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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-07-22 · Heft 30 (22.7.1904) · p. Seite 350

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 30 (22.7.1904)
Date
1904-07-22
Page
Seite 350 (sequence 2)
Language
German
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WWWWW 350 . christliches Eigentum. Während die griechisch-katholische Kirche die Orgel überhaupt gar nicht eingesührt hat, zählt sie weder die. katholische noch die evangelische Kirche, die sich ihrer ja bedienen, zu den heiligen Sakramenten der Kirche, so daß deren Benutzung den Juden wegen Obuekat ha-Goi, selbst wenn dieses Wort heutzutage überhaupt noch eine Bedeutung hätte, verboten sein könnte. Das Wort Chuckat ha-Goi in bezug auf die Orgel ist hier ebenso wie der Hinweis auf den Ausspruch im dritten Buche Mosis 3. 18: „Und in ihren Gesetzen sollt ihr nicht wandeln", keineswegs anzuwenden. Hören wir doch, wie unsere berühmtesten Bibelerklärer, Raschi und Abraham ' ben Esra, diesen Ausspruch auffassen. „Was hat denn," bemerkt Raschi zu dieser Stelle, „die Schrift unerwähnt gelassen, um hier' besonders zu betonen: Und in hiren Gesetzen sollt ihr nicht wandeln? Allein dies bezieht sich auf gewisse Gebräuche, die ihnen festgesetzt waren, z. B. Theater, Zirkus und öffentliche Lustspiele. Rabbi Meir erklärt: dies sind Gebräuche der Emoriten, welche die Gelehrten aufgezählt haben." Der geniale Abraham ben Esra erörtert diesen-dem vorangehenden Inhalte nach eigentlich überflüssigen Ausspruch durch folgende Worte: „Der Mensch gewöhne sich nicht derart an fremde Sitten, daß sie ihm zum Gesetze werden." Wie nun aus dieser Stelle ein Verbot gegen die Orgelmusik bei unserem Gottesdienst herzuleiten sei, ist uns unverständlich. Auf Seite 56 der Schrift wird der selige Samson Raphael Hirsch zitiert, der in seinem Kommentar zu der erwähnten Stelle im dritten Buche Mosis 18, 3 auf eine Stelle im Talmud Aboda sara 11a und Sanhedrin 52 b verweist, aus welcher hervorgehen soll, daß die Orgel, selbst wenn sie jüdischen Ursprunges gewesen sein sollte, uns aus dem Grunde jetzt verboten sei, weil sie unter den allgemeinen Begriff „Gebräuche der Emoriten" falle. Allein aus dieser Stelle geht ja gerade das Gegenteil hervor. Da heißet es ausdrücklich: ■pnaj tfp irp^ia 1*6 wrm*0 „Ein Brauch, der in der Thora einmal erwähnt ist, selbst wenn er später von Fremden äusgeübt wicd, ist uns nicht verboten, denn wir haben ihn nicht von diesen „gelernt". Doch wir gehen noch weiter und erklären: selbst wenn die Orgel, was natürlich ganz ausgeschlossen ist, als eine Spur heidnischen Brauches zu betrachten wäre, so würde sie mit dem Moment, wo sie in die Synagoge einzftht, zur Verherrlichung des Gottesdienstes und zur Hebung des religiösen Bewußtseins beiträgt, den fremdartigen, ja den heidnischen Charakter vertieren und einen rein jüdischen ännehmen. Als Beleg für die Richtigkeit unserer Auffassung sei hier eine Stelle aus Midrasch Levit. Rabba, Kap. 22 angeführt: „Israel war in Aegypten dem Götzendienst ergeben, opferte auf Anhöhen den Waldteufeln und fiel infolgedessen Leiden und Plagen anheim. Da sprach der Ewige: So sollen sie doch lieber ihre Opfer mir in der Stiftshütte darbringen, sie würden sich dadurch des Götzendienstes entwöhnen und -vor Leiden und Plagen schützen." Als ein ganz besonderer Coup gegen die Orgelfreunde wird ein Gutachten von dem sel. Dr. Michael Sachs angeführt, das vor 43 Jahren erstattet, auch für unsere gegenwärtigen Verhältnisse maßgebend sein soll. Allein alle von Michael Sachs erhobenen Bedenken gegen die Einführung der Orgel sind jetzt, nachdem bereits zwei Generationen mit ihr groß gezogen worden sind, gegenstandslos geworden. Nicht einmal seine Schlußbemerkung: „Als letztes