Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1904)
- Date
- 1904-08-26
- Page
- Seite 411 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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4111- Es ist sehr interessant, die s ch w e i z e r i s ch e Rechtsprechung mit der unsrigen hinsichtlich einer in den letzten Jahren oft ventilierten Frage, nämlich der: Unter welchen Umständen liegt in der Bezeichnung eines Israeliten als „Juden" eine Veschünpfung? zu vergleichen. Die III. Appellationskammer des zürcherischen Obergerichts sprach sich in einem Strafurteil wie folgt aus: „Es ist der Vorinstanz (Bezirksgericht Zürich) darin beizupslichten, daß in der Bezeichnung eines Israeliten als „Juden'' unter Umständen eine gewollte Beleidigung liegen kann, je nachdem der Ausdruck gebraucht wird. Dagegen geht die Vorinstanz zu weit, wenn sie sagt, daß in dem Gesellschaftskreise, welchem der Angeklagte angehöre — gemeint ist die nichtjüdische Gesellschaft — der „Jude" als ein „im Punkte der persönlichen Ehrenhaftigkeit nicht vollwertiges Subjekt der menschlichen Gesellscbaft gelte." Wenn man einen israelitischen Geschäftsmann kurzweg als „Juden" bezeichnet, wird in der Regel nicht angespielt auf dessen persönliche Ehrenhaftigkeit, auf seine inferiore Stellung in der menschlichen Gesellschaft, sondern auf dessen Gebahren speziell im Geschäftsverkehr, auf die sprichwörtliche Schlauheit, die Gewinnsucht, den Mangel an Loyalität re.. Eigenschaften, die nach vulgärer Auffassung dem Israeliten speziell als Geschäftsmann anhaften. Kränkend kann es nun für einen israelitischen Geschäftsmann sein, in diesem Sinne als Jude bezeichnet zu werden, wenn er, vulgär gesprochen. gar nichts von einem „Juden" an sich hat, d. h. wenn er im Geschäftsverkehr sich eines tadellosen Verhaltens befleißigt. Hat er sich aber in seinenl Geschäftsgebahren Inkorrektheiten zu schulden kommen lassen, die man geneigt sein kann, auf Rechnung seiner Abstammung zu schreiben, so kann er sich darüber nicht beklagen, wenn man ihm dies zu verstehen gibt. Eine solche Kritik seines Geschäftsgebahrens, wie sie eben landläufig ist, muß er sich eben gefallen lassen." (Siehe „Blätter für Zürcherische Rechtsprechung" III. Band Nr. 104). $ Schon oft hatten wir Veranlassung, vor den offiziösen russischen Depeschen zu warnen. Aber diese Warnung kann nicht oft und eindringlich genug wiederholt werden angesichts der unermüdlich fortgesetzten Bemühungen, von Petersburg aus durch den Draht die Welt zu verwirren, indem man Tatsachen fälscht, Ereignisse ableugnet oder entstellt. So hat auch in dieser Woche die russische Telegraphenagentur das folgende originelle Dementi verschickt: „In der amerikanischen Presse war behauptet worden, in Ostrowez (Gouvernement Radom) und in Partschew (Gouvernement Sjedlez) seien Jndenmetzeleien vorgekommen; in Ostrowez seien am 13. August 20 Personen getötet, in Partschew am 12. August 100 verwundet worden; die Zahl der in Partschew Umgebrachten sei nicht bekannt. Erkundigungen haben folgendes ergeben: Am 4. August ereigneten sich in Ostrowez antisemitische Unruhen, die vier Stunden dauerten; ein Jude wurde schwer verwundet und starb am folgenden Tage, 22 wurden leicht verwundet. Die Unruhen waren dadurch entstanden, daß ein jüdischer Knabe einen strenggläubigen Katholiken geschlagen hatte, was das Gerücht hervorrief, ein Christ sei durch Juden ermordet worden; nun wollten die Arbeiter (? Red.) an den Juden Rache nehmen. Was die Vorgänge in Partschew betrifft, so hatte die Polizei am 5. d M. einen Haufen Juden ohne Gewaltmaßnahmen anseinandergetrieben. Der Grund des Auflaufs war die Absicht der Juden, einen in Lublin getauften Juden zu verbergen. Bei dem Zusammenstoß mit der Polizei wurden 20 Personen leicht, aber niemand schwer oder tödlich verwundet." Dieses ebenso unwahre wie ungeschickte Dementi ist recht