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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-07-22 · Heft 30 (22.7.1904) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 30 (22.7.1904)
Date
1904-07-22
Page
Seite 2 (sequence 12)
Language
German
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Opfer falten werden. Die Tochter tötet sich, um der Verfolgung durch den Pöbel zu entgehen; der Christ wird erschlagen, obwohl er noch im Todeskampfe hinstammelt, daß er kein Jude sei; der Alte hadert mit dem Sohne, mit der Jugend, die mit ihren sozialistischen Ideen noch schlimmeres Unglück über die Juden herausbeschworen habe. Der Zionist kämpft für seine Ideale, bis er hört, daß die sozialistische russische Arbeiterschaft den Juden zu Hilfe eile, um dann die Waffe, die er schon gegen die Helfer erhob, sinken zu lassen. Das düstere Stück, das ein brennendes Problem im heutigen Rußland in seiner Weise zu lösen unternimmt, machte auf die Anwesenden einen tiefen Eindruck. Berlin, 18. Juli. Cohn contra Kohn hieß der etwas absonderliche und für die gegenwärtigen Verhältnisse traurig charakteristische Rechtsstreit, der kürzlich vom Amtsgericht und Landgericht zu gunsten des Verklagten entschieden worden ist. Bei dem Verklagten Kohn hatte sich der Kläger unter dem Namen „Cohrs" um die Stelle eines Reisenden schriftlich beworben und war unter diesem Namen angestellt worden. Erst als er zur Krankenkasse angemeldet werden sollte, .stellte es sich heraus, daß er nicht Cohrs, sondern Cohn hieß. Er wurde infolgedessen entlassen, beanspruchte darauf Gehaltszahlungwurde gegen den Prinzipal klagbar, ist aber in beiden Instanzen mit seinem Anspruch abgewiesen worden. In dem Urteile des Amtsgerichts heißt es u. a. nach den Bl. f. Rechtspfl.: „Wenn sich der Kläger dem Verklagten gegenüber bei Abschluß des Vertrages „Cohrs" nannte, so setzte er diesen über eine Eigenschaft in Irrtum. Diese Eigenschaft muß als eine im Verkehr wesentliche angesehen werden. Der Kläger hat sich beim Besuche der Kundschaft dieser mit seinem Namen vorzustellen. Es ist aber eine durch die Erfahrung bestätigte Tatsache, daß ein. den Kunden sympathischer Name diese eher zur Erteilung von Bestellungen veranlaßt, als wenn der Reisende einen Massennamen führt. Es kann dem Verklagten ohne weiteres geglaubt werden, daß er den Kläger nicht engagiert haben würde, wenn er seinen wahren Namen gekannt hätte, zumal er mit Rücksicht aus seine Kundschaft einen christlichen Vertreter engagieren wollte und der Name Cohrs ihn in der Annahme bestärken mußte, einen solchen engagiert zu haben. Mit Recht weist ferner der Verklagte darauf hin, daß die Gleichheit seines eigenen Namens — Kohn — mit dem des Klägers leicht Verwechlungen hätte veranlassen können". Das Landgericht hat sich diesen Gründen angeschlossen und den Verklagten zur sofortigen Entlassung für berechtigt erachtet, da die Beilegung des Namens Cohrs seitens des Klägers ein unzulässiger Vertrauensbruch sei. „Gerade das Verhältnis des kaufmännischen Prinzipals zu seinen Reisenden beruht, wie wenige andere Dienstverhältnisse, auf dem Vertrauen des ersteren und die Zuverlässigkeit des letzteren, besonders deshalb, weil der Reisende bei seiner fortgesetzten räumlichen Trennung vom Handelsgeschäfte der unmittelbaren Kontrolle durch den Prinzipal entzogen und seiner eigenen Gewissenhaftigkeit unterstellt ist. Zu der hiernach vom Reisenden dem Prinzipale geschuldeten Offenheit und Wahrheirstreue gehörte aber vor allem die Offenbarung seiner äußeren Persönlichkeit in einer Weise, die den Prinzipal jedem Zweifel hierüber enthebt. Es versteht sich ganz von selbst, daß hierfür oberstes Erfordernis die Nennung des wahren, dem Reisenden rechtlich zukommenden Namens ist." e. Zabrze, 17. Juli. Am 2. v. M. fand hier die Tagung des oberschlesischen Rabbinerverbandes statt. Der Vorsitzende, Rabbiner Dr. Cohn-Kattowitz, eröffnet die Sitzung und begrüßt die fast vollzählig erschienenen Kollegen. Anwesend waren die Kollegen Cohn-Kattowitz, Münz-Gleiwitz, Kopsstein-Beuthen, Kaatz-Zabrze, Ran-Pleß, Baeck-Oppeln, Norden-Myslowitz, Emmrich-Tarnowitz, Dienenmnn-Ratibor, Ellguther-Neiße, Braunschweiger-Kattow'itz und Galliner-Beuthen. Der Vorsitzende teilt mit, daß die diesseitige Kommission zur Teilnahme an der Beratung der Frage betreffend Wanderprediger vom oberschlesischen Gemeindebunde noch nicht einberufen sei. Ferner wird davon Kenntnis gegeben, daß das in der letzten Sitzung befchlossene Schreiben an den Zentralausschuß des allgemeinen Rabbinerverbandes abgesandt wurde und daß infolgedessen der Antrag Kopfstein aus Bildung von Bezirksrabbinaten auf die Tagesordnung der am 7. Juni in Berlin stattfindenden Sitzung des