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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-07-29 · Heft 31 (29.7.1904) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 31 (29.7.1904)
Date
1904-07-29
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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damals etwas angegriffene Gesundheit übergangen worden war, das Amt des Stellvertreters auf Samuel-Essen, als Schriftführer wird Rosenthal-Köln wiedergewählt. Der neue Vorsitzende wird statutengemäß in den Ausschuß des Provinzialverbandes der Rhein- Syn.-Gemeinden und in den Zentralausschuß des Rabbinerverbandes in Deutschland designiert; er votiert namens der Versammlung seinem Amtsvorgänger den herzlichsten Dank für dessen umsichtige und zielbewußte Leitung der Geschäfte des Rhein.-Rabbiner-Verbandes. — Nach gemeinschaftlichem Mittagsmahl referierte Frank-Köln „zur Errichtung von Bezirksrabbinaten im Hinblick auf die nächste Tagung des D.-J. G.-B." Nach dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Hebung des religiösen Lebens besonders in den kleinen Gemeinden, die nur durch den Rabbiner als religiösen Führer vor sich gehen könne, besprach der Referent die praktische Ausführung der geplanten Neueinrichtung, besonders hinsichtlich der Person des Bezirksrabbiners und der Bestreitung der durch diese Institution entstehenden Kosten. Nach lebhafter Diskussion wird die folgende Resolution angenommen: Der „Nhein.-Rabbiner-Verband hält die Einrichtung von Bezirksrabbinaten für die Landgemeinden behufs Aufsicht, Leitung und Regelung aller Verhältnisse und besonders Inspektion des Religionsunterrichts für ein Bedürfnis. Er beschließt, von dieser Resolution und ihrer Begründung dem RabbinerverLand in Deutschland zur weiteren Empfehlung, und dem D.-J. G.-B., im Hinblick auf die im nächsten Frühjahr stattfindende Generalversammlung, zur weiteren Beschlußfassung Kenntnis zu geben. — Sodann hält Rosenthal- Köln einen Vortrag über „Die jüngsten Versuche über das jüdische Moralprinzip." Die Ausführungen des Redners, die sich über das Prinzip der jüdischen Ethik bei Lazarus Cohen-Marburg und Steck elmacher ausführlich verbreiten und das.Verhältnis dieser verschiedenen Meinungen zu einander darzustellen versuchen, finden die lebhafte Anerkennung der Versammlung. — Ueber die Revision des Statuts des Rhein.-Rabb.-V erb." referiert darauf Samuel- Essen. Er weist auf die Verbesserungsfähigkeit und -bedürftigkeit des Statuts hin, besonders auch mit Rücksicht auf das neue Statut des Rabbinerverbandes in Deutschland; man beschließt, den derzeitigen Vorstand mit der Weiterführung der Angelegenheit zu betrauen. — „Unser Anteil an innerreligiösen Strömungen und am öffentlichen Leben der Gemeinde" wird gleichfals von Samuel- Essen besprochen; der Referent versucht die Stellung zu präzisieren die der moderne Rabbiner im Gegensatz zu dem der Vergangenheit zum heutigen Gemeindeleben und seinen Erscheinungen einzunehmen habe. — Darüber war, wenn auch nicht die Tagesordnung, so doch der Tag zur Neige gegangen, und man mußte sich, nach sechsstündiger Sitzung, trennen, nicht ohne das Bewußtsein, in gegenseitigem anregenden Gedankenaustausch zur Förderung der Ziele und Interessen des Standes, und damit des Judentums, beisammen gewesen zu sein. München, 20. Juli. Die hiesige Christlich-soziale Vereinigung richtete an den Stadtmagistrat und das Gemeindekollegium eine Eingabe, in der gebeten wird, die beiden Kollegien wollen 1. an die Kgl. Regierung das Ersuchen stellen, der Einwanderung ausländischer Juden nach Bayern erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und sie auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des bayerischen Gesetzes über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt für die Zukunft zu verhindern, mindestens aber doch einzuschränken, indem sie a) die Eingewanderten auf ihren gesundheitlichen Zustand und ihre Arbeitsfähigkeit . einer strengen Kontrolle unterzieht, b) den Nachweis genügender Subsistenzmittel fordert, wovon ein Betrag von vielleicht 400 Mk. pro Kopf als Wohlverhaltenskaution bei den öffentlichen Kassen fünf Jahre lang deponiert zu bleiben hätte, um Schiebungen vorzubeugen, e) die Grenzbehörde anweist, die Ausweispapiere der jüdischen Einwanderer aus ihre Echtheit und Vollständigkeit einer genauen Prüfung zu unterziehen und krankheits- oder sicherheitsverdächtige Individuen am Eintritt in das Königreich zu verhindern, 6) soweit sich die Grenzkontrolle als ungenügend erwiesen hat und die Einwanderung schon vollzogen ist, die Ortspolizeibehörde des Niederlassungsortes beauftragt, die erforderliche Kontrolle nachträglich in der gewissenhaftesten Weise vorzunehmen und Einwanderer, welche den zu