jubeltages hat unterbleiben müssen, weil er in die Ferien-und Reisezeit gefallen ist. Aber zu Beginn des Wintersemesters gedenkt die Anstalt ihr Jubiläum festlich zu begehen. Die Bedeutung dieser Jubelfeier ist jedem klar, der in dieser Anstalt einen wertvollen Faktor für die religiöse und wissenschaftliche Entwicklung des deutschen Judentums erkannte. Zahlreiche Männer, die hier herangebildet wurden und jetzt teils, als Lehrer jüdischer Wissenschaft, teils als Führer und Seelsorger jüdischer. Gemeinden in der alten wie in der neuen Welt wirken, haben sich zu einem Festkomitee zusammengeschlossen. Von den Greisen, die vor einem halben Jahrhundert als die ersten Hörer die Lehrsäle des Seminars betraten, bis zu denen, die ihre Studien erst begonnen, alle werden sich vereinen, um den Ehrentag ihrer Anstalt würdig zu begehen. Ueber den Termin für die Feier des Festes und die Weise der Feier wird wohl bald Endgültiges verlauten. Ich werde Ihnen nähere Mitteilungen darüber zugehen lassen. o. Altona, 30. August, lieber die Zulässigkeit der Beisetzung von Aschenurnen auf israelitischen Friedhöfen ist dieser Tage von dem Regierungspräsidenten in Schleswig anläßlich eines ganz konkreten Falles die folgende Entscheidung getroffen worden. Der diese unterm 14. Juli d. I. ergangenen Entscheidung zugrunde liegende Tatbestand ergibt sich ohne weiteres aus dem Wortlaut des Bescheides, der an den Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn gerichtet und folgenden Wortlaut hat: Schleswig, 14. Juli 1904, „Die Beisetzung von Aschenurnen widerspricht der jüdischen Glaubenslehre und ist geeignet, in den Kreisen der jüdischen Glaubensgenoffen' die lebhafteste Beunruhigung hervorzurufen. Der Herr Oberrabbiner zu Altona hat daher mit Recht zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, daß die Beisetzung der Asche krematorifch Verbrannter auf jüdischen Friedhöfen nach dem israelitischen Religionsgesetze unzulässig ist. Da der Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn eine der Auffassung des Oberrabbiners gegenteilige Anschauung vertritt, nehme ich Veranlassung, daraus hinzuweisen, daß die Beisetzung von Aschenresten auf Friedhöfen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Juli 1863 verstößt. Wenn es im § 21 a. a/O. heißt, daß die Juden auf einem jüdischen Begräbnisplatze zu bestatten sind, so ist damit zum Ausdruck gebracht worden, daß den Juden ein besonderer Begräbnisplatz gestattet wird sowie daß eine Bestattung, d. h. eine Beerdigung ihrer Toten, stattzusinden hat. Es ist nicht angängig, diese Bestimmung dahin auszulegen, das; an Stelle der rituellen Beerdigung jegliche andere Art der Bestattung treten darf. Ich weise den Vorstand hiernach an, die Aufnahme von Aschenresten aus dem jüdischen Friedhose nicht zu gestatten. --- Heidelberg, 2. September. Zu der Frage der Ausschließung der Juden von den Unteroffizierschulen wird den „Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" geschrieben: Die in der Presse wiederholt zur Sprache gebrachte Ungehörigkeit, daß die Militärbehörden durch ihre Ausschreiben betreffs Anmeldung junger Leute als Unteroffizierschüler den Juden den Weg zu den Unteroffizierschulen versperren, hat bei den höheren militärischen Stellen keine Beachtung gefunden. Das kann uns jedoch nicht hindern, immer wieder auf diese Umgehung des Gesetzes hinzuweisen. Nachstehende Bekanntmachung enthält das Heidelberger Amtsblatt wiederholt: „ * , Bekanntmachung. Nach einer Mitteilung der Inspektion der Infanterie-Schulen hat dieselbe für die diesjährige Herbsteinstellung noch Bedarf an jungen Leuten zwischen 17 und 20 Jahren, welche bei Unteroffizierschulen eintreten wollen. Einstellung erfolgt am 15. Oktober d. I.