Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1904)
- Date
- 1904-07-08
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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68. Jahrgang. No. 28. Mkk Berlin, 8. Juli 1904. Beilage zur „Allgemeinen Leitung de^ Judentums" korrrlponLrn?rn und Kschrichtm. Deutschland. 8. Berlin, 3. Juli. Die Tagesordnung der heutigen letzten Sitzung der Reprwsentantenversammlung vor Eintritt der Ferien war noch eine sehr reichliche, sie umfaßte mehr als ein Dutzend Vorlagen. Im geschäftlichen Teil gab der Vorsitzende, Geheimrat Blumenthal, Kenntnis von dem ministeriellen Bescheid, der in der Angelegenheit der allgemeinen Einführung des Hebräischen in den jüdischen Religionsunterricht der Berliner Gemeindeschulen ergangen ist. Das königliche Provinzial-Schulkoltegium hatte, wie unsere Leser sich wohl erinnern werden, die Ausnahme des Hebräischen unter der Begründung abgelehnt, daß der Unterricht in diesem Fache über die Ziele, welche der Volksschule gesteckt sind, hinausgreisen würde. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hatte sich infolgedessen beschwerdeführend an den Kultusminister gewandt, der sich in der heute verlesenen Antwort den Bedenken des Provinziäl-Schulkollegiums anschließt und es ablehnt, den seitens dieser Behörde ergangenen Bescheid aufzuheben. Wir kommen auf diese Angelegenheit noch zurück. In der heutigen Sitzung bat Professor Blaschke, von einer Diskussion über den ministeriellen Bescheid abzuseheu, um nicht ausgedroschenes Stroh noch einmal zu dreschen. Vorsteher Martin Simon schloß sich dieser Bitte an und teilte mit, daß die Angelegenheit dem Schulvorstand zur weiteren Erwägung überwiesen worden sei, danach Auffassung des Gemeindevorstandes die Antwort des Ministers doch so laute, daß die Einführung des hebräischen Unterrichts in die.Volksschulen möglich sein werde, ohne andere Interessen zu verletzen. — Herr Sieskind gab die Abrechnung über den Bau der jüngst eingeweihten Gemeindemädchenschule. Die Errichtung, welche mit 310000 Mark veranschlagt war, hat 315500 Mark gekostet. Gegen den Voranschlag finb' etwa 10 000 Mark gespart worden; der Mehrverbrauch datiert zum größten Teile daher, daß der Arbeitsausfall am Sabbat nicht berücksichtigt worden war und der strenge Winter des Vorjahres große Ausgaben für. Heizung erforderte. Die Mehrausgabe wurde nachbewilligt; die Versammlung erklärte sich auch mit der Bewilligung einer Remuneration von 400 Mark an den Bauführer einverstanden. — Für Reparaturen an den Gemeindegrundstücken waren im Vorjahre 55 200 Mark bewilligt worden; es wurden hiervon nur 51118,97 M. verausgabt. Der Baukommission wurde Entlastung erteilt. — Für die festgottesdienstlichen Veranstaltungen im Jahre 1903 sind insgesamt 95 714 Mark ausgegeben worden, an Einnahmen wurden erzielt 85 753 Mark; der Gemeindezuschuß betrug 35 000 Mark. Die Ausgaben überschreiten die Einnahmen uut 9960 Mark, mithin haben sämtliche Festgottesdienste. den Betrag von 44 960 Mark erfordert. Im diesjährigen Gemeindeetat ist aus diesem Grunde der Zuschuß bereits auf 45 000 Mark normiert worden. — Die Rechnungslegung über das Reichenheimsche Waisenhaus wird vertagt. Kommissionsrat F r i e d l ä n d e r gibt jedoch schon heute seiner Freude darüber Ausdruck, daß, wie er es vor zwei Jahren angeregt hatte, unter den zur Entlassung kommenden Zöglingen sich bei weitem mehr dem Handwerk zuwenden als dem kaufmännischen Berufe, während früher das Verhältnis gerade ein umgekehrtes gewesen ist/ — Es folgen alsdann einige Subventionen an verschiedene Religionsvereine, wobei wiederum betreffs der Höhe des Zuschusses längere Debatten entstehen. Der Religionsverein Westen, welcher für die vorige Etatsperiode 8500 Mark bewilligt erhalten hatte, wünscht nunmehr einen jährlichen Zuschuß von 12 O0O Mark, der zur Anstellung eines neuen Rabbiners, eines Kantors und eines Religionslehrers für die zugehörige Religionsschule als. erforderlich bezeichnet wird. Der Referent in der Subventionskommission hat 9100 Mark als ausreichend erachtet, die Kommission -hat diesen Betrag um 600 Mark noch erhöht. Der Gemeindevorstand will über 9100 Mark nicht hinausgehen und wünscht