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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-07-15 · Heft 29 (15.7.1904) · p. Seite 344

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 29 (15.7.1904)
Date
1904-07-15
Page
Seite 344 (sequence 8)
Language
German
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lehrers und sonstiger unbedeutender Ausgaben. Da diese sich nun fast alljährlich gleichbleiben, werden die einzelnen Mitglieder je nach Einkommen und Vermögen abgeschätzt und eine ständige jährliche oder halbjährliche Versammlung erübrigt sich demnach und findet überhaupt nicht statt. In Rostock speziell, als der größten Gemeinde, werden drei Vorstandsmitglieder gewählt, denen sich der oben erwähnte Patron zugesellt. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung, leitet sie und schließt sie, während der Patron nur passiv daran beteiligt und nur daran teilnimmt, wenn es sich um Fragen handelt, zu denen seine Zustimmung erforderlich ist, z. B. bei Gelegenheit von Neuerwerbung von Land zweöks Vergrößerung des vorhandenen Friedhofes rc. Diese Art der Handhabung ist auch, meiner Meinung nach, die einzig richtige und korrekte. Der Patron ist, wie dies der Name schon sagt, der Schützer der Gemeinde, der nicht nur dieselbe vor Angriffen jedweder Art offiziell schützen soll, sondern auch zum Ausdruck bringen soll, so fasse ich dies Wohl richtig auf, daß. die Negierung in Gestalt des ersten Beamten einer Stadt, der jüdischen Religion als einer, die gegen staatliche Institutionen nicht verstößt und nur Gutes gebietet, durchaus Wohl will und dies hierdurch zum Ausdruck bringt. Gleichzeitig auch vertritt dieser Beamte die Aufsichtsbehörde, damit nicht eventuell die Gemeindeversammlungen einen politischen Charakter annehmen. Wenn dieser Nebengedanke mitwirkt und die Aufsicht wird von dem ersten Beamten gehandhabt, so kann dies das Judentum nur ehren und die Juden sollen der Regierung hierfür nur dankbar sein und ihr Wohlwollen anerkennen. - Wenn aber, wie ich dies aus der Praxis kenne, der Patron der Gemeinde deren Versammlungen allein, trotz Vorhandenseins eines Vorstandsmitgliedes, leitet, so ist dies grundfalsch. Die Schuld freilich trifft nicht diesen, sondern den Vorstand. Dieser gehört, gemeinsam mit dem Patron, an den Vorstandstisch, von wo aus er, d. h. der Vorsitzende, die Gemeindeversammlung 31t leiten hat. Man denke sich einmal, daß wirklich kirchlich-rituelle Angelegenheiten verhandelt werden müssen, z. B. Neuanschaffung einer Thora, kleine rituelle und zulässige Abänderungen beim Gottesdienst, wie sie viele Gemeinden haben, Verlegung des Almemors von der Mitte des Tempels aus direkt vor die Gesetzesrollen und dergleichen mehr. In allen diesen Fällen würde der Leiter der Versammlung von der Sache selbst nichts verstehen und weder mitsprechen können oder aber, bei Stimmengleichheit oder Meinungsdifferenzen den Ausschlag nicht geben können. Oder aber der Patron der jüdischen Gemeinde wäre ein ehrlicher aber offener Antisemit, ein also achtbarer und schätzbarer Feind? Wäre es nicht ein Unding, daß derselbe Mann, der vielleicht tags vorher agitatorisch gegen die Israeliten aus voller Ueberzeugung gewirkt, andern Tages deren Versammlung leiten soll? Deshalb gehört unter allen Umständen der Vorstand an den für ihn bestimmten Tisch und ihm gegenüber, wie in allen, auch nicht kirchlichen Versammlungen, die Mitglieder. Unterläßt dies der Vorstand, so mißkreditiert er damit nicht nur sich und die einzelnen Gemeinde-^ Mitglieder, sondern das ganze Judentum. Erklärlich freilich ist hier in Mecklenburg diese Art Abhängigkeit und Unselbständigkeit, wenn man! bedenkt, das am Ende der sechziger Jahre, also vor ca. 39 bis 40 Jahren, die unbedingte