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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-08-26 · Heft 35 (26.8.1904) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 35 (26.8.1904)
Date
1904-08-26
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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68. Jahrgang. No. 35. dkk Berlin, 26. August 1904 Vellage zur „Allgemeinen Leitung dcF Judentums" LorrelponLkn?m und Mschrtchtrn. Deutschland. ■A. Berlin, 21. August. Nachträglich erst werden die interessanten Details einer Gerichtsverhandlung bekannt, die vor der 8. Strafkammer des Landgerichts I. stattgefunden hat. Dort hatte sich der Chefredakteur der antisemitischen „Deutschen Hochwacht", Thomas Hübbe, wegen groben Unfugs zu verantworten. Gegenstand der Anklage war das Weihnachtsflugblatt der „Deutschen Hochwacht", in welchem wörtlich gesagt war: „Verflucht sei jedes Stück, und Unheil bringe es jedem Hause, jedes Stück unter dem Christbaum, das von Juden gekauft ist!" Wegen desselben Flugblattes war der Angeklagte in der schöffengerichtlichen Verhandlung vom 9. April d. I. freigesprochen worden; die königliche Staatsanwaltschaft hatte aber gegen das freisprechende Urteil Berufung eingelegt. In der Landgerichtsverhandlung bestritt der Angeklagte zunächst, daß das inkriminierte Blatt als „Flugblatt" beigelegen habe; es habe nur als Zeitungsbeilage gedient. Sollte es als „Flugblatt" ausgesaßt werden, so sei er nicht dafür verantwortlich, da er. nur für die Zeitung zeichne. Die Verfasserschaft stellte er in Abrede. Auf den Vorhalt des Vorsitzenden, daß der Inhalt des Blattes aufreizend wirken müsse, erwiderte der Angeklagte, daß der Inhalt die Folge der Tendenz der Partei sei, welcher seine Zeitung diene. Auf den Einwurf des Vorsitzenden, daß dann die Juden in derselben Weise schreiben könnten, entgegnete der Angeklagte: „Das tun sie auch! Wir brauchen nur ein beliebiges Parteiblatt herauszugreifen, und fast in jeder Nummer ist ein Artikel zu finden, der angreifbar ist." Der Angeklagte fügte hinzu, daß das Zeugnis des zum Termin geladenen Zeugen, Redakteur Alphonse Levh, der bekunden solle, daß sich durch das Blatt so und soviel Leute beunruhigt fühlen sollen, keinen Wert habe. Er wurde aber von dem Vorsitzenden dahin belehrt, daß das Gericht sich selbst über den Wert oder Unwert dieses Zeugnisses schlüssig machen werde. Der nunmehr als Zeuge aufgerusene Redakteur der Zeitschrift „Im deutschen Reich", Alphonse Levy, bekundete: „Das Blatt ist mir zugeschickt worden. Ich sah sofort, daß es nicht nur eine Notiz im redaktionellen Teile, sondern ein abgesondertes Blatt war. Daraus schöpfte ich die Ueberzeugung, daß sich die Warnung vor dem „Kaufen bei Juden" nicht nur an die ständigen Leser der „Deutschen Hochwacht" richten, sondern daß das Flugblatt zur weiteren Verbreitung gelangen sollte. Von einer Verteilung auf den Straßen habe ich nichts gemerkt; dadurch, daß die „Hochwacht" in -manchen Restaurationen aufliegt, ist aber sicher das Flugblatt auch in die Hände von Leuten gelangt, die nicht zu den Abonnenten des Blattes gehören. Von mehreren Glaubensgenossen ist mir mitgeteilt worden, daß sie sich durch den Inhalt des Flugblattes beleidigt gefühlt haben." Der Angeklagte bat hierauf, den Zeugen zu fragen, ob er das Blatt erst jüdischen Gewerbetreibenden gezeigt habe, die sich beunruhigt fühlen sollten. Redakteur Levh erwiderte, daß er das Blatt nicht jüdischen Gewerbetreibenden, 'sondern mehreren hiesigen Rechtsanwälten gezeigt habe, die sämtlich über den Inhalt entrüstet gewesen seien. Der Staatsanwalt beantragte hierauf 30 Mark Geldstrafe oder 6 Tage Haft, unter der Begründung, daß aus dem Blatte eine öffentliche, recht scharfe Aufforderung zum Boykott gegen die Juden festzustellen sei, daß mithin jeder der jüdischen Händler sich beunruhigt fühlen mußte. Der Angeklagte führte zu seiner Verteidigung folgendes aus: „Ich bin der Ansicht, daß von einer Beunruhigung der Oeffentlichkeit gar nicht die Rede sein kann. Es sind nur die Leser der „Deutschen Hochwacht", an die sich das Blatt wendet und zwar ganz exklusive Kreise, insofern exklusiv, als es sich nur um Leute handelt, die einen Christbaum halten. Es kommt in dem Blatte lediglich darauf an, einen Unterschied festzuftellen zwischen Christbaum