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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1904-07-15 · Heft 29 (15.7.1904) · p. Seite 340

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
68 (1904)
Issue
Heft 29 (15.7.1904)
Date
1904-07-15
Page
Seite 340 (sequence 4)
Language
German
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zur Gründung eines 50 Familien umfassenden Dorfes in Palästina überwiesen wurden. Die Bauern des in Palästina zu errichtenden Dorfes müssen Juden sein, welche von dem Kischinewer Krawall unmittelbar betroffen wurden. Der Rest von 11 035,88 Rubel wurde, wie gesagt, dem Vereine zur Unterstützung Kischinewer Ortsarme überwiesen, worauf das Komitee sich aufgelöst hat. * lieber die Juden in Nagasaki (Japan) wird der Londoner „Jewish Chronicle“ aus Shanghai geschrieben: Wie Shanghai die größte jüdische Gemeinde Chinas ist, so kann die jüdische Gemeinde in Nagasaki auf die Ehre Anspruch erheben, die größte jüdische Gemeinde Japans zu sein. Während jedoch die Shanghaier Juden zum größten Teil aus Indien resp. England stammen, kamen die Juden von Nagasaki sämtlich aus Rußland und Rumänien. Die Leute sind alle einem harten Drucke entflohen, um bei den Heiden in Japan Freiheit, Ruhe und vollständige religiöse Duldung zu finden. Es ist wohl begreiflich, daß die Juden von Nagasaki das Land ihrer ehemaligen Bedränger glühend hassen und zur Unterstützung ihrer neuen Heimat die größten Opfer^ bringen möchten. Bedauerlicherweise ist es Nichtjapanern nicht gestaltet, am Kriege aktiv mit der Waffe in der Hand teilzunehmen, und so sehen sich die Juden von Nagasaki genötigt, sich auf eine indirekte Beteiligung zu beschränken. Sie suchen nun wenigstens darin ihr Bestes zu tun, indem sie fleißig für das japanische Rote Kreuz spenden und sehr viel für die innere japanische Anleihe zeichnen. Die Juden von Nagasaki besitzen eine sehr hübsche Synagoge, welche in der „Jewish Chronicle“ abgebildet ist, einen großen Wohltätigkeitsverein, sowie einen Zweigverein der Anglo Jewish Association. Die Synagoge ist vor neun Jahren durch die Munifizenz eines Herrn Goldenberg entstanden, dessen Geschichte für die in Japan herrschende religiöse Toleranz überaus bezeichnend ist. Derselbe kam vor etlichen dreißig Jahren nach Japan, heiratete eine vornehme Japanerin, die später mit ihren beiden Kindern zum Judentum überging. Die Kinder lesen jetzt hebräisch und besuchen fleißig die von ihren: Bater errichtete Synagoge von Nagasaki. Der hebräische Unterricht in Sen Lerliner Gemeindelchulen. 3IN Repräsentantenbericht unserer vorigen Nummer haben wir bereits kurz erwähnt, daß der Vorsitzende der Versammlung davon Kenntnis gab, daß nunmehr auch der' Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten die allgemeine Einführung des Hebräischen in den jüdischen Religionsunterricht der Berliner Gemeindeschulen abgelehnt hat. Diese hochwichtige Frage hat eine bereits über mehrere Jahre hinausreichende Vorgeschichte, die so interessant und für den jeweiligen Wechsel der bei den beteiligten Be-^ Hörden vorherrschenden Strömungen so ungemein charakteristisch ist, daß es sich wohl verlohnt, ausführlicher auf den akten-. mäßigen Verlauf dieser Materie einzugehen. Unter dem 6. Juni 1902 hat der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde, dem es überaus wünschenswert erschien, den jüdischen Religionsunterricht einheitlich zu gestalten, dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium einen diesbezügliche^ Lehrplan mit der Bitte unterbreitet, denselben in den Berliner Gemeindeschulen einführen zu wollen. Unter dem 2. Juli^ desselben Jahres hat das Provinzial-Schulkollegium sich grundj sätzlich mit dem angeregten Gedanken der Vereinheitlichung des jüdischen Religionsunterrichtes