Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1904)
- Date
- 1904-08-26
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Wirksamkeit unmöglich machte. Allen, die sie kannten und ihr unermüdliches Wirken verfolgten, wird die Verstorbene unvergeßlich bleiben. Ehre sei ihrem Andenken! — Berlin, 15. August. In Charlottenburg starb heute nach langem schweren Leiden Sanitätsrat Dr. Alexander Auerbach im 52. Lebensjahre. Der Verstorbene war vor seiner Uebersiedelung nach Charlottenburg viele Jahre im Südosten und später im Zentrum Berlins als praktischer Arzt tätig. Er übte die ärztliche Praxis seit 1875 aus. Neben dieser betrieb er wissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiete der medizinischen Chemie. Der Ertrag davon ist in einer längeren Reihe von Einzelstudien und Berichten, die sich zumeist in der „Deutschen Medizinal-Zeitung" finden, niedergelegt. Eine Reihe von Jahren hindurch leitete Auerbach die medizinischchemischen Arbeiten in der Pros. Nitzeschen Heilanstalt für Harnkrankheiten. Er hielt dort auch medizinisch-chemische Kurse für Studierende und Aerzte ab. Ehre seinem Andenken! 6. Bromberg, 16. August. ° Erst heute komme ich dazu, Ihnen über das Hinscheiden eines Mannes zu berichten, der in unserem öffentlichen Leben einmal eine bedeutende Nolle gespielt hat. Es ist dies der im Juli d. I. verstorbene Stadtrat Dagobert Fried - laender. Derselbe wurde im Jahre 1826 in Kolmar in Posen geboren, war von 1846 bis 1857 Buchhändler in Wollstein und von 1857 bis 1882 Inhaber eines Bankgeschäfts in Bromberg, welches er durch seine hervorragende Tüchtigkeit zu einem der bedeutendsten der Provinz Posen machte. Nebenbei betätigte er einen lebhaften Sinn für öffentliche Interessen und auch für jüdische Angelegenheiten. Er war jahrelang Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, später Magistratsmitglied und vertrat die Stadtgemeinde Bromberg im Provinziallandtage und schließlich auch im Herrenhause, in welches er auf erfolgte Präsentation berufen wurde und wo er neben dem Baron Mayer Karl v. Rothschild der einzige Jude war. Er war lange Zeit Mitglied des Repräsentantenkollegiums und des Vorstandes der Synagogengemeinde. Von 1882 bis 1892 lebte er in Frankfurt a. M. und von da ab bis zu seinem Tode auf seiner Besitzung in Breitenstein bei Konstanz. 1'. Hannover, 23. August. Am 1. k. M. sind 25 Jahre verflossen seit der Gründung des hiesigen israelitischen Mädchenpensionats F. Daniel. Genanntes Institut, welches sich die wirtschaftliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Ausbildung junger Mädchen zum Ziel gesetzt hat, ist vor 25 Jahren von der vor zwei Jahren Heimgegangenen Frau F. Daniel Hierselbst gegründet. Aus kleinen Anfängen entwickelte sich das Pensionat im Laufe der Jahre zu einem ansehnlichen, vielbesuchten Institut, dem nicht nur Zöglinge aus Deutschland, sondern auch darüber hinaus anvertraut wurden und werden. Einen ungeahnten Aufschwung erlebte aber das Pensionat seit Uebernahme desselben durch Frau Clara Dambitsch, Tochter der Gründerin. Die ehemaligen Räume des Pensionats genügten nicht mehr, so daß sich Frau Dambitsch genötigt sah, dieselben gegen größere zu vertauschen. Viele ehemalige Schülerinnen des Pensionats Daniel werden sich in Dankbarkeit und Freude der früheren und jetzigen Leiterin desselben erinnern; sie werden gern der Stätte gedenken, an welcher ihnen soviel Liebe und Hingabe zuteil geworden. Der jetzigen Leiterin, Frau Dambitsch, die mit Stolz auf die Erfolge vergangener Jahre rastloser Tätigkeit zurückblicken kann, möge es vergönnt sein, noch recht lange zum Heil und Wohl unserer weiblichen Jugend in unverminderter Kraft wirken zu können. — Osnabrück, 22. August. Die Strafkammer in Osnabrück als' Berufungsinstanz fällte, wie nmn politischen Blättern schreibt, ein Urteil, in dem allgemein ausgesprochen wurde, daß für jüdische Kinder eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem jüdischen Religionsunterricht nicht bestehe. Diese Entscheidung wird nicht verfehlen, allgemeines Aussehen zu erregen; sie steht in direktem Widerspruch zu den bekannten Ministerialverfügungen und würde, falls sie endgültig bestätigt wird, diese geradezu aufheben. Eine Publikation des Urteils hoffen wir bald bringen zu können. Daß damit die Sache nicht abgetan sein kann, ist selbstverständlich. o. Karlsruhe, 18. August. Vor einigen Tagen fand in der Synagoge die Schlußübung des vom Großherzoglichen Obecrate der Israeliten veranstalteten freiwilligen Kantorenfortbildungskurses I für die Bezirke Brette» und