Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 68 (1904)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1904)
- Date
- 1904-07-08
- Page
- Seite 328 (sequence 4)
- Language
- German
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Der „Daily Telegraph" erfahrt aus Petersburg: Der Eintritt in l-rl die Mandschurei ist allen Juden untersagt worden mit Ausnahme, r -’j ' solcher, die Lieferungskontrakte für die Armee haben, , und selbst solche ' i müssen eine Spezialerlaubnis erlangen. Sollte man das für möglich halten? Keine andere Sorge ] t hat der geniale Statthalter Alexejew in diesem Augenblicke, alß ' i, den Juden den Eintritt in die Mandschurei zu verbieten. Und das sind wahrscheinlich die Vorarbeiten für die Konstitution, , j ' rnit der rnan jetzt sich in Rußland beschäftigt! Man sagt, daß > - 15 000 jüdische Soldaten und Hunderte von jüdischen Militär- -? ärzten anr Kriege teilnehmen — die dürfen in die Mandschurei hinein; die Lieferanten ebenfalls; nur die andern Juden nicht. In der Tat, es ist schwer, keine Satire zu schreiben, obwohl die , ‘ Sache an sich so sehr traurig ist. Daß aber die Regierung 1 r‘ selbst das Lächerliche dieser Maßregel nicht einsieht, ist vielleicht für sie trauriger noch als für unsere unglücklichen Glaubensgenossen im Zarenreiche. Ius dem Msh. Juni 1904. m 29. v. M. fanden in den Syuagogengemeinden des Unterelsaß die Neuwahlen zu den je nach der Zahl der Wühler aus drei bis sieben Mitgliedern bestehenden Verwaltungskommissionen statt. Dieses für die Beteiligten sehr aufregende, aber sonst wenig welterschütternde Ereignis ist darum erwähnenswert, weil es uns noch etwas Ungewohntes ist. Die Zusammensetzung dieser Behörden steht nämlich nach der seit 1844 bestehenden Kultusverfassung den Konsistorien allein zu. Erst 1900 verfügte das Konsistorium von Straßburg, und zwar aus eigener Initiative, aber unter Vorbehalt all seiner Rechte, daß die Gemeinden seines Bezirks ihre Vorstände alle vier Jahre in geheimer Abstimmung selbst wühlen oder vielmehr ihm zur Ernennung Vorschlägen sollten. Diesem schönen Vorgehen ist man in Lothringen noch gar nicht, im Oberelsaß nur unvollkommen gefolgt. Denn hier wurde im vorigen Jahr nur den Gemeinden das Wahlrecht eingeräumt, die es ausdrücklich verlangen würden. Ist damit auch schon allen die Möglichkeit gegeben, den Willen der Mehrheit bei der Besetzung ihrer Ehrenämter durchzusetzen, so weist doch wohl in der Regel schon der bloße Antrag auf vorangegangene Uneinigkeit hin und gestaltet sich somit leicht jede Wahl von vornherein zu einem Mißtrauensvotum wenigstens eines Teiles der Gemeindemitglieder gegen den bisherigen Vorstands Immerhin wurde auch, dieser Beschluß als ein Fortschritt auf dem Wege zur Selbständigkeit der Gemeinden freudig begrüßt, obgleich bei der Unberechenbarkeit hiesiger Verhältnisse eine solche kleine, mit der Zeit ja doch notwendige Errungenschaft noch keineswegs zu der Hoffnung berechtigt, daß in absehbarer Frist auch größere Wünsche befriedigt werden. Nach wie vor dürfen unsere Gemeinden z. B. keine Prozesse ohne Genehmigung des Bezirkskonsistoriums führen, nicht direkt mit der Negierung verkehren, nicht einmal ihre Beamten selbst wählen. Man kann allerdings sehr verschiedener Ansicht darüber sein, ob eine derartige Bevormundung ein Uebelstand oder ein Segen war, bezw. ist. Wer Gelegenheit hat, die Verhältnisse auf dem Lande besser zu beobachten, als manche Verfassungsreformer, die wohl für ihre städtischen Gemeinden mit Fug und Recht