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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-09-02 · Heft 36 (2.9.1904) · p. Seite 430

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 36 (2.9.1904)
Date
1904-09-02
Page
Seite 430 (sequence 10)
Language
German
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430 Der König verlangte dann ein Gutachten des Geheimrates und Generalfiskals d'Asnieres. Dieser (7. Januar 1782) verneinte die Möglichkeit, den Juden den Schiffsbau zu untersagen? „Freiheit und Konkurrenz", so legte er dar, „sind überhaupt die Seele des Handels und aller Gattungen von Gewerbe; daß diejenigen, die eine Nahrung treiben, es nicht gern sehen, wenn andere-sich auch damit abgeben, ist ganz natürlich; ein jeder Mensch und eine. jede Gattung von Menschen, die zusammen ein Fach bearbeiten, suchen aus Gewinnsucht und Faulheit Monopolia zu erschleichen; da aber Gewinnsucht und Faulheit die vesteste Stützen des Staates notwendig untergraben, so muß auch der Staat so wenig als möglich die Monopolia begünstigen." Unordnungen, wie das Ueberbieten beim Lohn, seien "von der Polizei zu unterdrücken;, „die größte Unordnung ist aber, soviel ich weiß, die ausschließende Tiranney der Monopolisten." Baasch bemerkt hierzu: „Diese ebenso freimütige wie freisinnige Anschauung entsprach nicht den Intentionen an allerhöchster Stelle; der König war bekanntlich nichts weniger als judenfreundlich (?), und der Angriff auf die Monopolen dürfte ihm auch nicht sehr gefallen haben. Mittels Reskripts vom 17. Januar 1782 erging die Weisung, daß, da dem Moses einmal vom Admiralitätskollpg die Erlaubnis erteilt sei, und er deshalb Anstalten getroffen habe, er dies eine Schiff fertig bauen dürfe; es sei aber darapf zu sehen, daß er nicht nur redlich und tüchtig bauen lasse, sondern auch alleübrigen Vorschriften genau beobachte. Fürs Künftige sei keinem Juden ein Schiffbau ohne vorherige Anfrage beim Generaldirektorium zu gestatten." Bei diesem einen Schiffe mußte Moses es bleiben lassen. Als im Oktober 1782 Moses mit Hinweis auf das viele Holz, das er noch habe, um die Erlaubnis, noch ein Schiff zu bauen, nachsuchte, wurde er abgewiesen, da es „zum Nachteil der Rhederey der christlichen Kaufleute" diene. Noch 1784 wurde, als das Admiralitätskolleg in einem Attest den Moses einen „jüdischenKaufmann und Schiffs-Rheder" nannte, dies durch königliches Reskript untersagt. Ebenso wurde, als im Sommer 1800 der Königsberger Schutzjude Abraham Alexander um Erlaubnis bat, Parten in einem dortigen Schiffe zu kaufen, ihm dies von der ostpreußischen Kammer verweigert, obwohl der Jude dieses Mal die Reeder in ihrem eigenen Interesse auf feiner Seite hatte, die sein Gesuch befürwortet hatten, „weil hierdurch die Schiffsbauer der christlichen Reeder gewinnen würden." Von dem Bau neuer Schiffe durch Juden wollten auch damals noch die Reeder nichts wissen, obwohl das Seerecht keine Ausnahmen kannte. Ein königliches Reskript vom 17. Juli 1801 wies alle weiteren Gesuche ab: „das Recht, Reederei für eigene Rechnung zu treiben, gehöre nach dem Allgemeinen Landrechte zu den unbeweglichen Gütern, und diese für eigene Rechnung zu Erwerben, stehe den Juden nach dem Generalreglement nicht ohne ausdrückliche Konzession zu." Erft der Sturm von Jena und Auerstädt, der fünf Jahre später das morsche Staatsgebäude umwars, zerbrach auch dieses juristische Spinngewebe. Das Edikt vom 11. Mürz 1812 über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden stellte die Juden als Staatsbürger mit den Christen gleich, und seitdem dürfen auch sie, wie Heine im „Atta Troll" sagt, nicht nur „Bärenführer" sondern auch Schiffsreeder-sein. Der Bibliothekar der Hamburger Kommerzbibliothek