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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-09-09 · Heft 37 (9.9.1904) · p. Seite 436

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 37 (9.9.1904)
Date
1904-09-09
Page
Seite 436 (sequence 4)
Language
German
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8. Wenn die Juden zum Gottesdienst in die Synagoge kommandiert werden, so muß der Aelteste von ihnen das Kommando führen, der die Mannschaften dann nach der Kaserne zurückbringen muß. Einzelnen Juden darf nur mit besonderer Vorsicht Urlaub gewährt werden und zwar nur mit Erlaubnis des Chefs. Jedermann, der diese Verordnung durchgelesen hat, muß es. klar sein, daß die zu Spitzeln degradierten Truppenchefs in der russischen Armee so sehr mit ihren Polizeilichen Aufgaben überhäuft sind, daß sie nicht mehr Zeit haben, für die militärische Ausbildung der ihnen unterstellten Truppen zu sorgen. 'So wird die Armee nicht gegen den äußeren, sondern nur gegen den inneren Feind gerüstet. Zu welchen. Konsequenzen das führen muß, ist klar. Und noch-ein Punkt muß hervorgehoben werden: das ist die wahrhaft entsetzliche Lage des jüdischen Soldaten in der russischen Armee, die so ungeschminkt und grell in der angeführten Verordnung zutage tritt. Und doch wird von Kennern der Verhältnisse bestimmt versichert, daß diese Anklagen gegen die jüdischen Soldaten absolut unberechtigt seien und nur dem blinden Judenhaß ihre Entstehung und Weiterverbreitung danken. Wer nach den Ursachen der ständigen Niederlagen forscht, wer es unbegreiflich findet, daß eine solche Riesenmacht wie Rußland von dem kleinen japanischen Jnselvolke so aufs Haupt geschlagen werden konnte, der wird den Zustand einer Armee, die durch solche Erlasse wie der obenerwähnte notwendig demoralisiert werden muß, mit in Betracht ziehen müssen. * In der Begründung eines Urteils in einem großen Prozeß hat, wie wir bereits in der vorigen Woche berichtet haben, der Käffationshof, das höchste Gericht in Rumänien, eine Entscheidung ausgesprochen, die für die Stellung der Juden dieses Landes von weittragender Bedeutung ist. Es wird darin ausgeführt, daß die in Rumänien lebenden Juden, soweit sie nicht Untertanen eines anderen Staates sind, mit Ausnahme der politischen dieselben Rechte genießen sollen wie alle anderen im Lande geborenen Bürger. Da nach bisherigem Brauch alle die Juden angehenden Fälle nach dem Fremdengesetz behandelt, die Juden damit also offiziell für Fremde oder Ausländer erklärt worden sind, so wird damit die allgemeine Stellung und die Lage der rumänischen Juden eine ganz andere werden. Wenn man diese neue Entscheidung mit zwei anderen desselben Gerichtshofs zusanunensaßt, daß nämlich die vor der Naturalisierung ihrer Eltern in Rumänien geborenen jüdischen Kinder als rumänische Bürger zu gelten haben, und daß es gegen das Gesetz verstoße, jüdische Einwohner als solche aus dem Land zu treiben, so möchte man wohl der Hoffnung Raum geben, daß endlich bessere Zeiten für die Juden in Rumänien kommen werden, wenn diese Hoffnung nicht gar zu oft schon getrogen hätte. Zwei neue Synagogen. 8. Berlin, 4. September, wei monumentale Bauwerke konnten am heutigen Tage ihrer Bestimmung übergeben werden: Die Großgemeinde vollzog die Einweihung ihrer neuerbauten Synagoge in der Rykestraße, während die orthodoxe Separatgemeinde Adaß Jisroel ihre Mitglieder aus der alten Synagoge, die mehr als drei Jahrzehnte hindurch gottesdienstlichen Zwecken diente, in eine neue Andachtsstätte in der Artilleriestraße überführen konnte. Die Einweihung der Synagoge Rykestraße, welche im Nordosten Berlins zwischen Schönhauser- und Prenzlauerallee gelegen ist, fand heute Mittag 12 Uhr in feierlicher Weise statt. Weit über die Zahl der Besucher hinaus, die sie bestimmungsgemäß fassen soll, war die Synagoge von einer festlich gekleideten Menge gefüllt, und sehr groß war die Schar der draußen Harrenden, die vergeblich Einlaß begehrten. Seitens der Stadt waren die Herren Stadtverordnetenvorsteher Dr. Lang er Hans, Vorsteher-Stellvertreter Dr. Michelet, Justizrat Cassel, Stadtschulrat Michaelis, Professor Glatzel und Stadtverordneter Giese erschienen, das Polizeipräsidium war durch zwei Polizeihauptleute vertreten. