Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1904)
- Date
- 1904-07-22
- Page
- Seite 352 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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f I i . ■ ..... ■ - 352 -Vv. Haase bereits mitten im Kreuzfeuer der antisemitischen Schmährufe, als er gegen diese Auffassung Protest erhob; aber es scheint, daß die zündende Kraft seiner Worte durch den lauten Widerspruch nur noch verstärkt wurde. „Der Antisemitismus," so. sagte er, „ist nicht bloß religiöse Intoleranz; der Antisemitismus ist der Rassenhaß gegen das Judentum, ist der unter Aufrufung der niedrigsten Leidenschaften geführte soziale Krieg gegen einen ansehnlichen Teil der eigenen Bevölkerung; der Antisemitismus ist die Verleugnung der Kultur und Zivilisation unserer Zeit, er ist die Verleugnung der allgemeinen Menschenliebe, die Verleugnung der Sittlichkeit und Christlichkeit, deren sich auch die Antisemiten rühmen." ■ Man darf nicht glauben, daß solche Worte wirkungslos verhallten. Wenn auch das antisemitische Programm in der folgenden Zeit immer größere Massen an sich zog, so bleiben doch die Argumente Haases richtunggebend für alle guten, vornehmen, höherstehenden Geister in Oesterreich. Und wenn heute manche Symptome darauf hindeuten, daß der Antisemitismus doch nicht mehr die gleiche unwiderstehliche Anziehungskraft ausübt, wie in den neunziger Jahren, so rührt das daher, daß die Gedanken, welche Haase im Jahre 1886 ausgesprochen hat, heute ebenso wahr und lebendig geblieben sind, wie sie es damals waren. Aus Rußland berichtet die „Frankfurter Zeitung", daß eine wichtige Maßnahme betreffs der Juden unmittelbar bevorstehe. Das Gesetz vom 3. Mai 1882 soll aufgehoben und den Juden gestattet werden, auf dem flachen Lande zu wohnen und Ackerbau zu treiben. " Mit der Aushebung des Gesetzes vom 3. Mai 1882 wird eine der schwersten und in ihren Folgen schädlichsten Maßnahmen verschwinden, welche die Regierung Alexanders III. unmittelbar nach der Ermordung des Zarbefreiers gegen die Juden in Rußland ergriffen hatte. Das Gesetz vom 3. Mai 1882, welches vom damaligen Minister des Innern, dem bekannten Grafen N. P. Jgnatiew, dem Botschafter Rußlands in Konstantinopel vor dem Kriege vom Jahre 1877 und dem Vorsitzenden der Petersburger Slavischen Wohltätigkeitsgesellschast geschaffen wurde, hat der ökonomischen Lage und der moralischen Stellung der Inden in Rußland die tiefste und klaffendste Wunde geschlagen. Das Gesetz, welches den Juden den Aufenthalt und den Ankauf von Grund und Boden in den im sogenannten jüdischen Niederlassungsgebiete liegenden Dörfern untersagte, wurde durch die Rücksichtslosigkeit der russischen Beamten so gehandhabt, daß im Laufe der Zeit Tausende und Tausende von jüdischen Familien, welche auf dem flachen.Lande redlichen Erwerb fanden, aus den Dörfern vertrieben und ihrer Existenz beraubt wurden. Die brotlos gemachten Familien verstärkten die Kadres der jüdischen Proletarier in den Städten im Ansiedlungsrahon und führten somit einen Zustand herbei, welcher der Petersburger Negierung Besorgnis einflößen mußte. Die Folgen des Jgnatiewschen Gesetzes vom 3. Mai 1882 nähmen besonders in den -letzten Jahren einen bedrohlichen Charakter an. Dieser äußerte sich in der schrecklichen Armut, -in der physischen Degenerierung und in der erschreckenden Zahl der Erkrankungen der Juden im Niederlassungsgebiete, welche auf dem medizinischen Kongresse in Petersburg als Folge der ungenügenden Nahrung und der unmöglichen Verhältnisse der Juden bezeichnet wurden. Diese Zustände erreichten einen solchen Höhepunkt, daß sogar der gewiß nicht judenfreundliche Gouverneur von Wilna Graf Pahlen sich genötigt sah, in einer geheimen Denkschrift an den Minister von Plehwe die Aufhebung der unter Alexander III. geschaffenen Beschränkungen