Moment ist die rituelle Unzulässigkeit des Orgelspiels auch durch einen nichtjüdischen Organisten am Sabbat und den Feiertagen hervorzuheben", können wir als beachtenswert hinnehmen. Abgesehen davon, daß Musik eine 7D2N und keine rDtfbfc ist, so ist das Spielen am Sabbat einem Juden nur deswegen verboten, weil zu befürchten ist, er könnte, falls das zu spielende Instrument beschädigt wird, es am Sabbat reparieren, was zweifellos verboten ist. Wo aber, wie bei uns, diese Befürchtung wegfällt,sehen wir es gar nicht ein, weshalb sogar einem jüdischen Organisten das Spielen am Sabbat verboten sein sollte. Die Zeiten haben sich wesentlich geändert und die Verhältnisse bedeutendverschoben. Auch nicht die orthodoxe religiöse Richtung hat es vermocht, dem Ansturm des modernen Geistes einen Damm entgegenzusetzen. In den Gotteshäusern der Orthodoxen ertönt Chorgesang ebenso gut wie in der christlichen Kirche, die orthodoxen Rabbiner verrichten deutsche Gebete, predigen in der Landessprache und tragen Talar und Bäffchen ganz nach dem Zuschnitt des Gewandes der Geistlichen anderer Konfessionen. Wo bleibt hier das Verbot der Nachahmung fremder Gebräuche? Doch die Zeit, die Gewohnheit haben diesen Einrichtungen ebenso wie der Musikbegleitung beim Gottesdienst den fremdartigen Charakter eben genommen, und die wahrhaft Frommen und Gelehrten, auch . wenn sie keine besondern Freunde von Musik beim Gottesdienste sind, denken über die in die Synagoge einmal eingeführte Orgel, wie Israels alte Weisen über . ähnliche Dinge gedacht haben: Lasset doch Israel in Ruhe und Frieden, auch wenn es sich eines Vergehens gegen das Gesetz zu schulden kommen läßt; es ist besser, sie fahren, in ihrem. Irrtum fort, als wenn sie sich mutwillig gegen das Gesetz auflehnen. (Sabbat 148 b.) Zum Schluffe kommen wir noch auf eine Bemerkung in der Einleitung zu jener Schrift zurück : „Im talmudischen Zeitalter pflegt man jeden die Religion gefährdenden Vorgang in Israel mit dem Ausdruck ,wie einst der Tag, an dem das goldene Kalb gemacht worden ist', zu bezeichnen." Ja, dieser Ausdruck ist einst von unfern Weisen gebraucht worden, aber bei einer ganz andern Gelegenheit, nämlich an jenem verhängnisvollen Tage, als die Schamaiten über die Hilleliten gesiegt und die 18 Verordnungen getroffen hatten, die Israel von dem Verkehr mit der damaligen Kulturwelt absonderten. Möge dieser Ausspruch den Gegnern der religiösen Reform wenn nicht zur Wehr, so doch zur Lehr' dienen! Die Woche. Berlin, 19. Juli. er deutsch-russische Handelsvertrag spielt die Hauptrolle in den Zeitungsdedatten dieser Woche. Dabei ist es für' uns von besonderem Interesse, daß ein im Herzen vorurteilsfreier Mann wie der Präsident des russischen Ministerkomitees, Herr v. Witte, berufen wurde, um diese Verhandlungen zum Abschluß zu bringen. In der Tat finden wir denn auch schon in gut unterrichteten Blättern die Meldung, daß die Aufhebung der'Schwierigkeiten, welche sich an die verschiedenartige Behandlung deutscher Kaufleute in Rußland knüpfen, kein Hindernis für das Zustandekommen des Vertrags russischerseits bilden würde. In Verbindung mit der sich hartnäckig erhaltenden Nachricht von einer russischen Anleihe in Deutschland gewinnt diese Nachricht an Glaubwürdigkeit. Die Interessen des deutschen Handels und der deutschen Industrie stehen hier freilich in erster Reihe. Aber unter den Männern, die diese Interessen vertreten, sind viele, die dem Judentum angehören oder hochangesehenen jüdischen Familien entstammen und die sicher auch bei diesem Anlasse ihres Ursprungs nicht vergessen werden. Jeder weiß, daß die leitenden Staatsmänner Englands und Amerikas nur darauf warten, etwaige Bemühungen der deutschen Reichsregicrung, der an Willkür

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