Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 31 (29.7.1904)
- Date
- 1904-07-29
- Page
- Seite 368 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Wort des Segens auf den Lippen, den auf den Hausierhandel gehenden Hausvater, den „Landgeher" bis an die Schwelle des Hauses geleitet. - Es liegt so viel ergreifende Innigkeit in alledem. Hier ist dem landflüchtigen Ahasver eine Stätte des Friedens bereitet, in die Leid und Ungemach der Welt nicht zu dringen^ vermag. Die Welt brandet da draußen. Draußen hetzt ihn die harte Fron des Tages und oft sind Haß, Verachtung und Verfolgung auf seiner Ferse. In seinem Hause aber ist er; König und seine Königin ist das Weib. Was das Weib! Denn das Paradies, das wir uns soeben , in flüchtigen Strichen hervorgezaubert haben, ist für viele, für die meisten von uns ein verlorenes, in der Form mindestens verloren, in der vergangene Tage es uns schätzen und lieben lehrten. Und der Cherub mit dein Flammenschwerte, der uns den Eingang wehrt, ist die Not, ist der Zwang der Verhältnisse, der Kampf ums tägliche Brot. Das gilt für die Juden wie für alle anderen Volksgenossen. Die Mauern des Ghettos, die vor nunmehr einem Jahrhundert für uns deutsche Juden gefallen sind, haben uns statt manch anderer Freiheit, die wir ersehnt und erhofft hatten, an erster Stelle die gebracht, in Reih* und Glied, nur wehr- und waffenloser als viele unserer Gliedgenossen, in das Heer der Arbeitenden einzutreten. Die Gleichheit des Arbeitenmüssens ist die einzige, die man uns in vollem Umfange gewährte, freilich mit beträchtlichen Einschränkungen in bezug auf das Arbeitsgebiet. So gibt es keine jüdischen Offiziere und auch der Zugang zu den Richterstellen wie zu allen hervorragenden Lebenspositionen ist den Juden sehr erschwert. In den Niederungen des Daseins dagegen, da wo Handel, Industrie und Ackerbau das Szepter schwingen, ist es den Juden unverwehrt, 'wenn auch nicht gerade erleichtert, in den Wettbewerb einzutreten. Allzulange ist freilich auch dieses Stückchen Freiheit noch nicht errungen. Ackerbauende Juden waren früher in Deutschland unbekannt und unmöglich, das Handwerk unter den Juden auszubreiten, ist erst das Bemühen der letzten Jahrzehnte gewesen, da selbst nach der zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten Emanzipation jüdische Handwerker nur unter großen Schwierigkeiten, wenn überhaupt, die Erlaubnis zur Seßhaftmachung und Ausübung eines Handwerks erlangen korinten. In den meisten Gemeinschaften war damals die Zulassung der Juden numerisch beschränkt. Auch sie waren „Fremde" im Sinne des rumänischen Fremdengesetzes^ Mit schweren Opfern mußte Brief und Siegel erwirkt werden, bevor - die danach benannten „Schutzjuden" heimatberechtigt werden konnten. Heute klingt uns das, obwohl die letzten Spuren dieser Art von Gerechtsame sich bis gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts verfolgen lassen, wie ein Märchen aus dem finstersten Mittelalter, denn uns ist, wenigstens durch das Gesetz, unsere Bewegungsfreiheit so völlig gewährleistet, daß es schwer, jä unmöglich wäre, die Erwerbstätigkeit der jüdischen Frau gesondert von der allgemeinen weiblichen Erwerbstätigkeit zu behandeln. Es soll daher ein Bild der allgemeinen Erwerbsarbeit der Frau nach seiner Tatsächlichkeit, seinen Ursachen und Wirkungen gegeben und das, was über Besonderheiten und Eigentümlichkeiten im Erwerbsleben gerade der jüdischen Frau zu sagen ist, geeigneten Ortes eingeschaltet werden. Die Frau im Erwerbsleben! Das ist für viele noch ein unbestimmter Begriff, an dem gar manches haftet, was nicht schön, nicht angenehm und nicht „comme