Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1904)
- Date
- 1904-08-26
- Page
- Seite 412 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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wmm beseitigen, so hat die amerikanische Regierung die Einrichtung getroffen, daß sie jedem naturalisierten russischen Juden, der einen Paß fordert und dabei ungefragt erklärt, daß er Jude sei, eine nichtamtliche Note mit dem Passe zugleich verabfolgt, worin auf die russischen Gesetze und Verfügungen hingewiesen wird, die für ihn in Betracht kommen. Das geschieht, wie ausdrücklich betont wird, nicht weil der Betreffende Jude, sondern, weil er in Rußland geboren ist; denn die Behörde weiß nie, ob der einen Paß Fordernde ein Jude ist und fragt auch nie nach seiner Religionszugehörigkeit. Damit aber die Note ja nicht so ausgelegt werde, als ob die Regierung es mit der Beschützung aller amerikanischen Bürger ohne Unterschied weniger ernst nehme, hat Staatssekretär H a y folgende Instruktion an den amerikanischen Botschafter in Petersburg gesandt: „Die beiliegende Note an amerikanische Bürger, die früher russische Untertanen waren und nach Rußland zurückzukehren beabsichtigen, läßt die Regierung allen in Rußland Geborenen mit dem Passe zugehen. Sie wird Ihnen lediglich zu Ihrer Information geschickt, und Sie werden dahin instruiert, daß Sie nicht die Bedeutung haben solle, als beabsichtigte die amerikanische Regierung nachzulassen in ihrem Bestreben, allen naturalisierten und eingeborenen Amerikanern während ihrer Reisen oder ihres Aufenthaltes im Auslande den vom Gesetze vorgeschriebenen Schutz zuteil werden zu lassen. Auch soll die Note nicht andeuten, daß die amerikanische Regierung irgendwie von ihrem Standpunkte zurückweiche, den sie gegenüber denjenigen russischen Gesetzen und Verfügungen einnimmt, welche die gleichmäßige Behandlung aller die Gesetze befolgenden Bürger ohne Rücksicht aus ihren Geburtsort verweigern." Noch mag bemerkt werden, daß jeder amerikanische Gesandte und Konsul ein für allemal die Instruktion hat, jeden amerikanischen Juden vor ungerechtfertigter Belästigung zu schützen. „Die Haltung der amerikanischen Regierung gegenüber derjenigen der russischen Regierung in dieser Frage ist", wie es in dem erwähnten amtlichen Schreiben an Simon Wolf heißt, „eine des beständigen und oft wiederholten Protestes (one ok permanent anci otk-repeateä Protest)." . MomkNtsuklishmm aus dem Arbeitsnachweis?' Vortrag, gehalten im Humanitätsverein B'nai B'rith in Wien von vr. zur. B. Taussig. s hat nicht in meiner Absicht gelegen, Ihnen heute weitläufige Auseinandersetzungen über die Institution des Arbeitsnachweises zu geben und die Bezeichnung dessen, was ich Ihnen ganz aphoristisch zu berichten gedenke, als Vortrag steht in argem Mißverhältnisse zu dem Inhalte desselben. Es wäre zwar verlockend, wenn auch nur in kurzem Abriß, die Geschichte der Institution des Arbeitsnachweises zu geben. Von England an, wo der Schwerpunkt in die Ausbildung füllt, welche der Arbeitsnachweis der Gewerkvereine erfahren hat; in Frankreich, wo bisher einerseits das Stellungsvermittlungsgewerbe im Vordergründe stand, das der gewinnsüchtigen Ausbeutung freiesten Spielraum ließ, anderseits die von Gemeinden aus ihren Mitteln erhaltenen Arbeitsbörsen von den Arbeitershndikaten verwaltete Institute sind, und endlich in Deutschland, wo diese Institutionen vor kaum einigen Dezennien *) Diese interessanten Mitteilungen des verdienstvollen und tatkräftigen Obmanns des Exekutiv-Komitees des Vereins für unentgeltlichen Arbeitsnachweis in Wien werden