charakteristisch für die russische Berichterstattung. Also in Partschew soll die Polizei „ohne Gewältmaßnahmen" eine Ansammlung von Juden auseinandergetrieben haben, und trotzdem wurden dabei nach dem Eingeständnis der russischen Telegraphenagentur 20 Personen verwundet. Und das ohne Anwendung von Gewalt! In Ostrowez aber soll ein jüdisch er Knabe einen strenggläubigen Katholiken „geschlagen" haben und „die Arbeiter" wollten an den Juden Rache nehmen! Nein, die russischen Offiziösen müssen das Lügen doch noch besser lernen. Man braucht deshalb nicht darauf gespannt zu sein, wie das Dementi der folgenden Mitteilung lauten wird: „Petersburg, 18. August. Neue antisemitische Ausschreitungen haben gestern stattgefunden und zwar in Ostrowitz. Die Ausschreitungen dauerten mehrere Stunden. Zahlreiche Häuser der Juden wurden demoliert und die Bewohner tätlich angegriffen. Ein Jude ist heute seinen Verletzungen erlegen, 22 andere sind mehr oder minder schwer verletzt." Wahrscheinlich hat dort wieder ein Knabe einen strenggläubigen Katholiken geschlagen! Mit allem Eifer muß aber einer offiziösen russischen Lüge beizeiten entgegengetreten werden, die sich, wenn dies nicht geschieht, zu einer Legende des Antisemiten - Katechismus ausbilden kann. Bald nach dem Tode Plehwes berichteten offiziöse Korrespondenten aus Petersburg, daß ein gewisser Sikorski, ein Jude aus Kowno, festgenommen wurde, weil er bei einer Bootfahrt über die Newa ein geheimnisvolles Kästchen versenkt und dem Bootsknecht zehn Rubel Schweigegeld angeboten haben soll. Obgleich dieser Mann vorbestraft ist, sprach doch alles gegen seine Teilnahme an einem nihilistischen Attentat. Neuerdings wird nun aus derselben Quelle verbreitet, daß die bisherige Untersuchung „die Mitschuld" Sikorskis „festgestellt" habe. Wie uns aus durchaus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wird, entspricht diese Meldung keineswegs den Tatsachen. Die Untersuchung gegen den Genannten hat bis jetzt absolut nichts sestgestellt. Und auch ein dritter Verhafteter, der Sozialist Braunstein, ist nicht am Attentat beteiligt gewesen. Da die Untersuchung noch keineswegs abgeschlossen ist, läßt sich noch nichts näheres mitteilen. Aber es ist deshalb dringend notwendig, einer Legendenbildung schon von vornherein entgegenzutreten, da die Gegner gar zu gern das Attentat den russischen Juden in die Schuhe schieben möchten. * Da kein anderes Land der Welt so viele naturalisierte russische Juden beherbergt wie Amerika, hat auch keine Regierung die Paßfrage so ernst genommen, wie die Vereinigten Staaten in: Hinblick auf die Volksstimmung, wie sie noch jüngst in der von uns mitgeteilten Annahme darauf bezüglicher geharnischter Resolutionen seitens sowohl der republikanischen als auch der demokratischen Konvention zum Ausdruck gelangt ist. „Nach niemals", so heißt es in einem Schreiben des Staatssekretariats an den amerikanischen Politiker Simon Wolf, „ist ein Fall der Inhaftnahme oder üblen Behandlung eines amerikanischen Juden in Rußland zur Kenntnis der Regierung gebracht worden, ohne daß diese nicht in seinem Interesse interveniert hätte. Erst am 13. Juni 1904 ist unser Botschafter in Petersburg von neuem angewiesen worden, die Frage wieder zu eröffnen und der russischen Negierung die Resolution des Hauses vorzulegen als Beweis für die Unterstützung, die die Haltung der Regierung im Volke findet. Der Staatssekretär hat auch immer wieder von neuern die Aufmerksamkeit des russischen Botschafters in Washington auf den Gegenstand gelenkt, zuletzt noch am 1. Juli dieses Jahres." Da es öfter vorgekommen ist, daß naturalisierte russische Juden nach Rußland gereist sind, weil sie nicht wußten, was ihrer dort trotz des amerikanischen Passes harrte, und sie erklärt hatten, daß, Hütten sie das gewußt, sie der Gefahr aus dem Wege gegangen wären oder Schritte getan hätten, sie zu