die-Bewilligung nur für ein Jahr, da durch die Eröffnung der für Wilmersdorf von der Großgemeinde beschlossenen Religionsschule das Bedürfnis für die dortige Gegend gedeckt würde. Der Referent im Plenum, Rechtsanwalt Dr. Cohn, bittet seitens des Ausschusses, dem Votum der Subventionskommission zuzustimmen. Gemeindesyndikus Justizrat Lilien thal weist zunächst daraus hin, daß es dem Verein selbst bei einem Zuschuß von nur 8500 Mark noch möglich gewesen sei,' ein Darlehen von 700 Mark zurückzuzahlen. Er bemängelt eine Anzahl von Ausgabepositionen, die eine Reduktion sehr gut vertragen und in ihrem ganzen Umfange bedenklich seien; so figurieren für Minjan 722 Mark, während die Gemeindeverwaltung grundsätzlich keine Beiträge hierzu bewilligt; auch die Position von 550 Mark für Annoncen ist als zu hoch befunden worden. Professor Blaschke hebt die scharfe Prüfung der in diesem Verein bestehenden Verhältnisse durch den Referenten der Kommission hervor; er billigt die Weigerung, für Minjan einen Betrag einzusetzen und empfiehlt die im Hansaviertel-Religionsvereiu übliche Sitte, wonach derjenige, der einen Gottesdienst zu haben wünscht, privatim dafür Sorge zu-tragen hat.. In der Abstimmung werden 97OO Mark auf ein Jahr mit allen gegen vier Stimmen bewilligt. — Im Verein Ahawas seholaum liegen die Verhältnisse, wie der Referent Professor Blaschke angibt, ziemlich ähnlich. Die Rechnung des Vereins weist im Vorjahre einen Fehlbetrag von 6287 Mark auf, in dieser Höhe wünscht der Verein einen Gemeindezuschuß. Die Subventionskommission hat beschlossen, zu der wie im Vorjahre gegebenen Subvention von 2000 Mark noch zur Aufbesserung der kargen Lehrergehälter 200 Mark hinzuzufügen. Der Gemeindevorstand ist nur mit einer Subvention von 2000 Mark einverstanden und will diese Bewilligung nur aui ein Jahr ausgesprochen wissen, weil es sich zurzeit nicht über>ehen lasse, welchen Einfluß die Eröffnung der Synagoge Rykestraße aus die Verhältnisse des Vereins ausüben werde. DerAusschuß hat beschlossen, außer der Subvention noch 200 Mark zu gewähren unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Erhöhung nur zur Aufbesserung der Lehrergehälter benutzt wird. Syndikus Lilienthal spricht gegen die Erhöhung unter dem Hinweis, daß der Verein über ein Vermögen von 4300 Mark verfügt. Die Subvention würde nicht bewilligt, um eine weitere Kapitalansammlung dem Verein zu ermöglichen; eine Aufbesserung der Lehrergehälter habe erst im Jahre 1902 stattgefunden. Professor Blaschke fügt hinzu, daß auch, der Ausschuß sich wohl dem Votum des Gemeindevorstandes angeschlossen hatte, wenn sich ein Weg gezeigt hätte, die Lehrergehälter zu erhöhen. Zur Ansammlung der Fonds könnten die 200 Mark nunmehr nicht verwendet werden, nachdem ihr Zweck ausdrücklich bestimmt sei. Rechtsanwalt Dr. Cohn kann sein Befremden darüber nicht unterdrücken, daß man dem Verein aus seiner Tugend, ein Kapital' angesammelt zu haben, einen Strick drehen wolle und ihm als Schreckgespenst Vorhalte, daß er im nächsten Jahre aus eine Subvention nicht mehr rechnen dürfe. Der Verein werde auch ohne Subvention alsdann weiter existieren. Er hält es nicht für angenehm, daß fortgesetzt an den Vorlagen der Subventionskommission, die voll und ganz ihre Pflicht tue und jeden Pfennig genau prüfe, herumgehandelt werde. Er bittet um die Bewilligung von 2200 Mark, um nicht wieder Beschwerden über schlechtes Lehrermaterial aufkommen zu lassen. Syndikus Lilienthal erwidert, daß der Gemeindevorstand nur insoweit die Vereine unterstütze, als ein. Bedürfnis hierfür verhanden sei, d. h. sie selbst nicht die Mittel hätten, sich zu erhalten. Der vollzogene Abstrich sei nur die natürliche Konsequenz der vorhandenen Vermögenslage. Herr Manheimer bezeichnet die Debatten über die Subventionsvorlagen, wobei meist drei verschiedene Ansichten zu Tage träten, als sehr unerquicklich und zeitraubend. Er möchte ein festes Reglement aufgestellt wissen, wonach die durchaus notwendigen Vereine kräftig unterstützt werden müßten, allen übrigen Vereinen aber die bisherige Subvention entzogen würde. In der Abstimmung gelangt der Antrag aus 2200 Mark mit der Zweckbestimmung der 200 Mark mit 11 gegen 6 Stimmen