berichtet aus dem 18. Jahrhundert namentlich auch noch von anderen Engherzigkeiten und Rankünen des Brotneides (wie es der Königsberger Reeder Moses ganz richtig bezeichnet hatte), die sich nicht nur gegen Inden richteten. Seite 30 seiner „Beiträge zur Geschichte des deutschen Seeschiffbaues" erzählt er, daß selbst freie Städte wie Hamburg auch den Juden gegenüber engherzig dächten und handelten. „Die Altonaer Grönlandsfahrt blühte auf, wozu auch viel beitrug, daß man dort den hamburgischen Juden gestattete, Anteil an der Reederei zu nehmen, was man ihnen in Hamburg selbst verboten hatte." Erst in der freieren Suft dieses Jahrhunderts hat sich die Reederei der Hansastädte wieder ungemein gehoben, woran auch die Juden ihren wohlgemeffenen Anteil haben. Und wenn auch der Dreschgras Pückler gedroht hat, nach Amerika auszuwandern, wenn der jüdische Generaldirektor der Hamburg-Amerikalinie, Ballin, noch weiter in den Vordergrund tritt — den Grasen Pückler wird ein tüchtiger Jude, der dem Weltverkehr solche Dienste leistet wie dieser Mann, ebensowenig fürchten wie die anderen Finsterlinge, denen sein Wirken Aerger verursacht. Der Lothlchild Lentrslsürns. ie Macht der amerikanischen Milliardäre hat zwar ans dem Geldmärkte die Alleinherrschaft der Rothschilds gestürzt, auf dem europäischen Festlande aber und besonders bei allen Juden gilt Rothschild noch immer als der reiche Mann par exeellenee, und der Name selbst ist der Gattungsname für alle „reichsten Leute" geworden. Jede Provinz, jede Stadt hat einen besonderen Rothschild und wenn es auch nur „ein Millionär von wenigstens zehntausend Mark im Vermögen" ist. Ob der Mann, den man weit und breit in Zentralasien als den Rothschild Zentralasiens kennt, sich wirklich mit dein europäischen Welthause messen kann, vermögen wir nicht zu sagen. Tatsache aber ist, das Ahron ben Chassokh in Buchara ein sehr reicher Mann ist, dessen geschäftliche Beziehungen bis Moskau, Odessa, Teheran, Kabul, Herat, Kandahar, Chokand, Kaschgar rc. reichen. In allen diesen und vielen anderen Orten hat der als Rothschild Zentralasiens bekannte etwa sünfundfünszig bis sechzig Jahre alte Ahron ben Chassokh seine Agenten und Vertreter. Er ist der Hofbankier des Emirs von Buchara und dieser wie auch sein Sohn und Erbe schätzen den jüdischen Hosbankier, der ihre Finanzgeschäfte besorgt und als Vermittler zwischen ihnen und den russischen Behörden in allen Geldangelegenheiten fungiert, sehr hoch, laden ihn zu allen feierlichen Gelegenheiten in den Palast und zeichnen ihn vielfach nach orientalischem Brauch durch Ehrengeschenke aus. Ahron ben Chassokh ist ein kluger Geschäftsmann, ein tüchtiger Politiker, intelligent und belesen und in seiner Art sogar ein gebildeter Mann. Er spricht fünf Sprachen: Persisch, Arabisch, Russisch, die Landessprache von Turkestan und in seiner Familie Hebräisch. Die orientalischen Juden sprechen mit Vorliebe hebräisch und zwar sehr gut. Wie alle Juden im Orient ist auch..Ahron ben Chassokh sehr gewissenhaft in der Befolgung aller religiösen Vorschriften. Er hat in seinem Hause eine kleine Synagoge, in welcher der Gottesdienst verrichtet wird. Ein Korrespondent des Londoner Standard beschrieb vor kurzem ' die Zeremonie des „Pid jon ha-ben", der er in dem nach außen sehr einfach, fast schäbig aussehendeü, innen aber mit allem orientalischen Glanz und Komfort eingerichteten Hause des zentralasiatischen Millionärs beigewohnt hat. Wir übergehen die sehr ausführliche Schilderung der Einrichtung des Hauses und der religiösen Zeremonie und geben lieber eine kleine Gerichtsverhandlung wieder, die Ahron ben Chassokh als von seinen Glaubensgenossen frei erwählter Richter

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