Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 33 (12.8.1904)
- Date
- 1904-08-12
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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macht, sondern ihr nur zur Verwaltung überwiesen worden ist. so beantragt der Unterzeichnete, diese Verwaltung abzulehnen." Der- Antragsteller sah in der Ausführung dieser Bestimmungen antisemitische Tendenzen, weil der Testator verfügt hat, daß nur.immer zum fünften Male die Stiftung einem Juden zufallen dürfe. Zunz hob hervor, daß er an sich, durchaus Neutral sei, er sei aber fort?) schrittlich freisinnig, .und deshalb meinte er mit Recht, daß hei. de^ > Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten nur die Qualität, nicht aber die Frage entscheidend sein dürfte, ob der Verfasser Christ oder Jude sei (sehr richtig). Die .Gesellschaft dürfe sich nicht dazu hergeben, solchen Bestrebungen Vorschub zu leisten (Bravo!). Der Redner glaubte, die Annahme der Stiftung, die auf dem Kongreß in Lindau ' erfolgte, könne rückgängig gemacht werden, da sie unter falschen Vor-: aussetzungen erfolgte. Man möge sie daher den Erben zur Verfügung stellen und sagen, diese Bestimmung paßt sich nicht für die Gesellschaft. In der Versammlung fanden diese Ausführungen entschiedene Ablehnung. Herr Sökeland-Berlin, Geheimrat Waldeyer- Berlin und Dr. Birkner-München sprachen sich dagegen aus und bestritten namentlich die Behauptung einer antisemitischen Tendenz.. Die Ablehnung fei jetzt, nach Jahren, garnicht mehr möglich. Herr Zunz schloß mit der! Erklärung, er hätte nur verhindern wollen, daß die Sache überhaupt totgeschwiegen werde. — Dresden, 2. August. Zur Ausführung des neuen sächsischen Gesetzes über die israelitischen Religionsgemeinden ist eine Verordnung des Kultusministeriums erschienen, aus der folgendes mitgeteilt sei : Aufsichtsbehörde erster Instanz für die israelitischen Religionsgemeinden ist in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, in allen anderen Orten die Amtshauptmannschaft. Erstreckt sich eine Religionsgemeinde über mehrere Amtshaüptmannschaften, so ist die Kreishauptmannschaft erstinstanzliche Aufsichtsbehörde. Oberaufsichtsbehörde ist das Kultusministerium. Der Genehmigung desselben bedarf es 1. zur Anstellung von Rabbinern und Religionslehrern, 2. zur Erbauung und Einrichtung von Syna-, gogen, gottesdienstlichen Gebäuden und Begräbnisplätzen, 3. zur Aust nähme von Anleihen, zum An- und Verkauf von Grundstücken sowie; zu deren Belastung. Der Aufsichtsbehörde erster Instanz ist vom. Vorstande der Religionsgemeinde Anzeige zu erstatten: 1. über die Wahlen der Gemeindeorgane, 2. über die Anstellung aller besoldeten. Gemeindebeamten, 3. bei Beginn des Kalenderjahres über Ort unö Zeit des regelmäßigen Gottesdienstes sowie über die Zusammensetzung. des Vorstandes. Von der Einrichtung des Religionsunterrichtes ist' dem Schulvorstande des Ortes, wie auch dem Bezirksschulinspektor Anzeige zu machen. M. Hamburg, 4. August: Die Deutsch-israelitische Gemeinde hat" den Verlust eines ihrer angesehensten Mitglieder zu beklagen. Herr Dr. H. B. Levy ist nach längerem Leiden im 71. Lebensjahre sanft' entschlafen. Der Verblichene war in früheren Jahren Mitglied, des Gemeindevorstandes, Präses der Talmud-Thora-Realschule und außerdem in vielen anderen gemeinnützigen Gemeindeinstitutionen tätigj.: Aber nicht nur in unserer Gemeinde, sondern auch im öffentlichen Leben Hamburgs hat er eine hervorragende Rolle gespielt, bereits im Jahre 1865 wurde er in die Bürgerschaft gewählt, der er bis zuiu Jahre 1898, also ununterbrochen volle 33 Jahre angehörte. Er war auch einige Jahre im Vorstand der Bürgerschaft tätig und Mitglied des Bürgerausschusses. In die Oberschulbehörde wurde er von der Bürgerschaft 1889 entsandt, außerdem gehörte er der Verwaltung des Naturhistorischen Museums und der Stadtbibliothek an. Dr. Levy war auch lange Jahre Vorsitzender des Budgetausschusses, seine Ansichten über Hamburgs Finanzen wurden sehr geschätzt und fanden selbst in den Kreisen des Senats weitgehendste Beachtung. Lebhaftes . Interesse widmete er allezeit der jüdischen Geschichte und Literatur) er war von heißer Liebe entglüht für seinen Glauben und versuchte weiteren Kreisen die Schätze der jüdischen Wissenschaft zugänglich zu machen. Der Verstorbene war der eigentliche Begründer des hamburgischen Vereins für jüdische Geschichte und Literatur. Er hinterläßt eine wertvolle Bibliothek namentlich jüdischer Handschriften und' Inkunabeln, zu wünschen wäre es aufs innigste, daß sie Hamburg erhalten bliebe. — Die gesamte hiesige Presse widmet dem Verstorbenen . höchst ehrenvolle