il faut“ ist. Mit den liberalen Berufen der'Frau als Aerztin, Lehrerin, Schriftstellerin, Künstlerin rc. macht man ja eine Ausnahme. Viel- . leicht weil nur Angehörige der höheren, auch materiell günstiger gestellten Volksschichten die zur -Vorbereitung erforderlichem Mittel ausbringen können; vielleicht weil das bei der Ausübung dieser Berufe vorauszusetzende Ausmaß von Bildung und Wissen ein über durchschnittliches ist, oder endlich, weil die gerade hier stark hervortretende ethische Seite den materiellen Untergrund einigermaßen verdeckt. Nicht so auf allen anderen Berufsgebieten. Da stellt das Moment des Erwerbs, des ganz gemeinen Gelderwerbs jede andere Tendenz in den Schatten und man glaubt sich daher mancherseits berechtigt, diese Nichtsalsgeldverdienerinnen gesellschaftlich niedriger einzuschätzen. Sehr zu unrecht. Denn hinter diesem schnöden Gelderwerb wohnt das beste und idealste, was der Mensch sein eigen nennt, wohnt die Selbständigkeit, die Charakterfestigkeit, die äußere Unabhängigkeit, kurz, alle die Eigenschaften, die den Menschen erst zur Persönlichkeit umschaffen und die Erhaltung seiner Eigenart verbürgen. Und das ist gleich wertvoll für Mann und Weib! Und dann! Ist denn die erwerbende Frau etwas so neues? Keineswegs. In einem der ältesten Dokumente der Kultur wird bereits die Frau als. eine Erwerberin ersten Ranges gerühmt. In unseren Gebetbüchern findet sich ein Loblied auf die Frau, wie es umfassender, uneingeschränkter und verehrungsvoller keine Literatur aufzuweisen hat. Es heißt dort: „Braves Weib,' wer findet das? Seltner ist ihr Kauf als Perlen." — Dann folgt eine Aufzählung alles dessen, was der rechten Frau zu tun obliegt. Und wahrlich, der Umkreis ihrer Pflichten ist nicht klein. Sie verwaltet Haus und Wirtschaft. Sie spinnt und webt. Feld und Gartenbau obliegen ihr. Darüber hinaus ist sie eine Handelsbeflissene ohnegleichen^ denn: „Sie erspäht den Acker, kauft ihn, Pflanzt den Weinberg, von der Hände Frucht, ‘ Zeug' bereitet und verkauft sie Und schafft Gürtel für den Kaufmann." So der Sänger. Und was er von der jüdischen Frau sagt, gilt, vielleicht mit Ausnahme dessen, was von ihrer kaufmännischen Tüchtigkeit erzählt wird, von dem Weib aller Völker. Bei den alten Germanen besorgte die Frau die Wirtschaft und den Feldbau. Sache des Mannes war der Krieg, die Ratsversammlung und das Trinkgelage. Von den Naturvölkern, seien es nun Indianer, Eskimos oder Malayen, erzählt uns Ellis in seinem trefflichen Buche: „Mann und Weib" daß die Frauen die Schöpfer und Pioniere jeder Art von Gewerbe gewesen seien. Auch unser deutsches Mittelalter berichtet von der gewerblichen Tätigkeit der Frau. Die Dichtung erzählt von Königinnen, die bei ihren Mägden saßen und spannen. Aber auch weit unantastbarere Dokumente, wie beispielsweise die alten Zunftordnungen, beschäftigen sich mit der gewerblichen Frauenarbeit. Da erfahren wir denn, daß sie grundsätzlich von keinem Gewerbe ausgeschlossen und am häufigsten im Textilgewerbe, der Wollenweberei rc. anzutreffen war. Auch ist der Fall nicht selten, daß eine Witwe das Gewerbe des Mannes weiter betreibt. Als das eigentliche Arbeitsgebiet der Frau aber war und ist bis auf den heutigen Tag die Landwirtschaft anzusehen. Das alles aber ist unbedingt als erwerbende Arbeit anzusprechen. Was heißt erwerben? Sich irgend ein Gut, sei es nun real oder ideal, zu eigen machen, indem man einen Gegenwert dafür gibt. Es gibt zwar auch arbeitsloses Einkommen, ourch Schenkungen, im Erbgang rc., aber das ist eben Einkommen und kein Erwerb. Die Regel ist, daß der, der etwas erwerben will, ein anderes, gleichwertiges dafür