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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-07-22 · Heft 30 (22.7.1904) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 30 (22.7.1904)
Date
1904-07-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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68. Jahrgang. Ho. 30. 'JHtf Berlin, 22. Juli t904. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements.Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljöhrl. 3 M. Reöaktenr: Gustav ttatptU*. Begründet von Rabbiner 2>** Ludwig Philipps»«. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/49, zu richten. Verlag von Rudolf Rlosse, Berlin. Mchmsls die Lrgel. Berlin, 19. Juli. ie Verbesserung des shnagogischen Gottesdienstes läßt sich auf drei Tätigkeiten zurückführen: Einführung des Neuen, Abänderung des Bestehenden, Wiederherstellung des rechten Gebrauchs. In der ersten macht sich das Allgemeine gegen das Besondere geltend; in der zweiten das Gewordene gegen das Alte; in der dritten aber das Ehemalige, als das Rechte, gegen das Bestehende, als gegen den Verfall. Die Scheidung dieser drei Elemente in der Materie der gottesdienstlichen Reform geht ohne Mühe von statten. Neu ist nur die Begleitung von Musik, — aber nicht unjüdisch.. Musik und Gesang waren ein Harrptbestandteil des Tempeldienstes; bekannte Autoritäten der mischnischen Epoche fungierten als Sänger und Musiker im zweiten Tempel. Eine Prager Synagoge besitzt seit Jahrhunderten eine Orgel, auf welcher jeden Freitag abend der Sabbat intoniert wird. Mit solchen Christen, welche die Orgel, wie das Bürgerrecht, als ausschließlich christliches Eigentum betrachten, stimmen evangelische Juristen und Theologen nicht überein, die den Mangel der Orgelmusik bei der Sabbatfeier den Juden zum Vorwurf machen." So hat Leopold Zunz in feinem berühmten Werke „Die gottesdienstlichen Vorträge der Juden" vor mehr als 70 Jahren geschrieben, als noch der überwiegende Teil der deutschen Judenheit nicht bloß die Orgel, sondern auch den Chorgesang für ein fremdes Element im jüdischen Gottesdienste hielt. Er hätte sonst sicherlich nicht fortfahrend bemerkt: „Ein- bis dreistimmiger Gesang der Vorbeter ist ziemlich alt; folglich vierstimmige Chöre in der Synagoge — eben keine Ketzerei. Alte Autoren empfehlen sogar einen gehörigen Gesang für den öffentlichen Gottesdienst." Zum Schluß bemerkt der Altmeister der jüdischen Wissenschaft: „Eintracht ist indessen die wohllautendste Harmonie: Mögen daher Orgel und Chorgesang immerhin wegbleiben, wenn sie allein in der Gemeinde ernstlichen Zwiespalt erregen." Diese Schlußbemerkung, welche nur im Zusammenhang mit der vorangegangenen Ausführung recht verständlich ist, wurde als Motto zu einer kürzlich herausgegebenen Schrift „Zur Lehr und zur Wehr, über und gegen die kirchliche Orgel im jüdischen Gottesdienste" gewählt, die sich „an alle Männer von Bildung und Einsicht wendet, zur. Belehrung über alles einschlägige Material, und zur Abwehr alles dessen, was im Parteieifer für die Orgel mit Verkennung des Religionsgesetzes und Ignorierung des jüdischen Geistes immer von neuem vorgebracht zu werden pflegt." Indes auch diese Schrift vermochte uns nicht von dem „christlichen Charakter" der Orgel und von deren Unzulässigkeit in der Synagoge zu überzeugen. Wir erhalten über diese Frage von einem hervorragenden Talmudgelehrten die folgenden sehr wertvollen Mitteilungen: Schon der Talmud entwirft ein Bild der Orgel, die lange, bevor das Christentum sie besaß, beim jüdischen Gottesdienst im Tempel funktioniert hat. Der Einwand David Oppenheims in seinem in dieser Schrift abgedruckten Aufsatze „Die Synagoge und die Musik": „Wir überlassen es der erfindungsreichen Phantasie dieser Herren, sich eine Orgel zu konstruieren, die bloß eine Elle lang ist — und der Talmud selbst sagt, daß der Bericht über die hundert Töne der Magrefa nur eine Hyperbel sei" (S. 36, Note 1) ist ebensowenig stichhaltig wie seine Ausführung auf S. 37: „Aber auch anderseits verdient beim Gottesdienst des Neujahrs- und Versöhnungstages hinsichtlich der Musikbegleitung das schöne Gleichnis des Talmud (Rosch Haschana 32b): „Soll Israel, während Gott ,zu Gericht fitzt, ein Loblied anstinnnen V doch auch in Erwägung gezogen zu werden." Als Hyperbel bezeichnet der Talmud (Erachin 11a) nur den Bericht einer alten Mischnah, welche sich der Uebertreibung schuldig macht: Die Magrefa (Orgel) des Teinpels wäre nur eine Elle lang gewesen und hätte tausend Töne ausgestoßen, nicht aber die vorangehende Mitteilung über eine Magrefa mit hundert Tönen, über deren Länge oder Kürze absolut nichts erwähnt wird. Ebensowenig ist in der Stelle in Rosch Haschana 32 b von Musik oder Gesang die Rede; hier handelt es sich nur um das Hallelgebet, das als Schira (Hymne) bezeichnet wird und aus diesem Grunde am Neujahrs- und Versöhnungstage, die Gerichtstage genannt werden, nicht vorgetragen werden soll. Ueberhaupt scheint David Oppenheim, wie so manche andere von den Gegnorn der Orgel aufgeführte Autorität den Talmud nach Belieben zu korrigieren. Auf Seite 36 Nr. 1 lesen wir: „Eine Wasserorgel war im Tempel nicht." Das stimmt, so berichtet auch der Talmud; aber der Nachsatz: „und durste gar nicht gespielt werden," steht im Talmud nicht; diesen hat der sel. David Oppenheim erfunden. Doch dies sei nur nebenbei bemerkt. Als Hauptargument gegen die Zulässigkeit der Orgel beim jüdischen Gottesdienste wird in allen drei Abteilungen dieser Schrift die verbotene Nachahmung fremder Gebräuche (Chuckat ba-Goi), die Befürchtung, „daß dabei Spuren heidnischen Brauches eine Rolle spielen" und der Ausspruch im dritten Buche Mosis 18, 3 : „Und in ihren Gesetzen sollt ihr nicht wandeln" angeführt. Wir können kein einziges dieser Argumente als beweiskräftig gelten lassen. Wre schon Zunz sehr treffend bemerkte, ist die Orgel ebensowenig wie das Bürgerrecht ein ' ausschließlich

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