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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-08-19 · Heft 34 (19.8.1904) · p. Seite 400

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 34 (19.8.1904)
Date
1904-08-19
Page
Seite 400 (sequence 4)
Language
German
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Wer wohl versteht, was sich so schickt und ziemt, - \ Versteht auch seiner Zeit ein Kränzchen abzujagen; Doch bist Du nur erst hundert Jahr berühmt, So weiß kein Mensch mehr was von Dir zu sagen. Der Psalmdichter hat sie alle gekannt, die einen, die langsam wie die Palmen wachsen und noch im Greisenalter blühen, sowie die anderen, die schnell emporschießen wie das Gras, das verschwindet, wenn ein einziger AVindstoß darüber hinfährt. Und wollen wir den Grund wissen für das Schicksal des einen und des anderen, so rufen wir uns nur das andere Goethewort ins Gedächtnis: Denn die Gesinnung, die beständige, Sie macht allein den Menschen dauerhaft; und jenen unvergleichlich schönen und wahren Spruch des jüdischen Weisen: Der Weg des Edlen ist wie das Licht des Frührots, dessen Helligkeit wächst bis zur Mittagshöhe; die aber im Dunklen wandeln, wißen selbst es nicht, aus welchen inneren Gründen sie schließlich zu Fall kommen müssen. Ein Berliner Arzt. - ksluslredkn. Von Dr. V. Marx-Westhofen (Elf.). ui s'exeuse, s’accuse. — Dieses Wort mag häufig die Ursache sein, daß einem allgemein bekannten Vorurteil nicht eher entgegengetreten wird, als bis es sich zu einer öffentlichen Anklage verdichtet hat. Sobald diese aber erhoben ist, werden die von ihr Betroffenen es wohl selten bedauern, daß sie ihnen Gelegenheit bietet, frei und offen den Sachverhalt zu besprechen und so zur Bekämpfung des Vorurteils beizutragen. Es wirklich aus der Welt zu schaffen, dürste ja doch nur in den seltensten Fällen gelingen. Zu diesen Vorurteilen rechne ich auch die Ansicht, materielle Interessen beeinflußten die Kasualreden. Herr Iwri wendet sich zwar nur gegen gewisse Auswüchse, die von ihm vertretene Ansicht ist aber, das wollen wir gleich zugeben, vielfach anzutreffen, weit mehr, als sie berechtigt ist, und jedenfalls häufig genug, um durch seine Ausführungen in manchen Kreisen von neuem aufzuleben. Widerlegt kann sie eigentlich nur durch die Praxis werden, nichtsdestoweniger dürften einige jetzt bereits nachträgliche Bemerkungen zu dieser für das Verhältnis des Rabbiners zu seiner Gemeinde überaus wichtigen Frage wohl am Platze sein. Neu ist die Klage nicht. Behauptet auch der Talmud, daß man aus der Trauerrede erkennen könne, ob der Verstorbene des ewigen Lebens teilhaftig werde, woraus wir wohl den Schluß zu ziehen berechtigt sind, daß man der Wahrheitsliebe des Redners im allgemeinen Vertrauen entgegenbrachte, so finden wir doch auch die Bemerkung, nicht nur die Toten, sondern auch die Leichenredner würden zur Rechenschaft gezogen werden, wenn diese nämlich unverdientes Lob spenden. Urteilen wir aber deshalb nicht zu schlecht über jene Zeiten. Einen genauen Einblick in die privaten Verhältnisse eines jeden konnte der Redner in den babylonischen Großgemeinden sicher nicht haben; viel Zeit, Erkundigungen einzuziehen, ließ man ihm nicht, denn bekanntlich hatte man es mit den Beerdigungen sehr eilig, die Hinterbliebenen werden gewiß auch nicht zunächst die Schattenseiten des Verstorbenen dem Prediger als Material übergeben haben, so daß dieser sich nur zu leicht einer Uebertreibung, wie sie gerade bei allgemeinen Redewendungen unwillkürlich Vorkommen, schuldig machen konnte. Derartiges — und das beweist die Möglichkeit dieser Erklärung — trägt ja auch heute am meisten dazu bei, die eingangs' erwähnteAnsicht entstehen