in den hiesigen Gemeindeschulen einverstanden erklärt, unter dem 22. Dezember jedoch die Aufnahme des Hebräischen, wie sie in dem vom jüdischen Gemeindevorstand überreichten Lehrplan vorgesehen war, abgelehnt. Der Lehrplan war von der genannten Behörde zunächst der städtischen Schuldeputation zur Rückäußerung überreicht worden, von der gesamten städtischen Behörde wurden jedoch grundsätzliche Bedenken dagegen geltend gemacht. In dem Reflript, das wir s. Z. seinem Wortlaut gemäß veröffentlicht haben, konnte sich die Behörde nicht der Erwägung verschließen, daß die Einführung des Unterrichtes im Hebräischen über die Ziele, die der Volksschule gesteckt sind, hinausgreisen würde. Sie verkannte dabei nicht, daß die Entscheidung der Frage, ob und inwieweit der bezeichnete Unterricht als ein wesentlicher Teil des jüdischen Religionsunterrichtes anzusehen ist, nicht von ihr, sondern von dem Vorstande der jüdischen Gemeinde zu treffen sein wird; sie glaubte aber daran sesthalten zu müssen, daß es nicht Aufgabe des Volksunterrichts sein kann, durch Aufnahme des hebräischen Unterrichts Ziele zu verfolgen, die, so berechtigt und wertvoll sie an sich sein mögen, sich nicht mehr in den der Volksschule gezogenen Grenzen bewegen. Der jüdischen Kultusgemeinde wurde anheimgestellt, für den Unterricht im Hebräischen, soweit sie ihn für erforderlich hält, durch Errichtung besonderer Kurse Sorge zu tragen, deren Besuch die Behörde umso weniger als eine schwere Belastung der Teilnehmer befürchten zu sollen glaubte, als schon jetzt ein erheblicher Teil der jüdischen Kinder neben dem jüdischen Religionsunterricht der Gemeindeschule besonderen jüdischen Religionsunterricht erhält. Eine Aenderung hierin würde nach Ansicht der Behörde auch in Zukunft nicht zu erwarten sein; denn die Leistungen, die im Religionsunterrichte der Volksschule auf dem Gebiete des Hebräischen zu erzielen wären, würden in jedem Falle so bescheiden sein, daß sich das Bedürfnis nach einer weiteren Ergänzung und Vertiefung Herausstellen würde. Eine wirksamere Förderung würde daher die religiöse Bildung der Kinder erfahren, wenn die Arbeit der Schule durch Fortfall des Hebräischen zu gunsten einer vertieften Behandlung der übrigen Religionsstoffe entlastet und zugleich für die Kinder, die das Hebräische erlernen sollen, ein besonderer, nur diesem Zweck dienender Unterricht eingerichtet werde. Eine solche Einrichtung werde sich um so mehr empfehlen, als in den jüdischen Kreisen selbst vielfach auf den Unterricht im Hebräischen kein Gewicht gelegt werde. Unter Anheimstellung, durch Umgestaltung und Unterstützung der jüdischen Religionsschulen das von einem Teile der jüdischen Bevölkerung anerkannte Bedürfnis einer Unterweisung im Hebräischen zu befriedigen, betonte das Provinzial-Schulkollegium, daß es im übrigen entschiedenes Gewicht darauf lege, bei der Feststellung eines einheitlichen Lehrplanes für den jüdischen Religionsunterricht der Gemeindeschulen sich der Mitwirkung des Vorstandes der jüdischen Gemeinde zu versichern. Gleichzeitig mit dieser Antwort wurde dem Gemeindevorstand zur gefälligen Kenntnisnahme und Rückäußerung ein Lehrplanentwurs überreicht, der von den Lehrern des siebenten Schulkreises ausgearbeitet und zunächst in diesem Schulkreise zur Einführung bestimmt war. Im Repräsentantenkollegium gab in der ersten Januarsitzung 1903 diese ablehnende Entscheidung zu einer ausgedehnten Debatte Veranlassung. In einem klaren und gründlichen Referate erkannte Pros. Blaschke dankend an, daß das Schulkollegium sich bei Aufstellung des Lehrplanes der Unterstützung des Gemeindevorstandes vergewissert habe und der Gemeindebehörde das Recht gewähre, beim jüdischen Religionsunterrichte in der

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