Niederlassungsfreiheit den Juden eingeräumt wurde, sodaß die älteren Juden sich dessen noch nicht, wenigstens teilweise, bewußt sind, welche Rechte sie in einem geordneten Staatswesen haben und welche Stellung sie nicht nur einnehmen können, sondern, der Allgemeinheit wegen, sollen und müssen. Aus eben dieser erwähnten verspäteten Gleichberechtigung auch erklärt es sich, daß wir in Mecklenburg eine nur verschwindend kleine Anzahl akademisch gebildeter Männer haben. Rostock beispielsweise besitzt nur einen jüdischen Rechtsanwalt und einen Arzt, ganz Mecklenburg nur einen Theologen und nur einen israelitischen Apotheker. Freilich genießen alle diese Herren die ihnen zukommende Achtung, so daß im Interesse des Judentums nur zu wünschen wäre, wenn mehr gebildete Juden sich in Mecklenburg niederlassen möchten. Zum Schluß dieser meiner kurzen Betrachtungen über die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg möchte ich nochmals die zwei näher angeführten Punkte allen Freunden unseres Judentums ans Herz legen: „Beschaffung einer größeren Anzahl jüdischer Theologen" und „Selbständige Verwaltung der Gemeindeversammlung". MK- Lmil Jonas. Von A. Hahn. in vielseitiger und verdienstvoller Journalist, ein fruchtbarer Roman- und dramatischer Schriftsteller, ein vorzüglicher Uebersetzer der Meisterwerke der dänischen, schwedischen und norwegischen Literatur, zugleich aber auch einer der charaktervollsten und überzeugtesten Söhne unseres Stanunes begeht am 14. d. M. in bewundernswürdiger geistiger Frische seinen 80. Geburtstag. Und er verdient es wohl, daß wir ihm, der auch ein langjähriger, treuer Mitarbeiter dieses Blattes ist, zu seinem Jubeltage ein Gedenkblatt widmen. Ich rede hier von dem Wirklichen dänischen Kammerrat E in i l I. Jonas, dessen man nicht allein in Deutschland, sondern gewiß auch in den nordischen Ländern bei diesem Anlaß voll Anerkennung und Pietät gedenken wird, da er als eifriger Vermittler zwischen der deutschen und der skandinavischen Literatur seit vielen Jahrzehnten auch in den Ursprungsreichen jener Geistesgrößen, mit deren Dichtungen er uns bekannt gemacht, sich einen klangvollen Namen erworben hat. Durch ihn haben wir die Perlen des nordischen Parnasses, die klassischen Schriften von H. C. Andersen, Henrik Ibsen, Björnstjerne Björnson, Vigtor Rydberg, M. S. Schwartz, Flygar-Carlen, H. v. Trolle, König Oskar II. von Schweden und Norwegen und mehreren anderen kennen gelernt. Die von ihm veröffentlichten selbständigen Werke aus dem Gebiete des Romanes, des Dramas, des Feuilletons und der Touristik zeugen von seiner frischen Beobachtungsgabe, seiner Fabulierungskunst, seinem geläuterten Geschmack, seiner hervorragenden Gestaltungskraft und der seltenen Beweglichkeit und Vielseitigkeit seines frischen und anmutigen Talentes. Geboren wurde Emil Jonas zu Schwerin am 14. Juli 1824 als Sohn deutscher Eltern und er hat bis heute, was in unserer Zeit ausdrücklich hervorgehoben werden muß, weder seine Abstammung, noch seinen Glauben bei irgend einem Anlaß verleugnet; er war vielmehr stets bestrebt, wo sich ihm irgend nur eine Gelegenheit darbot, die Interessen seiner Glaubensbrüder mit Wärme wahrzunehmeu. Frühzeitig kam er nach Schleswig-Holstein und war bereits im Jahre 1846, also kaum 22 Jahre alt, dort publizistisch tätig, d. h. bei der Redaktion der „Flensburger Zeitung" beschäftigt. Ein Jahr darauf siedelte er nach Kopenhagen über, wo er durch eine politische Broschüre: „Kopenhagen 1847" die Aufmerksamkeit der politischen Welt auf sich zog, die durch die Beschlagnahme der Schrift noch gesteigert wurde. Zu Ende desselben Jahres wagte er sich dort an die Herausgabe einer deutschen Zeitung,

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