Nachrufe. Der Hamburgische Korrespondent schließt seinen Nachruf mit den Worten: „Mit Dr. H. B. Levy ist ein guter alter Hamburger dahingegangen, der sein Können und seine Arbeitskraft der Vaterstadt immer freudig zur Verfügung gestellt hat." Die Beerdigung fand unter außerordentlich großer Beteiligung weiter Kreise statt. — Der Verstorbene. hatte die Verfügung getroffen, daß keine noch so einfache Trauerfeier abgehalten und keinerlei Gedenkreden gesprochen werden sollten. Im Trauerhause hatten sich die Vorsteher der-Gemeinde, des Synagogenverbandes uird Deputationen der verschiedenen Gemeindeinstitutionen eingefunden, neben den Verwandten und zahlreichen Freunden (Levy war ein Schwager des seligen Justizrats Meyer-Berlin) bemerkten wir auch namentlich viele ältere Mitglieder der Bürgerschaft, der Verwaltungsbehörden rc. Der vollständig schmucklose Sarg wurde von den Angestellten der Chewra- Kadischa, zu deren tätigen Mitglieder^ der Verstorbene viele Jahr° zehnte zählte, auf den Leichenwagen' gehoben. Die Bestattung fand auf dem alten israelitischen Friedhof in Ottensen an der Seite seiner schon längst dahingeschiedenen Eltern statt. Das Andenken des Verewigten wird weit über unsere Gemeinde hinaus stets in Ehren gehalten werden. Siegen, 4. August. Unsere neue Synagoge ist in dieser Woche feierlich eingeweiht worden. Der gesamte Vorstand der Synagogen- Gemeinde, sämtliche Mitglieder der Gemeinde von hier und aus der näheren und weiteren Umgegend waren anwesend. Auch aus verschiedenen Städten Westfalens, so aus Hagen, Gelsenkirchen, waren einige geladene Gäste erschienen. Als geladene Ehrengäste bemerkten wir u. a.: Herrn Landrat Dr. Bourwieg, Herrn Bezirkskommandeur Major Aschenborn, als Vertreter der Stadt in Stellvertretung des Herrn Bürgermeisters Delius Herrn Stadtrat Lübeck, Herrn Marx, Herrn Landtagsabgeordneten Ingenieur Macco, Herrn Justizrat Coßmann als Nachbar der Synagoge, Stadtrat Knops, die Vertreter der hiesigen Presse mit Ausnahme des Stöcker'schen „Volk", das mit einer Einladung nicht bedacht wurde. Die Geistlichen beider Konfessionen, denen Einladungen zngegangen, hatten nicht Folge geleistet. Die Herren waren nach ihren Mitteilungen am Erscheinen verhindert. Ferner waren geladen und erschienen sämtliche. Handwerksmeister, die irgendwie an der Erbauung und inneren wie äußeren Einrichtung der Synagoge Anteil haben. Kurz vor. 6 Uhr erschien in Begleitung des Herrn Lehrers Grünewald Herr Rabbiner Dr. Coblenz aus Bielefeld, früher in Siegen. Zur Ueberreichung des Schlüssels an den Vorsitzenden des Vorstandes der Synagogen-Gemeinde sprach Frl.Betti Stern ein Schlüsselgedicht von Dr. Julius Löwenberg in Hamburg, Schwiegersohn des Vorsitzenden der Synagogen-Gemeinde, Herrn Stern. Nachdem der letztere das Gotteshaus erschlossen, vollzog sich der Einzug. Dr. Coblenz sprach darauf ein Gebet, indem er Gott dankte für das Wohlgelingen des Tempels, ihm dankte dafür, daß er allen, die am Hause gearbeitet, gnädigen Schutz verliehen hübe und Segen herabflehte für alle, die sich zur feierlichen Einweihung zum ersten Male im neuen Gotteshause versammelt. Dann hielt Dr. Coblenz die eigentliche Weihepredigt. Eine tiefdurchdachte, geistvolle, wohl alle Anwesenden ergreifende Rede, der er als Disposition zu Grunde legte: Das Gotteshaus als Pflegestätte des Glaubens, das Gotteshaus als Pflegestätte der Sittlichkeit, das Gotteshaus, als Anregung zur guten Tat. Er unterließ es nicht, hinzuweisen darauf, daß die Duldsamkeit, die unbedingte Achtung auch vor dem Glauben anderer eine hohe sittliche Pflicht. Nach dem Chorgesang: „Die Himmel rühmen . . ." hielt Lehrer Grünewald eine Predigt, gleichfalls formvollendet und geistig tiefdurchdacht. Seiner Rede legte er bei Verwendung der von ihm ausgewählten und in der Synagoge verzeichnet befindlichen Sinnsprüche aus dem alten Testamente folgende Disposition unter: Das Gotteshaus als Mittel der Gotteserkenntnis und der Gottesverehrung und das Gotteshaus als Mittel zum Zwecke der Menschenverbrüderung. Nach einem Gebet für Kaiser und Reich und einem Chor: „Herr, deine Güte reicht so weit", sang Frau Sternheim aus Hagen die Arie aus „Elias" und Frau Engel-Gelsenkirchen: „Sei stille dem Herrn . . Beide Damen haben sich damit um den feierlichen Charakter der Einweihung schätzbare Verdienste erworben. Ein Schlußgebet des Herrn Lehrers Grünewald noch und die Festteilnehmer verließen unter den Klängen des Harmoniums das Gotteshaus; eine in allen ihren Teilen überaus erhebende Feier hatte damit ihr Ende erreicht. Nach der festlichen Einweihung begaben , sich die Gäste ins Hotel Kattwinkel, woselbst das Festessen stattfand.