Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 34 (19.8.1904)
- Date
- 1904-08-19
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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BM Direktor, die Herren" Auerbach, Dr. Worms (als dessen Nachfolger Dr. Leopold Stein aus Berlin am 1. Juni 1904 in Tätigkeit getreten ist), Wolfsohn, Levi und Frau Wolfsohn. Nach den Ergebnissen der letzten Volkszählung vom 1. Dezember 1900 befanden sich von 12 419 (9902) Juden in Sachsen: 3059 (2547) in Dresden, 6314 (4872) in Leipzig, 1137 (995) in Chemnitz, 114 (147) in Zittau, 208 (146) in Plauen, 116 (90) in Annaberg, 65 in Bautzen, 83 in Freiberg. Die eingeklammerten Ziffern sind die der Volkszählung vom 3. Dezember 1895. Der Gemeinderät bestand im Jahre 1903 aus den Herren: ^-Vorstehern: 1. Adolph Salzburg, 2. Gustav Meher, 3. Max Elb; B) Deputierten: 4. Max Arnhold, 5. Carl Samuel Glückmann, 6. Julius Hirsch, 7. Oscar Lesser, 8. Max Levi, 9. Eduard Richard Mattersdorff, 10. Dr. Arthur Päkscher, 11. Gustav Tuchler. Schon lange ist nicht nur in unserer, sondern auch in anderen israelitischen Religionsgemeinden Deutschlands das Bedürfnis empfunden worden, bezüglich der Pensionierung der Rabbiner und Beamten sowie bezüglich der Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu festen rechtlichen Grundlagen zu gelangen. In dieser Hinsicht alles der Regelung im gegebenen Einzelfalle zu überlassen und sonach die Angestellten auf den guten Willen der jeweiligen. Gemeindevertretung anzuweisen) schien aus Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen weder voni Standpunkt der Angestellten noch von dem der Gemeinden aus das Richtige. Es sind daher in Deutschland mehrfach Versuche gemacht' worden, die Pensionsverhältnisie für gewisse Beamtenkategorieen bez. für größere Bezirke einheitlicher Regelung entgegenzuführen. Da sich aber ergeben hat, siaß in absehbarer Zeit ein Abschluß und Ergebnis dieser Versuche nicht zu erwarten ist. glaubte der Gemeinde^ rat an die selbständige Erledigung der Angelegenheit für den Kreis unserer Gemeinde herantreten zu sollen, und es ist infolgedessen eine Pensionsordnung entworfen worden, welche die Reliktenverhältnisse für Rabbiner und Beamte, im wesentlichen entsprechend den Bestimmungen regelt, die für Beamte im Königl. Sächs. Staatsdienst in Geltung sind. Die Pensionsordnung ist in der Sitzung des Gemeinderates vom 10. November 1903 mit der Maßgabe zur Annahme gelangt, daß sie von und mit dem Jahre 1905 in Kraft treten soll: Rücksichtlich der bisher bereits Angestellten ist darin Bestimmung darüber getroffen, wer von ihnen der Berechtigung aus diesem Regulativ teilhaftig werden soll. — Die diesjährige vierte Gedächtnisfeier zum Andenken an Emil Lehmann fand am 25. Februar 1903 unter zahlreicher Beteiligung der Gemeindemitglieder und bei Anwesenheit mehrerer Angehöriger der Emil Lehmannschen Familie im Saale der hiesigen Fraternitasloge statt. Den Vortrag hielt. Herr Rabbiner Dr. Winter über die babylonischen Ausgrabungen und ihre Bedeutung für die Bibel. Eine Zuerteilung der Ehrengaben nach § 2 der Stiftüngssatzungen wurde in diesem Jahre nicht beschlossen; vielmehr hielt man es für angezeigt, wie durch die Statuten nachgelassen, die verfügbaren Mittel für das Jahr 1904 zurückzustellen. — Der Schriftführer der Gemeinde, Synagogeninspektor M. Bergmann, der seit 1. Juni 1873 das ihm übertragene Amt gewissenhaft und zu allseitiger voller Zufriedenheit verwaltet hat, ist zu unserem lebhaften Bedauern infolge überkommener Kränklichkeit seit Dezember 1903 behindert gewesen, seine dienstlichen Funktionen zu versehen und wurde von uns beurlaubt. Er tritt aus sein Ansuchen und da nach ärztlicher Ansicht vollständige Behebung seines Leidens und Eintritt vollständiger Arbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist, infolge Beschlusses des Gemeinderates mit dem 1. Juni 1904 in den woblverdienten Ruhestand. Vertretungsweise wurden seit Beginn seines Urlaubs die ihm obliegenden Geschäfte von dem schon bislang im Gemeindebureau aushilfsweise tätig gewesenen Lehrer A. Levi versehen und es ist vom Gemeinderat beschlossen worden, diesem, unter Belastung in seiner Stellung als Lehrer der Religionsschule, vom 1. April 1904 ab auch das Amt eines Schriftführers der Gemeinde zu übertragen, ihm dabei aber den Organisten Jacques Bendiner — ebenfalls unter Belastung in dessen bisherigem Amte — als Bureauassistenten beizuordnen: Wie in deu Vorjahren ist durch die rege Tätigkeit der Fraternitas- Loge auch diesmal die Ausrüstung und Entsendung der .Ferienkolonien bewerkstelligt worden. Auf. Ansuchen hat man dabei Kinder aus einer anderen Gemeinde, selbstverständlich