Bühl statt. Sämtliche Teilnehmer des Kurses waren zur Stelle. Im Aufträge des Großherzoglichen Oberrats wohnten der Schlußübung der Geh. Regierungsrat Dr. Mayer und der Sekretär Direktor Driesen bei. Außerdem haben an derselben auch einige Gäste teilgenommen. Znm Schluß dankte Geheimrat Mayer den Anwesenden für die Beteiligung und stellte einen weiteren Kursus in Aussicht. Er betonte namentlich, daß der Zweck dieser Veranstaltungen ein Mittel sein soll zur Hebung der Würde des Gottesdienstes auf dem Lande; und die Lehrer mögen imnrer mehr bestrebt sein, mit allen Kräften dahin zu wirken, daß der Synagogengottesdienst auf dem Lande würdiger werde. Hierauf erklärte er den Kursus für geschlossen. Herr Hauptlehrer Lehmann aus Lichtenau sprach dann namens seiner Kollegen dem Großherzoglichen Oberrat den Dank aus für die Veranstaltung des von allen mit Freude begrüßten Kursus, für die bewilligten Mittel hierzu, sowie für die Bemühungen zugunsten einer würdigeren Gestaltung des Gottesdienstes auf dem Lande. i. München, 18. August. Eine Bekanntmachung des Königlichen Kultusministeriums trifft, nach Einvernähme der Königlichen Negierungen, K. d. I., sowie der kirchlichen Oberbehörden, bezüglich des Religionsunterrichts an den gemäß § 1 der Verordnungen vom 18. April 1873, betr. die Errichtung und Leitung von Erziehungs¬ und Unterrichtsanstalten, einer polizeilichen Genehmigung unterliegenden derartigen Anstalten folgende Anordnungen: 1. Die Unternehmer und Leiter solcher Anstalten, deren Lehrplan die Erteilung von Religionsunterricht als Unterrichtsgegenstand versieht und bei welchen Schüler und Schülerinnen jeder beteiligten Konfessionen ausgenommen werden, sind verpflichtet, für die Schüler und Schülerinnen jeder beteiligten Konfession einen eignen ordnungsmäßigen Religionsunterricht einzurichten. Diese Verpflichtung besteht auch bei Anstalten, welche einen konfessionellen Charakter haben, sofern sie gleichwohl Schüler und Schülerinnen einer anderen Konfession, wenn auch nur als Hospitanten und Hospitantinnen bei den wichtigeren Unterrichtsfächern aufnehmen. 2. Die in der genannten Verordnung bezeichneten Aufsichtsbehörden sind befugt, die Unternehmer und Leiter dieser Anstalten von der in Ziffer 1 angeführten Verpflichtung von Fall zu Fall zu befreieu, wenn es sich nur um eine ganz geringe Zahl von Schülern und Schülerinnen handelt, für deren Religionsunterricht auf andere geeignete Weise genügend Sorge getragen ist, oder wem: sonst die einschlägigen Verhältnisse eine Dispensation nötig machen. 3. Dieselben Aufsichtsbehörden haben erforderlichenfalls Entscheidung zu treffen bezüglich der äußeren Einrichtung des Religionsunterrichtes für eine konfessionelle Minderzahl der Schüler und Schülerinnen einer Anstalt (Zahl der Unterrichtsstunden, Zusammenfassen verschiedener Altersstufen re.) 4. Die Aufsichtsbehörden haben sich vor ihrer Entscheidung mit der beteiligten kirchlichen Oberbehörde zu benehmen. Die Befugnis zur Beschwerdeerhebung gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde bemißt sich nach § 15 der mehrfach genannten Verordnung. 5. Die Unternehmer und Leiter der Anstalten sind verpflichtet, die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen einer Konfession, für welcbe nach dem Lehrplan der Anstalten die Erteilung eines besonderen Religionsunterrichtes nicht vorgesehen ist, der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, welche hiervon auch der für den Ort der Anstalt zuständigen einschlägigen Seelsorgestelle Kenntnis zu geben hat. Die Bedeutung dieser Verordnung, besonders auch für Schüler jüdischer Konfession, brauchen wir wohl nicht erst hervorzuheben. ----- Fürth, im August. Der Landesverein für israelitische Kultusgemeinden in Bayern versendet seinen neunten Rechenschaftsbericht für das Jahr 1903. Das Jahr verfloß ruhig unter der gleichmäßigen Arbeit der Vereinsorgane. Die Bestrebungen des Vereins waren dabei neben der Unterstützung der kleinen Gemeinden und bedürftigen Kultusbeamten beziehungsweise deren Witwen besonders auf die Abwehr von Verunglimpfung des Judentums gerichtet. Die Abwehrkominission (Sitz München, Vorsitzender: Rabbiner Dr. Werner) steht zum Zwecke des Rechtschutzes überall in Bayern, wo die jüdische Religion und wo Juden um ihrer Religion willen angegriffen werden, unentgeltlich mit Rat und Tat zur Verfügung. An Unterstützungen wurden im Jahre 1903 für 69 Gemeinden 8450 M. bewilligt, so daß die Summe der vom Landesverein in den neun Jahren seines Bestandes gewährten Unterstützungen 62405 M. beträgt.