erlassenden Bestimmungen in sanitärer und materieller Beziehung nicht entsprechen, ohne Verzug auf dem direktesten Wege über die Grenze zurückzubefördern; 2. die Kgl. Staatsregierung bitten beim Bundesrat die Ausarbeitung und Vorlage eines Gesetzentwurfs zu beantragen, welcher die Einwanderung von Juden und sonstigem unerwünschten Zuzug gesetzlich untersagt und verhindert; 3. die Gemeindebehörden des Königreichs einladensich dem Vorgehen der städt. Kollegien bei der Kgl. Staatsregierung anzuschließen; 4. bis zur Erwirkung reichsgesetzlicher und regierungsseitiger Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und, soweit diese nicht ausreichend ist, mittels geeigneter Anregung und Vorstellung bei der Kgl. Polizeidirektion die dauernde Niederlassung ausländischer Juden auf jedem gesetzlichen Wege verhindern, insbesondere,' indem die Eingewanderten zur pünktlichen Entrichtung der städt. Umlagen angehalten und bei Nichtzahlung derselben auf Grund des bayerischen Heimatgesetzes ihre Ausweisung beantragt, bezw. verfügt wird, weiters durch Versagung gemeindlicher Unterstützungen, insoweit solche nicht zur augenblicklichen Abhilfe eines Notstandes bis zur Abschaffung aus dem Gemeindegebiet nötig erscheint, sowie durch Anwendung jeder anderen gesetzlich zulässigen Maßnahme, welche dem gewollten Zwecke entspricht. — Das von dem hiesigen Antisemitenführer Wengg herausgegebene „Deutsche Volksblatt" schreibt über die traurige Newhorker Schiffskatastrophe: „Das ganze Schiffsunternehmen stellt eine nichtswürdige, bodenlos leichtsinnige und gewissenlose Spekulation zum Geldmachen dar, welche der Staat durch seine korrumpierten Beamten unterstützt. Und dieses durch und durch kapitalistisch verseuchte und regierte Amerika stellt für die Spitzen Deutschlands das Jdealland dar, und die englisch-jüdische Bande, die es beherrscht, wird von den deutschen Prinzen drüben besucht und geehrt und in Deutschland mit fürstlichen Ehren empfangen". Die Tatsache, daß Roosevelt, Vanderbilt und die Besitzer des verunglückten Schiffes keine Juden sind, ist Herrn Wengg natürlich genau bekannt, ihm aber gleichgiltig, da er es für seine Antisemitenpflicht hält, keine Gelegenheit zu versäumen, auf die Juden zu schimpfen und die „Spitzen Deutschlands" mit einigen Bosheiten zu bedenken. — Alts dem Elsaß, 18. Juli. Am 5. d. M. fand in Straßburg nach zweimaliger Verschiebung die diesjährige Generalversammlung des Elsaß-Lothringischen Rabbinerverbandes statt. Von 22 Mitgliedern waren 17erschienen. Der Vorsitzende Dr. Bloch-Oberehnheim eröffnete um 10 Uhr die Versammlimg, ernannte zunächst, .da der bisherige Schriftführer Dr. Wiener-Pfalzburg wegen seiner Berufung nach Antwerpen aus dem Verbände ausgetreten ist, Dr. Bloch-Dambach zum Schriftführer und.berichtete sodann über die Tätigkeit des Ausschusses im verflossenen Jahre. Hervorzuheben ist, daß Dank den Bemühungen des Ausschusses Hoffnung vorhanden ist, daß im nächsten Rechnungsjahr Dienstalterszulagen bewilligt werden, vorausgesetzt, daß die Konsistorien den Vorschlägen der Regierung zustimmen, bezw. ihr annehmbare Vorschläge unterbreiten. Hingegen sind die in Angriff genommenen Vorarbeiten zur Hebung und einheitlichen Gestaltung des Religionsunterrichtes noch nicht zum Abschluß gelangt. Nach dem Kassenbericht des Dr. Ginsburger-Sulz (Oberelsaß) referierte Dr. Marx-Westhosen über die Anstellung der Kantoren. Zur Verhütung verschiedener Mißstände beantragte er, der Ausschuß möge bei den Konsistorien dahin wirken, daß Kantoren nur durch schriftlichen Kontrakt angestellt werden dürften. Es gehöre dies insofern zur Kompetenz de.s Verbandes, als dieser sich auch für berechtigt halte, ihre - Anstellung durch größere Ansprüche, die er an sie stelle, zu erschweren und mithin auch verpflichtet sei, ihnen bessere Garantien zu verschaffen. Damit schloß die Vormittagssitzung. Nach zweistündiger Pause wurde die Debatte über diesen Punkt fortgesetzt. Nachdem jedoch Referent die Zusage erhalten hatte, daß der Verband, sobald er sich wieder veranlaßt sähe, die bisher von wenig Erfolg begleiteten Anträge betreffend bessere Vorbildung der Kantoren wieder einzubringen, auch diesen Antrag mit berücksichtigen werde, zieht er ihn wieder zurück. Es folgte nunmehr ein Referat des Dr. Ginsburger-Sulz über die rechtliche Stellung der elsaß-lothringischen Rabbiner. Während in der älteren Zeit die Stellung die gleiche war, wie sie die übrigen deutschen Rabbiner einnahmeu, wurden seit der Emanzipation Rechte und Pflichten der Rabbiner durch verschiedene Dekrete und Ordonanzen genau normiert, wobei jedoch besonders die Bestimmungen über die Rechte der Rabbiner innerhalb der Gemeinden viel zu wünschen übrig ließen.

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