auf deren Kosten, mitgenommen, so daß im ganzen 69 Kinder, darunter 12 von auswärts, zu versorgen waren. Ein Teil derselben, 20 Knaben', sämtlich von Dresden, wurden unter der Leitung des Lehrers Levi in einer Kolonie zu Spechtritz untergebracht. Ein anderer'Teil— 20 Kinder — und zwar 10 Mädchen und ein . Knabe aus Dresden, sowie 9 Knaben aus Teplitz, wurden unter der Leitung des Kantors Wolfsohn und seiner Gattin in einer Kolonie zu Tharandt versorgt. Der dritte Teil — 24 Kinder — und zwar 14 Knaben und 10 Mädchen, darunter drei Mädchen, aus Teplitz, wurden nach Waldhatts Heide bei Wittekind a.d. Saale entsendet und in der dort befindlichen Ferienkolonie verpflegt. Fünf anderen Kindern ist Beisteuer für Familien-Ferienpflege bewilligt und dafür ein Betrag von 330 Mark aufgewendet worden. Der Gesamtaufwand hat 4516,20 Mark betragen.—.Es hat im Kreise der Gemeinde und darüber hinaus Aergernis erregt, daß in dem der Dr. Güntz'schen Stiftung gehörigen Dresdener Anzeiger, Nr. 165, vom 16. Juni 1903, Seite 14, aus Anlaß der Reichstagswahl ein anonymer Aufruf zum Abdruck gelangt ist, der gröbliche Angriffe auf Juden und Judentum enthält. Man hat vorausgesetzt, daß der Vorstand dieser Stiftung die Veröffentlichung eines solchen Angriffs auf einen Teil der Stadtgemeindemitglieder in dem ihm unterstehenden Amtsblatte mißbilligt und daher angefragt, ob von dem erfolgten Abdruck des Aufrufs Kenntnis genommen, die damit verübte Ungebühr gerügt und der Wiederkehr solchen Vorkommnisses vorgebeugt worden sei.. Daraus ist erwidert worden, daß die Beschwerde dem verantwortlichen Inspektor des Adreßkomptoirs zur Aeußerung vorgelegt worden sei, daß dieser unter anderem erklärt habe, daß es ihm vollständig fern gelegen habe, das Judentum und insbesondere unsere Gemeinde durch Ausnahme des Aufrufes herabzusetzen — und daß die Bestimmungen der Stiftungsstatutensiber die Verantwortlichkeit der Anzeiger-Redakteure ein Eingreifen der Verwaltung in dieser Sache ausschließen. Hierbei konnte der Vorstand sich nicht beruhigen und hat in einer weiteren Eingabe auf die Grundbeftimmungen der Verwaltung des Königl. Sächs. Adreßkomptoirs hingewiesen, wonach der Anzeiger mit Rücksicht auf seine Eigenschaft als Amtsblatt öffentlicher Behörden, auf seine nahen Beziehungen zur Stadt Dresden und auf seine Bestimmung, von allen Bewohnern der Stadt und der Umgegend gelesen zu werden, sich von Einnahme eines einseitigen Parteistandpunktes fernzuhalten hat und was gegen Gesetze und gute Sitten oder gegen die Religion verstößt, von der Aufnahme unbedingt ausgeschlossen, ist, — und wo weiter bestimmt ist, daß auch vom Ankündigungsteile des Anzeigers alle Ankündigungen auszuschließen seien, welche gegen Gesetze und gute Sitten oder gegen die Religion verstoßen, außerdem solche, welche Beleidigungen enthalten oder sonst Aergernis zu erregen geeignet sind, und wo endlich der Stiftungsverwaltung das Recht der Oberaufsicht und Ueberwachung, auch des unmittelbaren Eingreifens gewahrt tft. Darauf ist ihm von der Stiftungsverwaltung mitgeteilt worden, daß wenn schon wiederholt geltend gemacht werden müsse, daß die ausschließliche und alleinige Verantwortung dem mit der Redaktion betrauten Beamten zustehe, dieser doch verständigt worden sei, daß der Wahlaufruf seines gegen das Judentum gerichteten Inhalts wegen von der Aufnahme in den Anzeiger besser auszuschließen gewesen wäre; weitere Maßnahmen müßten aber unter Bezugnahme auf den früher erteilten Bescheid ausdrücklich abgelehnt werden. Diese Bescheidung konnte im Kreise der Betroffenen Beruhigung nicht erzielen. Der Vorstand hat sich daher im Beschwerdewege an die Oberbehörden gewendet. Die Königl. Kreishauptmannschaft hat darauf lediglich die Beschreitung des Rechtsweges gegen den betreffenden Beamten anheim gegeben und auch das Königl. Ministerium des Innern hat sich dahin ausgesprochen, daß zu einem Einschreiten im Aufsichtswege kein Anlaß vorliege. — Die Einnahmen der Gemeinde betrugen 76367,35 Mark, die Ausgaben 71852,60 Mark. Fürstentum Birkeufeld, 5. August. Mitte vorigen Monats hatte das Fürstentum die Freude, den Besuch seines Landesherrn, des Großherzogs und der Großherzogin und des Erbgroßherzogs von Oldenburg, zu erhalten. Bei dieser Gelegenheit hatte Herr Landrabbiner Dr Lewit die hohe Ehre, zur großherzoglichen Tafel geladen zu werden. Das Hofmarschallamt machte Herrn Dr. Lewit die telegraphische Mitteilung, daß „Seine Königliche Hoheit der Großherzog Herrn Landrabbiner Dr. Lewit zur morgenden, Sonntag den 24. Juli abends 7 Uhr im Negierungsgebäude zu Birkenfeld stattfindenden Tafel einladen läßt." Hier unterhielten sich die Königlichen Hoheiten