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hatte sich fast vollzählig eingefunden, ebenso waren die Mitglieder des Repräsentantenkollegiums und verschiedener Verwaltungskommissionen in stattlicher Zahl zur Stelle. Mit dem vom Tonkünstlerorchester intonierten v-äur-Präludium von Händel setzte die Feier ein. Alsdann wurden unter den Klängen des Ma tauwü die sechs Thorarollen in die Synagoge gebracht und mit den üblichen zeremoniellen Gebräuchen, die Kantor Stabinski mit kräftiger, wohltönender Stimme leitete, das Oeffnen und Schließen der heiligen Lade vollzogen. Rabbiner Dr. Eschelbach er entzündete darauf das ewige Licht und sprach das Weihegebet, in welchem er dem heißen Danke Ausdruck gab, daß es der Gemeinde bes.chieden sei, dem alten Glauben eine neue Stätte zu schaffen, und den Wunsch anssprach, daß dieser Glaube in dem neuen Hause wirken möge zu voller Kraft und Heil und Segen von ihm ausströme. Nachdem alsdann der Chor den Psalm 100 gesungen, hielt Rabbiner Dr. Rosenzweig die Festpredigt, der er die Worte Davids (I. Buch der Chronik Kap. 16) unterlegte: „Rühmet seines heiligen Namens, es freue sich das Herz derer, die da suchen den Ewigen, suchet den Ewigen und seine Macht, suchet sein Antlitz immerdar. Gedenket seiner Wunder, die er getan, seiner Wunderzeichen und der Rechte seines Mundes." In wohldurchdachter Rede erörterte er an per Hand dieses Textes zunächst die Bedeutung und Berechtigung des Gotteshauses, welche sich als eine Folge unserer menschlichen Natur ergibt, da das an Leid gekettete Menschenleben alle Zeit einer Kraft bedürftig bleiben' wird, die es hebt über das schattenhafte Menschendasein, und schloß daran die Bedeutung und Berechtigung des jüdischen Gotteshauses, das zwar geweiht ist der Erhaltung der jüdischen Eigenart, aber als letztes Ziel und als Hochgedanken doch verkünden soll das Gemeinschaftsleben der Menschheit, der durch Liebe und Frieden geeinten Menschheit, dessen Kern ist, nicht nur treue Israeliten, sondern auch gute und edle : Menschen zu erziehen. Der Chor sang darauf den von seinem bewährten Dirigenten Herrn Alexander Weinbaum instrumentierten Psalm 24, dann folgte das Gebet für Kaiser und Reich und zum Schluß der Sulzerffche Psalm 150, der ebenfalls von Herrn• Weinbaum für Männerchor umgesetzt worden ist. Die Chorgesänge wMden von dem vierzig Mitglieder zählenden Chor mit liebevoller und musikalischer Präzision ausgesührt. In trefflicher Weise, lvkü'de der Chor hierbei von dem Tonkünstlerorchester unterstützt und dm Wrkung der , musikalischen Darbietungen war eine um so glanzvollere, als in der neuen Andachtsstätte die Akustik zu wahrhaft prachtvoller Entfaltung gelangt. Die Synagoge Rykestraße ist innerhalb eines Jahres durch die jüdische Gemeinde in eigener Regie erbaut worden. Das Grundstück, : auf dem der Bau errichtet ist, hat nur eine schmale Straßenfront, während das Hinterland bedeutende Abmessungen hat. An der Straßenfront ist ein stattliches Gebäude für die 7. Religionsschule der jüdischen Gemeinde errichtet, das in fünf Etagen acht Klassen für etwa 400 Kinder und die erforderlichen Dienstwohnungen und Nebenräume bietet. Zwei breite, mit kostbaren, mit durchtriebener Bronze beschlagenen Eingangsportalen versehene Durchfahrten, die durch zwei Stockwerke reichen, führen auf den geräumigen Vorhof, an den die Synagoge sich anschließt. Diese Anordnung bietet den großen Vorteil, daß der Hauptverkehr von und zur Synagoge dem Straßenverkehr entzogen ist und auch der Gottesdienst nicht unter störenden Straßengeräuschen zu leiden' hat. Die Fassaden der Synagoge sowohl wie des Vorderhauses sind in märkischen Backsteinformen durchgeführt, nur wenige Formsteine sind hierbei verwendet; eine Belebung! der Flächen ist durch Anwendung geputzter Flächen erzielt, die gerade ' in Verein mit der kräftigen Backsteingliederung dem Auge eine

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