und jüdischer Ware. Es handelt sich also nur um das Weihnachtsfest, nicht um einen Boykott gegen die Juden. Ich bin ferner der Meinung, daß das Zeugnis des Herrn Levh durchaus nichts besagt, weil er nicht beschwören kann, daß in Wirklichkeit jüdische Gewerbetreibende sich durch das Blatt beunruhigt gefühlt haben. Der Zeuge ist Generalsekretär des Zentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Der Zentral-Verein hat sich ausgesprochenermaßen die Aufgabe gestellt, antisemitische Blätter zu beobachten und gegebenenfalls gegen sie Anzeige zu erstatten. Die Herren werden gar nicht belästigt; sie suchen die Belästigung; es ist beinahe masochistisch zu nennen. Zum Beweise führe ich an, daß am Schluffe jedes Jahres" — (der Vorsitzende unterbricht den Angeklagten mit dem Bemerken, daßdiese Aussührungen über den Rahmen der Verteidigung hinausgehen.) „Wenn also die jüdischen Gewerbetreibenden sich beunruhigt fühlen, warum sind sie nicht hier anwesend? In dem Blatte sei immer nur von dem Stück Ware die Rede, nicht von einzelnen Personen. Es kann sich auch nicht um eine weite Verbreitung des Blattes handeln; eine solche kann ich höchstens als einen frommen Wunsch für die Ausbreitung unserer Auflage auffaffen. Es ist ziffernmäßig nachzuweisen, daß von einer weiten Verbreitung der Zeitung nicht die Rede sein kann. Der Inhalt des Blattes entspricht der ganzen Tendenz unserer Partei. So lange die Haltung des Blattes nicht verwehrt ist, kann es uns nicht verwehrt sein, entsprechend dieser Tendenz zu handeln. Wenn wir es ebenso machen würden, ein derartiges System in dem Anzeigen 'einzuführen, dann würden die Gerichte den Stoff gar nicht bewältigen können. Ich kann in jedem Richter'schen Blatte einen Artikel finden, der beunruhigen könnte. Der Paragraph 360, Absatz 11, auf den sich die Anklage stützt, kann unmöglich gegen mich in Frage kommen. In,diesem Paragraphen werden zwei verschiedene Dinge zusammengeworsen, nämlich ruhestörender Lärm und grober Unfug-" (Der Vorsitzende bedeutet hier dem Angeklagten, daß die gesetzlichen Bestimmungen dem Gerichte bekannt seien.) „Aus den anAesührten Gründen bitte ich um meine Freisprechung; falls das Blatt als Flugblatt aufgefaßt werden sollte, bitte ich um Einstellung des Verfahrens gegen mich." Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende den Urteilsspruch: Das Gericht habe die Ueberzeugung gewonnen, daß das Blatt absolut geeignet sei, eine Beunruhigung nicht nur bei Juden, sondern auch bei Christen hervorzurufen; namentlich führe der Satz: „Verflucht sei jedes Stück . . . ." zweifellos zu einer Beunruhigung. Die beantragte Strafe sei durchaus angemessen. Der Angeklagte wird demgemäß zu 30 Mark Geldstrafe bezw. 6 Tage Haft und in die Kosten des Verfahrens verurteilt. s. Berlin, 21. August. Die Synagogengesellschaft Potsdamer Brücke, die Eigentümerin des Hauses Potsdamerstraße 24, führte schon seit Jahren mit dem Magistrat einen Prozeß wegen der Kosten für die Beseitigung der Mißstände vor diesem Hause, bei dem es jetzt zu einem Vergleiche gekommen ist. Den'Klägern ist zwar nicht vie volle von ihnen verlangte Summe zugesprochen worden, immerhin hat man ihnen aber 55 000 Mark zuerkannt, und außerdem mußte sich die Stadt verpflichten, sämtliche durch den Umbau entstehenden Kosten zu tragen. Seit einigen Tagen ist man denn auch daran gegangen, zu den verschiedenen dort befindlichen Geschäften neue Zugänge zu schaffen, die Fußgängerbrücken ähneln, aber schonstellen sich der endgültigen Beendigung des unschönen Provisoriums neue Schwierigkeiten entgegen. Der Umbau wird nämlich zur Folge - haben, daß einzelne dort befindliche Räume ihren Zwecken nicht weiter dienstbar gemacht werden können. 8. Berlin, 21. August. Am 16. d. M. ist hier nach langem und schweren Leiden Frau Emma Eloesser gestorben. Sie war eine ebenso eifrige als geschickte Vorkämpferin in der Förderung aller Fraueninteressen, allgemeiner wie spezifisch jüdischer. Ihre besondere Teilnahme wandte sie dem hiesigen „Israelitischen Frauen-Unterstützungsverein" zu. Seit der Begründung des Vereins im Jahre 1883 hat sie diesem ihre ganze Kraft gewidniet und mit warmem Herzen für die humanen Zwecke desselben gewirkt, bis eine tückische Krankheit ihr die fernere

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