gegen die Juden zu verlangen und die judenfeindliche Politik der Regierung als zwecklos zu bezeichnen. Aber auch von anderer Seite wurde die Regierung auf die Gefahren aufmerksam gemacht, welche der Gesamtbevölkerung durch die immer zunehmende Notlage der Juden erwachsen würden. Die Aushebung der lex Jgnatiew ist in jedem Falle eine beachtenswerte Maßnahme. - * Zur Judenfrage in Finnland erhalten wir aus Wiborg die folgende sehr interessante Zuschrift: „Bezüglich der Mitteilung in Nummer 29 Ihres geschätzten Blattes, daß der hiesige Gouverneur den Aufenthalt der Juden aus dem Lande in den Sommerfrischen verboten hat, bin ich imstande, ihnen näheres zu berichten. Mit dem Attentat auf Bobrikow hat dieses Verbot nichts zu tun. Dieser Erlaß ist noch bei Lebzeiten Bobrikows ergangen. Um aber den Hintergrund dieses urplötzlichen „mysteriösen" Verbotes zu entdecken, müssen hier einige Bemerkungen zur allgemeinen Judensrage in Finnland Platz finden. Wie bekannt, „genießen" die Juden in Finnland grausame mittelalterliche „Rechte". Die finnisch-schwedische Verfassung duldet überhaupt keinen Juden auf dem finnischen Boden. Zur Regierungszeit Mikolaus I. fanden nach 25jährigem Militärdienst in Finnland einige jüdische Soldaten daselbst ihre Heimat. Der finnische Senat hatte deshalb großeKopfschmerzen zu überwinden und suchte durch die folgenden Maßregeln sich abzukühlen : I. Die in Finnland ansässigen Juden sind nicht befugt, außerhalb Helsingsors, Wiborg und Abo sich niederzulassen (einschließlich auch eines jeweiligen Aufenthalts auf dem Lande). II. Die in Finnland ansässigen Juden 'dürfen keine Heirat mit den auswärtigen Juden schließen. III. Das Handelsrecht in Finnland untersagt den. Juden alle Beschäftigungen außer mit Lumpen, Streichhölzern und alten Kleidern; der Erwerb unbeweglicher Güter ist den Juden strengstens untersagt. IV. Die Juden erhalten Aufenthaltspässe nicht länger als auf sechs Monate. V. Die finnische Verwaltung findet für angemessen, jeden Juden nach Begehen eines Verbrechens innerhalb 24 Stunden aus dem Lande auszuweisen. Diese Maßregeln gegen die Juden bedürfen keines weiteren Kommentars. Von Antisemitismus im vollen Sinne des Wortes kann hier die Rede nicht sein, da die ganze jüdische Bevölkerung in Finnland ca. 700 Seelen zählt. Der finische Bauer hat eine Vorstellung von einem Juden wie von einem bösen Dämon, und deshalb verfolgt, er ihn. Nur solchen „barbarischen" Vorstellungen konnten derartige Gesetze entspringen. Die finnisch-schwedische Verwaltung ist zwar im letzten Jahrzehnt dessen bewußt gewesen und ließ teilweise jene harten Verfügungen unbeachtet. Als' neulich die finnischen Behörden durch russische ersetzt wurden, ist diese gesetzliche „Tradition" natürlich wieder ins Leben gerufen worden. Besonders aber bemüht sich der Wiborger Gouverneur Mjasojedoff dieser „Tradition" buchstäblich treuzubleiben. Seine neuerdings „entdeckten" Verordnungen ließ er in drei sprachlichen (russisch, finnisch und schwedisch) Texten aus den Eisenbahnstationen, in Dörfern rc. anschlagen. Der verstorbene Bobrikow ist den Juden gegenüber liebenswürdig gewesen, ob der Fürst Obolensky dieselbe Richtung einschlagen wird, soll die Zukunft entscheiden. Daß aber unter den selbst vergewaltigten Finnen eine Judensrage existieren kann, ist besonders charakteristisch. Sollten nicht vielmehr die Finnen ihr Ebenbild in den qualvollen Leiden der Juden erblicken? * „Wir begrüßen mit Freuden die Bestrebungen der Verwaltung, welche es sich zum Ziele gesetzt hat, amerikanischen Bürgern im Auslande ihren Schutz angedeihen zu lassen und bestehen auch unsererseits auf einer gleichmäßigen und gerechten Behandlung all unserer Bürger im Auslande. Es ist zweifellos Pflicht der Regierung, allen unseren Bürgern ohne Unterschied das Recht zu verschaffen, nach be-