zu lassen. Ein Bezirksrabbiner kann sich unmöglich j immer genau über eine Person in einer entfernten Gemeinde? informieren. Es kam schon vor, daß Rabbiner kurz vor der Beerdigung am Bestimmungsort ankamen, ohne zu wissen; wer gestorben sei. Darum kümmert sich aber das Auditorium bei seinem Urteil sehr wenig,', wenn der Prediger auch ' nur * reichlichen Trost spendet,! wo jeder Zuhörer weiß, daß die Trauer nicht gar so groß ist. Doch wenden wir uns nunmehr der normalen Praxis zu. So weit mir bekannt istsind Lobeserhebungen keine ' charakteristische Eigenschaft christlicher. Grabreden. Den Ton, ' der da oft angeschlagen wird, können wir gar nicht nachahmen. Das verbietet schon die Lebensfreudigkeit,' die sich in vielen! unserer religiösen Zeremonien und Gebeten bekundet. Hin- ' gegen fordert die religiöse Vorschrift, daß jedem Verstorbenen, selbst einem Kinde von 5 bezw. 6 Jahren (den Kindern der; Armen ein Jahr früher, weil der Verlust schwerer empfunden; wird!) eine Grabrede gehalten werde, in der seine bezw. seiner j Familie trefflichen Eigenschaften hervorgehoben werden sollen. \ Wenn es nun trotzdem eine Zeit gegeben hat, in der man nur > am Grabe hervorragender Männer sprach, so würde das erst! recht eine Erklärung dafür sein, weshalb bei der Verallgemeinerung die Leichenreden den Charakter von Lobeshymnen > annehmen mußten und das Publikum solche erwartete und! heute noch erw artet, wenn auch der Rabbiner sich bemüht, l sie zu einem tröstenden Zuspruch zu gestalten. Dieser wird heute als der eigentliche Zweck der Leichenrede aufgefaßt, i während sie früher — und dies erwartet man noch vielfach i an manchen Plätzen — den Schmerz bei der Schilderung der! Größe des Verlustes vermehren sollte (den Trost sprach man! erst nach der Beerdigung zu). Will man nun, wie Herr Dr. Norden verlangt, jeden Fall; nach seiner Eigenart behandeln, so muß man notwendig Werke oder Tugenden des Verstorbenen hervorheben. Dies geschieht, i wenn man sich an die Gesetze der modernen Homiletik halten; will, dadurch, daß man zum „Nachweis, daß der Mensch seinem , Leben ... an Inhalt reichlich zu ersetzen vermag, was ihm an Dauer gebricht"^ schildert, was der Verstorbene „an bleibenden Werken und Leistungen für sich selbst wie für einen; engeren oder weiteren Kreis zustande gebracht" (Maybaum, Jüdische Homiletik). Daraus erklärt sich nun, was dem , Rabbiner auch mitunter zum Vorwurf gemacht wird, daß er Dinge berührt, die mit der Religion nichts zu tun haben. Andererseits gibt der religiöse Standpunkt dem Prediger das Recht, Tugenden hervorzuheben, die vielfach als etwas Selbstverständliches angesehen werden, — übrigens keineswegs! so selbstverständlich geübt werden. Es sei nur daran erinnert, j daß der Psalmist das Familienglück des Arbeiters besingt und Salomo uns in seinem bekannten Liede zeigt, welche Frauentugenden zu preisen sind. Schließlich werden oft auch religiöse : Motive den Rabbiner zwingen, milder zu urteilen als die; öffentliche Meinung. „Und wenn der Frevler zurückkehrt von all seinen Sünden . . . und übt Recht und Gerechtigkeit . . . alle seine Missetaten, die er geübt, sollen ihm nicht gedacht! werden." Wir mögen ja oft bei Kasualien zu einem Auditorium sprechen, das unsere Predigten nicht gehört hat, aber sollten; wir darum unser Urteil nicht nach dem bilden, was wir aus i der Kanzel lehren? Machen wir uns wirklich einer Unwahrheit schuldig, wenn wir einen Fehltritt, den jemand vor Jahren; begangen hat, nicht als unauslöschlichen Makel betrachten?! Selbstverständlich darf man hierin nicht zu weit gehen, aber der Prediger ist kein Biograph, und darf deshalb das Recht

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