Zentralausschusses gesetzt sei. Kollege Kopfstein wird zur Vertretung seines Antrages nach Berlin reisen; als Delegierter des oberschlesischen Rabbinerverbandes soll Kollege Münz an der Sitzung teilnehmen. Die Kollegen Norden und Emmrich erstatteten hierauf Bericht über den Entwurf eines Minimallehrplanes für jüdische Religionsschulen. Nach anregender Diskussion wurde beschlossen, den vorgelegten Entwurf zu vervielfältigen und ihn jedem Kollegen zukommen zu lassen. Ebenso sollen Merktaseln für den Religionsunterricht den einzelnen Kollegen zugesandt und über das also geklärte. Material in nächster Sitzung Beschluß gefaßt werden. Kollege Emmerich macht noch den Vorschlag, zur Ergänzung des Religionsunterrichts eine Wanderbibliothek anzulegen. — Alsdann referiert Kollege Kopfstein über das Thema: „Sollen die Schriften der jüdischen Religionsphilosophie Gegenstand des Unterrichts in den obersten Klassen der höheren Schulen . bilden, bezw. welche Schriften sollen gelesen werden?" Als Ergebnis der eingehenden Diskussion, in der auch auf die Schriften: Cusari, Chauwos ha-lewovvos, Emmunos we-Deaus, Pbaeclon.von Mendelssohn, Ethik von Lazarus, Wesen des Judentums von Güdemann u. a. hingewiesen wird, gelangt die vom Kollegen Cohn sestgestellte Resolution zur Annahme: „Die Versammlung ist übereinstimmend der Ansicht, daß es dringend notwendig erscheint, in den obersten Klassen der höheren Lehranstalten religiöse Zeitfragen mit den Schülern zu besprechen, um sie vor Jrrtümern zu behüten. Ganz besonders ist auf die Apologetik des Judentums Rücksicht zu nehmen. .Insoweit hierzu Auszüge ans religionsphilosophischen Schriften gegeeignet erscheinen, sind solche zu verwerten. Vor allem aber müssen die Schüler eingehend mit dem Wesen des Judentums vertraut gemacht werden." Hierauf spricht Kollege Münz über die Frage: ''„Was soll durch den Rabbiner geschehen, um der durch das überhandnehmende Vereinswesen drohenden Abstumpfung und Zersplitterung der Kräfte innerhalb der jüdischen Gemeinden entgegen- - zuarbeiten?" Der Referent führt aus, daß die Tätigkeit des Rabbiners eine regulierende sein müsse und daß es seine Aufgabe sei, in der Gemeinde ein gewisses Gleichgewicht zwischen den verschiedenartigen Vereinsbestrebungen herzustellen. Nach Erledigung einiger interner Angelegenheiten und einem ausführlichen Referat des Kollegen Kaatz über die Schrift des Pfarrers Naumann „Briefe über Religion" folgen nunmehr zum Schluß die eingehenden Darlegungen des Kollegen Kopfstein über die neugeschaffene Gesamtorganisation der deutschen Juden und die Stellungnahme des deutschen Nabbinerverbands zu demselben. Ph. Posen, 14. Juli. Der Königliche Kommerzienrat Adolf Kantorowicz, der Begründer und Seniorches der bekannten Eisengroßhandlung Adolf Kantorowicz in Posen, feierte am 1. d. M. sein fünfzigjähriges Geschäftsjubiläum, und die Fülle der Ehrungen, die ihm, dem anspruchlosesten, bescheidenen und am liebsten im Hintergründe wirkenden Manne dabei erwiesen wurden, zeigte wohl am besten, wie sehr Herr K. so recht eigentlich im Mittelpunkte alles dessen steht, was uns hier bewegt. Alle die Gratulationen und Würdigungen waren wohl zunächst an den hochgeachteten Kaufmann, mehr aber noch an den ganz vorzüglichen Menschen gerichtet, an den Menschen mit dem offenen Auge und dem warmen Herzen, dem allezeit bereiten Ratgeber und Helfer, der dabei der überzeugteste, vorzüglichste Jude ist. Wollen wir von ihm reden, so können wir ihn als Vorbild nicht nur für viele, sondern für alle hinstellen. Er, der überall Worte fand und heute noch unentwegt findet für die mannigfachen Interessen des Judentums, der, ohne daß es an die große Glocke kam und heute kommt, unentwegt für die Rechte der Juden eintritt und dabei mehr Erfolge erzielt, als nur je einer, hatte schon so oft durch sein persönliches Eingreifen Not gemildert, Hilfe geschaffen, daß ihm heute dafür der Dank wohl gebührt. Das Vertrauen der städtischen Körperschaften dokumentierte sich darin, daß er zum Stadtrat gewählt wurde, das Vertrauen der Gesamtheit darin, daß man ihn vor Jahren schon in den Provinziallandtag und gleich bei der Begründung in den Provinzialausschuß entsandte. Zahlreiche andere Ehrenämter wurden, von ihm mit derselben Unermüdlichkeit wahrgenommen. Ueberall war er der verständnisvolle Mensch und last not least, der gute Jude. So ist es also verständlich, daß dieses Geschäftsjubiläum auch für weitere Kreise Interesse bot und zu einer Feier sich gestaltete, über die das konservative Posener Tageblatt wie folgt berichtet: „In den Morgenstunden wurde dem Jubilar ein Ständchen von der Kapelle' des Jns.-Regmts. Nr. 46 dargebracht.

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