verlangen, daß sie etwas mehr Herren im eigenen Hause seien, der wird auch die verstehen, die im Interesse der Gesamtheit nicht immer wünschen, daß „der harmonische Gebrauch der Freiheit durch langen Mißbrauch ihrer Segnungen erworben werde". Wo nun einmal eine Zentralbehörde für eine ziemlich gleichmäßige Entwicklung des Gemeindelebens gesorgt hat, da wird sich auch in vielen Dingen, deren Gestaltung dem freien Ermessen anheimgestellt ist, eine gewisse Gleichförmigkeit herausbilden. Zu'den Gesetzen, nach denen dieser Prozeß vor sich geht, gehört zweifellos auch die Tatsache, daß man sich unter solchen Umständen schnell daran gewöhnt, ohne allzupeinliche Prüfung in die Fußstapfen derer zu treten, denen man auch sonst zu folgen genötigt ist. Dem dürfte es zuzuschreiben sein, daß wir Elsaß-Lothringer mit an der Spitze des Fortschritts marschieren — wenn dessen Kriterium wirklich die Orgel ist. Trotzdem der zuständige Rabbiner ihre Einführung schlankweg untersagen kann, finden wir sie doch (die Aufzählung im Jahrbuch des Gemeindebunds ist unvollständig) nahezu in allen Gemeinden, die wohlhabend genug sind, um sich diesen Luxus leisten zu können, selbst in Synagogen, in denen weder Chor noch Gemeindegesang 31t hören ist. In schroffem Gegensatz hierzu wurde die alte Gebetordnung mit allen Einlagen überall beibehalten. Hier fehlte dem Nachahmungstrieb eben das Vorbild innerhalb des Landes. Die führende Gemeinde Straßburg hat kaum einige Pijutim gestrichen. Ein solches Unterfangen scheint auf Schwierigkeiten zu stoßen, die leicht zu Konflikten führen könnten. Als vor einigen Jahren der Oberkantor aus eigenem Antrieb, ohne höhere Weisung — wie einst Antonius, als er Cäsar die Krone anbot — das Mussaphgebet sofort laut zu sprechen begann, erhob sich solcher Widerspruch, daß es ratsamer erschien, alles beim alten zu lassen. Wie man übrigens allen Richtungen Rechnung zu tragen bemüht ist, mag auch ein Beispiel zeigen. Am Freitag abend wird, wie es sich gebührt, Barne madlikin gesagt, für die aber, deren Interesse für diesen Mischnahabschnitt schon weniger lebhaft ist, spielt die Orgel inzwischen ein Intermezzo! Ob Rabbi Jehuda Ha-Naßi wohl je geahnt hat, daß sein Lebenswerk einmal eine musikalische Behandlung erfahren würde? — Unser Gebetbuch ist also konservativ. Und wollen die Genieinden nichts von Kürzungen wissen, so erst recht nichts von Zusätzen. So fand auch der Versuch des jetzigen Oberrabbiners von Straßburg, in seinem Bezirk die dem süddeutschen Ritus fremde Seelenfeier wenigstens für den Versöhnungstag einzuführen, wenig Anklang. Am bedauerlichsten ist jedenfalls, daß der Predigt im Gottesdienst noch nicht der Raum gewährt wird, der ihr zukommt. Zum Schluffe will ich Ihnen aber auch eine wirkliche, erfreuliche „Neuerung" nicht vorenthalten. .Sie geht zwar zum Teil auch auf eine Konsistorialverordnung zurück, deren Verwirklichung der Natur der Sache entsprechend, aber nicht gleichmäßig glatt vonstatten gehen konnte. Es ist das Streben nach musterhafter Ordnung in der Synagoge. Langsam, aber stetig macht es Fortschritte. Ja, manche Gemeinde hat es schon so herrlich weit gebracht, daß die Ruhe nur noch gestört wird durch die laute oder vielmehr vorlaute „Andacht" fremder Beter, die jedoch durch den peinlichen Eindruck, den sie hervorruft, wiederum dazu beiträgt, das, sagen wir, zeitgemäße Benehmen im Gotteshause den Gemeindemitgliedern um so teurer zu machen und sie mit Stolz über die Feierlichkeit und Ruhe bei ihrem Gottesdienst zu erfüllen.