sicher auch bei uns allgemeines Interesse erregen. Die Red. zumeist von den Interessenten selbst, von Gewerkschaften und Genossenschaften, von gemeinnützigen und sogenannten frommen Vereinen, von letzteren nicht immer aus rein sozialwirtschaftlichen Motiven ins Leben gerufen wurden, bis heute, wo sie zu einem unentbehrlichen Faktor auf dem Arbeitsmarkte wurden und eine der Vollkommenheit nahe kommende Organisation aufweisen, ein Resultat, welches durch das Zusammenwirken der berufsgenosfenschaftlichen Organisation, der gemeinnützigen und fürsorglichen Vereine, Gemeinden, öffentlichen' Verbände und Verwaltungen zustande kam. Als beachtenswertes Beispiel hiezu diene das Vorgehen der Luxemburger Regierung, welche die Organisation eines informativen Arbeitsnachweises an die Postverwaltung angeschlossen hat. Die Postanstalten des Landes nehmen die Anmeldungen sowohl von Stellenangeboten wie von Stellengesuchen an, sammeln dieselben und bringen sie geeignet gruppiert durch Listen, welche an den Postschaltern angehängt werden — wie bei uns die Börsenkurse — zur öffentlichen Kenntnis. Das Postamt der Harrptstadt Luxemburg versieht hiebei die Funktion einer Zentrale. Doch von alledem vielleicht ein andermal mehr. Für heute habe ich mir eine andere Aufgabe gestellt: ich beabsichtige einfach als Mitglied Ihres geschüftssührenden Ausschusses einen etwas subjektiver gehaltenen Bericht, als dies anläßlich der Jahresversammlung möglich ist, zu erstatten. Ich hoffe, daß es hiedurch gelingen wird, die Ziffern des Berichtes zu beleben und Ihnen hiedurch unsere oder eigentlich Ihre Institution menschlich näher zu bringen. Beginnen wir beim Schalter für die weibliche Abteilung, wo unsere tüchtige Beamtin Fr. Manheimer ihres schwierigen Amtes waltet. Da beginnt aber auch gleich unsere Leidensgeschichte. Ein fast konstanter Stand von zirka 80 Kontoristinnen aller Kategorien: Stenographinnen, Maschinenschreiberinnen, Kanzlistinnen u. dgl. mehr. Man mag über das Eindringen des weiblichen Elements in dieses Fach wie immer denken — ich kenne ja die Ansicht derer, welche diese Tatsache beklagen und verdammen, weil sie hierin eine Entwertung der männlichen Kräfte erblicken — aber diese Elemente sind schließlich da und wollen sich betätigen. Gewiß wäre es außerordentlich heilsam, wenn es gelänge, dieselben auf andere Fächer hinüberzuleiten, es wäre dies eine dankenswerte Tätigkeit für einen fürsorglichen Verein für Frauenarbeit. Die Lösung der Frage der Pflegerinnenheranbildung und so mancher dem weiblichen Berufe näherstehenden Beschäftigung könnte da wenigstens teilweise Wandel schaffen — aber für den Augenblick ist es unsere Pflicht, für die an unsere Schalter Herandrängenden nach Möglichkeit zu sorgen, wobei allerdings noch zu bemerken ist, daß das von den Mädchen erworbene Geld zumeist in die gemeinschaftliche Haushaltungskasse fließt und nicht selten einen wichtigen Beitrag zu den Kosten der Erziehung der jüngeren Geschwister bildet, während der wohl höhere Verdienst 'der männlichen Mitglieder der Familie nur zu oft im Kaffeehause verraucht und verpufft wird. lieber die Entlohnung und die Ansprüche, die an solche Bewerberinnen gestellt werden, ein Beispiel krassester Natur, welches wohl nicht als Regel gelten kann, doch ein bedeutsames Streiflicht auf die Frage wirft: Für ein Detailgeschäst im sechsten Bezirk wird eine Kontoristin gesucht. Anforderungen: gute Handschrift, etwas Vertrautheit mit der Buchhaltung und Korrespondenz, gut Stenographieren und Maschinenschreiben, Kenntnis der ungarischen Sprache erwünscht. Entlohnung — 10 Kronen monatlich.